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Steinpilz

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Alle Inhalte von Steinpilz

  1. Ich hab ja damals, als ich mit einer VRF geliebäugelt hab, auch eher auf eine mit glattem Lauf und dann dazu einen gezogenen Wechsellauf spekuliert. Falls das mit der 870 jetzt nix wird, werd ich wohl auch diesen Weg gehen. Es ginge halt so schneller und unkomplizierter, allerdings krieg ich dafür dann keinen glatten Lauf. Mal schaun was sich ergibt.
  2. Das hab ich doch alles schon geschrieben :-) Getestet hab ich die Flinte ja schon. Sowohl mit Postenschrot als auch mit diversen "normalen" Slugpatronen. Mit Slugs nimmt sich der gezogene Lauf und der glatte Lauf nicht viel. Ist aber nur meine Einschätzung und auch nur auf 50m getestet. Schrot ist eine Katastrophe. Ich schätze mal auf 30 Meter auf ein manngroßes Ziel geschossen, ist die Wahrscheinlichkeit daß nicht ein Kügelchen das Ziel trifft recht groß :-) Ich glaub aber der Preis wird mich eh an der Anschaffung hindern. Ich kann mir nicht vorstellen daß ich die allzu günstig krieg. Heut abend is Training und ich denke die Flinte nebst Besitzer sind auch wieder anwesend. Mal gucken wie die Verhandlungen laufen.
  3. Im schönen Bayernland Hab grad angerufen. Es wird nach wie vor genau so eingetragen wie es im Gesetzestext steht. Hat die Langwaffen einen gezogenen Lauf und man kann sie in irgendeiner Disziplin schießen, wird sie auf gelb eingetragen. Punkt. Ich hab etwa 10 Minuten mit dem netten Herrn geredet und ihm auch von der derzeitigen Diskussion hier erzählt. Er meinte daß er sich überhaupt nicht vorstellen kann was das Problem ist. Erstens versteht er auch nicht, daß hier Schützen gegen Schützen argumentieren und zweitens ist der Text nun mal eindeutig. Von einem eventuellen Willen des Gesetzgebers kann eine amtliche Entscheidung nicht abhängig sein wennd er Text anders lautet. Es könnte ja auch sein, daß der Gesetzgeber die Slug Guns bewusst in der Regelung zur gelben Karte dringelassen hat, eben weil sie nur für Einzelprojektile geeignet sind, wer weiß das schon :-) Er führte übrigens auch ein Argument an, das hier glaub ich schon erwähnt wurde. Die Slug Gun ist durch ihr Laufprofil definitiv nur geeignet Einzelgeschosse zielgenau zu verfeuern. Man kann Schrot daraus verschießen, aber das kann man auch aus jeder anderen Waffe für dessen Kaliber es Schrotpatronen gibt. Also .22lfb, 9mmLuger, .357Mag, .45ACP, usw. Zusammengefasst kann man also sagen, zumindest mein Amt sieht die Sache so wie die befürworter hier.
  4. Da ich das Ding nicht unbedingt brauche und es mehr oder weniger ein Spaßkauf wäre, kann ich die netten Menschen aufm Amt ja mal gezielt auf sowas ansprechen. Die werden mir dann schon sagen ob sich da was geändert hat. Die Flinte ist bei dem Kollegen ja schon einige Jahre eingetragen. Aber es kommt eh erst mal drauf an was er dafür haben möchte. Was gibt man denn so für eine 870 in gutem gebrauchten Zustand aus?
  5. Natürlich sollte man das vorher klären :-) Ich bin übrigens grad extrem in Versuchung geführt worden. Da ich die letzten Male beim Training öfter ein paar Worte mit dem Besitzer der 870 mit gezogenem Lauf gewechselt hab, hat mich dieser darauf hingewiesen, daß er demnächst eventuell ein paar seiner Langwaffen verkaufen möchte. Unter Anderem auch seine 870. Da ich ja schon weiß, daß mein Amt das ohne Probleme einträgt, ist die Versuchung natürlich groß. Vor Allem weil ich ja eh vor einiger Zeit mit so einem Teil geliebäugelt hab. Nächstes Mal frag ich mal nach dem Preis. Wenn sie günstig zu haben ist, wärs zu überlegen :-) Und nein, er verkauft sie nicht weil er Schiss vor irgendwelchen Konsequenzen hat, er verkleinert grad allgemein seinen Bestand und verkauft auch andere Gewehre.
