

Ulli S
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Schon recht.. aber es wäre falsch, nur auf die Software einer bestimmten Firma zu schauen. "Big Data" ist ein Eldorado für jede Softwarefirma, die etwas auf sich hält. Das gilt für Regierungen, Dienste, Polizeien, Industrie. Und die gewonnenen Daten beeinflussen wie von Dinesh erwähnt die "Freunde", die man in Sozialen Medien vorgeschlagen bekommt, die Werbung, die man sieht, die Artikel über Politik die man zu lesen bekommt und sonstiges. Sie fördern Blasen und tragen auch zur Spaltung der Gesellschaft bei. Die Datenbestände in der Welt explodieren förmlich exponentiell, und werden als die Goldgrube der Zukunft angesehen - und AI soll den Schatz schürfen. Alles, was wir in die digitale Welt schicken, wird die Grundlage dieses Schatzes. Wie sagt man so schön - wenn etwas umsonst ist, bist Du die Ware Unterhaltsame Lektüre zu dem Thema - "Quality Land" oder auch der Film "Snowden".
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Diese Analysesoftware kann ALLE verfügbaren Daten im Netz lesen (und auch recht viele von denen, die eigentlich nicht öffentlich sind), und in Relation zueinander setzen. Das geht los mit öffentlich einsehbaren Daten in X, Facebook, Instagramm, Foren wie diesem hier, den Daten diverser Internetbetreiber, Amazon etc.., Bewegungsmuster von Personen aus Überwachungskameras oder der Position des Handys erstellen, welche Personen mit wem gesehen wurden .. Bisher war das Internet nur anonym, weil Menschen nicht in der Datenflut zueinander in Beziehung stehende Daten überschauen und ermitteln können. Palantir weiß ganz schnell, wer Haßposts veröffentlicht hat, sich ständig irgendwelche radikalen Seiten ansieht, im Darknet nach Waffen gesucht hat, bei Amazon versucht hat, Rizinussamen zu kaufen, sic und so weiter. Kommt halt darauf an, wonach Du die Software suchen läßt. Kommen da mehrere relevante Punkte zusammen, werden menschliche Analysten hinzugezogen. Die Suche nach bestimmten Mustern wird stets verfeinert, die AI lernt durch erfolgreiche Suchen und Treffer, und auch durch Ergebnisse, die sich als falsch herausstellten. In der Industrie wird das Verfahren auch eingesetzt - man hat zum Beispiel einen riesigen Datenpool der Sensoren eines Zuges. Die AI erkennt eigenständig Muster - also zum Beispiel, nach 500000 Kilometern verursacht ein Lager ein bestimmtes Geräusch und geht kurze Zeit später kaputt. spätestens ein paar vergleichbare Schadensfälle später wird die AI empfehlen, das Lager vorbeugend bei 490 TKM auszutauschen, oder den Zug ins Depot zur Wartung schicken, wenn das Geräusch erscheint..
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Böllerbeschuss & CIP PN = Doppelbeschuss oder nicht?
Ulli S antwortete auf Arkebusier's Thema in Waffenrecht
Nix WBK .. Frei ab 18 .. sogar führbar in DE (zumindest theoretisch), da Funken / Luntenzündung . Für Perkussionswaffen und moderner sieht das schon anders auch ( ebenfalls keine WBK, aber darf nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden). Zum Umgang mit Treibladungsmitteln die Sprengpappe .. Nur, da scharfe Waffe, braucht man hier die behördliche Genehmigung zum Salutschießen wenn man damit Krach machen will. -
Böllerbeschuss & CIP PN = Doppelbeschuss oder nicht?
Ulli S antwortete auf Arkebusier's Thema in Waffenrecht
Dann passt das. Entscheidend ist die Erlaubnis zum Salutschießen, während Böllern im Allgemeinen ja nur anzeigepflichtig ist (man aber je nach Bundesland eine Ausnahmegenehmigung nach Immissionsschutzgesetz wegen den vermeidbaren Lärm braucht) -
Welche Waffenrechtsschutzversicherungen gibt es?
Ulli S antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
IOch hab die von (damals) FWR und Örag, bisher noch nicht gebraucht. Aber haben ist besser als brauchen -
Nette Idee Mir tut persönlich nur der / die Arme SachbearbeiterIn leid, die die Antwort auf Jörgs Schreiben verfassen muß ..
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Verstehe das insgesamt nichts. Also erstens habe ich - zumindest beim Brandenburgischen Schützenbund - jedes Jahr eine aktuelle Sportcard, auf der mein Name und Geburtsdatum sowie meine Migliedsnummer steht, und die auch der Nachweis für meine Sportschützenhaftpflicht ist - und der wird hier problemlos anerkannt. Etwas ähnliches müssen auch die Mitglieder anderer Verbände haben, denn wie weist Ihr sonst Eure vorhandene Haftpflicht beim Besuch anderer Schießstände nach ? Zweitens bricht man sich auch als Vorstand nix aus der Krone, einen Zettel Papier zu nehmen, draufzuschreiben, "Hiermit bestätigen wir, die Schützengilde xyz, das abc, geboren am, Mitglied unseres Vereins ist. Datum, Unterschrift, erster Vorsitzender der Schützengilde xyz". Stempel drauf und ab dafür.
