

Christian 555
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Hi Wauwi, so einfach ist es nur in der Theorie. Ein Doppel der Verbringungserlaubnis geht zum BKA. Die Verbringungserlaubnis wird dir erst ausgehändigt, wenn sie "freigeschaltet" wurde, das läuft über einen Moderator. Es wird auch mal schnell beim Hersteller angefragt was das für ein Modell ist. Naja, und was denkste wie das 93er im EU-Ausland in deren System geführt wird? Da sind wir schon wieder beim Doppel,............und zack. NWR 2.0 Einige Modelle lassen sich auch perfekt über die S-Nr. identifizieren. Ich habe mal einigen Händlern aus der EU versucht das aktuelle WaffG/KrWaffKontrG zu erklären,.................Schußwaffe, verbotene Waffe, Kriegswaffe, wer was kaufen darf, was hier wie läuft, was verboten ist, welche Behörde für was zuständig ist, Ausnahmen bis 2003 und wieso, Jagdschein, Sportschütze, gelbe WBK, Altbesitz-Waffen und Magazine, usw., usw. Die haben mich angeguckt als wäre ich vom Mars.
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Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
Christian 555 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Genau so sieht es aus! Von Jahrzehnt zu Jahrzehnt werden die Eingriffe und Verbote immer schlimmer. Das ganze Gesetz ist mittlerweile extrem kompliziert geworden und jedes Land und jede Gemeinde legt es für sich wieder anders aus. -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Sicherlich der Optimalfall. Aber so "Basic's" wie mit einer Schußwaffe (egal in welchem Ladezustand) nicht durch die Gruppe der Anwesenden zu schwenken wäre auch wünschenswertes Ziel. Hier sehe ich, für den Fall es hat sich so zugetragen, den Dienstherrn in der Pflicht zur Fortbildung. Es tauchen immer wieder Fund- oder Erblasserwaffen auf, bei denen der Ladezustand völlig unbekannt ist. Hier ist der Sachbearbeiter doch auch auf sich alleine gestellt. Waren bei der Aktion nicht Polizeibeamte (Dienstwaffenträger) vor Ort? -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Öfters wäre auch mal eine objektive Berichterstattung ohne Fehler und ohne reißerischen Hintergrung von Vorteil. -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Jepp. Besonders wenn alles sehr schwammig und dehnbar ist, wenn es um die §§ und die Kontrolle selber geht. -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
@Uwe Thema BZ Tja, da bleibt einem die Spucke weg. Was ist mit den Leuten in den letzten 30 Jahren bloß passiert? -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Naja, wenn man es (später) für die Allgemeinheit besser präsentieren möche, ist in einigen Fällen Tageslicht von Vorteil. Die ganze Aktion finde ich höchst inszeniert und rechtlich bedenklich, unter Beachtung der vorliegenden Informationen. Den Teilwiderruf in diesem Zusammenhang kannte ich so auch noch nicht. Eine gute Waffenrechtsschutzversicherung, ein Fachanwalt & starke Nerven sind jetzt sicherlich von Vorteil. Wenn alles wirklich so stimmt, hoffe ich, dass das Verwaltungsgericht den Behörden in NRW mal klar und nachhaltig die Grenzen aufzeigt. -
Welche Parteizugehörigkeit ist für einen möglichen WBK-Widerruf gefährlich?
Christian 555 antwortete auf GermanKraut's Thema in Waffenrecht
Sehe ich genauso. -
Auf unserem örtlichen Campus gibt es alle zig Wochen eine Party. Natürlich wird dann rege auf der gut ausgebauten Straße mit 50er Begrenzung geblitzt. Keine Party, kein Blitzer. Kindergarten, Schule, Krankenhaus oder Altenheim ist auch nicht in der Nähe, ein Unfallschwerpunkt ist es auch nicht. @BlackFly: Wird dann in der Februar-Ausgabe stehen.
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Noch in der Januar oder schon in der Februar Ausgabe?
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Wie schon geschrieben,.....hier ticken die Uhren leider etwas anders. Auch was die Benutzung der Erbwaffen angeht. Frage an alle: Kann mal wer etwas zu dem Artikel im DWJ schreiben?
