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ASE

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  1. Bezirk....? Andere Länder andere Sitten. Waffenrechtlich ist nur der Verband zuständig
  2. Ok nach dem Buchstaben des Gesetzes bestünde da bei §14 Abs 3 und 4 eine Lücke, weil die Bescheinigung aufgrund der Angaben des Vereines gemacht wird. bei §14 Abs. 6 wird definitiv die sportliche Betätigung als beim Verband "gemeldetes Mitglied" verlangt Als Verband würde ich mich aber auf sowas wie im ersten Satz nicht einlassen. Durchmeldung aller Mitglieder, Bescheinigung nur für dem Verband gemeldete Mitglieder. Scheint aber nicht überall so zu sein. Beim WSV hat man Mitcom, das vereint die Verwaltungssoftware für den Verein und die Meldung an den Verband. Insofern ist das Beispiel von @webnotar durchaus von praktischer Bedeutung. Meine Ansicht: 1) Der Verband ist sind falsche Angaben gemacht worden. 2.) Die unmittelbare Verantwortung tragen die Unterzeichner seitens des Vereins. 2) Die Bescheinigung des Verbandes ist dennoch inhaltlich Fehlerhaft Nach §15 Abs 4, wodurch prinzipiell die Anerkennung des Verbandes und insbesondere der Bescheinigungen in höchster Gefahr sind: Allerdings ist die Ursache für die inhaltliche Richtigkeit nur mittelbar dem Verband zuzurechnen, mittelbar insofern als das es durchaus Maßnahmen gibt, welche das von @webnotar dargestellte Szenario vermieden hätten werden können, nämlich die grundsätzliche Meldung aller Mitglieder des Vereins an den Verband und keine Bescheinigung ohne Mitgliedschaft im Verband. Austritte die nur dem Verein vorliegen, sind dabei als ungültig zu betrachten, also effektive Zwangsmitgliedschaft im Verband, sonst eben keine Bescheinigung. Wenn das nur einmal vorkommt: Verband sollte am besten zusammen mit dem Verein unverzüglich an die Behörde melden, so dass das Rücknahmeverfahren nach §45 Abs 1 eingeleitet werden kann. Ist natürlich peinlich. Wenn sowas häufiger vorkommt, siehe zitierte Stelle oben...
  3. Hmpf, also bei mir geht das einfach technisch nicht(Mitcom) Wenn ich jemand über das Verbandsportal anmelde, ist er de facto Mitglied im Verein und Verband.
  4. Kann den konstruierten Fall nicht nachvollziehen. WSV z.b hat eine zentrale Datenbank durch dir geprüft wird, ob der Antragsteller mitglied in einem Verein ist. BDS sind die Mitglieder auch zentral registriert. Gibt es in der BRD irgendwo Landesverbände, bei denen das nicht der Fall sein sollte?
  5. Glaube ich auch nicht. Was aber denkbar ist, das bleistaubemittierende Kugelfangsysteme der Vergangenheit angehören könnten bzw mit Containment nachgerüstet werden müssen. Also beim Bau evtl gleich über Sand oder besse Granulat nachdenken. Meistens fixiert man sich auf das Geschoss, aber bei den Zündsätze könnte sich auch was tun. Das wird aber das kleinste Problem. Bleitrinitroresorcinat ist halt klassich im Zündsatz enthalten, brauch man aber eigentlich nicht. Die nontox sind aus nur Produktionsökonomischen gründen teuerer. Wenn es keine Nicht-Nontox-Zündis mehr gibt, dann sind die Nontox eben der Standard und kosten genauso viel wie die hetutigen Tox. Einen vorteil hat das Ganze: Wenn man konsequent Bleistaubemission vermeidet, können RLA einfacher ausgelegt werden. Das Argument für Kolbenstrom ist nämlich nur bei vorhandenen Bleistäuben relevant
  6. Und wenn RSA dann RLA damit es einem nicht langweilig wird
  7. Na das Problem wird bei den Verbotsfantasien wird die Realität des EU-Rechts sein.
  8. Das war eines der wichtigsten Kriterien der Nazis bei der Beurteilung wer Minderwertig ist. Seht her ich bin gebildet und ihr seid alle doof. Sind die meisten 1933-1945/ 1989 auch. Rückgratlos war es dennoch. Weit haben wir es gebracht. Guilt-by Association. Den Kulturmarxismus in seinem Lauf halten Untertanen wie @highlower nicht auf...
  9. @frogger sag blos
  10. Wo kann ich das gegenwärtig meinungsrechtlich zulässige erfragen bzw meine Meinung zur Freigabe vorlegen? Örtliche Antifa-Linksterroristen? Grünes Wahlkreisbüro? Bei einer der beiden Kommunistenkirchen? Könntest du mir wo wir dabei sind einen Link auf das von dir zitierte Meinungsrecht posten?
