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ASE

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  1. Der Aluhut glüht mal wieder. Und es ist eine Schweinerei, was du hier schreibst. Schäm dich @ThomasMueller Die Verbände und zwar speziell die Landesverbände, weil unmittelbar zuständig, waren und sind permanent damit beschäftigt, irgendwelchen Schnarchzapfen das Bedürfnis zu retten, in dem Sie mit den Behörden Fristverlängerungen oder nur den vorübergehenden Wegfall des Bedürfnisses usw. vereinbaren. Und dann kommen Typen wie du aus der Unterschicht des Internets um die Ecke und wissen natürlich wieder: "HA! Es waren die Agenten beim WSV!" Warum klagst du nicht? Ne, lieber die Verbände online verprügeln und mit irren Verschwörungstheorien überziehen weil du dich an die eigentlichen Bestimmer nicht herantraust. Lachhaft. Also für dich nochmal in kindegerechter Sprache: - Im Land Baden-Württemberg gibt es ein großes Gericht in Mannheim. - Dieses Gericht nenn man den Verwaltungsgerichtshof, abgekürzt VGH - Immer wenn man Streit mit seiner Verwaltung hat ob man etwas darf oder nicht, z.b. mit dem Bürgermeister oder mit dem Landratsamt wo man wohnt hat, hat dieser VGH das letzte Wort. - Weil niemand gerne vom VGH geschimpft wird weil er etwas falsch gemacht ha, hören alle auf das was der VGH sagt wie es richtig ist, wenn man ein Gesetz ausführt. Dein Bürgermeister z.B. und deine Waffenbehörde. - Deine Waffenbehörde möchte auch nicht gerne geschimpft werden, also hört sie auf den VGH. - Die Schießsportverbände möchten auch nicht gerne geschimpft werden, also hören sie auf den VGH. Die Verbände werden nicht nur geschimpft, sondern dürfen nicht mehr mitspielen, wenn sie nicht machen was der VGH sagt. Dann verpetzt dein Bürgermeister die Verbände nämlich beim Bundesverwaltungsamt und der sagt zu deinem Verband: "Pfui! Du darfst nicht mehr mitspielen" - Wenn dir das nicht gefällt gibt es da ein noch größeres Gericht(wow!) in Leipzig, das nennt man das Bundesverwaltungsgericht. - Bei dem kannst du den VGH verpetzen, und dann kommt der und schimpft den VGH und die Behörden, das sie die Verbände zufrieden lassen sollen. Oder er lacht dich einfach aus, sagt das du keine Ahnung hast wovon du redest und schickt dich nach Hause. Grüße gehen insbesondere raus an alle die sich das ehrenamtlich antun, wie z.B. beim den LV des BDS.
  2. Sorry, aber ich sags nochmal: Das war reines Wunschdenken, und der der BDS war damit nicht alleine... Alle geseehofert worden. Man hätte lesen müssen was wirklich in den Entwürfen da stand und nicht die beschwichtigende Lesehilfe von Onkel Horst benutzen...
