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Rene2109

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  1. Im Gegensatz zum KFZ-Register ist das Waffenregister eine reine Katastrophe. Immer noch sind viele Waffen fehlerhaft erfasst. Selbst identische Waffen nicht einheitlich erfasst. Der Aufwand wäre teils größer als gedacht.
  2. Hat aber nichts mit dem NRW zu tun, sondern mit dem Sachbearbeiter. Der Sachbearbeiter kann sich jederzeit den aktuellsten Stand über seinen dienstlichen Rechner ziehen. Wenn er natürlich Kontrollen bereits Monate vorher plant und sich dann zeitgleich auch die Listen ausdruckt, sind die zur Kontrolle manchmal eben nicht mehr aktuell.
  3. Kann mich da nur meinen Vorrednern anschließen. Den Sinn der IWA nicht verstanden. Fachpublikumsmesse und Verbrauchermessen, zwei komplett unterschiedliche Zielgruppen. Auf letzteren sind zwar die Hersteller vertreten, kaufen tust Du aber über Händler, welche dort für die Hersteller den Part übernehmen. Auf der Fachpublikumsmesse hast Du die Händler die sich informieren und teils größere Bestellungen aufgeben. Auch wenn es weniger Gäste sind ist das Volumen der Aufträge höher und auch nach der Messe bekommen die Hersteller entsprechend Bestellungen. Von den Händlern sogar das ganze Jahr über, nicht wie vom Endkunden evtl. eine Büchse im Jahr. Die Hersteller waren genervt von den ganzen Endkunden, die viel wertvolle Zeit kosteten für Gespräche mit Fachpublikum, das ständige Blockieren von Ausstellungsstücken, etc.. Man kann auch nie frei über finanzielle Themen reden, da man nicht weiß ob Händler oder Endkunde vor einem steht oder Endkunde zuhört. Abgesehen davon war die IWA 2025 zum Unverständnis vieler absolut katastrophal gelegt. Mitten in den Karneval. Hat viele Gäste gekostet. Unter anderem unser komplettes Team.
  4. Es ist ja alles schön und gut wenn es keinen stört. Wenn es aber nicht dem BKA Bescheid entspricht dann hast Du ein Problem falls es einmal ein Behördenmitarbeiter anzweifelt und zur Begutachtung beim BKA einreicht.
  5. Ich glaube Du hast es nicht verstanden. Kannst das aber wenn es in die Hose geht gerne mit der Waffenbehörde und dem Richter ausdiskutieren. Die werden Dir dann schon sagen was sie von Deinem Unsinn halten. Abgesehen davon steht auf deren Seite genau beschrieben was bei denen eigenhändig, bzw. persönlich bedeutet. Nämlich auch genau das was nicht ausreicht für den Versand von Waffen an einen privaten Empfänger.
  6. Große öffentliche Werbung ist teuer für den kleinen Markt. Diverse Fachzeitschriften berichten in der Regel aber bereits vorab. Manches findet man auch auf Seiten der Hersteller. Als Händler bekommt man oft auch die Neuigkeiten erst am ersten IWA Tag per Mail oder erst vor Ort oder im Nachhinein über einen Vertreter wenn er denn mal vorbeikommt. Es waren aber sehr viele Influencer vor Ort. Man hat sie überall gesehen, vor allem weil auch "wenig" Fachpublikum dort war. Neuigkeiten für den deutschen Markt gab es aber kaum. Wenn dann meist neue Versionen von bereits Vorhandenem. Einige große Hersteller waren nicht mehr mit eigenen Ständen vorhanden und viele haben schon angekündigt Ihre Auftritte weiter zu reduzieren oder nicht mehr zu kommen. War auch der einzigste aus unserer Firma der dort war, die restlichen Kollegen wollten nicht und werden sich die nächsten Jahre eher auf die Jagd und Hund konzentrieren. Die meisten Neuheiten werden mittlerweile bereits dort vorgestellt. War wahrscheinlich auch für längere Zeit mein letzter IWA-Besuch.
  7. hab ich, lies Du mal genau und vor allem auch verstehen und nicht hereininterpretieren.
  8. Genau, man muss die Sachkunde haben und im §1 ist der Inhalt der Sachkunde definiert. Nirgends im Gesetz gibt es eine separate Sachkunde für Aufsichten.
  9. UND berechtigt. Sachkundig per Sachkunde, Berechtigt durch WBK-Besitz, vom Standbetreiber zur Aufsicht bestellt. So ist es laut Gesetz richtig. Alles andere ist reiner vorauseilender Aktionismus und Geldmacherei. Zum Glück ist da unser Vorstand, übrigens DSB, vernünftig und richtet sich rein nach dem Gesetz. Bei uns ist jedes aktive Vereinsmitglied mit WBK auch als Aufsicht und Schießleiter bestellt.
  10. Die harmlosen Blechdosen unterliegen nun einmal dem Waffenrecht und unterliegen im Bereich Transport und Aufbewahrung den gleichen Regeln wie alle anderen Waffen und wesentlichen Waffenteilen. Wenn der bei der Waffenkontrolle zu Hause zum trocknen auf der Heizung anstatt im zugelassenen Tresor steht, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit. Soviel zur harmlosen Blechdose.
  11. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund für Schalldämpfer für Sportschützen. Man sollte sich mal mit dem Thema beschäftigen warum Schalldämpfer bei der Jagd genutzt werden, warum Schalldämpfer ein VERBRAUCHSgegenstand sind, was auch die Tauglichkeit für den Schießsport betrifft. Schalldämpfer sind übrigens auch bei Jägern nur für Langwaffen zugelassen. Auch verändern Sie massiv die Länge und Balance der Waffe. Ich bin Jäger und schon viel länger Sportschütze. Ich nutze jagdlich einen Schalldämpfer. Aber sportlich sehe ich da absolut keinen Sinn.
  12. Solange es die AGB nicht ausschließt, was bei den meisten der Fall ist.
  13. Im Gesetz ist klar festgelegt das Du sicherstellen musst das nur ein Berechtigter die Waffe in die Hand bekommt. Und das geht als Privatperson aktuell nur mit einem der zugelassenen Waffenkuriere. Und die liefern am folgenden Werktag der Abholung aus. Die einzige Option als Privatperson bei welcher Du den Ident-Check buchen kannst. Also kein Gerücht sondern Fakt.
  14. Das hat nichts mit überfordert zu tun. Es gibt auf den Ständen nicht nur eine Standzulassung, sondern auch eine Standordnung. Diese besagt in der Regel aus nach welcher Sportordnung geschossen wird und welcher Umgang mit Waffen erlaubt ist. Ich hab auch genug BDS Vereine mit Stock im A... kennengelernt, zumal viele davon auch einem DSB Verein angegliedert sind. Es gibt in jedem Verband Vorstände und Mitglieder mit gewissen Komplexen, nicht nur beim DSB. Das hält sich durch die Bank die Waage.
  15. Von Privat an Privat stellt sich die Frage der Laufzeit eigentlich nicht, da es aktuell nur eine zulässige Versandart für Privat an Privat gibt und bei dieser ist Zustellung am Folgetag der Abholung. Bei Händler zu Privat und Privat and Händler schaut es wieder anders aus. Aber auch dort gilt laut meiner Behörde der Übergabezeitpunkt an den Empfänger.
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