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dkp3011

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  1. Das Zielen ist leider nur nicht so einfach, wenn um einen herum alles von Blei penetriert wird. Und dann bewegen die Ziele sich auch noch - reichlich unfair. Aber in der Theorie und vom Sofa aus...
  2. Müssten die Behörden nicht vorab auch eine Lizenz erwerben? Die werden bei Beck und Juris bleiben und haben den Steindorff o. Gade irgendwo in der Behörde stehen. Das reicht dem normalen SB weil "...das haben wir immer so gemacht". Der ambitionierte SB, der bestenfalls ebenfalls LWB ist, wird sich den Zugang privat beschaffen -aber der bräuchte ihn eigentlich nicht. Der tatsächliche behördliche Nutzwert dürfte deshalb ausbleiben. Ich unterstütze das Projekt allerdings sehr gerne
  3. ? Hast Du meinen Post gelesen? Das ist mir schon klar.
  4. Sorry, dass ich das Thema noch einmal ausgrabe. Kann jmd. zu obigem Zitat näheres sagen? Fehlende Disziplin für .410? Die (nicht kaliberbezogene) Einordnung als "Jagdwaffe" dürfte alleine nicht ausreichend sein -gibt es doch genügend Disziplinen für "Jagdgewehre" zB beim BDS (L-3104; L-4101 hier allerdings für Zentralfeuermunition). Dagegen müsste die M6 doch als DSG zugelassen sein soweit es die .22 Lfb Variante und nur diesen Lauf betrifft (da auch Nachbauten eingeführter Modelle zugelassen sind). Wenn eine SpO nun EL in .410 zulässt, verstehe ich nicht, warum die M6 nicht in die neue Gelbe passen soll. Was übersehe ich?
  5. Und nu? Es ist schlecht geschrieben. Entsprechend aufmerksam bzw vollständig lese ich das.
  6. "Boulevardstil" ist für diese Schreibe noch ein Kompliment.
  7. Beschäme mich doch einfach mit Deiner Weisheit und erzähl es mir. Vielleicht hat das LG zB das Vernehmungsprotokoll etwas anders gelesen als GenStA und OLG? Edit: danke Gloeckner für die Aufhellung. Macht doch Sinn.
  8. Erst hatte die StA eingestellt, dann hat der GenStA die Anklage angeordnet. Das Landgericht hat die Eröffnung aber abgelehnt, zu dem Zeitpunkt war StA also überzeugt (worden) von einer Verurteilung, das LG aber nicht. Jetzt hat eben das OLG entschieden, dass das LG eröffnen muss. Wieso widerspricht das der Annahme von CM?
  9. Schrieb ich bereits.
  10. Bei bitte was?
  11. Vielleicht ist der Pflichtverteidiger ja sein Wahlanwalt?!
  12. "(...) nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist (...)" Ist doch recht eindeutig. Wenn die Erbenermittlung nicht abgeschlossen als noch niemand Erbe ist, läuft ja auch keine Frist ab.
  13. Geht mir auch so. Aber der hat keine Wissensprostitution betrieben sondern nur gefragt. MarkF ist Jurist, ob nun "voll", "zur hälfte" oder "im Begriff zu werden" ist ja egal. Der bay. Jäger konnte damit jedenfalls nicht dienen. Die fachliche Substanz ist ja da. Mir fällt es nur schwer diese episch langen Texte ohne Happy End zu lesen. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
  14. Schön...wäre es dann nicht sinnvoller gewesen, die Investitionskosten in Lobbyarbeit zu stecken um den Anschein-Irrsinn endlich zu beenden - statt einen Selbstlader optisch so zu entwickeln, dass er zwar einen positiven Feststellungsbesch. bekommt aber letztlich kaum einer haben will. BTW: wo steht in dem Urteil, dass das Magazin nur 1,5cm aus dem Schacht herausragen darf? Hm...wo wir doch alle seit der ArmatixCoop wissen, wie sehr J.A. der Sportschütze am Herzen liegt. Warum sollte der Gesetzgeber das tun, wenn "ein so renommierter und weltbekannter Hersteller von Sportwaffen wie ANSCHÜTZ" bereit ist, (selbst bei so geringen Absatzzahlen) so dermaßen hohe Summen zu investieren. Entschuldige - aber ich habe selten von jemandem, der vorgibt nicht für das Unternehmen zu arbeiten, so ein PR-Käse gelesen.
  15. Dort stehen (längst) nicht alle Urteile und für z.B Niedersachsen gibt es das nicht. BTW: wie interessant kann man ein VU finden? Kein Tatbestand, keine Gründe, keine Namen.
  16. Wo sind sie denn abrufbar? Juris? Beck? Oder in der AG/LG-eigenen Datenbank? Wohl kaum....
  17. Zu köstlich diese Missverständnisse.
  18. Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.
  19. Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.
  20. Der "kleine" wie der "große" Strafrichter braucht sicherlich keinen FB oder SV-Gutachten. Die Geschichte ist ja auch nicht derart kompliziert, dass der Richter wie der Ochs vorm Berg steht.
  21. Ich hatte es so verstanden, als wäre die Beurteilung der "Rille" falsch. Dass die Einhandmesserthematik fast ausschliesslich bei Deinen "Kunden" relevant wird, ist mir bewusst. Es geht aber, wie so häufig auf WO, um akademische Selbstbefriedigung
  22. Aha. Keine Begründung, nur ein "Nein"? Da bin ich aber froh, dass die abschliessende rechtliche Bewertung nicht von Polizisten vorgenommen wird. Danach würde die Polizei im Zweifel also nichts tun? Die Praxis sieht da etwas anders aus.
  23. Wenn die "Rille" ein einhändiges Öffnen ermöglicht -und zwar nicht dem fingertigem Geschickten- sondern einem durchschnittlich geübten Benutzer, schon.
  24. Nicht im Nirvana - in den Akten bei Amts- und Landgerichten.
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