  3. Einzelnachweis für jede Waffe, habe es dir mal markiert, überlesen viele. Nein. Bedeutet das ein Bedürfnis für jeweils eine weitere Waffe einzeln glaubhaft gemacht werden kann, wenn o.g. Voraussetzungen gegeben sind. Wie die Voraussetzungen zu interpretieren sind, hat der VGH in BW nun vorgelegt und das ersteckt sich auch auf die neue Rechtslage, abzüglich 12/18 beim Besitz, denn das wurde vom GG geändert. Das ist es, was der Verband sowohl beim Erwerb als auch beim Besitz prüfen muss. Wem die VGH-BW Interpretation nicht gefällt, dem steht es frei, einen Widerruf einer Besitzerlaubnis für eine ÜK-Waffe herbeizuführen und zu klagen. Also Wettkampf mit allen ÜK-Waffen, bis auf die eine, welche man als "Opferwaffe" benutzt. Erwartbar wird in BW bis einschließlich des VGH keine andere Antwort kommen als die, welche jetzt in Bescheinigungsrichtlinien gegossen wurde. Da hilft dann nur die nächste Instanz, BVerwG. Vllt schließt sich die ja der Pauschalinterpretation (=Wettkämpfe in ausreichender Zahl und "Ausübung weiterer Sportdisziplinen" nicht als "Wettkampf-Sportdisziplinen" Das kann durchaus Sinn machen. Was hingegen keinen Sinn macht ist, das der WSV jetzt Bescheinigungen auststellt, die von vorneherein nicht anerkannt werden weil inhaltlich falsch und die Anerkennung des Verbandes gefährden. Das nützt niemandem. Der Verband kann nicht klagen, der einzelne kann verwaltungsrechtlich Klagen. Es würde Geld kosten und ggf würde man vorübergehend auf eine Waffe verzichten müssen. Kann aber auch sein, das der BVerwG sagt: Exakt, der VGH hat recht. Und dann ist es bundesweit offiziell. Dann hilft nur noch BVG dem man erklären muss, das die Forderung nach Wettkämpfen(beim WSV 2 VM +1KM oder RWK in 2 Jahren) für jede ÜK-Waffe einen in seinen Grundrechten verletzt. Im Waffenrecht wird stets mit der teleologischen Auslegung gearbeitet, d.h. was war der Zweck des WaffG. Und der ist klar dokumentiert in der Doktrin: So wenig Waffen ins Volk wie möglich und jede weitere Waffe über 0 muss Begründet werden. Nun hat der GG mit §14 Abs 6 und §14 Abs 5 (indirekt) Erleichterungen für Sportschützen geschaffen, in dem er bis 10/3/2 keine Wettkampfaktivität vorschreibt, also ein breitensportliches Grundkontingent schafft. Darüber hinaus muss eben für jede weitere Waffe gegen die Doktrin belegbar argumentiert werden. Der VGH hat nun eingeworfen: Wenn Waffen für Wettkämpfe erworben werden, muss mit ihnen Wettkampf geschossen werden.
  4. Auf welcher Grundlage erfolgt denn diese Aussage? Der GG ist nicht etwa durch Verfassungklage verpflichtet worden, sondern hat aus freien Stücken §14 WaffG geändert, um den Schützen entgegenzukommen, in dem er 12/18 mit jeder Waffe in die Tonne getreten hat. Warum sollte der GG verpflichtet sein, "seinen eigenen Willen nicht zu unterlaufen" (?!?) in dem er die Bestimmungen für Überkontingent nicht geändert hat? Gut an einer Stelle hat er das tatsächlich, sonst wäre hier obenauf noch 12/18 mit jeder ÜK-Waffe nötig. Verstehe ich das jetzt richtig, das du glaubst der GG sei irgendwie verpflichtet, dir ein ÜK zu erhalten, auch wenn du damit keine Wettkämpfe bestreitest?
  5. Weil der WSV sich mit den zuständigen Stellen diskutiert/debattiert/abgestimmt hat. (Behörden, IM etc) Macht Sinn wenn man nicht möchte, das die eigenen Bescheinigungen dann Gegenstand des nächsten VGH Urteils werden.
