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Raiden

WO Silber
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  1. @SchwarzwälderDer Magazinkörperkrampf soll für feste Magazine nicht gelten. Ein Magazingehäuse ist als Teil eines Wechselmagazins definiert.
  2. Zitat Entwurf: "(3) Die Regelungen des § 36 Absatz 3 bis 6 sowie der aufgrund von Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung finden auf Salutwaffen keine Anwendung.“ Wir müssen schon bei den Fakten bleiben.
  3. Da hast du Recht, ich hatte den klassischen 98er-Schaft im Sinn.
  4. @Waffen Tony Ich vermute, dass es an dieser Waffe dann kein Gehäuse gibt, vergleiche Nr. 1.3.2 der Anlage 1 Führendes wesentliches Teil ist das Gehäuse; wenn dieses aus Gehäuse- ober- und Gehäuseunterteil zusammengesetzt ist, das Gehäuseunterteil (Griffstück bei Kurzwaffen); wenn kein Gehäuse vorhanden ist, ist der Ver- schluss führendes wesentliches Teil; wenn kein Verschluss vorhanden ist, ist der Lauf führendes wesentliches Teil.
  5. Wie auch immer, der Schein ist gewahrt.
  6. Nein, ein Schaft wird weiterhin frei bleiben, das ist von der GRA blöd geschrieben. Eher ist es ein Wechsellower mit Schaft. Das Gehäuse (bei Kurzwaffen = Griffstück) ist wesentlich, wenn es den Auslösemechanismus (oder Lauf oder Verschluss) aufnimmt.
  7. Ich vermute mal ganz stark, dass die Anhörungen nur Feigenblätter, die leider vorgeschrieben sind, sind.
  8. Moin zusammen, ich suche den im Betreff genannten Artikel, ob Typ 1 oder 2 ist egal, solange der Preis passt Vielleicht hat ja jemand was über!
  9. Inwiefern ist es eigentlich eine "Handelsharmonisierung", wenn in einem EU-Land ein Gegenstand erwerbbar ist und in einem anderen ist dieser komplett verboten? Ist man dann nicht beim status quo?
  10. Natürlich wäre es ohne EU nicht anders oder glaubt ernsthaft jemand, dass D nicht federführend dabei war, dem Kontinent sein Waffenrecht überzustülpen? Außerdem sind 87% für weiter so.
  11. Und ändern wird sich...nichts.
  12. Ich war so frei, es zu korrigieren.
  13. LDT Thompson? Die dürfte ja auch verboten werden (aus vollautomatischer Waffe umgebaut), also doppelt S******e. Derselbe Magazinmist beim M1 Carbine. Kleinere als 15er-Magazine sind nur in homöopathischen Mengen am Markt.
  14. In Anlage 2 ist nur von halbautomatischen Zentralfeuerwaffen die Rede.
  15. "Wenn es ernst wird, muss man lügen"
  16. Gemäß Anlage 2 1.2.6 und 1.2.7 sind nur halbautomatische Waffen, die ein "großes", eingebautes Magazin haben, betroffen. Ebenso sind nur große Wechselmagazine und Gehäuse großer Wechselmagazine betroffen (ein Magazingehäuse ist als das die Munition aufnehmende Teil eines Wechselmagazines definiert). Demzufolge müssten eingebaute Magazine blockiert werden können, da sie aus keinem verbotenen Bauteil bestehen und die Kapazität über eine Blockade sichergestellt ist. Nachtrag: Waffen und Wechselmagazine für Zentralfeuermunition betreffend
  17. Ich schätze, damit ist die Legalisierung der entschädigungslosen Enteignung gemeint. Möglichkeit=Behörde erhält die rechtliche Befugnis.
  18. ?Eigentlich sollte ich Geld bekommen, wenn sie große Teile meines Posting fast unverändert übernommen haben. Aber sei es drum, solange es aufklärt...
