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Thomas St.

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Beiträge von Thomas St.

  1. Ja, denn Schusswaffen werden ja üblicherweise auf legalem Wege importiert oder exportiert, und landen erst dann auf dem Schwarzmarkt.

     

    Und die unregistrierten Waffen gibt es per EU Definition in der Kategorie D.

     

    Ist das Absicht oder Unfähigkeit?

  2. Ich mach hier mal zu,

    Munition, auch Kartuschenmunition für erlaubnispflichtige Feuerwaffen ist erlaubnispflichtig.

    Besitz ohne Erlaubnis ist strafbar. In der Vergangenheit gab es schon Zeiträume in denen die straffreie Abgabe geregelt war.

    Das gibt es m.W. momentan nicht. Also immer Vorsicht walten lassen, was man in Besitz nimmt (tatsächliche Gewalt darüber erlangt.)

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  3. Wenn man in die Verbotsliste in Anlage 2 zum WaffG schaut, steht da folgendes:

    Zitat

    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

    Wenn du eine Lampe mit einem Picatinny Adapter kombinierst, hast du genau das.

     

    Wenn jemand einen Molotow-Cocktail herstellt, macht er dies ja auch aus legalen Einzelkomponenten. Nur mal so von der Logik her.

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  4. Man könnte sich sogar "Patronenlehren" machen, ja, eine Lehre hat eine Gut- und eine Ausschussseite, deswegen in "".

    Die haben ja keinen Lauf, und sind keine Patronenlager (wie eine Revolvertrommel) weil darin nichts gezündet wird (Anlage 1 WaffG Abschnitt 1, Punkt 1.3.1.3)

    Wenn man die aus Alu macht, ist es nicht einmal hinreichend fest. Ja, es gibt verschieden Zugfeste Alulegierungen, aber noch keiner war so dumm und hat ein PL aus Alu gebaut, oder?

  5. vor 54 Minuten schrieb erstezw:

    Die Querschnittsbelastung ist aber geringer. Du musst nicht befürchten, dass dich der Flügel durchschlägt. 

    Wenn dich der Flügel mit der Kante erwischt kann er dich bestimmt teilen. So von quer nach durch. 😜

  6. Wenn 15to von geschätzt 100m herunterfallen hat das nur eine Bewegungsenergie von 14,7 MJ.

    Also ca. das Tausendfache einer einschlagenden .50BMG.

    Wenn es höher ist, und eine Bewegung weg vom Turm dabei ist, noch mehr.

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  7. @Alex90 Ok, das mit der kostenlosen TIA Version hatte ich dann falsch in der Erinnerung.

    Eine Easy wäre auch ne Möglichkeit, von den Funktionen sind die Kleinsteuerungen ja alle sehr ähnlich.

    Letztendlich schaut man ja nach der preiswertesten Lösung für den Verein.
     

  8. @Parallax ob das von der Disziplin her vorgeschrieben ist, weiß ich nicht.

    Fest steht, die Grundmechanik mit Antrieb ist vielerorts vorhanden, und diese brauchen ggf. mal ne neue Steuerung.

    Ampelanlage hört sich interessant an, kannst das näher beschreiben, wie du dir das vorstellst?

  9. Wenn der DJV eine anerkannte Sportordnung hat, dann wohl schon. Aber irgendeine ist nötig, nur nicht die "deines" Verbandes.

    Hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html

    steht z.B. nichts vom DJV.

    Können wir uns darauf verständigen, dass eine Waffe die auf die Gelbe Sportschützen-WBK erworben wird, auch gemäß irgendeiner genehmigten Sportordnung verwendbar sein muss?

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