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  1. Nein, weil dem Aussteller sonst in kürzester Zeit sämtliche auch nur irgendwie entnehmbaren Innereien fehlen. Der Interessent, der die üblichen Chargen abnimmt, bekommt das in der Box gezeigt. Alle anderen lassens sich nach der Messe vom Distributor zur Ansicht schicken. Wenn dort dann die Hälfte der Teile wegkommt, ist klar, wo die geblieben sind.
  2. Wieder einer weniger. Im Jahre des Herrn 2009 hatte ich einen guten Austausch mit Brigitte Glock. Schon damals war es aber eher schwierig, mit dem Patron zu kommunizieren.. Was mir tatsächlich immer noch Rätsel aufgibt, ist die derzeit aktuelle Organisation des Vertriebs für Sonderkunden in .de. Früher hatte das Ruag/Rws gut abgedeckt. Der Mensch, der das jetzt leisten soll, ist eher ein Witz.
  3. Jemand, der meint, er wäre etwas. So, wie knapp 85 Millionen Bundestrainer.
  4. Ach herrje, das ist stets die Rhetorik, mit der sich Flöhe um den Hund streiten, aud dem sie wohnen. Wenn es danach ginge hätte auch aus Automobil, Telefon und Internet nie etwas werden dürfen. Vielleicht solls ja auch nur die Rechfertigung dafür sein, dass auch der VDW genau nichts tut - außer vielleicht eine muffige Gazette zu verteilen, die die Welt nicht braucht. Differenzierte Sichtweisen sind ja durchaus ok, aber Alleinvertretungsansprüche sind an der Stelle bestenfalls deplaziert, wenn nicht peinlich. Dazu gehört auch die Hybris, der Gesetzgeber bräuchte Argumente für Versvhärfungen.
  5. Es mag ja durchaus sein, dass irgendeine verkorkste Regelung aus anderen Ländern für irgend jemanden die Lage noch gefühlt zu verbessern vermag. Aber ehrlich: Wenn man beispielsweise einen Entwicklungs- und Testauftrag für ein Waffensystem an Land zieht (natürlich ein rein fiktives Beispiel, es gibt ja nichts mehr an Land zu ziehen) wäre es schon vorteilhaft, dort alles an Magazinen reinstopfen zu können, was der (internationale) Markt so hergibt... Völlig außerhalb dieses Bereichs: Im Jahre des Herrn 2008 hatte ich auf der IWA mal ein 30-schüssiges PMag dabei, das ich in ein MR223 gesteckt hatte. War lustig, das Magazin ging (nicht ganz) rein, aber nicht mehr heraus - das war natürlich keine Handlung als Sachverständiger, aber heute trotzdem schlicht unvorstellbar. Die Magazine waren auch nur ein - mehr oder weniger - triviales Beispiel. Ich habe andere Vorgänge laufen, dazu gibt es aber bis heute weder eine Verbescheidung, geschweige denn ein Urteil (es kann sich nur um Jahre handeln). Aber dazu werde ich mich nicht weiter äußern, so lange der Mist läuft.
  6. Definiere "Problem" und "keiner" - als Händler und Hersteller gibt es da schon jetzt in der behördlichen Praxis keines. Für den Krempel, den man privat so schon hatte und irgenwann mal haben möchte auch nicht wirklich. Dann gibt es vielleicht rgendwann die Klarstellung, dass jeder, der ein Interesse hat, welches dasjenige der Allgemeinheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht konterkariert einen Antrag stellen kann, der dann unter diesen und jenen Gesichtspunkten zu genehmigen ist. Den Antrag kann freilich jetzt schon jeder stellen, genehmigt wird der auch, wenn man in die Begründung nicht gerade "will haben" reinschreibt und der Zeithorizont liegt halt bei mehreren Jahren. Wenn es in der Zukunft dazu ein geregeltes Verfahren mit Formular zum Ankreuzen und in leicht verständlicher Sprache gibt, hat sicher 'überhaupt keiner" mehr ein "Problem"... (Es sei denn, man hat vielleicht einen gesteigerten Durchsatz von Material). Dann ist man freilich aufgrund von § 40 (2) WaffG im Zweifel ohne Weiteres fein raus. Auch wenn mir dafür von der zuständigen Bundesbehörde tatsächlich eine allgemeine Ausnahmeerlaubnis angeboten wurde... Ohne Worte. Wer jetzt sowas nicht vorrangig macht, weil es mühsam, finanziell und waffentechnisch uninteressant und auch sonst wenig Erkenntnis bringt, schaut natürlich in die Röhre.
  7. Das kann man so sehen und ist aus der gegenwärtigen Perspektive auch sicher so. Wenn und überhaupt müsste man das auf eine breitere Basis stellen, was die Förderung von Allgemeinwerten wie Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur usw. betrifft (das ließe sich bei entsprechender Betrachtung auch zu veritablen Ansinnen ausbauen). Ein paar Leute, die wütend mit dem Fuß aufstampfend mal das ein oder andere Gerichtsgutachten verweigern werden dabei freilich gar nichts bewirken.