  11. Da liegt das Problem, wirtschaftliche Interesse wird ist wie ich weiter oben dargestellt habe vom Gesetzgeber vorgesehen, in den Gesetzesentwürfe wird als "Regelfall" durch nicht-Sammler die Abgabe an Berechtigte oder Polizeidienststellen betrachtet.
  12. Nein, auch hier gilt der 1.9.2021 als frist für die Beantragung. Du verwechselst das mit der Erlaubnispflicht dieser Teile. Die gilt seit 1.9.2020, daher nur noch überlassen an Berechtigte und im Waffenschrank zu lagern
  13. Na mit Jagd bist du eh fein raus wenn du Gesamtwaffe fahren musst. Wesentliche Teile dürften unter allen Aspekten der Tabelle von @Quetschkopf die größte bundesweite inhomogenität ausweisen, was die Behandlung durch die Behörden anbelangt Spezielle bei der Frage nach dem Bedürfnis, da ja keine reinrassige Altbesitzreglung expressis verbis geschaffen wurde. Bei Lowern evtl sogar noch am einfachsten, was die Bedürfnisbescheinigung durch die Verbände anbelangt Bei andere wesentlichen Teilen(Systemhülsen/leere Upper, Verschlussträger) nicht wirklich vorstellbar das da was bescheinigt werden kann.
  14. Dann Berichte doch bitte ob er einzeln eingetragen wurde ohne Bedürfnisnachweis. Backup über ganze Waffe hast du ja immer noch
  15. Nö. Du kannst ja wie gesagt klagen wenn du mit der effektiv entschädigungslosen Enteignung via nichtbeibringbarkeit der Vorraussetzungen für eine Besitzerlaubnis nicht einverstanden bist. Prinzipiell(GG) steht dir ja schon ein vernünftige Entschädigung zu. Also nicht unbedingt was du für vernünftig hälst. Der Lower aber bleibt weg. Kann es sein, das du dir einen Lower gekauft hast, bevor du deine erste WBK bekommen hast und jetzt etwas "grumpy" darüber bist? Frage interessehalbe, meine es nicht bös,.
  16. Wo ist da die Rechtsbeugung? Seit bestehen des Grundgesetzes darf auch aufgrund eines Gesetzes enteignet werden, Art 14 GG. Strenggenommen wirst du auch nicht wirklich enteignet. Es steht dir ja frei eine Besitzerlaubnis zu beantragen. Das WaffG berührt zunächst mal nur dein Besitzrecht, nicht dein Eigentumsrecht... Wo genau wird den was verboten? Lower sind nun halt erlaubnispflichtig, so wie bei Kurzwaffen seit anno Tobak. Das die Lower-Lücke nicht ewig halten würde, hätte jedem klar sei müssen beim Kauf. Mir zumindest war das klar das ein Unterlaufen der Kontingentsregel kraft Gesetzes nicht ewig halten würde. Ich hab meine Lower dennoch gekauft, das nennt man Risikobereitschaft. Du kannst natürlich wegen eines 300-500€ Lowers bis vor den BGH/ BVerfG ziehen. Am ende wird man dir die Knete vllt sogar hinwerfen, aber egal ob du dabei Gewinn oder Verlust einfährst, der Lower bleibt weg. Bei den Magazinen wird das eher fliegen, weil die BRD weit über EU-Recht hinausgeschossen ist (regulieren vs verbieten)
  17. Frag mal die ehemaligen Besitzer kurzer Pumpguns, von Leuchtspurmunition oder .22 Hornet-Revolver nach ihrer fundierten Meinung dazu. Schlimmstenfalls (für den Staat) wird halt auf finanzielle Entschädigung für die Enteignung erkannt, der Lower aber bleibt weg. Freundet euch mit der Realität an, dass die Lower-Lücke dicht ist. It was fun while it lastet. Weit mehr bringt es nun, genügend Wettkämpfe anzubieten um Kontigentsüberschreitungen für Ersatzwaffen gleichen kalibers oder Waffen anderer Kaliber anzubieten. Bei den Kurzwaffen gehts doch auch. --------------------------------------------------- Aber vllt zurück zum eigentlichen Thread, also zur Auflistung des Was/Wie/Wann bei den Teilen etc.