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Also .. bei mir steht beim Wechselsystem (in der Grünen eingetragen) auch der Munerwerb für .22 LfB mit drin ... Man kan sich das sparen, wenn man genügend andere 22er mit MES eingetragen hat, aber ist immer kritisch, wenn man die verkauft. Die 25 Euro hab ich dann auch noch. Allerdings trägt einem im Bedarfsfall unsere Behörde das dann unkompliziert nach, wenn man die letzte 22er mit _MES verkauft. Man muß halt nur daran denken ..
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Selber schmieden Das wär mal ne Idee für eine abendliche Schmiedeparty - wenn ich bloß mehr Zeit hätte
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§27 Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten WaffG
Ulli S antwortete auf BJ68's Thema in Waffenrecht
War da nicht etwas, das Armbrust ein der Schußwaffe gleichgestellter Gegenstand ist ? Damit dürfte man die außerhalb Schießstätten nur schießen, sobald unter 7,5 Joule - das wäre eher unmöglich. Für ein Pfadfinderlager, nimm einen Bogen - das ist rechtlich stöckchenwerfen im Walde und brimgt kaum Ärger ein .. -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Ulli S antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Langwaffe ist relativ unkritisch - da steht eh direkt neben jedem Gast eine Standaufsicht. Sollte da der Lauf deutlich aus der Zielrichtung wandern, hat die Standaufsicht da ganz schnell die Hand auf dem Lauf. Kurzwaffe machen wir mit fremden Gästen nicht. Und ich glaube, eine Standaufsicht hat einem Spinner schneller die Waffe abgenommen als eine eigene Waffe gezogen, entsichert und wirkungsvoll eingesetzt, sorry. Das rechtfertigt kein Führen, auch wenn sich da wirklich manche Standaufsichten vielleicht wichtiger fühlen. Das soll ein sportliches Event werden und kein Einsatz in Kabul -
Vereinsgelände = "innerhalb eigener Geschäftsräume" im Sinne des Waffengesetzes?
Ulli S antwortete auf SV Hofheim's Thema in Waffenrecht
Das Thema hatte ich mit unserer Behörde schon mal. Ergebnis war, Führen auf der Schießsstätte ist in Ordnung. Allerdings - nur wenn definierte Personen / Mitglieder / Gäste anwesend und Tür und Tor der Scheißstätte geschlossen sind. Nicht okay, wenn das Tor offen ist und Personen unkontrolliert auf das Gelände kommen können ( Schützenfeste etc.) Allerdings gilt dann natürlich die jeweilige Schießstandordnung, und bei uns sind - sobald der Schützenstand verlassen wird, ist die Waffe zu entladen und grundsätzlich auch zu verpacken - allerdings haben wir nicht mehrere voneinander getrennte Bahnen, zwischen denen man wechseln müsste. Sollte man sich allerdings zum gemeinsamen Waffenreinigen auf dem Vorplatz des Schützenheims treffen, kein Problem, solange das Tor zu ist. -
Die lässt sich doch gut restaurieren .... Wenn man das will. Ein Schraubstock und eine größere Schraubzwinge sind hilfreich beim Zerlegen des Systems. Da frei ab 18 und ein Familienerbstück ist das ein schönes Stück für etwas Bastelei Und wie schon erwähnt, auf Co2Air findest Du sachkundige Unterstützung.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Ulli S antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal, der Freistellungsbescheid ist nur zielführend, wenn über die Ähnlichkeit zu einer vollautomatischen Kriegswaffe DAS entscheidende Kriterium ist, und alle anderen Krterien schon "negativ" sind, oder ? denn diese sind ja "hart" definiert, und eine Hülsenlänge unter 40 mm z.B. kann ich mir auch selbst feststellen .. -
Also ich kann nur für den brandenburgischen Schützenbund mitreden, da ist das schon eine Materialschlacht. An sich brauche ich eine Waffe, die mit der entsprechenden Mun und dem entsprechenden ZF in der lage ist, reproduzierbar Streukreise unter 25 mm zu schießen. Wenn ich dann noch sagen wir 10 mm für den Schützen einkalkuiere, muß die Waffe reproduzierbar ein 15 mm Schußpflaster zuverlässig treffen. Die ersten Platze liegen wie schon beschrieben bei 100% Treffern in der Innenzehn. Schafft man das nicht, kommt man höchstens in die Nähe des Treppchens, wenn die 5 besseren Schützen zufällig grad einen schlechten Tag haben .. Zum Thema ZF - Ja, wenn der Schütze jung und gute Augen hat, geht auch ein billiges 12-Fach Walther Glas. Wird man älter, fangen einem da nach 10 Schuß die Augen an zu brennen, weil das Auge die optischen Fehler des Glases nicht mehr so gut ausgleichen kann wie 20 Jahre vorher.