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Tyr13

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  1. Die fett markierte Passage ist zu schwammig, wie so oft im Umgang mit Waffen ist es notwendig ein paar Haare längs zu zerteilen. Der "Grundsatz" bezieht sich auf den Körper des Waffenrechts, also WaffG, AWaffV, VerwV. "Problem" beschreibt einen Verstoß gegen das Gesetz. Also kann man etwas genauer sagen: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt ist in der eigenen Wohnung und den anderen Orten nicht reguliert. Also darf man in der eigenen Wohnung fast alles tun, ohne einen Verstoß gegen das Waffenrecht zu begehen. Trotzdem gibt es Verhaltensweisen, die schädlich für die Zuverlässigkeit sind. Hier mal Beispiele: Wenn der Staubsaugervertreter lästig wird, ist es nahe an der Nötigung, wenn man den Schrank aufmacht, die Flinte herausholt und dem Vertreter sagt, man wolle jetzt seine Waffe reinigen, er soll gehen. Zielübungen mit der Präzisionsbüchse auf Nachbars Katze fördern keine gute Nachbarschaft. Zieh- und Anschlagsübungen, Magazinwechsel sind alles gutes Trockentraining, aber wenn man sie auf dem Balkon ausführt, kann das zu Mißverständnissen führen. Man macht vielleicht nichts ungesetzliches, aber vielleicht trotzdem Falsches, was dann wieder Konsequenzen in Bezug auf Waffenrecht haben wird, eben wegen Unzuverlässigkeit (Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, man gehe nicht sachgemäß mit Waffen und Mun um). Oder wegen der Aufbewahrung oder wegen Überlassens an Unberechtigte usw.
  2. Ja, ich bedaure Dich. Das Verbot des kampfmäßigen Schießens gilt generell für Schießstätten. Nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung darf von den Bestimmungen des §27.7 WaffG abgewichen werden. Der JS-Inhaber muss nach meiner Lesart des §23.2 bei der Teilnahme an einem solchen Kurs auch persönlich gefährdet sein. Insofern rate ich Dir beim Besserwissen mehr Vorbereitung zu treffen. Das wesentlich Schlechte an der gegenwärtigen Regelung ist mMn, daß man (nur) 2 Voraussetzungen erfüllen muss: - Haftpflichtversicherung - wohlgesonnener Beamter, dem man die Notwendigkeit eines WS aus dem Kreuz leiern kann. Und was fehlt ist: Fertigkeiten mit der Waffe, wie: Finger lang lassen, Stressbewältigung, Deckung und Sichtschutz, Retention.
  3. Die GRA verschickt zum Thema SV mit Schusswaffe und Gun Free Zone gerade einen Link zu einem Kurzfilm: https://www.youtube.com/attribution_link?a=-MqXKZszub4&u=%2Fwatch%3Fv%3DhnBWa_xJz6A%26feature%3Dshare
  4. Im WaffG gibt es auch einen §19, der genau diese Begründung hat. Allerdings ist die Praxis eben so, daß man "mehr als Andere" gefährdet sein muss und "eine Schusswaffe geeignet, die Gefahr abzuwenden". Damit landet man in Deutschland bei der Regel: Wenn Du Personenschutz bekommst, gibt's auch 'nen Waffenschein. Die Härtung der eigenen Wohnung wäre ein gutes Ding, z.B. EL-Flinten für Jedermann, aber nicht in der Öffentlichkeit führen dürfen. Ich hatte mal Gerüchteweise gehört, daß genau so etwas vor Winnenden im Gespräch war, ist jetzt natürlich nicht mehr opportun. Unser Gesetz setzt auczh den falschen Schwerpunkt und verbietet generell das Üben von SV-Zusammenhängen mit Schusswaffen. Da wäre ein ganz neues Denken gefragt, ich bleibe da erstmal skeptisch.
