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Rene2109

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  1. Der Satz ist wichtig. Hat Sie nur gelb und keine Erlaubnis für eine Kat. B Waffe könnte das schon zutreffen. Zumindest schon öfter so gehört. Und der Spruch vom geh nicht zum Fürst und so weiter, mag wohl oft zutreffen, in diesem Fall aber nicht. Bei der Aufbewahrung sieht die Behörde schnell rot, lässt sich nicht auf Diskussionen ein und die Waffen sind schneller weg als man Amen sagen kann. Diesen Punkt sollte man wirklich vorher abklären. Nach der Kontrolle ist es zu spät. Wenn die Waffen dann erst einmal eingezogen sind, die Erlaubnis widerrufen, dauert es ewig, u.a. mehrere Instanzen und viel Geld bis man sie wieder hat oder endgültig alles verloren hat. Genauso wie es Tatsache ist das es Gesetze und Verwaltungsvorschriften gibt, ist es genauso ist es im Waffenrecht Tatsache das 10 Sachbearbeiter 11 Meinungen zu einem Vorgang haben und genauso ist es auch bei den Staatsanwälten und Richtern. Und es ist Tatsache das bereits bei einem vermeintlichen Aufbewahrungsverstoß die Waffen sichergestellt werden und das Wiedererlangen zeitaufwändig und schwierig ist.
  2. Wie Du schon geschrieben hast: Adresszusatz. Das ist rein für die Adresse, zum Bsp. c/o Mustermann, oder Fa. XXXX, wenn der Empfänger auf der Arbeit ist, etc., nicht für die unentgeltliche Zubuchung von Dienstleistungen oder AGB Widerspruch. Klar nimmt das Buchungsportal das auch an, ist ja auch nur ein Adresszusatz mit keinerlei Wirkung, außer den Empfänger ausfindig zu machen. Alles andere mußt Du separat auswählen, bestätigen und auch zahlen. Durch die Buchung akzeptierst Du automatisch de AGBs, auch wenn Du vorher einen Roman ins Adressfeld geschrieben hast. Und im Worst Case wird Dir die Behörde und evtl. auch ein Gericht dann mitteilen was Sie von Deiner Zuverlässigkeit hält. Die Zusatzleistung persönlich kann ich übrigens auch als Privatkunde kostenpflichtig zubuchen, nur ist das eben nicht nur an den tatsächlichen Empfänger gebunden, sondern an jeden im gleichen Haushalt, bzw. mit Vollmacht. Und um das auszuschließen gibt es für die Gewerblichen noch den Ident-Check, wo das Paket nur an den Empfänger selbst übergeben werden darf. Beim Versand von Waffen und Munition an Privatpersonen die einzig rechtlich zulässige Option.
  3. Hör doch auf mit Deinem Schmarrn Sachen per Aufschrift auszuschließen. In dem Moment wo Du buchst erkennst Du die AGB an. Die gilt, da kannst Du noch so viele Kopfstände machen und Texte auf den Karton schreiben. Genau wie die Idioten die sich in einer App anmelden und in Ihrem Profil einem großteil der AGBs widersprechen. Sorry, aber durch die Anmeldung akzeptiert. Der Widerspruch ist Dir gegeben und möglich in dem Du keine Buchung, keinen Kauf durchführst. Alles andere ist eine Akzeptanz der AGB. Wie sollte denn DHL ablehnen wenn Du online buchst und den Karton vorab nicht gesehen hat? Oder der Mitarbeiter in der Filiale soll nun zukünftig alle Pakete 10x umdrehen und mit der Lupe untersuchen? Nein, sobald Du etwas buchst akzeptierst Du automatisch die AGB´s). Aber das wird Dir Deine Behörde dann schon erklären wenn es in die Hose geht.
  4. Der Händler kann den Vorgang innerhalb von 14 Tagen im NWR stornieren. Dazu muss die Waffe innerhalb dieses Zeitraums auch wieder beim Händler sein. Also sollte man sich keine 14 Tage Zeit bis zum Widerruf lassen. Gibt aber viele Händler und Großhändler die bei einer Rücknahme tatsächlich darauf bestehen das die Waffe vorher ins NWR des Erwerbers final übernommen wird um es dann wieder zurück zu übernehmen. Meine Behörde räumt mir diese Möglichkeit bei einem Kauf auch ein. Die 14 Tage Frist läuft erst wenn ich das Paket empfangen habe, damit ich auch genug Zeit zur Begutachtung und Rückgabe habe.
  5. Rene2109

    Glock Gen 6 Leak

    sogar schon ab Januar lieferbar
  6. So ein Unsinn. Diese Behauptung wurde schon lange widerlegt und von mehreren Seiten auch erklärt. Wer es lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil.
  7. Als Händler konnte man schon seit Jahren nicht mehr direkt Waffen direkt über Walther ordern, sondern nur über den Großhändler. Walther will das ganze System aber zum 01.01.26 umstellen. Bisher gibt es aber noch keinerlei Info darüber wie es zukünftig laufen wird. Auch nicht wer dann zukünftig den Service durchführen wird.
  8. Du wirst ja wohl 6x im Jahr Zeit haben bei einem Verband die Kurzwaffe zu schießen und 6x im Jahr bei einem Verband die Langwaffe. ist doch wurscht ob dynamisch oder nicht. Es muss ja nur geschossen und eingetragen sein. Es muss ja nicht einmal 6x die gleiche Disziplin sein. Einfach nur schießen. Das ist jeden Monat genau 1x Schießen, alle 2 Monate im selben Verein/Verband. Sorry, aber für Deine Ausrede hätte ich genauso wenig Verständnis wie ein Verband oder eine Behörde es wahrscheinlich hätte.
  9. Verstehe nicht warum das nicht funktionieren soll. Du hast Deine Verbände und Deine Schießzeiten genannt. Wie soll es da nicht funktionieren in 365 Tagen ganze 6 Nachweise über einen Verband zu erbringen?
  10. 2 Gewehre dort vor knapp 4 Jahren mit dark bronze beschichten lassen. Super geworden.
  11. Die dritte in .22 ist mittlerweile sowieso Geschichte für Jäger. Gibt nur noch ganz wenige Behörden die das machen. Meine Behörde hat mir ganz klar untersagt die Kurzwaffen bedürfnisfremd zu nutzen. Also jagdliche nur jagdlich und sportliche nur sportlich. Bei den Langwaffen auf gelb, welche ja ausschließlich sportlich ist, ist das komischerweise wieder anders. Die Langwaffen darf ich jagdlich nutzen.
  12. Der Kunde muss den Kauf bis 14 Tage nach dem Erhalt der Waffe bei der Behörde gemeldet haben. Die Frist zur Rückabwicklung liegt somit auch für den Händler bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vorgang im NWR zurückgenommen werden. Der Käufer muss daher keinerlei Meldung und Eintragung vornehmen. Eine kleine Info des Vorgangs an die Behörde wäre jedoch zu empfehlen um kritische Rückfragen auszuschließen. Die Meldefrist des Büchsenmachers beträgt übrigens auch 14 Tage, außer wenn Waffe vor Ablauf dieser Frist wieder vom Besitzer übernommen wurde.
  13. Lernt man doch n der Sachkunde. Das führen ist nur im öffentlichen Raum verboten, bzw. dort nur mit Waffenschein (nicht der kleine) erlaubt. Auf privatem Grund und Boden, sowohl dem Eigenen, sowie auch der von anderen, jedoch nur mit deren Erlaubnis, darfst Du die Waffe führen.
  14. Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben. Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden.
  15. Rene2109

    Bedürfnisnachweis

    Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.
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