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ASE

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  1. Und genau solche unbestimmten Begriffe unterliegen wie auch Art 2 GG einer sich wandelnden Auslegung. Der Trend ist nicht gerade im Sinne der LWB. Ein Argument dafür, sein "Blatt auszureizen" ist das nicht gerade. Denn auch wenn das Blatt im Strafverfahren etwas taugt, wird es das nicht im waffenrechtlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Anders als im Strafrecht wo die rechtswidrgies Verhalten und Schuld nachgewiesen werden müssen und der Angeklagte/Waffenbesitzer ansonsten davonkommt, genügt im Waffenrecht eine Negativprognose hinsichtlich zukünftigen Verhaltens. "Ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden" bekommt man dann vom Verwaltungsgericht zu hören
  2. Womit die Schlüssel-in-der Müsliboxfraktion bereits widerlegt ist. Man darf sich eben nicht nur herauspicken, was man gerne Lesen möchte. Die Strategie des Anwalts war es indes von vorneheren: a) die Geldkassette habe die Sicherheitsstufe A: b) als der Nachweis für diese Schutzbehauptung nicht erbracht werden konnte kam der Schwenk auf Behältnis war de facto gleichwertig: Dem hat sich das VG Köln dann angeschlossen. Es hat anders als von der Schlüssel-in-der-Müslibox-Fraktion herumposaunt, nicht geurteilt, dass der Schlüssel gar nicht nicht in einer gleichwertigen Tresor müsse, sondern im Gegenteil, dass die verschlossene Geldkassette dermaßen stabil gewesen sei, das man dem Waffenbesitzer kein fahrlässiges Verhalten hinsichtlich der Pflicht unbefugten Zugriff zu verhindern vorwerfen könne und damit implizit die de facto Gleichwertigkeit der Geldkasette wie vom Anwalt postuliert anerkannt. Weder Anwalt der Waffenbesitzers noch das Gericht habe irgendwie zu argumentieren versucht, daß wegen der nicht expliziten Normung der Schlüsselaufbewahrung der Schlüssel in der Müslibox oder im Plastiktresor aus der Sparkassen-Knax-Heft aufbewahrt werden darf. Vielmehr hat der Waffenbesitzer sich mit der Behörde darüber gestritten, ob die Geldkassette Sicherheitsklasse A aufwies oder dieser Norm zumindest als gleichwertig anzusehen sei. Ob sich ein anderes Gericht wohl die Mühe machen wird, oder einfach auf die gesetzlich festgelegten technischen Standards und fehlende Plaketten verweisen wird? Das OVG NRW schonmal nicht...
  3. Ein Urteil stellt klar: der Schlüssel muss genau so sicher verwahrt werden wie der Tresor, da sonst die Schutzstufe sinnlos ist. Was genau soll den daran in den Rechtsfolgen nicht klar sein? Den logische Fehler der Schlüssel-in-Müslibox-Fraktion habe ich schon aufgezeigt: - Es steht nirgends wörtlich, das der Schrank verschlossen sein muss - Es steht nirgends wörtlich, das der Schrank auch nur geschlossen sein muss. Und komm mir als Konter nicht mit "logisch muss der verschlossen sein". Genau so logisch ist es das niemand Zugriff auf den Schlüssel haben darf, zumindest nicht so, das er nicht mit der gleichen Gewalt zugriff auf den Waffenschrank erlangen könnte. Schlüsseltresor der gleichen Klassifizierung. In vielen Fällen dürft es ökonomisch Sinnvoller sein einen neuen Tresor mit Zahlenschloss zu beschaffen. Ach und was man auch anerkennen sollt ist, das §36 Abs 5 dem BMI ermöglicht, auf dem Verordnungswege die Nachrüstung zu bestimmen. Vllt sollte man die Gesetze auch mal lesen, um sich die ökonomischen Risiken bewusst zu machen... Nein, das Argument verfängt nicht. Der Gesetzgeber