  5. Wenn man den Silberstreif sehen möchte, dann ist nochmal "Schlimmeres" verhindert worden. Wenn man die Wolke betrachtet, dann haben uns die Antis ganz schön nass gemacht. Ich bin unsicher, was ich jetzt mit 20er Magpuls machen soll, die ich auf 10 Pillen reduziert habe. Wenn der Maßstab "Rückbau mit üblichem Werkzeug" angelegt wird, dann sind das immer noch Ladeeinrichtungen mit denen ich 21x Bumm machen kann. Was ist, wenn ich in Holland an einem IPSC Rifle Match teilnehmen möchte. Europäisch haben die WB mit diesem faulen Kompromiss einen erneuten Höchststand von Restriktionen erreicht. Unsere Mit-Fioristi trifft das ganz konkret und hart. Daß wir in D keine NEUEN Einschränkungen erwarten, zeigt eigentlich nur, wie weit wir das Knie schon gebeugt haben, nicht etwa wie "günstig" der Kompromiss ist. Die Antis sind auf dem Weg zur Totalentwaffnung einen Schritt weiter, wir wiederum einen Schritt zurückgewichen. Es gibt keinen Grund zum Jubeln. Eher noch wittere ich Unrat in der Interpretation und in der höchstrichterlichen Auslegung der Richtlinie durch jenes unsägliche Leipziger Bundesgericht.
  6. Bisher scheint es noch nicht erforderlich zu sein. Das BVerwG hat nämlich in seiner Entscheidung nur festgelegt, daß HA-Waffen, die >2 Magazine aufnehmen können nicht ZUR JAGD geeignet sind. An diesem Punkt stehen wir noch, bisher sind noch keine Auswirkungen auf Sportschützen, Brauchtumsschützen, Selbstverteidiger, Sammler oder Erben bekannt, wobei wir Sportis natürlich wegen des §6 AWAffV die größte Angriffsfläche haben. Sollte sich die neue EU Feuerwaffenrichtlinie durchsetzen, wäre eine Reform des §6 sicherlich angebracht. So könnten aktive IPSC Schützen dann mit der entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch nach internationalen Regeln ihren Sport ausüben. Der Analogschluss lag nahe, scheint aber nicht akut zu sein.
  7. Meiner Lesart nach nicht, hier wird "automatisch" als Vollautomatisch verwendet, also: einmal abziehen, oft BUMM Also: Du hast recht, Jedes aktuelle Gesetz in allen Einzelheiten zu kennen, das das Waffenrecht berührt, ist keine gesetzliche Verpflichtung. Allerdings liegt es beim Tanz durch das Minenfeld der Waffenkontrollobrigkeit im Interesse des privaten Waffenbesitzers sich fortzubilden. Hier stellt sich nach meiner laienhaften Lesart folgende Situation dar: Halbauto-Waffen, wie Benelli Argo oder Sauer 303 oder Walther PP für Fallenjagd sind von Jägern nach alter Rechtssprechung Verwaltungspraxis erworben worden. Dazu gibt es die laut Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis zum Erwerb (hier: z.B. JJS) und den Eintrag in die WBK (für Besitz). Jetzt gibt es im Gesetz einige Formen des Umgangs, die darauf beschränkt sind, daß sie "Im Rahmen des Bedürfnis" erfolgen. Dazu gehört die erlaubnisfreie Variante des "Führens", für Jäger ungeladen auf dem Weg zum Revier etc. pp. Jetzt hat sich durch das besserwissende BVerwG herausgestellt, daß diese Waffen für die Jagd gar nicht zulässig wären, weil sie gegen die Berner Artenschutz-Konvention verstoßen. Die Waffen-Behörde hätte jetzt auf einen Schlag alle waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen müssen, die sich auf solche Waffen beziehen, denn: huch, damit darf man ja gar nicht Jagen. Dazu war man zu faul und erstaunlicherweise zu vernünftig. Jetzt tut sich dabei aber eine Fallgrube auf: Falls die Waffen nicht zum Jagen brauchbar (i.S.d.G.) sind, dann darf man sie auch nicht im Rahmen des Bedürfnis "Jagd" führen. Auch die Fahrt zum Training auf dem Schießstand fällt damit flach, es sei denn man hat auch noch den Bedarf eines Sportschützen...aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes Mal erzählt werden.
  8. Der Unterschied ist, daß die Brücke versagt, wenn der nächste 18-Tonner drüberfährt. Das BVerwG hat nur den halben Träger weggesprengt, die Brücke hält noch, bis die Verwaltungsbehörde den LKW drüberschickt. Besonders Pikant ist, daß derjenige der den "kriminalisierten" Gegenstand besitzt eine erteilte Erlaubnis besitzt. Deshalb sind die relevanten Fallstricke das Führen des Gegenstands, nicht der Besitz allein.
  9. Meine Kombi wäre die Beretta 92 und die CX4, die Rugers hatten wir schon genannt, die AR-Varianten mit dem Glock-Magazin hatte ich nicht auf dem Schirm. Aber unter den deutschen Randbedingungen muss man dann die Pistole mit höchstens 10 Schuss betreiben, macht also nicht unbedingt wirklich Sinn. Es ist übrigens, weil's zum Thema passt kein Zufall, daß sowohl Polizei (MP5) als auch BW die Zwischenlösung des KW-Patronen Gewehrs eingeführt hat. Genau deswegen wurde ja auch der M1 Carbine entwickelt. Pistolenschießen lernt man langsamer.
