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Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Gibt es schon online hier im Forum Da hat sich nichts geändert. Das darf nur der BT -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
SPD-Müll halt, dem Vernehmen nach wollten die ds auch bei den Jägern haben. Haben Sie nicht bekommen. Da mussten natürlich die Hamsterkäufe der Schützen, durschnittlich vermutlich 1.5 pro Nase verhindert werden. So geht Sicherheit, in den Höhlen der Sprenggläubingen ist man ob dieses kühnen Schachzuges entsetzt, alle Anschlagspläne durchkreuzt(Deus vult, höhö) Mich hat das auch hart getroffen, ich hab mir Überlegt: Was kann ein Einzellader, was ein Repetierer nicht kann. Speziell bei flinten, die fallen als Pumpe aus jeglichem Kontingent... Und so werd ichs auch in den Sachundelehgängen proklamieren. wäre dafür 2/6 gefallen, geschenkt, aber so -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Aber die Besitzstandsreglung, §48 tritt zum 1.9 mit Rückwirkung/Stichtag 20.2 in Kraft Nicht das den VGs noch die Prozesse ausgehen.... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Theoretisch besteht schon die möglichkeit, das du alles ab dem 20.2 über 10 hinzugekommene loswerden musst. Heute wäre allerdings der 19.2 ..... -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Das ist ein Schnitzer, vllt aber auch Absicht, riecht auf jedenfall nach SPD aber da §14 und §48 selbst erst am 1. 9 in Kraft treten, vermutlich wirkungslos. Hamsterkäufe zwischen 20.2 und 1.9 scheitern eh an 2/6 und limitieren die Zahl der potentiell betroffenen Waffen -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Mancher munkelt, sicherheitspolitisch wäre es eben dieses auch nicht Wert. Aber solche Äußerungen sind sicher unverzeichlich und sollten rückgängig gemacht werden -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Bundesgesetzblatt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl120s0166.pdf']__1582110619919 -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Ja -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Geht nur um die Eintragung: Eintragung binnen zwei Wochen beantragen. Das ist eine redaktionelle Sache, weil die Eintragungsspflichten bei Erwerb über WBK in einen extra Paragraphen verschoben wurde. Bei Jägern muss man das mit dem Jagdschein als gleichgestelltes Dokument zum Erwerb halt in §13 reinschreiben Also Blutdruck senken -
Neues Waffengesetz heute (19.02.2020) veröffentlicht
ASE antwortete auf Fyodor's Thema in Waffenrecht
Generelles Inkrafttreten 1. September 2020 Vorgezogenes Inkrafttreten für Folgende einzelne Reglungen Art 1 Nummer ab 20.2.2020 1 Inhaltsverzeichnis 3a Verfassungschutzabfrage 5 Änderung Waffenerwerb und Schalldämpfer für Jäger, 26, Nachtsichtvorsätze für Jäger 26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen Art 4 ab 1.Mai 2020 Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG Art 4b ab 1. März 2020 Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG -
Nicht im Interesse der Verbände -> 10 Schuß Sportlich bei LW, Aber das kann ja die Schwarmintelligenz im Forum bereitstellen Zum Inkrafttreten: Generelles Inkrafttreten 1. September 2020 Vorgezogenes Inkrafttreten für Folgende einzelne Reglungen Art 1 Nummer ab 20.2.2020 1 Inhaltsverzeichnis 3a Verfassungschutzabfrage 5 Änderung Waffenerwerb und Schalldämpfer für Jäger, 26, Nachtsichtvorsätze für Jäger 26a Verordnungsermächtigung für Verbotszonen Art 4 ab 1.Mai 2020 Änderung des Bundesmeldegesetzes in Bezug auf WaffG Art 4b ab 1. März 2020 Änderung des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf WaffG
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https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2019/0495_2D19B.pdf
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Verordnung wurde letzte Woche vom Bundesrat beschlossen
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Der Gesetzgeber hat die nötige Zahl der Vereinswaffen an die Ausbildung der Neumitglieder geknüpft. Alle anderen sollen eigene Waffen haben. Abgesehen davon hat der Gesetzgeber jetzt klar dokumentiert, das er künftig (wieder) geringere Anforderungen an das Bedürfnis zum Besitz stellt. Siehe Quartalsregelung und 10 Jahresregel Warum also sich rechtswidrig als Petze betätigen? Sicherheitspolitische Bedenken sind unfug. Wer waffen will macht Jagddchein, aufwändig und man muss erheblich mehr lernen, aber dann...
