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Thomas St.

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Beiträge von Thomas St.

  1. Solche Vorwürfe sollten mit dem Betroffenen und wenn eine Gefährdung von Mitmenschen naheliegt mit der Behörde geklärt werden,

    nicht in einem Internetforum. Ansonsten hat @lrn das Richtige geschrieben:

    vor 3 Stunden schrieb lrn:

    Waffengesetz (WaffG)
    § 45 Rücknahme und Widerruf

    (1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

    Bevor hier vielleicht noch Unterstellungen gegen den Bekannten oder den Threadstarter aufkommen, ist bis auf weiteres zu.

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    • Wichtig 3
  2. Kann natürlich sein dass die Wechselrichter temperaturmäßig abgeregelt haben. Dann wurde an der Kühlung gespart.

    Aber es ist doch wohl noch so, dass Solarzellen am effizientesten sind, wenn die Vorderseite wärmer als die Rückseite ist, oder?

  3. Wobei das Wasser das durch den Kühlturm geht, als Luftfeuchtigkeit bleibt und wieder abregnen kann, also nicht wirklich verloren ist. Und das ist nur ein kleiner Teil des Kühlwassers, der größte Teil bleibt da, weil er ja nun gekühlt ist. Einfach mal so einen Kühlturm aus der Nähe betrachten.

    • Gefällt mir 1
  4. Der Jäger der gleichzeitig Sportschütze ist, bewegt sich als Person ja aber nicht außerhalb seines jeweiligen Bedürfnisses, wenn er einer von beiden Tätigkeiten nachgeht. Anders als ein SpoSchü der mit seiner Waffe ein Tier tötet. Tierschutzrechtlich war das anscheinend i.O., aber seine Waffe zum Tierhalter zu transportieren und dort zu benutzen war halt waffenrechtlich nicht erlaubt.

    Ich vergleiche es mal mit Wachschutz innerhalb von Geschäftsräumen einer anderen Person, da kann ein SpoSchü auch nicht seine Waffe mitbringen.

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  5. Du willst nachweisen, dass diese tschechische Druckluftpistole in der DDR vor dem 2. April 1991 hergestellt worden ist?

    Denk mal drüber nach...

    Oder willst du nachweisen dass sie vor 1970 hergestellt wurde?

    http://www.vzduchovka.cz/prehled/88900/88900_en.html

     

    Sieht nicht gut aus für dich, bzw. deinen Bekannten.

     

    Ergänzung: Wenn noch mehr auf der Kippe steht, sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

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  6. vor 2 Stunden schrieb gipflzipfla:

    Das WaffGes ist ja Bundesrecht und der Senator für Inneres nutzt doch den Föderalismus, wenn er eigene Spielregeln für Bremen erstellt ?

    Genau. Das WaffG ist Bundesrecht. Da hat ein Bundesland Null Befugnis, eigene Regeln zu erfinden.

    Innerhalb der Grenzen des WaffG dieses umzusetzen ist wieder etwas anderes.

    Und wenn man es mit ihm gut meint, könnte man sagen dass Herr Mäurer es nun umsetzen möchte, womit er implizieren würde, dass das bisher nicht geschehen ist.

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