  10. Die hohen Gasdrücke sind bei den klassischen Western-Waffen nicht unbedingt der Haltbarkeit förderlich, Das betrifft die 1873 Winchester und Ihre Vorgänger. Der kleine, schräge Revolvergriff des SAA und die kannellierte 6er-Trommel sind auch nicht wirklich dafür ausgelegt. Mit einem Bisley-Griff und einer 5er Trommel baut aber Freedom Arms oder Linebaugh Waffen für die stärksten Magnumpatronen am Markt, z.B. die .454 Casull. Im 1892er System sind auch die UHR für diese Patronen gut gerüstet. Aber mit dem großen Volumen der .44-40 kann man auch mit geringeren Gasdrücken enorm viel Feuer, Lärm, Rückstoß und Impuls-Stärke produzieren. Wie gesagt: Es macht logistisch Sinn und reicht bis 100m völlig aus. Und für Sportschützen ist es eine preiswerte Gaudi, ohne auf KK umzusteigen, die Stände sind dafür reichlich gesät, und die Disziplinen sind Spannend.
  11. Also die Kurzbahn-Disziplinen mit Karabinern machen einfach Spaß: Speed, Fallplatte und neuerdings Mehrdistanz sind interessant, kombinieren Zeitdruck mit Präzision ohne in völlig dynamische Hektik zu verfallen. Der üblichen Pappscheibe ist die zielballistische Eigenschaft der Patrone auch egal, KK-Munition wird schließlich auch noch verwendet. Die KW-Patronen sind immer noch preiswert gegenüber den Büchsenkalibern und die Combo von Kurzwaffe im gleichen Kaliber wie Langwaffe ist seit dem Pärchen Colt und Winchester 1873 in .44-40 ein logistischer Erfolgsschlager. In dieselbe Kerbe schlagen ja auch Anschlagschäfte für Pistolen wie die C96 oder 08 schon seit langer Zeit. Mit einem LW-Schaft kann man einfach schneller genau schießen als mit einer reinen Kurzwaffe. Bis zu 100m klappt das auch halbwegs mit der Präzision, wenn auch nicht mit der Energie. Dann ist es auch noch einfacher, "ausreichend" Munition mitzuschleppen, die KW-Patronen wiegen nicht ganz so viel wie die gleiche Anzahl Büchsenmunition und packen dichter. Die Krönung wären dann noch austauschbare Magazine zwischen der Kurz- und Langwaffe. Karabiner haben sich auch sonst recht gut bewährt, der M1 Carbine oder die MPi waren als Waffen einfach beliebter als die Battle-Rifles derselben Zeit. Die 9mm Langwaffen haben mMn ihren Platz, ich selbst schieße die Beretta CX4 Storm und bin froh, daß ich mich auf mehr Schießständen damit austoben kann als mit Büchsenkalibern. Ist ein anderer Aspekt des Schießens, nicht notwendigerweise besser oder schlechter, auf jeden Fall aber wieder abwechslungsreich.
  12. Mir zumindest Erbauung, von der Seite hab' ich das noch nie gesehen. Also habe ich etwas hinzugelernt. Nicht, daß mich das vor den nächsten Schnitzern beim Verstehen-Versuchen von Gesetzen und/oder Urteilen bewahren wird.
  13. Der Bericht ist gut und spiegelt auch die Realität wieder. Aber: Die BW wollte seinerzeit kein leistungsfähiges Sturmgewehr sondern eine "billige", leichte Waffe, die man oft putzen kann, mit Zieloptik. Hat sie gekriegt. Auch bei der Nachbestellung wurden diese Anforderungen nicht nachgebessert. Davon will man heute nichts mehr wissen. Heute kann man sich auf den Kopf stellen und sagen: hätte, hätte Fahradkette. Dass die Beschaffung des G3-Nachfolgers jetzt nicht den Prinzipien von transparentem Vergabewesen entsprachen und die Anforderungen irgendwie dilettantisch formuliert sind, steht auf einem ganz anderen Blatt.
