

magnumshooter
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Leistungen von magnumshooter

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Waffe vom Kurierdienst nicht zugestellt
magnumshooter antwortete auf magnumshooter's Thema in Allgemein
Mache ich morgen, der war heute nicht mehr zu erreichen. -
Hallo, ich sollte eine Lieferung mit einem bekannten Kurierdienst erhalten und habe den ganzen Tag zuhause gesessen und gewartet. Nichts ist passiert, bis plötzlich in der Sendungsverfolgung stand "nicht angetroffen". Absolute Frechheit, wir waren zu zweit zuhause, ohne Unterbrechung. Anruf in der Zentrale: Bandansage, alle Mitarbeiter im Gespräch, man soll eine Mail hinschicken. Hab ich gemacht, keine Reaktion. Im Bewertungsprofil des Versanddienstleisters stehen massenweise Rezensionen mit vergleichbaren Erfahrungen drin. Nun dümpelt meine Waffe in irgendeinem verbeulten Kleinbus rum, der wahrscheinlich über Nacht in einem dunklen Gewerbegebiet parkt. Alles sehr beruhigend und vor allem finanziell so günstig. Ausblick: Morgen wieder zuhause rumsitzen und hoffen, dass die Zustellung erfolgt. Nun meine Frage: Gibt es eine Chance, an der Rechnung etwas abzuziehen wegen nicht erbrachter Leistung? Schließlich ist die Zustellung terminiert gewesen und der behördliche Versender hat das so gebucht, allerdings zu meinen Lasten (Zahlung durch Empfänger). Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann das Ganze mal juristisch etwas beleuchten. Danke für alle sachlichen Antworten. Gruß magnumshooter
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Es gibt auch Menschen, die historisch interessiert sind. Wenn ich ein Auto kaufe, ist das Baujahr auch von Bedeutung. Beim Waffenkauf könnte sich das Baujahr evtl. auf den Preis auswirken. Vielleicht ist es auch einfach nur persönliches Interesse an der Geschichte der eigenen Waffe!
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So langsam wird es eng in den Schränken und 2023 war ziemlich teuer. Geplant ist also erstmal waffenmäßig nichts. Eher etwas Sammlermunition und evtl. eine neue Schießbrille.
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Überzogene Forderung durch Käufer / Behörde für Eintragung
magnumshooter antwortete auf ForecaztDead's Thema in Allgemein
Ich habe mal einen absolut neuwertigen K31 verkauft. Der Käufer schrieb mich ein paar Wochen später an und sagte, er habe vom Büchsenmacher ein höheres Korn montieren lassen und die Waffe hätte neu eingeschossen werden müssen. Ich solle das Korn, den Büchsenmacherlohn und die verbrauchte Munition bezahlen. Da ich rhetorisch fit bin, reichte eine Mail von mir, um niemals mehr etwas von diesem Menschen zu hören. -
Alte Gelbe WBK nach §58(1) WaffG vs. Mengenbegrenzung des §14(6) WaffG
magnumshooter antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Genau mit dieser Konstellation/Fragestellung bin ich bei meiner Behörde abgeblitzt. Kontingent von 10 Waffen auf "gelb neu" ausgereizt, jedoch alte gelbe mit noch ein paar freien Plätzen vorhanden. Aussage der Behörde: Es ist Wille des Gesetzgebers, dass es auf WBK gelb nicht mehr als 10 Waffen gibt. Also zukünftiger Erwerb nur noch über Verbandsbescheinigung mit anschließendem Voreintrag auf WBK grün. -
Nerven behalten, beide Accounts des Nutzers auf die Blockierliste setzen und anschließende Mails von ihm ignorieren oder noch besser sich darüber amüsieren. Hab die Erfahrung auch schon hinter mir.
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Voreintrag gerade nach gut drei Wochen erhalten, südliches Hessen. Abwicklung nur per Post.
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Waffenkurier Neu ist zuverlässig und die Preise sind vertretbar. Mehrfach getestet mit Waffen- bzw. Munitionsversand. Ohne Probleme!
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WICHTIG! Offener Hilferuf der Feuerwerksbranche
magnumshooter antwortete auf JDHarris's Thema in Allgemein
Bei uns (Südhessen) war auch richtig was los. Deutlich mehr Feuerwerk als letztes Jahr. Es wurde eine Stunde lang gezündet und mit PM geschossen. Meine Befürchtung, dass ich der einzige Feuerwerksanhänger bin, hat sich nicht erfüllt. Es wurde viel gezündet und es hat sich gezeigt, dass sich die Menschen nicht gängeln lassen 👍. Sehr schönes Silvester. -
NRW/EU-Verbringungserlaubnis = 50€???
magnumshooter antwortete auf Christian 555's Thema in Waffenrecht
Vor 12 Jahren hab ich gut 10,- für die Verbringungserlaubnis gezahlt, aktuell kostet sie 20,- (Hessen) und wird in Form eines offiziellen Dokuments der Bundesdruckerei ausgestellt. Früher war es ein Bescheid auf dem typischen Behörden-Recyclingpapier. -
Ich war nicht begeistert vom neuen DWJ. Die Text-Bild-Anordnung ist sehr gewöhnungsbedürftig. Gewinnspiel und Glosse habe ich auch nicht finden können. Inhaltlich war das aktuelle Heft schnell gelesen. Für mich zuviel Militärtechnik, aber das wird ja nicht immer so sein. Bei aller Kritik: Die neue Chefredakteurin und das neue Layout bekommen eine Chance. Ich hoffe nur, dass die Redaktion weiterhin kritisch bleibt und entsprechend berichtet.
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Hab mir von einem Kumpel, der Metallbauer ist, aus VA-Blech eine Kurzwaffenablage anfertigen lassen. Das Teil hat zwei Ebenen. Auf jede Ebene passen zwei KW. Das Blech wurde mit VFG-Filz beklebt, somit lagern die Waffen weich und beschädigungsfrei. Unten ist die Ablage offen und bietet Platz für Munitionsschachteln. Gekostet hat mich die Aktion ein Paar 🍻.
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Wie lange dauert denn aktuell die Bearbeitung einer Ausnahmegenehmigung für "neuen Altbesitz"? Hat jemand das Thema schon hinter sich und kann berichten?
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Melden macht frei: Magazinanmeldungen und Formulare dazu
magnumshooter antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Verbotenes Magazin erworben vor 13.06.2017 = Meldung bei meiner Waffenbehörde Verbotenes Magazin erworben in der Zeit vom 13.06.2017 bis 31.08.2020 = Antrag beim BKA Soweit klar. Doch wie ist die Verfahrensweise, wenn ich ab 01.09.2020 ein verbotenes Magazin bzw. eine Waffe mit verbotenem Magazin erwerben will? Antrag vor Erwerb beim BKA, meint meine Behörde. Ein passendes Formular dazu habe ich auf der BKA-Homepage nicht gefunden. Reicht man dann einen formlosen schriftlichen Antrag ein? Hat da jemand schon Erfahrungswerte? Gruß magnumshooter