  6. Das stimmt natürlich. Aber dieses Demoklesschwert schwebt über allen Waffenbesitzern und gilt für alle Arten von Waffen. Der legale Waffenbesitz ist in seiner Gesamtheit abhängig vom Wohlwollen der Obrigkeit. Allein deshalb schon versteh ich diese Zankerei hier nicht. Ich würd mal sagen, leben und leben lassen. Das was in diesem Thread hier passiert, ist mittlerweile echt vergleichbar mit der Hexenjagd, die nach einem Amoklauf stattfindet. Nur ist der Amoklauf hier das einfache Besitzen eines Vorderschaftrepetierers mit gezogenem Lauf :-)
  7. Also in der WBK die ich gesehen hab, stand "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf" :-) Und sowas ist laut Text auf der Rückseite der WBK darauf erwerbbar. Da steht nämlich Langwaffe und das ist das Teil eindeutig. In meinem Sachkundekurs hab ich damals gelernt, daß alles was auf der WBK steht, Gültigkeit hat. Das gilt auch für überzogene Einschränkungen, die das Gesetz eigentlich nicht hergibt. Wenns drinsteht, muss sich der Jenige dran halten. Man kann zwar dann klagen, muss sich aber erst damit abfinden und die Beschränkungen einhalten. Warum soll das also im gegenteiligen Fall nicht auch gelten? Der Text ist eindeutig, egal was der Gesetzgeber vielleicht für eine Absicht hatte.
  8. Tja, wenns der Wille des Gesetzgebers war, daß gar keine Vorderschaftrepetierflinten auf gelb gehen sollen, dann hätte er sich mal im Vorfeld über die Existenz von Vorderschaftrepetierflinten mit gezogenem Lauf Gedanken machen und einen anderen Text formulieren müssen. ;-) Solange da steht "Langwaffe mit gezogenem Lauf" ist es entweder eben nicht der Wille des Gesetzgebers, daß diese nicht auf gelb gehen oder es wurde einfach schlampig recherchiert. In beiden Fällen kann der Bürger, der sich nur an den genauen Wortlaut des Gesetzes hält, nix dafür.
  9. Nun ja, scheinbar ist es nicht ganz so einfach. Die sehr lange Diskussion mit Argumenten auf beiden Seiten zeigt, daß die Sache doch nicht ganz so klar ist. Ich hab die Sachkunde damals gemacht um mich in den Grundbestimmungen des WaffG. auszukennen. Solche Fragen, die scheinbar selbst offizielle Stellen unterschiedlich auslegen, gehören nicht zu meinem Aufgabengebiet als Waffenbesitzer. Da muss ich mich schon auf die Sachkenntnis meines zuständigen Amtes verlassen. Und wenn mir der Sachbearbeiter dorf die Flinte einträgt, ist sie erst mal legal in meinem Besitz. Was dann nachträglich am Gesetzestext geändert wird, braucht mich nicht zu interessieren. Denn bis dahin sind Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf gelb erwerbbar. Da wärs ja überall so. Was wenn der Gesetzgeber die Kriterien für Repetierwaffen generell ändert und er plötzlich gar keine Vorderschaftrepetiersysteme mehr erlaubt? Dann wären plötzlich alle, die so ein Teil haben (gibts ja in allen möglichen Kalibern von .22lfb bis sonst was) illegal im Besitz einer Waffe. So funktioniert das nicht.
  10. Also ein Bild von einer WBK mit dem Eintrag "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf" kann ich auch bringen :-) Nächstes Mal wenn ich dem netten Herrn aufm Stand über den Weg laufe, kann ich die bestimmt fotofieren. Der Eintrag lautet aber definitiv so, ich hab ihn selber gesehn. Es gibt auch keine weitere Eintragung wegen des Einbaus eines glatten Laufs oder so.
  11. Ich muss mich korrigieren. Es waren doch eher 20 Meter. Wir sind etwas näher als die Entfernung zum Klapphasen rangegangen und das sind etwa 30 meter. Also auf 20 Meter eine Streuung mit 8,5mm Postenschrot von etwa 2,5 Meter.
  12. Also da ich vor dem Testschießen diverse Berichte im Netz gelesen hab, in dem die wahnsinnige Streuung angemerkt wurde, konnte ich natürlich nicht anders und hab den Besitzer der Flinte gebeten mal auf die Kinoleinwand eine 12/67 Postenschrot (ich glaube 8,5mm) loszulassen. Das Ergebnis war ein ziemlich exakter Kreis. Die Entfernung schätze ich mal auf 10 Meter und der Kreis nahm fast die gesamte Leinwand ein. Der Durchmesser dürfte so um die 2,5Meter gewesen sein. Ich denke mit feinkörnigerem Schrot wäre das Ergebnis ähnlich gewesen. Durch den Drall verteilt sich alles was nicht ein Geschoss ist ziemlich schnell nach aussen. So ein Ding ist definitiv ausschließlich für Einzelgeschosse gedacht. Ich hätte damals gern noch einen Test auf 100 Meter gemacht, aber dazu reichte die Zeit nicht mehr. Vielleicht hätte man auf 100 Meter einen Unterschied in der Präzision ausmachen können. Falls hier wer mitliest, der so eine Flinte sein Eigen nennt, wäre es nett, wenn der Jenige mal einen solchen Test durchführen könnte.
