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uwewittenburg

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  1. Der Beamte gibt immer nur seine Dienststellenanschrift als ladungsfähige Anschrift an und nicht seine Wohnanschrift, wie es bei sonstigen Zeugen/Beschuldigten üblich ist.
  2. Ganz stark!
  3. Er hatte eben die falschen Ärzte, Phobien sind ja auch schwer heilbar!
  4. Und sie wußten nicht was sie tun! Lass sie doch, sie wollen doch nur spielen(provozieren).
  5. Warst Du eigentlich schon bei einem Facharzt?
  6. Diese Fragen werden sicher aufgearbeitet werden, wenn sie das nicht schon sind. Es wird Gründe gegeben haben, die wir beide nicht erfahren werden. Ja, wenn ich denn rückwärtslaufenden und dann fallenden Beamten sehe wölbt sich meine Stirn auch gewaltig, aber ich kenne nicht das komplette Geschehen und will daher auch nichts beurteilen, dafür werden andere bezahlt und die werden das gewissenhaft tun, da bin ich mir sicher.
  7. Da hast du vollkommen Recht, wenn eben selbst direkt erlebt, gesehen.
  8. Ich weiß!!
  9. Auch damit muss man leben. Hattest du schon mal die Presse im Nacken? Kann bei voreiligen Pressemeldungen noch objektiv ermittelt werden?
  10. Hätte, hätte Fahrradkette! Ich denke mal dass dort eine Observation vorausging, genau wie in Bad Kleinen, das lief ja auch aus dem Ruder, da sprechen auch alle nur noch über den armen RAF Terroristen Grams und nicht über den toten Bundespolizisten. Ich kenne den Bahnhof und habe dort in den Ferien gejobbt, da fiel eben jeder Fremde auf und in Uniform sowieso, schon von weitem. Es sei denn Helmut Schmidt wurde dort in Richtung Güstrow durchgeleitet, da wurde der Bahnhof "totgelegt" verdunkelt und 50 m stand ein Polizist und die Bahnübergänge waren geschlossen.
  11. Ich sage einfach mal, ohne persönlich werden zu wollen, dass diese Art von Denkensweise einfach unpassend ist. Warst Du schon einmal in so einer Situation? Du gehst in den Einsatz in Erwartung auf einen bewaffneten Täter zu treffen und plötzlich knallt es! Es geht nicht um einen Elektriker der vergessen hat die Sicherung herauszunehmen! Manchmal reicht es, wenn deinem Kollegen bei erstürmen der Wohnung die Waffe aus der Hand fällt, was ich persönlich schon miterlebt habe, aber es ist nicht geschossen worden, ein Glück, hätte aber auch anders kommen können.
  12. Die gibt es überall, aber bei den Sonderheiten ist Teamarbeit angesagt, nur wenn eben Fehler passieren fällt es auf! Ich will nichts entschuldigen, aber ich weiß wie schnell etwas aus dem "Ruder" laufen kann und dann wird es zum Selbstläufer, weil diese Situation vorher nicht geübt wurde. Kann sie ja auch nicht!
  13. Wird es, aber eben nicht Öffentlichkeitswirksam, da bin ich mir vollkommen sicher!
  14. Da war doch etwas mit einem Co-Piloten? Ich weiß anderes Thema und mehr Tote! Auf den Rest gehe ich gar nicht erst ein, erst wenn es hier richtig geknallt hat! Hinterher sind eh alle schlauer.
  15. Genau, darum habe ich ja schon einmal an anderer Stelle gesagt dass es besser wäre wenn sie es von Anfang an täten und nicht erst Unsinn zu Protokoll gäben. Ich hätte sofort meine Dienstwaffe übergeben, meinen Anwalt angerufen und dann meinen Arzt aufgesucht! Im Adrenalinrausch versucht man sich eben zu rechtfertigen, ev. auch um selbst eine Antwort zu finden. Fakt ist dass etwas schief gelaufen ist, nur eben was und wie, das rauszufinden ist aber nicht die Sache von WO. Wo gehobelt wird fallen Späne, wo keine Späne wurde auch nicht gehobelt.
