Naja, sowohl die Verbände als auch die Landesverbände kochen da schon noch gerne ihre eigenen Süppchen dazu, Vorderschaftrepetierflinte ist so ein Thema, oder auch ob Vereinsmeisterschaften nun als Wettkampfteilnahme gilt oder nicht, und welche und wieviele Wettkämpfe für die wievielte Waffe über Grundbedürfniss gefordert werden, das ist schon ein rechter Dschungel wenn man in mehreren Verbänden aktiv ist.
Auch beim Thema Schießstand sind sich die (Landes)Verbände nicht so ganz einig, als Beispiel, im BDS LV8 muss der Verein einen für die beantragte Waffe und Disziplin geeigneten Stand oder ein Mietverhältniss eines Standes vorweisen, es gibt andere LV da kreuzt man einfach an "Schütze sorgt selbst für geeigneten Stand" und die Sache ist geritzt, hab ich nicht geglaubt dass sowas möglich ist, bis ich es selbst gesehen habe.
Dann gibt es noch den Fall dass man die Regularien des (Landes)Verbandes (nenne ich nicht aber es ist nicht der BDS) erfüllt aber der für die Waffenbefürwortung Verantwortliche ist der Meinung man hätte bereits genügend Waffen...
Aber dennoch verlangt niemand eine Open Waffe abzurüsten damit man damit Standard Disziplinen schießen kann, der Vergleich mit der Glock 17 hinkt gewaltig weil man damit halt fast alles schießen kann, man kann noch so lange predigen dass eine Glock in D eine besch...eidene Erstwaffe ist, interessiert niemanden.
Ich sehe hier überhaupt kein Probem neben der Open noch eine weitere 9mm sowie einen Revolver zu erwerben, allerdings sollte man sich schon überlegen was man damit dann auch schießen will, wobei ich den Revolver hier mal eher aussen vor lasse. Ich halte es aber für unklug eine Pistole für Production zu erwerben und dann ne Optik drauf zu klatschen und Prod Optics damit zu schießen, wenn du dann nochmal eine Pistole mit offener Visiderung willst musst du wieder ewig erklären warum die andere jetzt dafür nicht mehr geht. Ist alles machbar aber nervig und zeitaufwendig. Wenn vorrangig IPSC geschossen wird ist es wahrscheinlich wirklich besser den Revolver ins Grundbedürfniss zu nehmen.
Ob man die beiden gewünschten Waffen jetzt auf einmal beantragen kann da bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt, wahrscheinlich ja wenn die Voraussetzungen wie 2/6 und erforderliche Wettkampfteilnahen für die dritte KW erfüllt sind.