  13. Noch kurz was zum Präzisionsgewinn durch den gezogenen Lauf. Ich hab das vor einiger Zeit getestet. Ich weiß nicht mehr welche ich genau probiert hab. Es waren die Brenneke dabei, welche von Geco, Winchester und Remington. Mit keiner einzigen Marke konnte ich eine wirkliche Veränderung, weder positiv noch negativ feststellen. Ich konnte im direkten Vergleich eine Remington 870 mit gezogenem Lauf und eine mit glattem Lauf schießen. Vermutlich müsste man wirklich diese Sabot-Slugs verschießen um da was zu merken, aber die sind mir um Einiges zu teuer.
  14. Schon mal daran gedacht, daß ohne die Aufregung einiger Schützen"kollegen" gar kein Intresse besteht, den anderen Schützen ihr Spielzeug wieder wegzunehmen? Deliktrelevanz und so? Der gesetzgeber hat noch nie irgendeinen Grund gebraucht, irgendeinen Teil des WaffG. auf den Prüfstand zu stellen und zu verschärfen. Das bestehende Gesetz wird eingahelten, wenn der jeweilige SB die Sache genau so sieht und das Ding einträgt. Punkt. Meckert ihr auch, wenn sich jemand ein Teil an seinem Auto eintragen lässt, das einen Grenzbereich einer Bestimmung ausnutzt und der TÜV-Mensch das auch so sieht?
  15. Also ganz ehrlich, warum stressen sich eigentlich Leute, die keine solche Flintenbüchsenlangwaffe mit gezogenem Lauf erwerben wollen, so dermaßen rein und wollen sogar ihre kostbare Zeit für irgendwelche Anfragen an höchster Stelle opfern? Sorry, aber das riecht für mich tatsächlich etwas nach "euch werd ichs zeigen, ihr werdet gefälligst eure Flinten wieder abgeben falls euer SB sie euch eingetragen hat!" Gegen eine interne Diskussion mit jeweils begründeten Argumenten spricht absolut nichts, aber das geht zu weit finde ich. Was geht es einen Waffenbesitzer an, was der Andere im Tresor stehen hat? Ist irgendwas nicht rechtens, muss Letzterer die Konsequenzen tragen falls es zu irgendwelchen Unstimmigkeiten kommt. Was kümmert es also Waffenbesitzer Nr.1? Wenn Neid auf den Mut zur günstigeren Auslegung des Gesetzes und die letztendlich einfacher erworbene Pumpflinte nicht der Grund für den Stress hier ist, dann kanns nur Gehässigkeit und Missgunst sein. Ich würde vorschlagen, daß alle wieder etwas runterkommen.
  16. Ach stimmt, da war doch was. Da bin ich ja mal gespannt. Find ich aber gut, daß du das machst. Eventuell wird so ein Urteil erzwungen, das den Weg für den vierschüssigen JPX freimacht, da auch dieser zwar pistolenähnlich aussieht, aber eben keiner Schusswaffe nachempfunden ist.
  17. Also bei dem Schützenkollegen, der so ein Ding hat, ist es als "Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenem Lauf" eingetragen. Hab ich mir extra zeigen lassen :-) Nichts anderes ist das Teil und die Erwerbsregeln hinten auf der gelben Karte erlaubt Langwaffen mit gezogenen Läufen, also dürfte es da keine Diskussion geben. Eigentlich ist doch jetzt alles Relevante geklärt. -Es gibt Disziplinen für die Waffe. -Es wird in den Regeln NICHT zwischen Flinte und Büchse unterschieden, sondern es heisst nur "Langwaffe" und das ist die Flinte eindeutig. Einzig der ominöse "eigentliche Wille des Gesetzgebers als er das Gesetz schuf" bleibt, aber das hat mit der aktuellen Formulierung des Gesetzes nichts zu tun. Es ist erlaubt was nicht verboten ist und so wie ich das sehe, wurden hier recht eindeutig alle Verbotsvermutungen (Flinte/Büchse, keine Disziplin,etc.) widerlegt.
  18. Ich dachte dem Widerspruch wurde widersprochen? :-) Ich kann mich dunkel erinnern, irgendwo eine Erklärung des BKA gelesen zu haben, warum die Mace Sprühpistole ihrer Meinung nach als Anscheinswaffe anzusehen ist. Läuft denn da noch irgendwas?