  6. Das ist so ziemlich der bizarrste Post in diesem Thread. Was genau willst du uns damit sagen? Im Urteil steht: - Der BDMP war nicht in der Lage eine Bescheinigung auszustellen, welche das Bescheinigte Bedürfnis auch belegen konnte. - Wären ausreichend Wettkämpfe tatsächlich absolviert worden, hätte es der BDMP die geforderten Nachweise liefern können, was er nicht konnte. - Eine Verbandsbescheinigung ist kein hoheitlicher Akt, keine amtliche Urkunde welche von der Behörde ohne Nachfrage akzeptiert werden muss. Über die Anerkennung entscheidet stets die Behörde und wenn sie Zweifel an der Richtigkeit hat, kann sie entsprechende Nachweis verlangen. Mit anderen Worten: Der VGH hat dem BDMP eine Nackenschelle erteilt und klargestellt, daß sie sich auf ihre Bescheinigungen nichts einbilden brauchen und in Zukunft vllt besser keine haltlosen (Gefälligkeits-) Bescheinigungen mehr ausstellen (§15 Abs 4...) Wo genau hast du die gelesen? In der Regeln des WSV mit Sicherheit nicht, denn da steht exakt das Gegenteil drin. Hä? Sorry aber deine Posts sind komplett wirr. Hier mal §14 Abs 5 Die Übergangsvorschrift soll die Verbände bis 2025 entlasten, in dem die Ausstellung einer Bescheinigung nach §14 Abs 4 Satz 1 auch von den Vereinen vorgenommen werden kann. Und das ist ganz pragmatisch, denn die Behörden müssen sofort mit den Prüfungen beginnen, d.h. die Verbände hätten dann zusätzlich zu den Erwerbsbescheinigungen auch noch die Besitzprüfungen am Hals. Jetzt haben Sie bis 2025 Zeit sich personell und organisatorisch darauf einzustellen, während ihnen die Vereine den Rücken freihalten. Was besonders für die Verbände, in denen diese Arbeit ehrenamtlich (LV des BDS z.B) erledigt wird wichtig ist. Die Bescheinigung nach §14 Abs 4 Satz 3(Mitgliedschaft) wird dauerhaft vom Verein übernommen, dafür hat der WSV ein Formular bereitgestellt.
  7. Punkt verfehlt. Es gibt genügend die dann alles verkaufen, weil sie es nicht besser wissen. Behörde hats gesagt oder so. Warum nicht darauf hinweisen, das nur weil man keine Wettkämpfe mehr schießt man nicht gleich alles abgeben muss.
  8. Schätze wenn der Verband übernimmt, ändert sich das. So muss jetzt die Behörde das 4-Augen-Prinzip übernehmen.... Wer die Musik bestellt..
  9. +1 Das war das Problem. In BW will man unumstößlich eine feste Zuordnung. Hoffentlich. Denn nur so kommt man ggf zur einer verwaltungstechnisch und sportlich besseren Auslegung. Momentan ist das der Grauß. Bitte genau Lesen und sich von den Krakelern hier nicht beeindrucken lassen: Niemand hat gesagt, daß der Verband das jetzt super toll findet, aber momentan ist es so. Nichts. Es gab keine Altbesitzregelung 2008, warum sollte es nun eine geben. Die vor 2008er hatten nur Glück, das meistens keiner das Bedürfnis geprüft hat. Wer in der Zeit von 2003 bis 2008 15 KW gesammelt hat und bisher durchgerutscht ist, hat nun eine Aufgabe. Ja, aber das war genau das was aus der Waffenrechtsänderung 2020 und dem VGH-Urteil folgte. 10-Jahresregel gilt nicht für Überkontingent. Bis 10 Stück eben.
  10. Wer meine Posts aufmerksam liest: Ich bin ja für die N-2/N-3 Regel und der Ansicht dass wenn man wie es die Behörden verlangen schon das VGH-Urteil heranzieht, es dann auch in allen Aspekten Umsetzen muss. Wenn Erwerb = Besitz weil der VGH das so sagt, dann muss bei den gegebenen Voraussetzungen für den Erwerb auch der Besitz begründet sein. Wie bereits erwähnte, man kann das nur dahingehend ändern, in dem man sich eine ÜK-Waffe zulegt, mit der man dann nicht schiesst und abwartet bis zur Bedürfnisprüfung. Wenn dann die Erlaubnis für diese Waffe widerrufen werden soll -> Klageweg beschreiten mit o.g. Argumentation. Kann klappen, kann nach hinten losgehen, oder kann klappen und dann nichts mehr wert sein, weil der GG einschreitet und das was man nicht wollte zum Gesetz macht. Der GG ist da raus. Der müsste nur Belegen, das die Einschränkung sicherheitspoltisch etwas bringt. Was er natürlich nicht kann, weil 10 Pistolen genauso gefährlich wie eine sind. Aber das ist dann eine Verfassungsklage gegen das WaffG. Am VGH müsste man dann vorbei zum BVerwG. Tja, das hat keiner auf dem Schirm gehabt. Die Grünen lachen. Deswegen ist es ja auch maximal ärgerlich, das die ÜK-Zuordnung fix ist und nicht variabel, denn dann würde man die teuersten Kaliber ins GK schicken.
