Rene2109
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Erbärmliche Pressearbeit zu Waffenneuheiten und Waffenmessen.
Rene2109 antwortete auf ToniPistole's Thema in Allgemein
Große öffentliche Werbung ist teuer für den kleinen Markt. Diverse Fachzeitschriften berichten in der Regel aber bereits vorab. Manches findet man auch auf Seiten der Hersteller. Als Händler bekommt man oft auch die Neuigkeiten erst am ersten IWA Tag per Mail oder erst vor Ort oder im Nachhinein über einen Vertreter wenn er denn mal vorbeikommt. Es waren aber sehr viele Influencer vor Ort. Man hat sie überall gesehen, vor allem weil auch "wenig" Fachpublikum dort war. Neuigkeiten für den deutschen Markt gab es aber kaum. Wenn dann meist neue Versionen von bereits Vorhandenem. Einige große Hersteller waren nicht mehr mit eigenen Ständen vorhanden und viele haben schon angekündigt Ihre Auftritte weiter zu reduzieren oder nicht mehr zu kommen. War auch der einzigste aus unserer Firma der dort war, die restlichen Kollegen wollten nicht und werden sich die nächsten Jahre eher auf die Jagd und Hund konzentrieren. Die meisten Neuheiten werden mittlerweile bereits dort vorgestellt. War wahrscheinlich auch für längere Zeit mein letzter IWA-Besuch. -
hab ich, lies Du mal genau und vor allem auch verstehen und nicht hereininterpretieren.
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Genau, man muss die Sachkunde haben und im §1 ist der Inhalt der Sachkunde definiert. Nirgends im Gesetz gibt es eine separate Sachkunde für Aufsichten.
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UND berechtigt. Sachkundig per Sachkunde, Berechtigt durch WBK-Besitz, vom Standbetreiber zur Aufsicht bestellt. So ist es laut Gesetz richtig. Alles andere ist reiner vorauseilender Aktionismus und Geldmacherei. Zum Glück ist da unser Vorstand, übrigens DSB, vernünftig und richtet sich rein nach dem Gesetz. Bei uns ist jedes aktive Vereinsmitglied mit WBK auch als Aufsicht und Schießleiter bestellt.
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Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
Rene2109 antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Die harmlosen Blechdosen unterliegen nun einmal dem Waffenrecht und unterliegen im Bereich Transport und Aufbewahrung den gleichen Regeln wie alle anderen Waffen und wesentlichen Waffenteilen. Wenn der bei der Waffenkontrolle zu Hause zum trocknen auf der Heizung anstatt im zugelassenen Tresor steht, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit. Soviel zur harmlosen Blechdose. -
Petition Bundestag "Zulassung von Schalldämpfern für Sportschützen"
Rene2109 antwortete auf RainerE's Thema in Waffenrecht
Es gibt auch keinen vernünftigen Grund für Schalldämpfer für Sportschützen. Man sollte sich mal mit dem Thema beschäftigen warum Schalldämpfer bei der Jagd genutzt werden, warum Schalldämpfer ein VERBRAUCHSgegenstand sind, was auch die Tauglichkeit für den Schießsport betrifft. Schalldämpfer sind übrigens auch bei Jägern nur für Langwaffen zugelassen. Auch verändern Sie massiv die Länge und Balance der Waffe. Ich bin Jäger und schon viel länger Sportschütze. Ich nutze jagdlich einen Schalldämpfer. Aber sportlich sehe ich da absolut keinen Sinn. -
Solange es die AGB nicht ausschließt, was bei den meisten der Fall ist.
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Im Gesetz ist klar festgelegt das Du sicherstellen musst das nur ein Berechtigter die Waffe in die Hand bekommt. Und das geht als Privatperson aktuell nur mit einem der zugelassenen Waffenkuriere. Und die liefern am folgenden Werktag der Abholung aus. Die einzige Option als Privatperson bei welcher Du den Ident-Check buchen kannst. Also kein Gerücht sondern Fakt.
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Das hat nichts mit überfordert zu tun. Es gibt auf den Ständen nicht nur eine Standzulassung, sondern auch eine Standordnung. Diese besagt in der Regel aus nach welcher Sportordnung geschossen wird und welcher Umgang mit Waffen erlaubt ist. Ich hab auch genug BDS Vereine mit Stock im A... kennengelernt, zumal viele davon auch einem DSB Verein angegliedert sind. Es gibt in jedem Verband Vorstände und Mitglieder mit gewissen Komplexen, nicht nur beim DSB. Das hält sich durch die Bank die Waage.
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Von Privat an Privat stellt sich die Frage der Laufzeit eigentlich nicht, da es aktuell nur eine zulässige Versandart für Privat an Privat gibt und bei dieser ist Zustellung am Folgetag der Abholung. Bei Händler zu Privat und Privat and Händler schaut es wieder anders aus. Aber auch dort gilt laut meiner Behörde der Übergabezeitpunkt an den Empfänger.