hat es schon immer klar geregelt was der Waffenbesitzer zu tun hat. Wie mehrfach dargestellt ist die Forderung nach dem Verschließen des Tresors auch nirgends geregelt, außer beim klassifizierungslosen Behältnis für erlaubnisfreie Waffen und Munition. Da wäre das wortwörtliche Lesen des §13 AWaffV ja geradezu ein Indiz dafür, dass man den Waffenschrank nicht verschließen muss. Und doch ist es logische Folge der gesetzliche Bestimmungen das er verschlossen sein muss. Das der GG dir nicht vorschreibt, das jeder deiner Schränke so ausgerüstet sein muss ist die Freiheit die man dir lässt. Dass er dir nicht explizit vorschreibt, das dein einziger Tresor ein Zahlenschloss ist eine weitere Freiheit, die man dir lässt. Du muss nur dafür Sorge tragen, das eben nicht mit weniger Aufwand als es das Knacken des Waffenschranks erfordert auf den Schlüssel zugriffen werden kann. Nur müssen deine Schlüssel am ende dann eben ebenbürtig verwahrt sein. Und der Stohmann soll auch nicht unkommentiert bleiben: nur weil der Chinese "Tresor" oder "Schlüsseltresor" auf seine hastig zusammengeschweißte Trompetenblechansammlung schreibt, ist es kein Tresor und zur Aufbewahrung von Waffen oder des Zugangsmittels dazu ungeeignet. Es ist die logische Konsequenz, das der Zugang zum Schlüssel zertifiziert so schwer sein muss, wie der Zugang zu den Waffen selbst, nur mal so an die Adresse der "im WaffG ist alles unlogisch"-Fraktion. Das Problem wie du es nennst, das das manche nun haben, entstand nicht aus dem Gesetzestext, den Behörden, Gerichten oder sonst irgendwem. Es entstand einzig und allein dadurch, das eine lautstarke Schlüssel-in-Müslibox-Fraktion ihre absurde Theorie in die Welt posaunt hat und sich jedes Urteil in dieser Sache (vrgl. VG Köln 2019....) ungelesen so zurechtgebogen hat, das es die eigene Rechtsaufassung, wenn man das überhaupt so nennen darf, bestätigt auch wenn das exakte Gegenteil darin stand. Jeder der gegen die Irrlehre die Rechtslage korrekt ausgelegt hat wurde dann instantan ad hominem angegangen. Bückling, Systemling , vorauseilender Gehorsam, Untertan waren da noch die netteren Verbalinjurien, als ob das irgendein Argument in der Sache sei... Das hat auf einige Eindruck gemacht und man hat sich die 100€ Aufpreis für das Zahlenschloss gespart, denn wer möchte schon 100€ mehr ausgeben um ein Bückling zu sein. 100€ Aufpreis, die es übrigens nicht mal gäbe wenn Zahlenschloss der Standard wäre... Nun kam das OVG und hat das offensichtliche für die etwas langsamern unter den Waffenbesitzer ausgeurteilt, und war dabei aber noch so gnädig dem Jäger seinen Jagdschein zu lassen und nur die Sache per se zu verurteilen. Die "Rechtsauffassung" der Schlüssel-in-Müslibox-Fraktion ist widerlegt und jetzt bricht das autistische Geschrei sich Bahn, weil man nicht akzeptieren kann, mag, will, das man schlicht über Jahre und mit unverschämtem Auftreten als einziges Argument absurden Unfug verzapft hat. Es wird irgendwie alles an die juristische Front geschickt, von "unlogisch" bis "Verfassungsbruch!11ELF!", eine Nummer kleiner hat man es nicht. Das kommt davon, wenn man statt mit juristischen Argumenten mit ad hominem arbeitet. Geschieht denen recht die Blamage. Und die ehemals Beeindruckten jetzt stehen die da mit ihren 100-200kg Fehlkauf und du forderst gewissermaßen, das Gericht möge das Recht doch bitte dahingehend beugen das die Mitglieder der Schlüssel-in-Müslibox-Fraktion nicht wie Idioten dastehen.
