

Steinpilz
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Also ich kenne jemanden aus einem anderen Forum, der vor ca. zwei Jahren beim BKA angefragt hat bezüglich eines Feststellungsbescheides für Multitools. Damals wurde die Anfrage abgelehnt mit der Begründung, daß man keine Notwendigkeit für einen Feststellungsbescheid sieht. Ob sich das mittlerweile geändert hat, kann ich nicht sagen.
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Uns bringt es eigentlich nicht weiter. Allerdings wärs eine schöne Sache, wenn so mancher Beamte seine Kollegen etwas impfen könnte und etwas Aufklärung betreibt wo dieser Unsinn eigentlich herkommt. Und vor Allem warum ein Polizist nach seinem Ermessen auch mal für den Einhandmesserbesitzer entscheiden kann anstatt einem Gesetz zu folgen, das weder zur Gewalteindämmung, noch zum Schutze des Bürgers taugt. Ich hoffe ja immer noch, daß nach diesen Jahren, die seither ins Land gingen, endlich Einer Eins und Eins zusammenzählt und den Blödsinn wieder streicht. Die Schweizer habens uns vorgemacht.
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Also ich finde, dafür daß friedliche Bürger nicht mit der Polizei in Konflikt geraten, werden verdammt viele Einhandmesser bei ganz normalen Verkehrskontrollen einkassiert. Eigentlich ja fast ausschließlich, denn wann wird schon mal jemand durchsucht? Das macht ja diesen Paragraphen so sinnlos. Man müsste jemanden durchsuchen um ein verbotenes Einhandmesser zu finden. Ist es aber schon so weit, daß man jemanden durchsuchen muss, dann hat dieser Jemand vermutlich schon was angestellt. Ergo, man könnte ihm sein Messer auch zur Gefahrenabwehr abnehmen, ganz ohne §42a. Hat aber ein friedlicher Bürger sein Einhandrettungsmesser für Notfälle in der Mittelkonsole liegen und kommt in eine allgemeine Verkehrskontrolle, dann trifft ihn höchstwahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes, denn das Führen eines Einhandmessers ist ja per Gesetz verboten. Und da das Bereithalten eines Einhandrettungsmessers für Rettungsmaßnahmen laut gültigem Urteil kein sozial verträglicher Grund zu sein scheint, hat der friedliche Bürger die Arschkarte. Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber es klingt für mich etwas naiv wenn man sagt, daß nur böse Buben mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bei so sinnfreien Gesetzen wie dem §42a ist nämlich auch ganz schnell der Herr Saubermann auf der Liste der bösen Jungs, einfach indem er friedlich sein Messer im Auto liegen hat.
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Das Problem ist, wenn der Polizist irgendwelche "Befindlichkeiten" hat, muss sie der gerade in der Mangel befindliche Bürger ausbaden. Hat der gerade in der Mangel befindliche Bürger irgendwelche "Befindlichkeiten" muss sie letztendlich auch der Bürger ausbaden, denn was passiert wenn du einem Polizisten gegenüber unfreundlich bist? Richtig, er wird seinen vom Staat verordneten längeren Hebel auspacken :-) Ich hab nichts dagegen, daß ein Polizist einige Befugnisse mehr hat als ein Normalbürger, sonst wäre es schwer den Job überhaupt auszuüben. Allerdings braucht es solche Schwachsinnigkeiten wie den §42a absolut nicht um die Bevölkerung zu schützen. Ein Gegenstand (nicht nur Messer) kann jederzeit beschlagnahmt werden wenn der Polizist der Meinung ist, daß der Betreffende Unsinn damit anstellt oder nicht in der Lage ist den Gegenstand sicher zu bedienen (wegen Alkohol, etc.). Wozu braucht man dann bitte einen Paragraphen, der den Polizisten dazu ermächtigt, auch ohne Grund einen Gegenstand zu Beschlagnahmen? Es sticht doch jedem ins Auge, der diesen Zusammenhang versteht, daß dieser Paragraph einzig und allein auf friedliche Leute abzielt, denn allen Anderen kann der Gegenstand zur Gefahrenabwehr auch so abgenommen werden. Je mehr ich drüber nachdenke, desto mehr wird mir die Frechheit dieses Machwerks bewusst.