  14. Ist doch wie beim Fussball: Abseits ist: "Wenn der SchiRi pfeift"! Die Gesetze sind gemacht und sollen Spielregeln für Alle sein. Dass WaffG richtet sich auch nicht gegen die braven Bürger, sondern die bösen Buben, die eigentlich gar keine Waffen haben sollen. So wurde es hoch und heilig versprochen. Das ist dann wie "Im Zweifelsfall für den Stürmer". Mittlerweile dienen die Waffengesetze aber dem Durchpeitschen von ideologischen Grundsätzen, wenn ich diese Grundsätze formulieren sollte, dann komme ich zurück zur Sluggi-Definition von Waffen (Gegenstände, die zur Durchsetzung der Gesetze gegen die Bürger eingesetzt werden) und der Mönchs-Sichtweise der Gesellschaft im Mittelalter: "Die Menschen sind eine Herde von Schafen (Bauern), die von einem gütigen Hirten (Pabst) gehütet werden, bewacht von scharfen Hunden (Dominicaner)" Das hat man damals dann beliebig übertragen auf den örtlichen Potentaten und seine Schergen. Aber das wird leicht OT. Das Problem ist hier im Thread, daß es eine professionelle Regelauslegung gibt, die der bisherigen Praxis widerspricht. Das ist unüblich, schlechtes Handwerk und mMn eine Anmaßung sondersgleichen durch das Gericht. Trotz meiner Meinung hat das Urteil jetzt erstmal Bestand, es gibt keine weitere Möglichkeit zur (gerichtlichen) Klärung. Mit dem Zustand vorher konnten alle halbwegs leben, plötzlich ist das von gestern nicht mehr wahr. Wenn man wieder zum "bequemen" Zustand vorher zurückkehren will, dann muss jetzt der Gesetzgeber eine Klarstellung machen, weil der unabhängige Richterprofi uns erklärt hat, daß wir alle keine Ahnung hatten und das alles immer schon falsch gemacht haben. Der Jäger, der einen Halbautomat besitzt, der große Magazine aufnehmen kann, besitzt nach der unanfechtbaren Meinung der Leipziger Richter eine Waffe, für die er aufgrund geltendem Gesetz eigentlich gar keine Erlaubnis hätte erhalten sollen. (Boah, Konjunktiv 2 im Plusquamperfekt). Die Erlaubnis ist gültig bis zum Widerruf, gilt aber nur für den Besitz. Die im Gesetz verankerten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht des Führens stützen sich auf das zusammentreffen von "korrekte Waffe" und "korrekter Umgang" Also für Jäger: erlaubnisfreies Führen von Waffen für die Jagd auf der Fahrt ins Revier brav verpackt und ungeladen, im Revier gebrauchsbereit. Durch das BVerwG-Urteil ist genau dieser Zusammenhang jetzt aufgebrochen. Deshalb gibt es Unsicherheit und Ärger. Die Unsicherheit ist mMn gewollt.
  15. <Seufz> das URTEIL des höchsten zuständigen Gerichts liegt vor. Damit ist schon vorgegeben, wie an allen untergeordneten Gerichten geurteilt werden soll. Eine EGAL-Einstellung ist nicht wirklich angebracht.
  16. Ich find's ja gut, daß Ihr Euch durch ein letzt-instanzliches Urteil nicht beeindrucken lasst. Die Tragweite dieses Urteilsspruchs kann Euch dabei aber wirklich erwischen. Laut der höchstrichterlichen Argumentation sind ALLE Halbautomaten, die Magazine mit 2+ Schuss aufnehmen KÖNNEN nicht für die Jagd geeignet. Sie hätten nach dieser Lesart Euch gar nicht eingetragen werden DÜRFEN. Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig, so wie wenn man mit Kurzwaffen Jagd, Posten benutzt oder zu schwache Munition verwendet. Das Urteil setzt sich über die beschworene Verwaltungspraxis von 30 Jahren einfach hinweg und schafft eine neue Rechtslage. Daß die erteilten Erlaubnisse nicht widerrufen werden ist der Faulheit der Behörden geschuldet, nicht Eurem starken Standpunkt.