  11. Oh wenn die Sportschützen nur die Lobby der Jäger haben. Problem nur: Die Jäger habe es geschafft Ihre Tätigkeit inoffiziell als "nicht-Hobby" anerkennen zu lassen, was hinsichtlich des Nutzens ihrer Tätigkeit auch durchaus richtig ist. Die werfen noch Geld in den Wald, damit der Steuerzahler die Land- und Forstwirtschaftlich notwendige Dienstleistung nicht bezahlen muss. Klappt beim Schießsport nicht so ganz. Dabei will ich nicht mal zu 100% widersprechen: §14 Abs 4 war ja auch eine Erleichterung bei gleichzeitiger Schaffung von Rechtssicherheit. Klar auch hier wieder genörgelt weil man ja nur 4 mal im Jahr mit einer Waffe statt 12/18 mit jeder Schießen gehen muss🙄, aber manche sind eben nur Waffenbesitzer um ein Grund zu haben sich über irgendwas aufzuregen. Wer freut sich? Momentan ist das einfach die Konsequenz aus dem VGH-Urteil. Ich freue mich darüber, das bei WSV mit offiziellem Segen die VM anerkannt wird. Wäre das nicht der fall.. oh je.... Und das schiessen eines Trainingstermins und das registrieren desselben als VM, also Dual Use: Schießtermin + Wettkampf ist jetzt irgendwie schlimm? Und das Argument verfängt nicht, es sei denn du glaubst ernsthaft die Behörden und letzten Endes der GG würde akzeptieren das man mit 1x VM +1x KM mit einer einzigen Waffe einen Bestand von 10 KW rechtfertigen möchte. Es spielt doch hinsichtlich Priorisierung des Hobbies überhaupt keine Rolle ob ich jetzt mit einer Waffe 5 oder mit 5 Waffen jeweils einen Wettkampf schieße. Deine Entscheidung. Ich habe demnächst 6 Kurzwaffen. Weil ich eigentlich nur noch Kontingentskrempel im Wettkampf schieße. Beim WSV/DSB mangelt es einfach an der Kreisebene/Vereinsebene. Statt das xte ordonanzgewehr-Schießen oder KK-Einzelladerauflageschiessen zu veranstalten wären halt Wettkämpfe für Kontingentswaffen gefragt. Oder halt Parallelwettkämpfe. Es könnte so einfach sein, aber ne....
  12. Nö. Der VGH BW sagt, haben sie nicht. Und jetzt, was zählt mehr, deine Meinung oder ein für BW höchstinstanzliches Urteil? Und nochmal zum Mitschreiben: Diese Regeln entstanden im Zusammenspiel, oder an manchen stellen eher Gegenspiel von IM, Behörden, Verband. Natürlich kann der Verband hingehen und einfach so bescheinigen. Hat dann halt kurze Beine und bei Flächendeckendem einsatz solcher Dummheit ist der WSV dann seine Anerkennung los. Für manche ist dieser Kompromiss jetzt natürlich ein Weltuntergang, weil man jedes Jahr VM mit seinen ÜK schießen muss. Mir kommen gleich die Tränen.
