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Rene2109

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  1. Als Händler konnte man schon seit Jahren nicht mehr direkt Waffen direkt über Walther ordern, sondern nur über den Großhändler. Walther will das ganze System aber zum 01.01.26 umstellen. Bisher gibt es aber noch keinerlei Info darüber wie es zukünftig laufen wird. Auch nicht wer dann zukünftig den Service durchführen wird.
  2. Du wirst ja wohl 6x im Jahr Zeit haben bei einem Verband die Kurzwaffe zu schießen und 6x im Jahr bei einem Verband die Langwaffe. ist doch wurscht ob dynamisch oder nicht. Es muss ja nur geschossen und eingetragen sein. Es muss ja nicht einmal 6x die gleiche Disziplin sein. Einfach nur schießen. Das ist jeden Monat genau 1x Schießen, alle 2 Monate im selben Verein/Verband. Sorry, aber für Deine Ausrede hätte ich genauso wenig Verständnis wie ein Verband oder eine Behörde es wahrscheinlich hätte.
  3. Verstehe nicht warum das nicht funktionieren soll. Du hast Deine Verbände und Deine Schießzeiten genannt. Wie soll es da nicht funktionieren in 365 Tagen ganze 6 Nachweise über einen Verband zu erbringen?
  4. 2 Gewehre dort vor knapp 4 Jahren mit dark bronze beschichten lassen. Super geworden.
  5. Die dritte in .22 ist mittlerweile sowieso Geschichte für Jäger. Gibt nur noch ganz wenige Behörden die das machen. Meine Behörde hat mir ganz klar untersagt die Kurzwaffen bedürfnisfremd zu nutzen. Also jagdliche nur jagdlich und sportliche nur sportlich. Bei den Langwaffen auf gelb, welche ja ausschließlich sportlich ist, ist das komischerweise wieder anders. Die Langwaffen darf ich jagdlich nutzen.
  6. Der Kunde muss den Kauf bis 14 Tage nach dem Erhalt der Waffe bei der Behörde gemeldet haben. Die Frist zur Rückabwicklung liegt somit auch für den Händler bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vorgang im NWR zurückgenommen werden. Der Käufer muss daher keinerlei Meldung und Eintragung vornehmen. Eine kleine Info des Vorgangs an die Behörde wäre jedoch zu empfehlen um kritische Rückfragen auszuschließen. Die Meldefrist des Büchsenmachers beträgt übrigens auch 14 Tage, außer wenn Waffe vor Ablauf dieser Frist wieder vom Besitzer übernommen wurde.
  7. Lernt man doch n der Sachkunde. Das führen ist nur im öffentlichen Raum verboten, bzw. dort nur mit Waffenschein (nicht der kleine) erlaubt. Auf privatem Grund und Boden, sowohl dem Eigenen, sowie auch der von anderen, jedoch nur mit deren Erlaubnis, darfst Du die Waffe führen.
  8. Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben. Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden.
  9. Rene2109

    Bedürfnisnachweis

    Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.
  10. Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen. Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.
  11. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei einem Händler gebraucht gekauft. Gebraucht ist das Zauberwort. Nix Garantie, maximal eine 1-jährige Gewährleistung, wenn nicht selbst verschuldet. Wenn 14 Tage vorbei geht auch kein Rücktritt mehr vom Kauf wegen Onlinekauf. Um zu schauen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt muss die Waffe erst einmal zum Händler und nach der Beschreibung würde ich als Händler auch erstmal keine Versandkosten übernehmen. Wenn berechtigt wird zurückerstattet, wenn unberechtigt kommt der Rückversand für den Kunden noch obendrauf.
  12. Die Läufe definieren sich nun mal auch gesetzlich durch das Geschosskaliber und nicht durch den Laufaußendurchmesser. Und Kaliber heißt nun mal Durchmesser. Auch ist es am Ende wurscht was ein Anwalt sagt wenn kein Händler ein 9mm System ohne Voreintrag für eine .223 rausrückt. Und dann spielt die für Sportschützen zugelassene minimale Lauflänge bei Langwaffen auch noch eine Rolle, wonach sich ein Händler in der Regel auch richten wird.
  13. Es sei denn es steht irgendwo im Kleingedruckten was Du freiwillig mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert hast. Es heißt nicht umsonst immer das Kleingedruckte lesen.
  14. Ist eben eine Tatsache. Wirkliche aktuelle und kommende Neuheiten gibt es dort in der Regel nicht. Wird dann auch gerne kommuniziert das nichts neues kommen wird oder geplant ist. Und 3-4 Monate später große Überraschung. Und diese Aussagen bekommst Du auch als Händler, der sich dann evtl. noch wegen der Messeangebote das Lager mit Ware vollknallt welche entgegen der Aussage der Hersteller kurz vorm Ladenhüterdasein stehen. Hauptsache die Hersteller haben Ihr Lager leer.
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