  16. Das ist doch auch sein Recht, das habe ich sogar begriffen.
  17. Das ist definitiv falsch! Nur dass eben die disziplinarische Untersuchungen bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhen. Auch ein SEK Beamter hat als Beschuldigter die gleichen Rechte wie ein ziviler Beschuldigter, nur im Disziplinarverfahren sieht das etwas anders aus und die Ergebnisse werden öffentlich nicht breit getreten. Relevant sind die Ergebnisse aber für das Einsatztraining, wo die ev. Fehler analysiert werden, um Wiederholungen zu vermeiden, was aber sowieso nicht geht, da jeder Einsatz anders abläuft und manches für Verwirrungen oder Überraschungen sorgt. Niemand will jemand einfach "abballern", aber jeder will heil nach Hause kommen!
  18. Du warst doch auch nicht angesprochen! Ich war nicht auf deiner Fährte! P.S.: Wenn ich jemand direkt meine zitiere ich ihn in der Regel auch.
  19. Naja, manche sind hier eben etwas sensibel und reagieren wie eine überspannte Sprungfeder, aus 100 Beiträgen kann man dann aber schon 1 oder 2 brauchbare Ratschläge finden.
  20. Wie viel Jäger haben sich schon geirrt? Lasst doch einfach mal die "Spekulatius" im Schrank und wartet die Untersuchungsergebnisse ab und nicht das was die Presse berichtet. Ich bin mir sicher dass dies vollständig aufgeklärt wird, aber nicht sicher ob die volle Wahrheit berichtet wird, bis der "echte" Gesuchte gefunden wird.
  21. Hilfe, mein Hacken brennt!
  22. Es gibt aber auch Typen die sich davon gar nicht beeindrucken lassen. Was hätte er dann wohl getan? Abgedrückt? Mit CS-Gas? In der Bahn? War da nicht etwas mit den Beförderungsbestimmungen? Mir fallen da noch mehr mögliche Szenarien ein!
  23. Dann laufe damit mal z. B. durch Berlin-Kreuzberg, mal sehen wie weit du kommst. Damals sind die meisten Wehrdienstverweigerer, also Waffengegner, in das ehemalige West-Berlin gezogen, da sind dann schon spielende Kinder mit Wasserpistolen ein Grund die Polizei zu rufen. P.S.: Ein Stadtjäger würde das auch alleine auch nicht so tun.
  24. Nein, lt. Gesetz zwar ja, aber laut Dienstanweisung nein! Sie tun es manchmal aber trotzdem, weil es "geil" aussieht. Das sollte man ja nicht mal mit einem aufgesetzten Motorrradhelm! Du scheinst keine Berliner Nachrichten zu lesen, die werden neuerdings für fast alles eingesetzt, wohl auch schon aus Trainingsgründen. Sogar wenn jemand aus seinem Fenster mit einer SRS knallt und man die leeren Kartuschen Hülsen auf dem Gehweg findet.
  25. Eine Auflage für verdecktes Führen einer SRS Waffe ist vom WaffG nicht gedeckt, ist jedoch ein vernünftiger Hinweis bzw. Empfehlung. In meinem KWS ist nur der Hinweis auf das Führverbot bei öff. Veranstaltungen, Aufzügen und öff. Versammlungen. Er bezieht sich aber ausschließlich auf PTB Waffen. P.S.: Momentan reicht für die Aufbewahrung die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei auf die Nichtzugriffsbereitschaft unter 18-jährigen zu achten wäre, ansonsten linke und rechte Schublade ist momentan noch ausreichend. Sollte jedoch die EU-Richtlinie umgesetzt werden, wird dann wohl ein 0-er Schrank erforderlich sein, wobei dann die SRS Waffen auch in eine WBK eingetragen werden müssen. Ohne die 50,- € wird der KWS erst gar nicht herausgegeben.
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