  8. Die Sachverständigen wurden zum Beispiel bei dem Magazinverbot komplett vergessen. Während die Händler nach Meldung des Handelsvolumens noch eine allgemeine Ausnahmegenehmigung/-erlaubnis erhalten, gibt es für die Sachverständigen keine solchen Regulierungen. Es müsste dies VORAB beantragt werden. Nach drei - oder beliebig mehr - Jahren wird die Erlaubnis vielleicht mal erteilt. Davor kann nichts angenommen werden, was z.B. als Langwaffe entsprechene vorhandene Magazine von (u.U. ebenfalls vorhandenen) Glock-Kurzwaffen aufnimmt. Es ist wohl nicht weiter nötig mitzuteilen, dass derartige Zeithorizonte jedwede Vorhaben oder Projekte vereiteln. Nicht einmal über Publikationen muss man dabei noch nachdenken. Des Weiteren lautet die Formulierung im WaffG zur Ausnahme von der Verbotsnorm "ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann". (Beachte: dort steht nichts über die Ausübung des Besitzes.) Der Inhaber einer Erlaubnis zum (Erwerb und) Besitz von Schusswaffen jeder Art verfügt über genau was? - Richtig, der Depp verfügt immer und in jedem Fall über eine entsprechende Erlaubnis. Alles angefragt beim BKA - von dort gibt es keine schriftliche Auskunft ("machen wir nicht"). Von der unteren Waffenbehörde gibt es schriftlich, dass das Verbot nur gelte, wenn sich tatsächlich eine entsprechenden Waffe im Besitz befände. Dumm ist dabei nur, dass diese Behörde weder für verbotene Waffen noch für Ausnahmen zuständig ist. So langsam muss ich ehrlich sagen, dass ich mein Engagenent in dem Bereich stark zurückfahre oder einstelle. Ich bin glücklicher Weise auch nicht darauf angewiesen.
  9. Wenn sich etwas ergibt, wird das sicher auch hier publik. Und der VDB-Account kennt mich wahrscheinlich auch nicht weiter. Das muss aber auch keine weiteren Wellen schlagen, ich wollte nur die grundsätzluche Wahrnehmung eruieren, die ja auch noch Optimierungspotential zu bieten scheint (was ja auch nicht schlecht sein muss). €: Ich bin im weiteren Verlauf sicher auch gerne bereit, anderen Interessensgruppen zu helfen. Als Beispiel: Für die Paintballer und Airsoftler ist es imho ein immens wichtiger Meilenstein, dass für entsprechende Vereine die Gemeinnützigkeit anerkennungsfähig wird. Nach aktueller Rechtslage ist das nämlich nicht möglich, was kaum einen zu kümmern scheint. Siehe dazu exemplarisch Klein, AO (der führende Kommentar dazu). Soll heißen, es gibt jede Menge kleiner Schritte, die man in Angriff nehmen kann, ohne gleich die ganz großen zu unternehmen. Das nur als Exkurs und als Beispiel, wo es nicht gleich um exorbitante Erlaubnistatbestände geht.
  10. Jo, die brauche ich auch ganz dringend...
  11. Zu gegebenem Zeitpunkt. €: Und um es deutlich zu schreiben, bevor jemand etwas hineininterpretiert, was nicht ist: Ich maße mir nicht an, für "die Sachverständigen" zu sprechen - das kann jeder in dieser Gemeinschaft für sich selbst, dafür braucht es mich nicht. Mir ist nur aufgefallen, dass einige Aspekte, die für diese Gruppe eine gewisse Relevanz haben mögen, eventuell nicht adäquat repräsentiert sind. Wenn jetzt aber niemand anders laut hier schreit, ist das allerdings vielleicht auch gar nicht weiter wichtig und kann weg (oder so)...
  12. Um das klar zu sagen: Ich bin analytisch nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen. Übersetzt heißt diese Antwort: "Die etwa 200 Personen mit Erlaubnis nach § 18 WaffG gehören nicht zur vom VDB wahrgenommenen Basis". Ich will jetzt gar nicht für die Allgemeinheit unterstellen, dass diese Gruppe der Erlaubnisinhaber für Händler und Hersteller als entbehrlich betrachtet wird, auch wenn meine Erfahrung in dem Bereich so manche Missliebigkeit nahe legt (woher diese Komplexe kommen, darüber lässt sich trefflich spekulieren - sie entstammen jedenfalls meist nicht den Kreisen mit WHE die selbst 18er sind...). Aber alles gut, das ist wohl einfach nicht der geeignete Kreis für meine Interessensgemeinschaft. Wenn sich jetzt jemand entkontextualisiert sieht: Die Antwort zu den Belangen der Sammler (ich habe jetzt keine Motivation, hier im Mäusekino zu suchen und zu verlinken) fiel noch ganz, ganz anders aus.
  13. Darf ich dazu höflich nachfragen, wie sich denn der VDB in diesem Zusammenhang gegenüber den Sachverständigen positioniert? Ich habe für meinen Teil nämlich so langsam das Problem, dass ich zwar irgrenwie irgendwo und irgenwann alle erforderlichen Bescheide (es dreht sich im Wsentlichen um Ausnahmen von Verbotenem) bekomme, es aber überhaupt keinen Sinn macht, darauf mehrere Jahre zu warten. Jetzt schreibe ich als jemand, der das im Kreuz hat und gegen Bund sowie Land mehrmals gerichtlich obsiegt hat und auch finanziell durch den Kokolores nicht in die Knie zu zwingen ist. Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Geld kann man in dem Berech keines mehr verdienen. Und das kann nicht gut sein. Auch für all jene, die dort zwar ihr Herzblut, aber sonsr keine Option haben. Das vertreibt gute Leute. Ich komme auch gerne mal wieder nach Nürnberg in den Keller, um ausführlich darüber zu sprechen.
  14. Hallo Speedmark, ich bin mir fast sicher, wir haben hier keine Wunden. Ich hatte vor Jahren aus den falschen Motiven dumm reagiert. Das tut mir leid und war nicht in Ordnung. Nach allem sind wir Waffenleute. Da hält man zusammen.
  15. Hallo steven, zwingt dich jemand, meine Beiträge zu lesen, oder strunzdämlich, wie es anscheinend deiner Natur entspricht, darauf zu reagieren? Wenn ja, dann suche professionelle Hilfe auf. Wenn nein, lese diese einfach nicht. Ist nicht gut für deine Nerven.
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