  19. Intressant wäre erst mal ob unsere Staatsmacht das Ding als Anscheinswaffe einstuft. Es ist ja nen Tick Pistolenähnlicher als der JPX und da vor einiger Zeit sogar die Mace-Sprühpistole als Anscheinswaffe eingestuft wurde, hab ich da ein ungutes Gefühl. Dann haben wir ein brauchbares, recht teures Verteidigungsgerät für den Heimgebrauch :/
  20. Dieses Vorgehen ist nach meiner Auffassung aber nicht richtig. Ich kann doch verlangen, daß Polizeibeamte sich in ihrem Arbeitsbereich zumindest so weit auskennen, daß sie wissen was wo verboten ist und was nicht. Wenn sie alles erst mal kassieren und erst das Gericht aussortiert was gerechtfertigt war und was nicht, bedeutet das eine unnötige Belastung der Gerichte, die ja angeblich eh schon hoffnungslos überlastet sind. Sorry, aber ich muss mich in meinem Beruf auch soweit auskennen, daß ich nicht alles erst meinem Chef zeigen muss bevor ich es mache. In wirklichen Grenzfällen, in denen eine Entscheidung schwierig ist, sag ich nix, aber was man hier und anderswo so liest was aus welchen Gründen schon beschlagnahmt wurde, dann muss ich sagen, sind diese Polizeibeamten entweder einfach zu faul sich in diesem Bereich weiterzubilden oder sie sind einfach Machtgeil und nutzen es aus, dir alles wegnehmen zu können, auch wenn du es nachher wieder kriegst weil es ungerechtfertigt war. Konsequenzen wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme müssen ja nicht befürchtet werden. Eben wegen der von dir genannten Vorgehensweise. "Ich tu nur meinen Job und nehms dir weg, ob das richtig ist, prüft ein Gericht, wenn du Glück hast schon in zwei Monaten" Das ist echt eine tolle Einstellung. :/
  21. So soll das Ding aussehen. http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2Fimages%2F416_JPX4_teaser_home.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fjpxpeppergun.org%2F&h=357&w=415&tbnid=1SyVm4u_aOSi7M%3A&zoom=1&docid=QHDrwbdHLIAxdM&ei=6Py2U5KwMOPm7Abar4GQDQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=1055&page=1&start=0&ndsp=18&ved=0CCAQrQMwAA Daß es ja mittlerweile einen Laser für den Guardian Angel II gibt, lässt auch hoffen, daß die den Laser bei dem Ding nicht mehr kastrieren müssen. Der würde nämlich sicher beim Zielen sehr hilfreich sein. Mich wundert nur, daß der JPX damals nur ohne Laser zugelassen wurde und es jetzt nachträglich für den Guardian Angel II doch Einen zum Anstecken gibt. Der Laser im JPX wäre ja fest verbaut, es wäre also kein verbotener Gegenstand weil er nicht an eine Schusswaffe zu montieren wäre. Ich meine, das System ist doch bei beiden Geräten gleich. Beide sind Tierabwehrgeräte und keine Schusswaffen. Warum also Eins mit Laser erlaubt und eins nicht?
  22. irgendwo hab ich letztens gelesen, daß eine vierschüssige Version grad in Planung für den deutschen Markt ist. Das wäre eine brauchbare Alternative zum Pfefferspray.
  23. Find ich jetzt auch. Alles was nicht verboten ist, ist erlaubt. Wenn wer was verbieten will, soll er das ganz klar beschreiben und dann weiß es jeder. Solange man ein Gesetz irgendwie auslegen kann, ist etwas nicht explizit verboten und somit erlaubt, so seh ich das :-)
  24. Ach so ja, ich bin hier hier im schönen Bayernland Ja ich weiß, ich hab die Flinte auch nur unter großen Schmerzen verkauft aber keine Sorge, der freie Platz im Tresor wird bald neu besetzt sein
  25. Jetzt wirds spannend XD Ich war grad vorhin aufm Amt weil ich was austragen ließ. Da konnte ichs mir natürlich nicht verkneifen, dort wegen der Problematik hier nachzufragen. Und nun ratet mal. Mein SB würde eine solche Flinte eintragen und hat das auch schon gemacht. (Wusste ich schon weil ich einen hier kenne, der so ein Ding hat :-) Er beruft sich da auf ein Schreiben vom zuständigen LKA, in dem drinsteht, daß das so in Ordnung ist. Das nur am Rande erwähnt, um hier noch mehr Verwirrung zu stiften ^^
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