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uwewittenburg

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  1. Die eine Bank löst Alarm aus weil sie schon mehrfach überfallen wurde, die andere eben nicht. Ich kenne auch einen Senior der hat als LWB aus seinem Fenster mit einer SSW lediglich "geknallt" und nun ist er alles los, WBK und alle Waffen und das waren nicht wenige. Habe ich selbst auf richterlichem Beschluß eingesammelt. Und nun?
  2. Und das wird heute reichlich getan, schlimmer als in der ehemaligen DDR. Das wollen oder können manche aber leider nicht begreifen, mir ist es eh wurscht, ich kann nur darauf hinweisen. Ich laufe heute mit der SSW an einem PVB vorbei, der grüßt mich freundlich, am nächsten Tag an einem anderen PVB, der das nicht so locker sieht. Und nun? Recht haben und Recht bekommen?
  3. Wenn ein verängstigter oder besorgter Bürger die Polizei ruft, die dann einschreitet und für Ordnung sorgt? Wer hat dann die Ursache gesetzt? Der Bürger oder die gerufene Polizei? Fehlverhalten gibt es aber nun mal auf allen Seiten, wobei ich bei offenen Führen einer SRS schon das Fehlverhalten bei jemand anderem sehe, so plump muss man sich nicht verhalten, sondern sollte nachdenken. Ich gehe doch auch nicht mit einem aufgesetzten Motorradintegralhelm in eine Bank, obwohl das ja auch nicht unbedingt verboten ist. Allerdings muss ich dann aber auch mit unangenehmen Reaktionen rechnen.
  4. Du hast es bisher nicht verstanden! Probiere es einfach mal in einer Großstadt in einer belebten Straße aus und berichte später über Deine Erfahrungen!
  5. Und nun? Sie haben die Gegenstände zwecks Überprüfung mitgenommen und festgestellt dass sie unbenutzbar sind. Dass sie dann wieder zurückgegeben werden fehlt, denn das passt der Presse nicht in das Konzept. Steht ja auch nicht drin ob ein Verfahren eingeleitet wurde oder nicht.
  6. Es wird eben nichts besser oder leichter. Damals saßen die ja auch noch am Kaiserdamm.
  7. Hat wohl auch etwas mit der Angst zu tun etwas falsch zu machen, etwa wegen Strafvereitelung im Amt, oder auch vor den Augen des Kollegen zu glänzen. Gibt da verschiedene Variationen.
  8. War für PVB als Dauerwaffenträger auch so, zu mindestens noch im Jahre 2000.
  9. Schnellkochtopf könnte man auch noch erwähnen, habe mir mal beim vorzeigen öffnen den Bauch verbrüht. Allerdings war das Pflaster vom Bereitschaftsarzt gefährlicher, das hat sich in die Haut gefressen und nur diese Narben sind noch sichtbar.
  10. Solche "netten" Kollegen gibt es leider. Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an. Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden. Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.
  11. Halte sie doch mal an Deine Schläfe und drücke ab. Ob Du dann hier noch einen Erfahrungsbericht reinstellen kannst? Ich würde es nicht tun!
  12. Das meinte ich in Beitrag #23.
  13. Nun ja, wenn man bedenkt dass sich hier auch manche Trolle herumtreiben? Ich denke nicht dass es Faulheit ist, wenn man das WaffG nicht versteht, denn dann findet man ja auch nicht die passende Stelle. Das WaffG gehört aus meiner Sicht reformiert, wobei das auch eine Gefahr darstellen würde, wenn die falschen dies tun!
  14. Würde ich so direkt nicht sagen wollen, manchmal ist es gefährliches Halbwissen aus lange vergangenen Zeiten, was ich auch schon bei Personen mit Waffenhandelserlaubnis festgestellt habe. Nur diejenigen die sich dann auch im Verein trauen Fragen zu stellen halte ich für kompetent. Fragen sind kein Zeichen von Schwäche, denn nicht jeder kann alles wissen, aber eben leider einiges falsch machen.
  15. Das ist doch hier immer so wenn einem Fragensteller die richtigen Antworten nicht in den Kram passen.
  16. Das Thema ist ja auch etwas kompliziert, weil ja der Erwerb einer Waffe von einem Erwerb nach dem BGB zu unterscheiden ist. "Erwirbt/führt eine Waffe wer die tatsächliche Gewalt ausübt!" Dazu muss sie demjenigen ja auch nicht gehören.
  17. Wenn Isegrim doch Recht hat?
  18. Es fahren auch Leute verkehrt in die Einbahnstraße oder auf die Autobahn.
  19. Solange ich keine Straftaten begangen habe und die Nachbarn nicht ärgere, oder nicht auf Forderungen der Waffenbehörde nicht reagiere braucht eigentlich niemand Angst haben.
  20. Siehe: WaffG: Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: 1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;
  21. Wer beantragt einen DB und wer erläßt ihn? Ja, es gab Zeiten wo die "Gefahr im Verzuge" tatsächlich überhand nahmen und ich habe mich persönlich schon vor der Durchführung mindestens einer dieser Durchsuchungen geweigert weil ich sie als unverhältnismäßig und unrechtmäßig empfand. Das führte später dann dazu dass ich in das Kommissariat dieses Leiters versetzt werden sollte, geil wa, so geht man dann mit den Leuten um. Konnte mich aber auch hier erfolgreich wehren.
  22. Dass Du keinen Unterschied erkennen kannst war mir schon immer klar, von daher habe ich es noch mal auf "unschuldig" geändert.
  23. Nein, er führt eine rechtmäßige Amtshandlung auf Grundlage eines gültigen Durchsuchungsbeschlusses durch. Der Untersuchungsführer hat lediglich vorher zu prüfen ob es sich um den richtigen Adressaten und die korrekte Anschrift handelt.
  24. Als "Goldfasähnchen" weißt Du doch eigentlich wie das läuft. Der Sachbearbeiter ermittelt im Vorgang, die Observation wird über den Staa beantragt, der DB ebenfalls den dann der Sb ausführen muss. Da die Kommissariate heute dermaßen ausgedünnt sind können die Maßnahmen nur noch mit Hilfe von Kräften anderer Dienststellen ausgeführt werden. Dazu läuft die Einsatzanforderung über die jeweiligen Stäbe, wo dann aus einer angeforderten BFG dann das SEK angeordnet wird. Früher hatte ich mehrere Kontakte zur BFG und habe nach Absprache mit deren Dienstplänen die Einsätze geplant und durchgeführt, aber in der Regel oft ohne Ramme und ohne Schäden. Bis es dann nicht mehr ging, offensichtlich hat es manchen aus der Führung nicht gepasst, weil dem SEK angeblich die Einsätze weggenommen wurden. Wenn im DB stand: "Verdacht auf scharfe Waffen, somit mit besonderer Vorsicht" gab es später keine Chance auf eine andere Lösung.
  25. Absolut blöder Vergleich! Gegen wen sind die Nazis vorgegangen? Gegen die unschuldige Bevölkerung, gegen Juden und zwar gegen die die nie eine Straftat begangen haben, sondern einfach nicht arischer Rasse waren. Von daher ist dieser Vergleich schon eine Frechheit.
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