  4. Man könnte sagen: Soll er doch nach Somalia ziehen, habe gehört da gibt es ganz viel Freiheit. Habe ich ja vorher schon gesagt, vulgär-Liberaler auf Bildzeitungsniveau. Zu dumm zu begreifen, das die faktische Anarchie, die ihm vorschwebt ein instabiler Zustand ist, sofort in Bürgerkrieg und Diktatur implodieren wird. Aber dazu müsste man halt weiter denken können als bis zum nächsten Meme auf Telegram... Man könnte auch sagen: Außer ad hominem kommt von dem nichts und wie immer muss jeder Thread, der sich um verwaltungsrechtliche Vorgänge dreht, gekapert, entgleist und zur Bühne für die eigene Persönlichkeitsprobleme gemacht werden: "Schaut her, ich bin ein vulgär-liberaler, ja?! Bin ich nicht toll" Wenns an der Bahnsteigkante zurücktreten bitte schallt, springt der aufs Gleis, weil er sich von denen da oben gar nichts sagen lässt und jeder der ihm nahelegt das das eine Scheißidee ist, wird dann mit seinen privaten Angstfiguren wie Habeck oder Lang gleichgesetzt. Was der Psychologe wohl dazu sagen würde? Aber das sage ich gar nicht. Es ist viel offensichtlicher was @AmericanDad hier seit Monaten treibt: Trollen und versuchen Reichsbürger-Dreck zu farmen für seine Dienstherren. Das müsste eigentlich jedem hier mittlerweile aufgefallen sein, und weil die Resonanz nicht so ganz zufriedenstellend ist muss er in letzter Zeit die Schlagzahl erhöhen, und jeden noch so kleinen Thread über über verwaltungsrechtliche/waffenrechtliche Details mit dem Bild fluten, in welches man den Waffenbesitzer in Nancys Ministerium gerne framen möchte. Deshalb auch kaum bis keine Postings in den Fachforen hier und wenn überhaupt, dann stets mit ad hominem Angriffen garniert und sei es in einer Diskussion um Sportabzüge fürs AR15 bei denen es auch zu politisch korrekte Abzüge gäbe, die man nicht kaufen oder verkaufen darf weil man sonst ein Systemling oder so ist. Billig. Dermaßen billig. Und hier versucht er gerade das Bild zu Framen, das die LWB ja ihre Waffen gar nicht einschließen wollen. -----------------------------------------------------------------
  5. dann gehen 4 wenn man die auch noch tunt
  6. 3 Glocks gehen, zumindest in der Kombination WSV/BDS 1. Glock 19: mit Optik für BDS offene Klasse 2. Glock 19: ohne Optik für BDS 1001. --beide werden Getunt auf teufel komm heraus: Tuningabzüge etc etc 3. Glock: WSV Ordonanzpistole. 1/2 gehen nicht, der Tuningteile wegen.
  7. Das ist ja wohllöblich und niemand bei Sinnen stellt in Frage, das eine Ausbildung/Einschulung mit der Waffe sinnvoll ist, siehe Jungschützenkurse ab 8j in der Schweiz mit dem KK-Gewehr Nein, nicht jede. Und genau da liegt das Problem, speziell der deutschen "Waffenlobby". Will man ernsthaft die Leute überzeugen mit: Ich will sie aber geladen auf dem Küchentisch liegen lassen? Knarren gehören in einen Tresor, zu dem nur der Waffenbesitzer Zugang hat. Ja und damit bist du bei Art 2 GG, welches beide widerstreitenden Punkte zu versöhnen sucht. Wo liegt das Problem, die unglaubliche Einschränkung der eigenen Freieheit, seine Waffen in einen Waffenschrank einzuschließen und zwar so dass sie an den Schlüssel nicht herankommen, um es dem Gesindel zu erschweren an Waffen zu kommen? Du darfst deine Waffe ja sogar im Holster führen, wenn du daheim bist, nur nicht herumliegen lassen. Was die Toten auch nicht wiedererwecken wird. Und das ist leicht gesagt wenn man von der deutschen Kuscheljustiz ausgeht. 1x Lebenslänglich im Wortsinne für jeden Toten, 15 Jahre für jeden sShwerverletzten, nix Gesamtstrafenbildung sondern schön alles aufaddiert, wie es die Amis machen. Dann immer noch Lust die Knarre rumliegen zu lassen? Das ist kein Argument mit der man eine immer heterogener werdende Gesellschaft befrieden kann. Möchtest du das die Einschlägigen-Einmänner sich jederzeit legal eine Waffe beschaffen können? Nein? Warum willst du dann deine Herumliegen lassen dürfen. Man kann nicht A ohne B sagen.
  8. Gehst du ins Gefängnis, in dem Fall in dem es schiefgeht? Nein? Am Ende mit einem Schlüssel verschlossen, ja? Kinder sind keine Erwachsenen. Punkt. Ja deswegen sollte man auch die Geschwindigkeitsbegrenzungen inner/- wie Außerorts aufheben. Wenn es dann mal wieder einen unschuldigen zermanscht? Tja pech gehabt, das Problem war wohl der Mensch. Und das hat jetzt mit einem verwaltungsrechtlichen Urteil zu Fragen der Schlüsselaufbewahrung genau was zu tun? Dieser Thread wird von der 2nd-Amendment-Fraktion mal wieder entlgeist, wie immer wenn etwas gerichtlich bestätigt wird, was denen nicht passt.