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Hier geht die Tendenz dahin den Erben zu überreden, wenn er z.B. Sportschütze und/oder Jäger ist, die Waffen auf sein "Bedürfnis" zu übernehmen. Ist nur blöd wenn man später mal aus dem Verein austritt oder den JJ nicht mehr verlängert. Einmal dazu entschieden sind es keine Erbwaffen mehr.
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Und genau vor einer solchen Behörden-Willkür haben uns auch die Gesetze und Gerichte zu schützen. Es wird für die Behörde sehr schwer werden die Vorlage von 300 oder auch 750 Waffen, zwecks Überprüfung der S-Nr., glaubhaft zu begründen.
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Und gar keine "Beschriftungskontrolle" ist am allerbesten und schont Waffe, Nerven, Umwelt, Portemonnaie und Zeit am meisten.
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Zum Teil sind die Schränke im Tetris-System gepackt und die Waffen gut konserviert. Eine aus der Mitte entnommen und irgendwie bekommt man plötzlich den Schrank nicht mehr richtig zu.
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Und viele Waffenbesitzer wollen einfach nicht durch zu forsche Kontrolleure, auf welchen Wegen auch immer (Tricks, Druck, usw.), überrumpelt werden. Ich habe auch nichts zu verstecken und will auch überhaupt nicht in diese "Sie haben doch nichts zu verstecken"-Ecke gedrückt werden, nur um denen noch mehr Möglichkeiten einzuräumen. Nett und freundlich kann man auch durch einen netten Ton und netten Umgang sein, ohne gleich auf irgendwelche Rechte zu verzichten. Irgendwann entwickeln die sonst so eine Art "Gewohnheitsrecht" daraus. Die "Das haben wir schon immer so gemacht"-Fälle sind nun mal keine anerkannte Ermächtigungsgrundlage. Durch einen netten Ton meinerseits räumt mir andersherum auch keiner Vorteile bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein (z.Bsp.).
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Bei uns in der Gegend kann man diese Tendenz sogar bei "Erben" feststellen. Die "Eben-WBK" mag man hier anscheinend nicht so.
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Wäre mir so 3x lieber als mit jemanden, welcher sich nur als Ziel gesetzt hat den Bestand der LWB auszudünnen.
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Bei einem Bekannten haben sie mal vor gut 10 Jahren eine Kontrolle durchgeführt und von jeder Munitionssorte ein Stück mitgenommen um zu überprüfen, ob er diese auch rechtmäßig besitzt. Ich glaube es war nur Langwaffenmunition. Den gültigen JJ hat vor Ort niemanden interessiert. Die Munition konnte er sich später wieder abholen. So laufen die Kontrollen eben heutzutage ab.
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Wir kennen leider nicht die ganzen Fakten. Auch nicht was die Kontrolleure vor Ort so von sich gegeben haben.
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Leider! Früher hat man immer nett mit dem SB gequatscht und sich gut verstanden. Selber wollte man etwas und der SB hat immer hilfreich versucht eine praktikable Lösung zu finden und/oder hat Tipps gegeben. Seit 25 Jahren ist dies leider vorbei, teilweise auch durch Anweisungen vom Bezirk oder Land. Seitdem herrscht eine "Nachweisflut" und zu jeder Zeit wird an den WBKs gesägt.
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Vielleicht ein unwissender Erbwaffenbesitzer, vielleicht jemand der was das WaffG angeht nicht mehr up to date war, vielleicht hatte der Sohn auch ne WBK, nur vielleicht nicht die richtige.
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Wir haben hier vor geschätzt zwei oder drei Jahren ein Schreiben vom PP erhalten inkl. aktuellem Ausdruck vom NWR und wurden nachdrücklich aufgefordert diesen selbständig bis dann und dann zu kontrollieren und "Abweichungen" mitzuteilen. Wer keine Lust dazu hatte wurde durch so einen Passus im Schreiben "motiviert". Auf einem späteren Ausdruck des NWR passte noch immer nicht alles. Das ganze Prozedere hat sich dadurch irgendwie in die Länge gezogen. Edit: War Mitte 2020
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Was denkste denn von wem?
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Diese Autodächer sind ja auch extrem rutschig, besonders was Produkte aus Baden-Württemberg angeht. Da kann beim schnellen Anfahren schon mal was herunterrutschen.