  17. Rechtliche Schritte sind vermutlich nicht die beste Lösung. Worauf sollte man auch klagen, "auf Erlaubnis zur Nutzung einer illegal besessenen Waffe" ? Die Einzige Variant des Widerstands ist jetzt, Druck auf die Politik auszuüben. Durch den Rundbrief des Landwirtschaftsministers, der wohl im Moment geflissentlich ignoriert wird, und die Zusicherung der Änderung im BJagdG, um den gewohnten Zustand wiederherzustellen ist dem Willen zur Äußerung geschickt ausgewichen worden. Die Forderungen der Verbandsvertreter sind ja weitestgehend erfüllt. Ohnehin ist die Jäger-Fraktion nicht durch politischen Aktivismus ausgezeichnet. Mit der Novelle des BJagdG käme ja auch das Schlamassel mit zertifizierter (bleifreier) Munition usw. aber mit dem Bonbon der HA-Erlaubnis würde die Jägerschaft denn vielleicht doch die Neuerungen akzeptieren ? Die Sportschützen sind (noch) nicht betroffen. Ich denke, die Entwaffner im Staat haben nach dem Terrorismus jetzt die Gelegenheit beim Schopf gefasst. Wenn das mit der schlagartigen Kriminalisierung nicht funktioniert, dann wird es über die Hintertür des EU-Rechts kommen. Vielleicht sollte man es noch einmal sagen: Es geht um HA-Langwaffen. KEINE der Terror-Waffen war vorher in privater Hand von Jägern oder Sportschützen. Mit solchen Waffen gibt es 2-3 Taten pro Million Gewaltverbrechen. Es gibt gar keinen kriminalistischen oder für innere Sicherheit plausiblen Grund, bei Jägern oder Schützen die Schraube zu drehen. Es kann hier also nur um eine Mischung von irrealen Motivationen geben: - Ideologie: (Waffen gehören in die Hände des Staats... Jawohl Herr Obersturmbannführer) - Angst: (solch gefährliche Dinge muss man Entschärfen... Dornröschen hat sich auch gestochen) - Neid: (wenn ICH nicht darf, dann soll es KEINER dürfen... Geh los und kauf's Dir, wir seh'n uns dann am Stand) Im Moment habe ich das Gefühl, daß die Obersturmbannführer die Dornröschen-Eltern und Neidhammel ausnützen. Und das ist der Moment, wo ich so langsam in die paranoide Überlegung einsteige: Wissen/Ahnen die etwas, was noch kommen soll und wollen jede letzte Möglichkeit zu zivilem Widerstand unterbinden ? Oder ist das mal wieder der Beamten-Gründlichkeit geschuldet ?
  18. Ich lese da die "Kombi" aus HA+Mag(XL) soll "verboten" sein. HA+Mag(S) bleibt erlaubt und Mag(XL) darf erlaubt werden. Aber das ist so auf Kante genäht, daß nach dem nächsten BVerwG Urteil ein automatisches Verbot erfolgt. "Wir konnten ja nichts machen, es ist EU-Recht" In der ganzen Diskussion um Details geht doch die "Gesamt-Richtung" unter. Die Staaten verkaufen nach wie vor Waffen, am liebsten Großgeräte und Systeme aber die Kleinwaffen nimmt man eben mit. Gleichzeitig werden die Bürger entwaffnet. Geschieht das jetzt aus dem Prinzip einer "gewaltfreien Gesellschaft" oder liegt dahinter eine tiefere Methodik. Ein bewaffneter Mensch kann seinen Willen mehr als ( ~1) anderen Menschen aufzwingen.
  19. Ich habe gerade ein wenig gelesen. Bis auf den Unfugsquatsch mit den Magazinen hätten wir dann im Wesentlichen deutsches Waffenrecht in ganz Europa.
  20. Es gibt aber jetzt auf jeden Fall mehr Meta-Posts zu dem Thema als Ursprungs-Nachrichten: Ja, Nein, Doof, Unwichtig, schon gesagt, Doch wichtig, wohl unwichtig, hilfreich, Quatsch, überflüssig, Wäre ja wohl noch schöner, wenn hier jeder käme Es stimmt ja, es gibt im Moment noch keine Nachrichten aus dem Sport-Schützen Sektor. Aber die vorher verlachten Befürchtungen zu SL-Pistolen für Jäger sind mittlerweile konkret(er) geworden. Keine Nachrichten heißt gute Nachrichten. Für mich heißt das, daß man sich mehr Selbstlader zulegen sollte, solange es noch geht. Je mehr ich durch meine Gewehre geschossen habe, desto besser habe ich die gemeinsame Zeit genutzt...