  9. In den USA? Lol. Soviel zum Thema Ahnung. 34 von 50 Staaten in den USA haben Gesetzgebung, die verhindern soll das Kinder an Waffen gelangen können. Und im Gegensatz zu hier wanderst du in den USA mal richtig in den Knast, wenn du gegen die Regeln da verstößt. Mehr noch wenn jemand was mit deiner Waffe passiert ist. Das ist verantwortungsloser vulgär-Liberalismus den du hier predigst. Kinder haben meine Knarre die auf der Veranda vor der Tür lag für ein Spielzeug gehalten? Ist doch ihr Pech wenn sie sich damit erschiessen...
  10. Das ist schon klar, hat auch keine Behauptet das die Kombination nicht geht. Machjaber vom Aufpreis keinen Sinn, mit Waffenschrank+Schlüsseltresor zu starten.
  11. Und wenn dich deine Behörde fragt, wo du deinen Schlüssel aufbewahrst während du schläfst? Wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt aus, wie schon mancher Jäger vor den Verwaltungsgerichten dieses Landes erfahren musste.
  12. Ganz simpel: Es gibt eine Liste an Schlössern die in einem bestimmten Schrank verbaut werden dürfen damit der Widerstandsgrad erreicht wird.
  13. mechanisches Zahlenschloss als Revision.
  14. Ah nun noch die Frage waschechter Reichsbürger oder Agent Provokateur? Klar, große Sezession&Schießerei weil man seinen 50kg Waffenschrank nicht andübeln will, bzw nicht zugeben kann das die dicken Backen die man in dieser Angelegenheit gemacht doch nur mit heisser Luft gefüllt waren... Ihr seid nur noch peinlich.
  15. Ja woher nimmst du die Gewissheit? Sag jetzt nicht VG Köln 20 K 8077/17, da steht etwas anderes drin..
  16. Nun, das OVG-NWR Urteil richtig verstanden, bedeutet das das Ende der Schlüsselschlösser an Waffenschränken. Man darf nicht davon ausgehen, nach diesem gegenüber dem Waffenbesitzer milden, aber in der Sache eindeutigen Urteil, das sich jetzt noch auf waffenrechtliches Laientum herausreden kann, wie es das OVG sehr milde gegenüber dem Jäger anerkannt hat. Das war auch der Zweck: Verurteile den Vorgang, nicht die Person. Eine bessere Rechtsauskunft konnte man nicht erhalten. Mein Reden in der Schlüsselfrage war immer: Irgendwann verliert einer die Zuverlässigkeit oder geht in den Knast, damit die von vorneherein glasklare Rechtslage auch noch beim renitentesten WOler ankommt. Jetzt hat man das ohne die negativen Konsequenzen, besser hätte die Angelegenheit nicht ausgehen können. Das "die Schlüsselaufbewahrung ist nicht reglementiert" war von vorneherein ein juristisches Meme auf Trotzphaseniveau, bar jeder Realität. Der Gesetzgeber muss die Schlüsselverwahrung gar nicht regeln, weil er dem Waffenbesitzer erst unter Androhung von Verlust der Zuverlässigkeit, dann unter Strafandrohung aufgetragen hat, dafür zu sorgen, das nicht mal die Gefahr besteht, das unbefugte die Waffen an sich nehmen. Wie man angesichts dessen auf die Idee kommen kann, der Schlüssel habe was in der Müslibox oder im Plastiktresor aus dem YPS-Heft irgendetwas zu suchen, es ist unbegreiflich. Noch unbegreiflicher ist es, wie die 2nd-Amendment und Möchtegern-Waffenlobby mit der Aussage "Bätsch, meine Waffen muss ich zwar einschließen, aber den Schlüssel kann ich rumliegen lassen und das mach ich auch11!!ELF!" die allgemeine Bevölkerung auf die Seite der LWB bringen möchte. Mit so einem pubertären Schwachsinn disqualifiziert man sich von vorneherein. Und jetzt warten wir noch auf das Urteil zur Abhandenkommen vs Verankerung....