  13. @Raiden Hat @Colt S. auch gesagt. Weist du was der VGH dazu ausgeführt hat? Genau da lag der Hase im Pfeffer: der VGH sagt dort stehe folgendes Und nun die Preisfrage: wo landen alle Klagen in BW gegen den Widerruf einer Erlaubnis zum Besitz einer ÜK-Waffe? Wenn du etwas ändern willst hilft nur o.g. vorgehen. mit einer Waffe nichts schießen, widerruf abwarten, Einspruch und Klage. Sowas kann man übrigens auch im Einvernehmen mit einer Behörde machen wenn man eine juristische Klärung herbeiführen will ohne sich mit der Behörde grimm zu sein. Typen wie @Sergej bekommen sowas natürlich nicht hin, weil sie ja sofort anfangen herumzuproleten wie ein Irrer. Mein Prognose ist es nur, das wenn du es schaffst das bis zum BVerwG zu eskalieren und du obsiegst, schlicht das Gesetz analog geändert werden wird, was dann den Verbietern eine weitere Steilvorlage für einen Eingriff in unseren Sport erlauben wird und den Verbänden wie auch den Behörden jeglichen Spielraum.
  14. Hier nicht die Begrifflichkeiten verwirbeln: Relevant ist, ob es die Behörden akzeptieren, und die tun es. Leider nur mit der Prämisse, das nicht die Gesamtzahl der Wettkämpfe, oder N-2-Wettkämpfe reichen, sondern tatsächlich die der einsatz der konkreten ÜK-Waffe geprüft wird. Das wurde auf Basis des VGH-Urteils gefordert. Hier könnte man allerdings bei einer Klage einhaken: Das gleiche Urteil fordert ja auch die Gleichbehandlung von Erwerb&Besitz, was vom GG für ÜK nur bei den Schießnachweisen geändert wurde. Meine Position: Reicht es für den Erwerb einer noch nicht vorhandenen Waffe, so reicht es auch für den Besitz. Bei Landesmeisterschaften kann ich dich beruhigen: Das steht glasklar im Entwurf des Gesetzes drin, das die unterste für jeden Schützen zu erreichende Wettkampfebene ausreichen soll. Es war nur die Diskussion: Geht die VM? Glücklicherweise geht das, weil ohne VM keine KM, d.h. die KM ist nicht frei zu erreichen. Richter müssen sich auch ans Gesetz halten. Der VGH hat das gemacht, wollte nur keiner Wahrhaben. LM fordern geht nicht.
  15. Da liegt dein Fehler: Das Gesetz verlangt nichts von dir, sondern vom Verband. Und der soll glaubhaft bescheinigen, dass du die weitere Waffe für Wettkämpfe benötigst, dafür muss es eine Basis geben. Der VGH hat jetzt für BW ausdekliniert, wie das zu verstehen ist. Damit muss man nicht zu 100% übereinstimmen, ich sehe da auch deutlich andere Auslegungsweisen. Aber um das zu ändern hilft dann nur eine Klage eines Sportschützen gegen die Behörde im Falle des Widerrufs. Da muss man dann Mutig sein: Eine Überkontingentswaffe ggf opfern (Man kann sie ja wieder holen wenn es schief ging) Aber so lange das jetzt so steht, wird es in BW nicht anders gehen. Und der riesen Vorteil der jetzigen Regelung ist es, das aufgrund der Wettkampfstruktur beim WSV (=VM Vorraussetzung für KM) tatsächlich die VM anerkannt werden kann. Das war nämlich nicht sicher.
  16. Aus einer falschen Prämisse ein falscher Schluss abgeleitet. 😆 Du kannst an einem Tag LW und KW Termin machen. Wettkampf ist Wettkampf. egal ob er an einem Tag stattfindet oder an mehreren. Schießt du an einem Tag z.B. alle deine ÜK-Waffen, hast du mit jeder einen Termin. Mach es dir doch nicht künstlich schwerer als es ist...