  18. Hier übrigens die Denkungsart des Gesetzgebers im Gesetzesentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913839.pdf Mit anderen Worten glaubt man seitens des Gesetzgebesr im Gesetzesentwurf: a) Ein Bedürfnis für ein Einzelteil für Sportschützen sei nicht abzuleiten, weil es für sich genommen ja garnicht genutzt werden kann. b) Die einzigen bei denen ein Bedürfnis vorhanden ist, sind Waffensammler mit bereits vorhandener Sammler-WBK Das ist natürlich Gift für evtl Klagen. Wenn die Behörde einträgt freut euch, ansonsten in Komplettwaffe umwandeln lassen.
  19. In §58 WaffG nicht vorgesehen. da steht: Erleichterter Erweb ohne Bedürfnisnachweis ist laut Buchstaben des Gesetzes nicht vorgesehen, d.h. Bedürfnisbescheinigung ist erforderlich. Manche Behörden haben bei vorhandenerer "Grundwaffe" die Lower dazu eingetragen, wieder die Logik der Anlage 1 Nr 1.3.2, Andere verlangen die Bescheinigung und sind da über jeden juristischen Zweifel erhaben. Nein, er repräsentiert die Schusswaffe, sofern er als führendes wesentliches Teil einer Schusswaffe registriert ist. Sein Austausch muss als Neuherstellung einer Waffe gemeldet werden. Die Gleichsetzung mit Schusswaffe ist nicht rechtmäßig. Ein einzelner Lower bleibt ein einzelner Lower. Nein und die eigenen Gesetze brauchen sie auch nicht, es genügt vollkommen das vorhandene WaffG. Ergibt sich auch aus deinem Fehlschluss von oben: eingetragener Lower nicht geich eingetragene Waffe. Der erlaubnisfreie Erwerb von Wechselsystemen ist nur bei einer eingetragenen komplett Schusswaffe möglich. Schon gar deswegen, weil die betreffende Norm ausdrücklich auf ein vorhandenes Kaliber als Referenzpunkt abstellt: "Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);"
  20. Ja und nicht von der AFD. Das Stichwort lautet hier: Identitätspolitik der Linken /Grünen etc: Die Menschen schön in Schubladen eingeteilt, dann sind sie leichter kontrollierbar. Das ist die größte Gefahr der Zukunft.
  21. Oh ja, war vermutlich die FDP gemeint, gewiss doch. Feige wie der meisten der Buben wenn man sich ihrem Plastik-Naziknüppelchen aus dem 1€-Laden nicht freiwillig unterwirft. Dann schmollen sie und werden pampig, wenn der Gratismut nicht mit "oh ja großer Mahner, Gewissen der Nation" quittiert wird. Entweder du hast die AFD gemeint. Oder du hast hier inkohärent und nicht zum Thema passend irgendwas von Nazi! Mahnung! Geschichte lernen! in den Thread gerülpst. Tertium non datur. Pro-Tip: Bevor du das nächste Mal einen Thread mit depperten Vergleichen zwischen Protestwählern Anno 2021 und Wählern in den Ausgehenden 1920ern machst.... vllt mal die selbstgefällige und aufgeblasene "Ich-wäre-dagegen-gewesen"-Attitüde ablegen. Wärst du nämlich nicht. Wie die meisten. Weil sie leider dein erhabenes a-posteriori-Wissen nicht hatten.
  22. Ist Gleichsetzung der AFD mit NSDAP nicht nach §130 Abs 3 eine strafbare Verharmlosung des Nationalsozialismus? Auf jeden Fall ist es ein Anzeichen mangelnden Intellekts und nichtmal rudimentären Geschichtskentnissen. Lächerlich ohne dies, die NPD, die man mir zeit meines Lebens als die neuen Nazis verkaufen wollte, bekommt immer noch die gleichen Prozente wie vor der AFD, ihre Wähle sind also wohl immun gegen AFD-Ideen. Während ansonsten allen Altparteien die Wähler und Mitgliedeer abgezogen wurden. Waren wohl alles verkappte Nazis die seltsamer Weise mit den Ideen der "echten Neonazis" bei der NPD, die man anbei bemerkt zweimal nicht verbieten konnte, nix anfangen können. Eine verrückte Welt ist das. Da nennen die Blockparteien und ihre öffentlich-rechtlichen Propagandisten die abtrünnigen Nazi und was macht die dann? Sind einfach kein Nazi! Was erlauben! Wenn das der Führer noch wüsste... Frei nach Herrn Assi-Tony: Die Nazi-Schattenboxer, die sind so billig, die sind so mies billig"
  23. Was im Resultat etwa den durchschnittlichen CDU-Wähler beschreibt
  24. Das würde mich brennend interessieren. Offiziell gab es in den 1940ern in D nur noch eine Partei und die war eine linke sozialistische Arbeiterpartei.
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