  17. Na dann lösch dich hier.
  18. Wenn man die Schränke gem. §36 Abs 4 nutzen darf, gilt das hier analog: Schlüssel muss mindestens in gleichwertigem Behältnis aufbewahrt werden., also: Ja.
  19. @TTG ach einer von den anal-fixierten hier bis du, alles klar. Passt auch zum idiotischen Glauben, der GG, der ja sonst so gemein ist, verlange das Wegschliessen der Waffen, aber nicht das sichere Verwahren des Zugangsmittels zum Tresor. Der Gedanke ist dermaßen absurd, das es den Waffenbesitz ausschließen sollte, der Dummheit wegen. ------------------------------------ Die einzige Willkür hier ist die Willkür des OVG zwar den Sachverhalt aber nicht die Person verurteilen. Bei anderen Verfahren/Gerichten muss für den Erkenntnisgewinn der Allgemeinheit immer erst jemand absolut waffenrechtlich unzuverlässig werden. Nicht so beim OVG NRW: - Der Waffenbesitzer bleibt zuverlässig weil das subjektive Tatbestandsmerkmal keine absolute Unzuverlässigkeit hat erkennen lassen. Das war der Winkelzug des OVG zu gunsten des Jägers - Der Sachverhalt wird objektiv als definitiv mit dem Waffengesetz nicht vereinbar bewertet. - Es wurde auch klargestellt, das es Schlüssel eigentlich eine Idiotie sind, denn : "es lebensfremd ist, dass ein Waffenbesitzer stets die tatsächliche Gewalt über die Schlüssel ausüben kann. " Das bedeutet: - Der olle @ASE hat mal wieder recht behalten - In Zukunft gibt es keine Ausrede mehr, die Rechtslage wurde nun abschließend geklärt, für jedermann in einfachen Worten: Der Schlüssel eines Waffenschrankes muss in einem gleichwertigen Behältnis verwahrt werden, wenn der Waffenbesitzer gerade nicht die tatsächliche Gewalt ausüben kann Dabei ist es natürlich egal, ob ein 1er-Schlüssel im 0er-Schrank liegt, sofern die Begrenzung der Waffenzahl eingehalten wird.
  20. Hast du grün vergessen oder meinst du das ernst? Ja ist auch Willkür das man den Schrank sogar abschliessen muss, steht ja auch nicht im §36Waffg/§13 AWaffV anders als beim Transport...
  21. Im Strafprozess. Im verwaltungsrechtlichen Prozess betreffend WaffG: "ein Restrisiko muss nicht hingenommen werden". Im konkreten Fall ohnehin müssig da ja noch mehr vorgefallen war, was auch nicht bestritten wurde, sondern auf Verbotsirrtum plädiert wurde, was beim WaffG nie funktioniert.
  22. Insbesondere deswegen, weil das keine "nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht" darstellt. Wenn du natürlich mit gereckter Faust zum Dachfenster hinausdrohst, dann schon eher. Nochmal: Es ist eine urban legend das es sich Kraft Gesetzes um "unangemeldete Kontrollen" handelt. Genauso gut könnte man auf dieser Fehlannahme fabulieren, dass man dann das Haus nicht mehr verlassen darf, weil es ja jederzeit eine Kontrolle geben könne und das Spazierengehen in Wahrheit eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht darstellt...
  23. Der Entwurf(Innenausschuss) begründet hierzu Ich weis nicht, wer dir erfolgreich eingeredet hat, das Nichtöffnen der Tür bei einer unangemeldeten Kontrolle, als nicht nachvollziehbare Weigerung gewertet werden könne. Anders als manche meinen, steht im Gesetz nämlich nichts von "unangemeldeten" Kontrollen, sondern von "verdachtsunabhängigen" Kontrollen. Der modus operandi der Kontrolle ob angemeldet oder unangemeldet ist nicht festgelegt. Wenn die Behörde es ergebnislos unangemeldet versucht hat, würde dich die Behörde mit einem Termin oder Aufforderung zur Terminabstimmung anschreiben. Wenn du das nicht nachvollziehbar verweigerst, erst dann könnten Konsequenzen folgen. Aber das Getue von Wegen "wenn die zweimal kommen und du läufst nicht sofort mit nacktem Arsch von der Schüssel zur Tür, dann ist die WBK weg" ist genau das was ich geschrieben habe: Grober Unfug.
  24. Unfug. Selbst wenn es so wäre, dann müsste dich die Behörde anschreiben und einen Termin vereinbaren.
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