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Das Problem des deutschen Schützenwesens sind nicht die Leute, die einfach eine Waffe haben wollen. Es gibt gesetzliche Regeln für den Waffenbesitz, werden die erfüllt haben sie das Recht dazu. Waffenrechtlicht sind diese leute von den hardcore-Sportschützen ununterscheibar. Die Motivation spielt dabei keine Rolle. Und nicht selten flammt bei manchem dann der richtige sportliche Ehrgeiz auf. Vielmehr sind es die Leute, die sich vom Privilegienkomplex Waffenrecht angezogen fühlen, weil es ihnen das Gefühl von Wichtigkeit und Macht verschafft. Wie oben schon durchkam, spielt auch Möchtegern-Psychologie am Verhalten anderer Leute eine Rolle, gerade so, als ob die eigene Einbildung das Studium und die Praxis des Psychologien ersetzen würde. Diese Leute sind wie Braunkohlebagger, die sich totalitär durch den Fossilen Rohstoff der Bürgerfreiheiten fressen. Habe selber in meinem Verein gesehen wohin das führt, leere Schießstände... irgendwann werden die Supersportler nämlich alt und hören auf, die letzten Aktivitäten beschränkten sich darauf, die Ballerköppe fernzuhalten. Nach ihnen die Sinnflut. Nur weil man selber mit echten Kriegswaffen (Ordonanz..) geschossen hat, heisst das ja nicht, das jetzt auch jüngere Leute mit der mittlerweile 60 Jahre alten Ar15 konstruktion schiessen dürfen, das schadet schließlich dem Schützenwesen undüberhaupt.... Damit und mit dem Raumfahrerschiessen in Leinenklamotten zieht man auch keinen Nachwuchs mehr, viel zu hohe Einstiegskosten, viel zu steril., weswegen jetzt ironischerweise als aktive Belegschaft dann sich die pöhsen Großkaliberschützen die ja blos "Ballern" und Waffen "haben wollen" etabliert haben Die gleiche Sorte Freiheitsfeinde war auf Verbandsebene auch zu Ehrenkäsig, das sportlich-athletische potential des IPSCs zu erkennen und auch dessen Möglichkeit in der Zuschauerunterhaltung. Anstatt es sich rechtzeitig unter den Nagel zu reissen und alles möglich zu unternehmen, es zur olympischen Sportart zu entwickeln hat man es als Kampfschiessen verschmäht. Wobei es sich gerade deswegen in die restlichen olympischen Aktivitäten (Speer und Hammerwurf, Marathon, Biathlon, Tontaubeb...) die nicht selten einen militärischen oder jagdlichen Hintergrund haben, einreihen würde. Das sind die Leute, die den Schießsport erst richtig kaputt machen.
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Tja, wie sagte es ein guter WO-Forist einmal Wer nicht denkt, muß glauben was Andere sagen!!! Richtig, abgesehen davon, das Satzzeichen keine Rudeltiere sind.
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Wenigstens keinen Lack Dont' feed the troll Also ich weis was mit den A/B schränken passiert...
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Muss man deswegen so schreien? Wie wärs mal mit Selbststudium? Ach ne, das sollen die anderen für einen machen... Sagt es ihm nicht, der soll es sich selber raussuchen.
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Nun, das die Auswahl größer wird und kein US-Hersteller mehr dubbellige US-DE-Läufe bauen muss um damit ob der 20mm längeren Lauflänge teutsche Sicherheitsbedenken beruhigt werden.
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Es soll nur ergänzt werden, da steht dann 2012 oder 2019 Aus der angenommenen Beschlussdrucksache 495/19(B) Also keine Sorge, der gerade erst Angeschaffte Nuller/Einser bleibt legal. Positiv: die 42cm (§6) gehören der Vergangenheit an. ab jetzt internationaler Standard, sprich 16 Zoll für Sportschützen möglich. Jetzt die Verbände schubsen, damit sie Ihre Sportordnung anpassen, wo das nicht von vorneherein möglich war (Vor der Änderung halt nur mit nicht-Anscheinswaffen)
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Alle Jahre wieder: Waffenverluste bei Polizei und Bundeswehr
ASE antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Was mich interessieren würde: Wieviele der Waffen bei Behörden, die ja von WaffG und NWR ausgenommen sind, stellen tatsächliche physische Abgänge dar und welche sind nur Fehler beim Ausinventarisieren, vulgo Karteileichen -
Als ob es unmoralisch wäre, wehrfähig zu sein. Das ist keine Moral und auch nicht mal pazifistisch. Ein wahrer Pazifist muss nämlich die Wahl haben, zwischen Gewalt und Gewaltlosigkeit. Hat er die nicht, ist er ein wehrloser Etikettenschwindler, der die eigene Feigheit sozial vergoldet haben möchte. Weltfremd, böswillig und moralisch verkommen. Wer von einem anderen die Rettung mit Gewalt erwartet, muss selber dazu bereit sein, alles andere ist unmoralisch und bigott obendrein. Aber letzteres passt ja zu den Blockflöten mit nachgewiesen links bis linksextremer Gesinnung beim ÖR
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Falsch. Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, kein Entschuldigungsgrund. Die Notwehrhandlung ist rechtmäßig. Du verwechselst das mit dem Notwehrexzess oder der Putativnotwehr, die sind rechtswidrig, aber entschuldigt
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Wer nichts wird, wird Wirt. Doch wem auch dieses zu anspruchsvoll ist, der wird öffentlich-rechtlischer Dschornalist.
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Keine Sorge Dollinger, deine Luftgewehrchen werden sie dir nicht wegnehmen. Vorher werden sie es erst als Agentenwaffe für das lautlose verschiessen vergifteter Projektile deklarieren....