  17. Genau das habe ich erwartet. Was war den Gegenstand des VGH-Urteils? Klingelts? Genau! BDMP-Bescheinigungen und wie diese überhaupt nicht geeignet waren, das Bescheinigte auch zu belegen UND das die Bescheinigungen keinen Bindenden Charakter haben, anders als der Kläger gelaubt hat. Mit anderen Worten: daraus das die der BDMP auf Basis von Wettkämpfen mit 2 Waffen die auch noch die 5te bescheinigt hat, jetzt ableiten zu wollen das du ein Anrecht auf dein Überkontingent hast geht natürlich mit Ansage in die Hose. Siehst du selber, nicht Wahr. Der BDMP muss da echt aufpassen was er macht. Wäre schade drum. Da hat man sich zu sehr auf dem "Unsere Bescheinigungen sind amtlich und unanfechtbar" ausgeruht. Etwas was nicht der Fall ist, wie der VGH ebenfalls ausbuchstabiert hat. Umsetzung des Waffenrechts ist Ländersache und die jetzige Änderung des Gesetzes wurde unter Seehofer ausgearbeitet. Segej, ganz ernsthaft, mach eine Therapie, dann hört das auch mit einen Anal-Phantasien auf...
  18. @Raiden Welcher Verband? WSV?
  19. Rundschreiben des IM an alle Behörden: 10 Pampige Schreiben von @Sergej in denen Minister, Behördenleiter, Regierungspräsidenten und Ministerialbeamte und Richter an den Verwaltungsgerichten als Deppen Trottel usw bezeichnet wurden: Ganz toller Plan. Segej... ganz toll. Reichsbürgerlevel.
  20. Auch an dich die Frage: Wie genau hättest du es umgesetzt? Komme jetzt nicht mit generischen Antworten. Ich will wissen, wie genau hättest du Die Bescheinigung nach §14 Abs 5 geregelt.
  21. @LawAbidingCitizen deine Antwort steht repräsentativ für das, was hier bei manchen beim Verständnis der Angelenheit schiefläuft. Was genau hätte der Verband den tun sollen, außer so viel wie möglich rausholen? Irgendwo waren da Grenzen die vom IM, von den RPs und den Behörden mit dem VGH-Urteil, vor dem alle weiteren Klagen landen werden, gezogen wurden. Und die sind es die eine Bedürfnisbescheinigung anerkennen...oder eben nicht. Was sollen die Verbände deiner Meinung nach tun? Gesetz und Urteil ignorieren? Weis du überhaupt, was dein Nick ins Deutsche übersetzt bedeutet? Verstehe ich dich jetzt richtig: Es ist dir zu viel verlangt mit allen deiner Überkontingentswaffen einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft in deinem Verein um die Ecke zu schießen und dir eine weitere Veranstaltung in zwei Jahren zu suchen, oder, ich weis ich rede ketzerisch, gar am Angebot einer solchen Veranstaltung mitzuwirken? Daher pragmatisch gefragt: Wie viele Wettkämpfe wären für dich ausreichend? 0 oder gar keiner?
  22. Überhaupt gelesen? Du glaubst, das da nur der Verband beteiligt war und nicht evtl die Behörden, das IM, die RPs? Ja? Klar, Auf WO herumgebruddelt ist natürlich immer schnell und wesentlich leichter als die Realität solcher Verhandlungen. Das tatsächlich mit jeder Überkontingentswaffe geschossen wurde und das Merkmal Überkontingent an der Waffe klebt, war nicht die Idee des Verbandes, sondern Folge des VGH-Urteils. Gerne kannst du dagegen Klagen, wenn die Überprüfung bei dir Ansteht, der Beifall wird dir gewiss sein. Vllt. wird es den Behörde in der Praxis zu viel Verwaltungsaufwand und man besinnt sich auf eine pragmatischere Auslegung. Bis dahin: Wie wäre es, wenn du aktiv an der Veranstaltung von Wettkämpfen für Überkontingent auf lokaler Ebene mitwirkst? Mein Schützenkreis sucht seit 2.5 Jahren einen Obmann für den RWK SPopi und ich möchte garnicht wissen, was passiert wenn der Obmann für GK, der 3 Schützenkreise in dieser Hinsicht managt, nicht mehr kann. Wäre die Aufregung auf WO repräsentativ für das tatsächliche Engagement, würde es bei der Besetzung solcher Aufgaben Kampfabstimmungen geben. Ach ne, lass mich raten, keine Zeit, habe Kinder, Netflix ruft.. ich kenn die Ausreden. Da wird dann wie in der Mittelstufe mucksmäuschenstill vor sich hingestarrt in der Hoffnung ein anderer machts.