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Der Satz ist wichtig. Hat Sie nur gelb und keine Erlaubnis für eine Kat. B Waffe könnte das schon zutreffen. Zumindest schon öfter so gehört. Und der Spruch vom geh nicht zum Fürst und so weiter, mag wohl oft zutreffen, in diesem Fall aber nicht. Bei der Aufbewahrung sieht die Behörde schnell rot, lässt sich nicht auf Diskussionen ein und die Waffen sind schneller weg als man Amen sagen kann. Diesen Punkt sollte man wirklich vorher abklären. Nach der Kontrolle ist es zu spät. Wenn die Waffen dann erst einmal eingezogen sind, die Erlaubnis widerrufen, dauert es ewig, u.a. mehrere Instanzen und viel Geld bis man sie wieder hat oder endgültig alles verloren hat. Genauso wie es Tatsache ist das es Gesetze und Verwaltungsvorschriften gibt, ist es genauso ist es im Waffenrecht Tatsache das 10 Sachbearbeiter 11 Meinungen zu einem Vorgang haben und genauso ist es auch bei den Staatsanwälten und Richtern. Und es ist Tatsache das bereits bei einem vermeintlichen Aufbewahrungsverstoß die Waffen sichergestellt werden und das Wiedererlangen zeitaufwändig und schwierig ist.
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Wie Du schon geschrieben hast: Adresszusatz. Das ist rein für die Adresse, zum Bsp. c/o Mustermann, oder Fa. XXXX, wenn der Empfänger auf der Arbeit ist, etc., nicht für die unentgeltliche Zubuchung von Dienstleistungen oder AGB Widerspruch. Klar nimmt das Buchungsportal das auch an, ist ja auch nur ein Adresszusatz mit keinerlei Wirkung, außer den Empfänger ausfindig zu machen. Alles andere mußt Du separat auswählen, bestätigen und auch zahlen. Durch die Buchung akzeptierst Du automatisch de AGBs, auch wenn Du vorher einen Roman ins Adressfeld geschrieben hast. Und im Worst Case wird Dir die Behörde und evtl. auch ein Gericht dann mitteilen was Sie von Deiner Zuverlässigkeit hält. Die Zusatzleistung persönlich kann ich übrigens auch als Privatkunde kostenpflichtig zubuchen, nur ist das eben nicht nur an den tatsächlichen Empfänger gebunden, sondern an jeden im gleichen Haushalt, bzw. mit Vollmacht. Und um das auszuschließen gibt es für die Gewerblichen noch den Ident-Check, wo das Paket nur an den Empfänger selbst übergeben werden darf. Beim Versand von Waffen und Munition an Privatpersonen die einzig rechtlich zulässige Option.
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Hör doch auf mit Deinem Schmarrn Sachen per Aufschrift auszuschließen. In dem Moment wo Du buchst erkennst Du die AGB an. Die gilt, da kannst Du noch so viele Kopfstände machen und Texte auf den Karton schreiben. Genau wie die Idioten die sich in einer App anmelden und in Ihrem Profil einem großteil der AGBs widersprechen. Sorry, aber durch die Anmeldung akzeptiert. Der Widerspruch ist Dir gegeben und möglich in dem Du keine Buchung, keinen Kauf durchführst. Alles andere ist eine Akzeptanz der AGB. Wie sollte denn DHL ablehnen wenn Du online buchst und den Karton vorab nicht gesehen hat? Oder der Mitarbeiter in der Filiale soll nun zukünftig alle Pakete 10x umdrehen und mit der Lupe untersuchen? Nein, sobald Du etwas buchst akzeptierst Du automatisch die AGB´s). Aber das wird Dir Deine Behörde dann schon erklären wenn es in die Hose geht.
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Ein- und Austragung in WBK auch bei Widerruf innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Rene2109 antwortete auf ToniPistole's Thema in Waffenrecht
Der Händler kann den Vorgang innerhalb von 14 Tagen im NWR stornieren. Dazu muss die Waffe innerhalb dieses Zeitraums auch wieder beim Händler sein. Also sollte man sich keine 14 Tage Zeit bis zum Widerruf lassen. Gibt aber viele Händler und Großhändler die bei einer Rücknahme tatsächlich darauf bestehen das die Waffe vorher ins NWR des Erwerbers final übernommen wird um es dann wieder zurück zu übernehmen. Meine Behörde räumt mir diese Möglichkeit bei einem Kauf auch ein. Die 14 Tage Frist läuft erst wenn ich das Paket empfangen habe, damit ich auch genug Zeit zur Begutachtung und Rückgabe habe. -
sogar schon ab Januar lieferbar