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Man beachte den zweiten Absatz. Es wird mir also nur zugestanden, meinen Gurt durchschneiden zu können. Wenn ich an Kleidung festhänge bzw, einen an seiner Kleidung festhängenden Menschen befreien möchte, ist dies schon wieder zu viel des Guten. Allein daß mir vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden soll, womit und wie ich mich oder andere aus einer Lebensbedrohlichen Situation befreien darf, grenzt schon an (Kontroll)Wahn. Leider ist der Mensch ein sehr träges Gewohnheitstier. Vor Einführung des Messerführverbots hätte man jeden lauthals ausgelacht, der erzählt hätte, daß man mal mit einem Taschenmessers gegen das Waffengesetz verstößt. Jetzt scheint dieser erwiesenermaßen nicht funktionierende Schwachsinn Normalität und jeder, der noch dagegen wettert, wird ausgelacht weil er sich nicht damit abfindet.
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Und noch was zu den Rechtsmitteln. Es wurden bereits Rechtmittel in anderen Fällen eingelegt. Zum Beispiel in dem Fall, in dem es um das Rettungsmesser im PKW ging. Das Ergebnis war, daß es nun ganz offiziell ist, daß ein Rettungsmesser NICHT im PKW geführt werden darf weil kein sozial anerkannter Grund vorliegt. Versteh dieses Urteil wer will, ich nicht.
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Tja,der Gesetzgeber erwartet doch auch von jedem Bürger alle Gesetze zu kennen und zu befolgen. Und wenn es sogar noch die Berufsausübung betrifft, ja dann erwarte ich daß sich jemand zumindest in den wichtigsten Bereichen in seinem Berufsumfeld auskennt. Und als Polizist gehört für mich ganz klar auch das Waffenrecht dazu. Sonst könnte man sagen, wir können uns das Waffenrecht sparen und einfach alles erst mal beschlagnahmen was gefährlich sein könnte und nachher vom Gericht klären lassen ob es gerechtfertigt war. Nochmal zur Klärung, ich bin eigentlich nicht stinkig auf die Polizei, ich bin eigentlich sauer auf die Verantwortlichen dieser Unsinnigkeit. Gäbs den §42a nicht, könnte einem auch kein übel gelaunter Polizist ans Bein pissen nur weil man ein kleines Einhandmesser dabei hat. Ist jemand gewalttätig, braucht es keinen §42 um ihm das Messer abzunehmen, hier gilt die Gefahrenabwehr. Ergo, der §42a ist nur dazu da um friedlichen Bürgern zu verbieten ein Einhandmesser bei sich oder im PKW zu haben.
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Also da ich zufällig Einen kenne, dem genau so ein Rettungsmesser abgenommen wurde und der auch die OWI aufgebrummt bekam, kann ich dir sogar ganz genau sagen welches Messer es war. Da wir in unserem Laden (den meine Mutter immer noch führt) unter Anderem eben auch solche Messer verkaufen, kam der Jenige am Tag nach diesem Vorfall in den Laden und berichtete davon. Daß er nicht grad begeistert war, kann man sich vorstellen. Er kam allerdings nicht um sich zu beschweren, sondern um sich das gleiche Messer nochmal zu kaufen. :-) Genau so wie ich sah er nämlich nicht ein, daß er kein Rettungswerkzeug im PKW haben darf. Er sagte allerdings auch daß er es in Zukunft nicht mehr so sichtbar im Fahrzeug aufbewahren will. Bitteschön, ein Bildchen von dem gefährlichen Messer: Das Modell war das Gleiche, hatte allerdings einen roten und keinen schwarzen Griff, ich find nur grad kein Bild vom roten Messer. http://www.amazon.de...gsmesser miltec Und falls du mir jetzt sagen möchtest, daß es auch Rettungsmesser mit abgerundeten Klingenspitzen gibt, die vom Führverbot ausgenommen sind, das weiß ich. Allerdings sind diese Messer sehr teuer und zum Anderen finde ich daß ein Messer einfach eine Spitze braucht. Die meisten Rettungsmesser haben sowieso eine Klingenspitze mit eher stumpfem Winkel, da ist das Verletzungsrisiko gering. Das Messer auf dem Bild hab ich übrigens auch selber und finde daß die Klingenspitze sehr nützlich ist. So einen runden Haken fände ich in einer stressigen Situation eher hinderlich.
