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Leinad82

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Alle Inhalte von Leinad82

  1. Gleiche Größe wie der MagPul 10er... ... werde einfach beim BKA nachfragen, dann bin ich auf der sicheren Seite...
  2. Weil nach 2017 gekauft... keine Lust auf besondere Aufbewahrung, keine Lust auf Gedanken,wann was und wie verboten ist... und tatsächlich auch kein Bedarf an >10 Schuss
  3. So, nützt ja nix... heute die "zu neuen und zu großen" AR Magazine abgeschnitten und per 3d-Drucker neues Abschlussstück gedruckt. Bin zuversichtlich, dass das 1a funktioniert. Jemand rechtliche Bedenken?
  4. Ja, die A-1130/2 .606 ist in dem Punkt eindeutig...
  5. Wo ich gerade das Wort "Schlaumeier" lese... Verwechsle nicht die Einstufung offen mit öffentlich...
  6. Hast du zufällig einen Link, oder könntest ein Bild davon einstellen? Kann leider nicht dazu finden. Danke
  7. Wundert mich, aber wenn dem so ist, sehe ich kein Problem.
  8. Ich kenne keine Sportordnung die das hergeben würde... von daher kein Bedürfnis... bin ich eher bei einem Nein. (Den Grund - einfach mal ausprobieren wollen, bzw. zum Spaß testen, gibt es so m.M.n. nicht.) Würde der Sportschütze dem Jäger seine Waffe leihen, und der schraubt zum Testen den Schalldämpfer drauf- und macht einen Kontrollschuss... sehe ich kein Problem.
  9. Aiaiai kein Mundschutz, kein Mindestabstand.... oder ist das Thema mittlerweile gegessen? (Pressekonferenz) Es wurde eine zusätzliche "Pistole" gefunden... Über Art und Gefährlichkeit macht er keine Aussagen...
  10. Wird das Haus von jemandem bewohnt? Bei der Lagerung in einem evtl. unbewohnten Gebäude sehe ich die größeren Probleme.
  11. Vielleicht schlummert die noch in der "Hauspost" der Behörde... Warte mal noch paar Tage
  12. Hat man von den Herstellern schon etwas bzgl. Unterstützung gehört? Wurden die angeschrieben bzw. mit ins Boot genommen?
  13. Sehe ich auch so, es gibt wohl momentan nur eine Alternative. Eine entschlossene Gruppe, die dann auch gemeinsam in eine Richtung geht, wäre schön, sehe ich aber leider nicht.
  14. Ja... und es klingelt immer noch nicht? Wenn schon... denn schon ;-)
  15. @Rene Erkundige dich nochmal über den Verwaltungsaufbau.
  16. Dieses Forum ist wirklich einzigartig... Dont`t feed the Troll.... abwarten und Tee trinken. -> Danach aufregen und reagieren.
  17. Nach wieviel Schuß muss eigentlich beim MG3 bzw. MG4 das Rohr (zumindest zum abkühlen) gewechselt werden?
  18. Schöner Aufsatz, aber als ich diesen Fred aufgerufen habe... dachte ich etwas über das G36 zu lesen?! Sorry... aber das scheint in diesem Forum echt ein "Problem" zu sein.
  19. Du hast echt deine WBKs immer im Portemonaie?
  20. Nochmal mit dem SB reden, ihm klar machen, dass es eine einmalige Aktion ist... und du das nicht gewerblich machen willst... Dann entsprechenden schriftl. Antrag stellen und dir wird für den konkreten Fall eine Genehmigung erteilt. Tut der SB das nicht, rechtsmittelfähigen Bescheid fordern. Dagegen kanst du dann klagen, und wenn du nachweisen kannst, dass du wirklich im Stande bist die Arbeiten fachgerecht durchzuführen, wird dir bestimt nach der Verhandlung eine Genehmigung erteilt. Ob es das Wert ist... musst du entscheiden.
  21. Solches Vorgehen ist doch hinlänglich bekannt... Biete halt den Betrag, den dir das entsprechende Teil Wert ist, und gut ist. Entweder es kappt, oder halt nicht. Geschenkt bekommt man bei Egun sowieso nix... Wenn der Verkäufer ein paarmal auf den Kosten sitzen geblieben ist, wird er sein Vorgehen schon überdenken.
  22. Es geht auch ohne die teuren Spezialböden... Das solltet ihr aber mit dem Sachvertändiger klären, der den Stand auch abnimmt. Sauerkrautplatten, Holz und PVC ähnlicher Belag wurde bei uns abgenommen.
  23. Hast du dir alle Beiträge durchgelesen? In Beitrag 10 habe ich mich bereits auf den von Olt d. R. angesprochenen Fall bezogen... Das für ein Auswechseln des Schlagbolzens der Büma aufzusuchen ist habe ich nirgends geschrieben, auch nicht das der Schlagbolzen irgendwas mit dem Verschlussabstand zu tun hat. Das wechseln des kompletten Verschlusses allerdings schon, und dadrum ging es mir. Aber wie erkannt ist die Diskussion bisschen am Thema vorbei gelaufen. (Um wie von dir geschrieben, einen als defekt erkannten schlagbolzen an einem kk - gewehr, geht es hier aber auch nicht. Es geht nur darum ob ein Schlagbolzen frei verkäuflich ist... und das ist er ja, da sind wir uns wohl einig.) Naja, wie dem auch sei, halte mich nun hier raus. Frohes Fest.
  24. Hast du den Zusammenhang nicht verstanden? Ich formuliere den Satz noch etwas weiter aus: Wenn an der Waffe etwas nicht stimmen sollte was ein Auswechseln des Verschlusses notwendig macht hat er sie zum Büma zu bringen. Ich habe z.B keine Go - NoGo Lehre um den korrekten Verschlussabstand zu prüfen usw. Wird an dem Verschluss was nachgearbeitet kann evtl. auch ein Neubeschuss notwendig sein. Das hat auch überhaupt nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun. Aber der Threatersteller fragte ja nach einem Schlagbolzen... der ist wohl unbestritten EWB frei.
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