  21. Erstens möchte ich darauf hinweisen, daß es (so ungefähr) 3 Standards gibt: - Regeln der Technik - Stand der Technik - Stand von Wissenschaft und Forschung Regeln der Technik wären bekannte und bewährte Modelle, etwa die AR-15, AK-47, G3. Stand der Technik wären damals AUG, StGw 90, Galil gewesen (haut mich nicht wegen exakter Daten, soll nur ein Beispiel sein) Stand von Wissenschaft und Forschung: P 90, G10 Es ist von ganz entscheidender Bedeutung, welche Standards vereinbart waren, danach richtet sich nämlich auch die Verpflichtung des Auftragnehmers. Außerdem sind die übergeordneten Regularien, die bei dem Geldausgeben der BW beachtet (oder eben nicht beachtet) worden sind. Bei Bauleistungen MUSS verpflichtend das Vergabehandbuch des Bundes benutzt werden, das die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) nach sich zieht. Das heißt nicht, daß es dann keine Elbphilharmonie oder BER-Projekte mehr gibt, aber in diesen Projekten lässt sich ziemlich schnell feststellen, daß auf AuftragGEBER-Seite alle wohlmeinenden Regularien narkotisiert, verprügelt, erschossen und einbetoniert auf dem Grund des nächsten Sees versenkt wurden. Vielleicht mit grinsendem Nicken des AN, aber immer aufgrund von Erwägungen, die mit der Technik nichts zu tun haben, hat sich der AG entschieden: - seine Anforderungen im laufenden Projekt zu ändern - keinen Wettbewerb zuzulassen - seine Prüfpflichten nicht zu erfüllen - vertragliche Konsequenzen von Verstößen des AN nicht zu verfolgen Falls das im Rahmen des Gerichtsverfahrens aufgedeckt wird, lehrt uns das etwas über das Beschaffungswesen, nicht über HK. Außerdem: wer erwartet denn ernsthaft, daß eine mittelständische Firma die Verschwendung der BW alimentiert ? Da ist das G36 vielleicht nicht das beste Gewehr, aber es tut ja in etwa das, was es soll. Anders als nicht fliegende Hubschrauber, Transportflugzeuge, Drohnen, U-Boote etc. Meine Erinnerung an den AFG Einsatz aus den Medien war, daß nicht das "ungenaue" G36 das Hauptproblem war, sondern Mangel an gepanzerten Fahrzeugen, weil der TÜV abgelaufen war. Das soll aber jemand berufeneres als ich kommentieren.
  22. Meldungen zu Sportschützen sind durchaus hilfreich. Erstens sensibilisiert man die weitaus größte Gruppe der Waffenbesitzer. Zweitens sind die Überlegungen nicht abwegig, siehe die parallel laufenden Überlegungen Europas zu Magazinen Drittens ist Solidarität wichtig, Wenn wir nicht zusammenhängen, dann hängen wir bald einzeln.
  23. Schön wär's. Für den Verwaltungsakt eines Erlaubniswiderrufs gilt nicht die Unschuldsvermutung, wie bei Gericht. Deshalb ja auch die Gummi-Formulierung "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen..." In dem von Dir konstruierten Fall ist der Verwaltungsakt so sicher wie das Amen in der Kirche. Anders sieht es dann bei Bußgeldern entsprechend der Strafvorschriften aus, da ist man wieder vor dem Richter. Der allerdings auch zum Wohle des Volkes den Waffennarren mit voller Härte des Gesetzes treffen wird...
  24. Hervorhebung von mir. Die WBK ist zunächst mal nur der Schutz vor dem Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitz. Wenn doch nun höchstrichterlich festgestellt wurde, daß kein! Halbautomat mit der Möglichkeit zur Aufnahme von großen Magazinen zur Jagd zugelassen ist, dann begeht man möglicherweise Verstöße gegen das Jagdgesetz und das führt dann wieder zur Unzuverlässigkeit, Geschrei und Ärger. (Die Dinger sind wirklich teuflisch, ständig laden die sich selbstständig mit viel zu viel Munition und nehmen dann wie von Geisterhand das Arme Bambi TM unter Dauerbeschuss, ganz von alleine, ich schwör!)
  25. Von wem, in welchem Zusammenhang ? Der Jäger, - der eine HA-Büchse besitzt, soll sie nicht führen, bis Klarheit herrscht. - sollte mit Revolver statt Pistole losziehen, wenn er eine KW braucht (Empfehlung FWR) Der Behörden-SB, - soll keine neuen Einträge für HA mit WechselMags vornehmen (das wird Pistolen einbeziehen) - die bestehenden Erlaubnisse nicht widerrufen (Einige Rundschreiben der IM) Der Politiker - soll seine Verwirrung mindern und mit Betroffenen sprechen, das wird doch sonst immer gefordert (Tyr13) Rate mal, was mit diesen Soll-Werten passieren wird.
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