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Und genau da liegt das Problem. Es KANN als plausibel gewertet werden, es KANN aber auch, je nach Laune des Beamten, als absolut nicht tragbar gewertet werden. Und allein das Urteil, das vor einiger Zeit in einem Prozess um ein im PKW geführtes Einhandrettungsmesser gefällt wurde, zeigt mir, daß es auch ganz schnell ganz anders aussehen kann. Das Urteil verneint das Mitführen eines Einhandrettungsmessers als sozial anerkannten Grund. So, und wenn mir jetzt noch Einer plausibel erklären könnte, warum es ganz offiziell mit gültigem Urteil pauschal als nicht tragbar gewertet wird, ein Rettungsmesser im Fahrzeug zu haben, dann wär ich echt froh. Es ist gut für dich, daß deine Zollbeamten nicht beanstandet haben, wären sie streng nach Gesetz gegangen, hätte mindestens das Glockmesser (das normalerweise eine Hieb und Stoßwaffe ist) im unverschlossenen Handschuhfach Ärger bedeutet. Wie gesagt, es ist schön daß es auch noch Polizisten mit Hirn gibt, allerdings gibt es halt auch viele ohne. Und wenn so ein Ohnehirnbeamter vom Staat dann noch ein weiteres Werkzeug zur "Verbesserung der allgemeinen Sicherheit" erhält, kommen halt so Sachen dabei raus, die ich des Öfteren in den Polizeimeldungen lese wenn wieder ein unglaublich gefährliches Rettungsmesser bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt wird. Fakt ist nun mal, dieser Paragraph ist so überflüssig wie ein kropf, denn zur Gefahrenabwehr durfte ein Polizist auch schon vor §42a jedes Messer sicherstellen. Und wenn keine Gefahr droht, hat der Polizist auch keine Veranlassung ein Messer sicherzustellen. Ausser natürlich wenn er einen §42a und einen schlechten Tag hat.
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Tja, das ist löblich. Nur frage ich mich woher dann diese häufigen Berichte in den Polizeimeldungen stammen, in denen es heisst, daß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ein verbotenes Einhandmesser beschlagnahmt und eine OWI geschrieben wurde. Nichts gegen die Polizei im Allgemeinen, nur gibt es unter ihnen eben auch Arschlöcher (Sorry), die mit diesem Einhandmesserführverbot ein neues Schikanewerkzeug bereitgestellt bekamen und es nun bei jedem Bürger einsetzen bei dem sie ein entsprechendes Messer sehen. Das Recht dazu haben sie und ein Widerspruch wäre wahrscheinlich sinnlos, die OWI liegt ja im Ermessen des Beamten. Und im Zweifel kam ihm halt der Fahrzeugführer verdächtig vor und er sah sich gezwungen das Rettungsmesser auf jeden Fall zu beschalgnahmen. Alles in Allem ist der §42a ein unakzeptabler Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor öffnet wenn einem Beamten die Nase eines Einhandmessertragenden Bürgers nicht gefällt.
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Ganz so unwahrscheinlich ist es nicht, daß ein Tool bei einer Verkehrskontrolle auffällt und dann natürlich genauer begutachtet wird. Vor Jahren, noch vor dem ganzen unsinnigen Messerführverbotsschwachsinn, wurde ich zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Da die Herrn gern mein Warndreieck sehen wollten, musste ich aussteigen um den Fahrersitz nach vorn zu klappen. Als ich mich runterbeugte und das Dreieck rausholte hielt ich dem Beamten natürlich meinen Allerwertesten hin und der Herr bemerkte mein Gürteletui. Nachdem er einen Schritt zurückgetreten ist, forderte er mich auf mein Messer auszuhändigen. Ich wusste erst nicht was ermeint weil ich ja gar kein Messer bei mir hatte. Er sagte dann daß er das Messer an meinem Gürtel gern hätte um es zu begutachten. Da dämmerte es mir was er meinte. "Ach so, sie wollen mein Leatherman" sagte ich mit einem Lächeln und gab ihm vorsichtig mein Werkzeug. Er schaute es an, klappte es auf und gab es mir wieder. "Alles ok, ich dachte Sie haben da ein Butterfly am Gürtel". Er sah scheinbar die zwei Griffhälften und dachte es wär eins von den damals schon verpöhnten Straßenräubermessern ;-) Ich trag immer noch das selbe Tool bei mir. Es ist ein Wave und mittlerweile scheint es ja fast schon dämonische Eigenschaften zu haben wenn ich mir so manchen Kommentar zu Tools mit Einhandklinge durchlese :-) Jedenfalls ist es nicht so abwegig, durch eine allgemeine Kontrolle in die Fänge der Justiz zu geraten auch wenn man nicht auffällig geworden ist oder sich sonst wie danebe benommen hat. Ein Großteil der beschlagnahmten Einhandmesser dürften übrigens Rettungsmesser mit Gurtschneider etc. sein, die seit Jahren in der Mittelkonsole liegen und bei einer Kontrolle nun als dämonisches Werkzeug des Bösen entlarvt werden.