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Grossmaulkaliber

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  1. Was Bayern betrifft, stelle ich mich noch auf etwas mehr Wartezeit ein. In München habe ich letzthin sinngemäß die Antwort erhalten: "... Bundesgesetzblatt ...??? Interessiert uns nicht, wir warten auf die Anweisungen des (bayerischen) Innenministeriums."
  2. 1) Schön für Dich. 2) Im Prinzip nein. Weiteres per PM. 3) Zur Teilnahme am Wettkampf ja. 4) IPSC unterliegt dem Gebrauchsmusterschutz. 5) Was ist der Unterschied zwischen Benzin von Esso und Shell?
  3. Guten Abend! Nachdem ich mit diesem Thema eine längere Diskussion losgetreten hatte, deren Umfang u.a. auch auf einige fehlende Details zurückzuführen sein mag, und mir obendrein die Verschwendung von kostbarem Speicherplatz im Internet vorgeworfen wird, kann ich nun die möglicherweise fehlenden Puzzlesteine nachliefern und zur Klärung des Sachverhaltes noch etwas beitragen. Der exakte Wortlaut auf der Bescheinigung lautet: "...Waffe XYZ zur Einlagerung erhalten. Waffe wurde in Verwahr-Waffenbuch eingetragen..." Mir fehlt die Ausbildung zur Waffenhandelslizenz, daher kenne ich den exakten Unterschied zwischen einem Waffen-Handelsbuch und einem Waffen-Verwahrbuch nicht. Klingt in meinen laienhaften Ohren jedoch nach Aufbewahrung, was per se ein temporäres Geschehen sein könnte (wie es vom BüMa im Vorfeld auch mündlich bestätigt worden war).
  4. @Prassekönig: Mach mal halb lang mit dem Geifer, ich hab hier niemandem ans Bein gepisst, auch Dir nicht. Und die paar Bytes, die Du betrauerst, gehen sicher nicht zu Deinen Kosten. Der gewerbliche Aufbewahrer ist tatsächlich ein BüMa/Händler. Den Kontakt habe ich hergestellt. Er bot bis vor Kurzem eine (von Amts wegen genehmigte) längerfristige Lagerung an und stellte darüber eine Bescheinigung aus. Ob diese Bescheinigung in diesem speziellen Fall einem Eintrag in sein Waffenhandelsbuch und somit einem Austrag aus der (grünen) WBK gleichkommt, weiss ich jetzt spontan nicht. Kann ich aber in Erfahrung bringen. Meine Information vom BüMa/Händler war jedenfall in diesem Zusammenhang, der Besitzer könne jederzeit auf seine Waffe zur Benutzung zugreifen. Name & Adresse werde ich hier nicht veröffentlichen, da der BüMa aus gesundheitlichen Gründen auf dem Rückzug aus dem Geschäft ist; renitente und/oder geneigte Forumsmitglieder können mich ja dennoch per PN kontaktieren.
  5. Um das hier nochmal neu zu formulieren: Dass der Betroffene durch seine Beratungsresistenz (--> Tresorkauf) mitverantwortlich ist für den Verlust von Waffe und WBK, ist eine Sache. Dass er weiterhin beidem nicht sonderlich hinterher trauert, ist auch sein Problem. (Nebenbei, die Aufbewahrung hat ihn nichts gekostet, sonst hätte er sich gleich ein Behältnis kaufen können) Das Amt hat lediglich eine gesetzeskonforme Aufbewahrung gefordert. Dem ist er nachgekommen. Aber aus der Aufbewahrung ausserhalb der eigenen Wohnung eine Beendigung der Berechtigung abzuleiten, das ist der Aspekt, der mir als ungerechtfertigt erscheint.
  6. Oha, da hab ich ja was losgetreten. Um auf ein paar Dinge der letzten 5 Seiten zu antworten: Ich habe den Betroffenen im Vorfeld ausführlichst auf die ganze Problematik hingewiesen. Gegen meinen Ratschlag, die einfachste Lösung zu wählen, wollte er sich partout keinen Tresor kaufen, eben weil der Wert der Büchse bei nahezu null liegt. Letztlich trifft ihm das Abhandenkommen der Waffe auch nicht sonderlich. Dann könnte man jetzt sagen, wozu die Aufregung. Aber: die Einlagerung war keineswegs zwangsangeordnet, sondern hatte eigentlich den Sinn, dass der Beitzer sagen wir ein zwei mal die Woche zum Aufbewahrer gehen kann, seine Waffe holt, schießen geht, das Ding zurück bringt. (Über die unsinnigkeit/umständlichkeit dieses Vorgehens brauchen wir nicht diskutieren.) Aber der Besitz wäre erhalten geblieben. So war eigentlich auch die Vereinbarung mit dem Amt, wobei ich bei den Gesprächen nicht mit anwesend war. Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als nicht gerechtfertigt.
  7. Nur so zur Kenntnisnahme; jüngst in meinem Bekanntenkreis vorgekommen: Altbesitz .22er Büchse, irgendwann mit WBK registriert. Letztes Jahr angeschrieben vom Amt (Ingolstadt) zwecks ordnungsgemäßer Aufbewahrung, diese lag nicht vor. Waffe vom Besitzer zur Aufbewahrung an einen gewerblichen Waffenaufbewahrer (wie nennt man sowas in offiziell?) und von diesem eine entsprechende Bestätigung erhalten. Mit dem Schrieb zum Amt, dieses zeigt sich zufrieden und behält die WBK mit der (sinngemäßen) Begründung ein: "...brauchen sie jetzt ja nicht mehr..." Fazit: Waffe weg, WBK weg, kein Weg zurück. Und geschickt einen ahnungslosen Bürger über den Tisch gezogen.
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