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dkp3011

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  1. Zu köstlich diese Missverständnisse.
  2. Es geht nicht darum, was das BKA jetzt macht, sondern ist gleichwohl als alternativer wie sarkastischer Vorschlag zur "Polizist beurteilt Messer"-Problematik zu verstehen.
  3. Wie soll es denn sonst gehen? Es wird ein öffentlich bestellter und vereidigter Waffensachverständiger hinzugezogen? Oder eine demokratische Entscheidung der Anwesenden? Alternativ: alles einziehen was ansatzweise nach Messer aussieht oder schmeckt und durch das BKA klären lassen.
  4. Der "kleine" wie der "große" Strafrichter braucht sicherlich keinen FB oder SV-Gutachten. Die Geschichte ist ja auch nicht derart kompliziert, dass der Richter wie der Ochs vorm Berg steht.
  5. Ich hatte es so verstanden, als wäre die Beurteilung der "Rille" falsch. Dass die Einhandmesserthematik fast ausschliesslich bei Deinen "Kunden" relevant wird, ist mir bewusst. Es geht aber, wie so häufig auf WO, um akademische Selbstbefriedigung
  6. Aha. Keine Begründung, nur ein "Nein"? Da bin ich aber froh, dass die abschliessende rechtliche Bewertung nicht von Polizisten vorgenommen wird. Danach würde die Polizei im Zweifel also nichts tun? Die Praxis sieht da etwas anders aus.
  7. Wenn die "Rille" ein einhändiges Öffnen ermöglicht -und zwar nicht dem fingertigem Geschickten- sondern einem durchschnittlich geübten Benutzer, schon.
  8. Nicht im Nirvana - in den Akten bei Amts- und Landgerichten.
  9. Texte von Naturalparteien sind oftmals verständlicher
  10. Ich hatte irgendwas vom Ruhestand im Hinterkopf. Bis dahin also Kopf unten halten ;-)
  11. Was ich persönlich sehr bedauern würde. Man liest hier schließlich nicht oft die Meinung eines (Ex-?)Polizisten...
  12. Danke, Knight! Hab laut lachen müssen.
  13. Vielleicht wären Rechtsmittel angebracht gewesen? Erwartet der Bürger tatsächlich von jedem Polizisten sämtliche Rechtsnormen auswendig zu kennen und auch noch 100% auslegen zu können? Oder von einem Sachbearbeiter oder Amtsanwalt etc? Na dann können wir uns ja die Straf- und Verwaltungsrichter und den halben Justizapparat sparen.
  14. Ich habe die Frage wohl zu theoretisch angegangen. Die praktische Seite stellst Du ja (wie so oft) sehr schön dar.
  15. "Zusätzlich"! Bei einigen kann die Klinge eigenständig ausgeklappt werden. Die beiden Werkzeughälften können dabei geschlossen bleiben. Es dürfte -und mag es vielen nicht gefallen- kaum im Sinne des Gesetzgebers sein, dass der 42a so unterlaufen werden kann.
  16. Und? Bist Du danach schlauer? Ich jedenfalls nicht, da der Bearbeiter MultiTools & (das festgestellte) RescueTool(s) nicht deutlich voneinander abgrenzt.
  17. Vielleicht findet sich hier ja einer, der sich schon immer mit einem Aufsatz in der Fachliteratur veröffentlicht sehen wollte -"Zum Verbot des Führens sog. Multitools gem. §42a". Je spezieller der Titel desto leichter findet ihn der Richter bei Google..äh Juris natürlich.. *hust*
  18. Wenn keine gegenteiligen Quellen vorhanden sind, würde ich auch lieber weit auslegen. Wer will schon Mindermeinung sein?
  19. leicht am Thema vorbei Dem TE geht es wohl mehr um die Einordnung der Tools.
  20. Geht mein meinem Leatherman MUT auch. Die Aussagen des BKA sind je nach Bearbeiter sehr widersprüchlich ("Tool ist Werkzeug ist kein-Messer" / "Tool hat Klingen hat Messereigenschaft").
  21. Zumindest ist es nicht unzulässig und undenkbar. Manchmal sind solche Grundsatzentscheidungen ganz hilfreich um künftig ähnliche (auch speziellere) abzuschmettern oder zuzulassen.
  22. Der Sprecher teilte es WEM und WO mit?
  23. Das Risiko der Nichtannahme wurde mit Sicherheit kommuniziert.
  24. Oder der Richter der Eingangs- oder BerRevInstanz legt vor (konkrete Normenkontrolle).
  25. Soeben im Urlaub gelesen und für empfehlenswert befunden: Ben Tripp "Infektion" (klassischer Zombieroman: Seuche bricht aus, Gruppe findet sich, schlägt sich durch, Militär spielt nicht mit -dafür private contractors)
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