  23. Bei der Zahl der Wettkämpfe kann man da jetzt Klagen? Der Verband hat versucht so viel wie möglich rauszuholen. a) Es stand im Raum das VM gar nicht anerkannt wird. Das Gegenteil ist jetzt zu Gunsten der Schützen festgelegt worden. Das Problem liegt ganz woanders: Wenn die Vereine ihre VMs affig organisieren, kann der Verband nichts dafür. Bei mir wird die VM das ganze Jahr über geschossen: Disziplin X schießen -> Scheiben von Aufsicht unterschreiben lassen. b) Genau lesen: Ein Wettkampf zusätzlich in zwei Jahren. c) Seriennummer: Na warum denkst du das das relevant ist? Wie genau soll der Verband bestätigen, wenn nicht dokumentiert ist, welche Waffe es war, Speziell bei Ersatzwaffen? Glaskugel? Zudem notwendig wegen der Sammel-Runden-Wettkämpfe beim Großkaliber. Jeder Einzelwettkampf wird anerkannt, aber wenn du jetzt einmal die eine 9mm, einmal die andere 9mm und dann die .45 ACP einsetzt, wie soll der Verband das wissen? Der Rest ist effiziente Buchführung, varianten: - Schießbuch für jede Waffe - Reservierte Seiten für jede Waffe - Schlüsselverzeichnis im Schießbuch, damit die Nummer nicht jedesmal geschrieben werden muss Ganz ehrlich: Mancher sollte über eine Sammler-WBK nachdenken, wenn selbst solche Minimalanforderungen unüberwindbare Hürde darstellen. Das entlastet den Vorstand, den Verband die sich dann um Organisation von Wettkämpfen für Kontingentswaffen kümmern können....
  24. Der WSV hat seine Regeln für die Bedürfnisprüfung, insbesondere für die Überkontingentsfrage veröffentlicht. Das Ganze steht natürlich im Lichte des VGH-Urteils und des Eindrucks das dieses auf die Behörden hinterlassen hat. Im Ganzen aber nicht schlecht. Kurzfassung: Mit jeder Überkontingentswaffe muss jedes Jahr Vereinsmeisterschaft und ein weiterer Wettkampf über Vereinsebene im 24-Monatszeitraum bestritten worden sein. Vereinsmeisterschaft wird anerkannt, da beim WSV KM nur gemeldet werden kann, wenn VM geschossen wurde, also KM nicht frei erreichbar. Gute Sache. https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/3-wsv?download=4473:bedrfnisprfung-artikel-12-09-22-je1-003
  25. ASE

    Forderungskatalog Blei

    Wo soll das stehen? Was da steht ist folgendes: Das ist in D bereits für jeden Schießstand der fall, oder ballert ihr bei Euch in den nächstgelegenen Hang...? Hier haben mindestens 50% noch nicht begriffen, das D bei den Kugelständen überhaupt kein Problem hat, sondern man sich dagegen wehrt, das der Rest der EU weiter in den Boden ballern will, was dann als Grund für Bleifrei herangezogen wird. Äj, nun, wenn man sich über das aufregt, was man offensichtlich nicht gelesen hat, s.o.. Hmm, sicher? Sollen wir mal Bodenproben 5m vor dem Geschossfang ziehen, ja? Was ist mit Fehlschüssen in die Schießbahnsohle? Was ist mit Bleistaub? Heutige Lammen oder Trichterkugelfangsysteme haben bei Outdoor keine Absaugung, wie sie ironischer weise in der RSA vorgeschrieben ist. Wäre übrigens ein leichtes das zu lösen: Splitterschutzmatte die den Namen auch verdient, und Absaugung durch Filter. Kostet nicht die Welt, bei den kleinen Volumenströmen die da abgesaugt werden müssen. Sand oder Granulatkugelfang der nicht auf dem Erdboden liegt sollte da auch keinen Eintrag haben. Wie immer steckt der Teufel im Detail.
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