  19. Auf einigen Magazinen steht ein Herstelldatum.
  20. Nur weil das Magazin in nen 0er muss und die Waffe an sich sich im A-Schrank (Altbesitz) befindet, muss das ja nicht völlig gaga sein. Oh halt...ist es doch ?
  21. -Bedürfnis kann nicht nur, sondern soll nach Erteilung geprüft werden, und zwar in regelmäßigen Abständen -Dekowaffen werden meldepflichtig -Salutwaffen werden erlaubnispflichtig (Bedürfnisnachweis) -Verschlussträger, Gehäuse (Upper und Lower) werden wesentlich. Der Verschlussträger ist das Teil, das die Ver- und Entriegelung des Verschlusskopfes steuert. Somit also z.B. auch der Ladegriff eines M1 Carbine Künftig wird es "führende" wesentliche Teile geben Bei KW das untere Gehäuse (=Griffstück), bei LW ebenfalls das Gehäuse. Sollte dies aus Ober- und Untergehäuse bestehen, dann ist es das untere. Wird ein führendes wesentliches Teil getauscht, gilt es als Neuherstellung einer Waffe. -Bei Magazinen ist das Gehäuse entscheidend, ein Blockieren nützt also nichts. "Große" Gehäuse sind auch verboten, ein Zerlegen bringt also nichts. Ein Magazin, das in Kurz- und Langwaffen passt, ist ein KW-Magazin. Es sei denn, der Besitzer hat (auch) eine passende Langwaffe Entscheidend für die Kapazität ist die kleinste bestimmungsgemäß verwendbare Patrone. Ein Deklarieren des Magazins für .50 Beowolf bringt nichts -Redaktionelle Berichtigung: Ein Wechselsystem besteht künftig aus Austauschlauf und Verschluss Hier sehe ich eine Gefahr für Langwaffen-Wechselsysteme: Diese bestehen typischerweise aus Lauf, Verschluss und (oberes) Gehäuse. Das Gehäuse wird wesentliches Teil (und der Erwerb und Besitz somit erlaubnispflichtig). Erlaubnisfreier Erwerb gilt aber nur für ein Wechselsystem bestehend aus Lauf+Verschluss Natürlich alles gemäß dem Fall, dass sich der Entwurf so durchsetzt. Gag des Tages: Es wird davon ausgegangen, dass es 30000 freie Teile in Privatbesitz gibt, die künftig erlaubnispflichtig werden. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass 27000 davon abgegeben werden.
  22. Das ist nur der Entwurf zur Änderung der AWaffV.
  23. Hatten wir das hier schon? Zur Rechtmäßigkeit der geänderten Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (sog. Feuerwaffenrichtlinie) Highlight: "Dass ein Verbot bestimmter halbautomatischer Waffenkategorien zumindest geeignet ist, ihrem Missbrauch in kriminellen oder terroristischen Zusammenhängen vorzubeugen, dürfte außer Frage stehen. Ob mildere Mittel wie etwa eine Genehmigungspflicht ebenso wirksam bei der Vorbeu- gung des Waffenmissbrauchs sind wie ein Verbot, erscheint hingegen fraglich, so dass Zweifel an der Erforderlichkeit des vorgenommenen Verbots halbautomatischer Waffen nicht ersichtlich sind. Jedenfalls ist nicht erkennbar, dass diese Entscheidung des Unions- gesetzgebers als offensichtlich nicht erforderlich angesehen werden könnte." Das ganze Dokument ist durchzogen von "wir machen das, weil wir das so wollen" Die "Begründungen" und Schlussfolgerungen sind eine einzige Lachnummer. pe-6-101-18-pdf-data.pdf
  24. Ehrlich gesagt erwarte ich gar keine Versuche, irgendetwas zu entschärfen. Man erinnere sich nur an das bereitwillige und unnötige Angebot seitens FWR (und angeschlossener Verbände) die AK-Klone zu opfern.
  25. Hast du einen Link zu der Behauptung?
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