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blackys

WO Silber
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  1. …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊 …hier der abgebildete Aluminium Trigger Guard im Farbton FDE eloxiert von Strike Industries mit Schraubbefestigung (inkl. Schrauben) für AR-Lower. Artikel ist neu und unbenutzt. Originalverpackung ist zwar dabei, aber mit Aufkleber für die „black“ Version. (die habe ich selber montiert und leider die Tüte für die hier angebotene FDE Version weggeschmissen…) Preis: 25,-- € inkl. DHL-Paketversand Bei Interesse, bitte kurze PN mit Versandadresse…
  2. …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊 …hier das abgebildete höhen- und seitenverstellbare Magpul MBUS PRO LR Klappvisier in Originalverpackung. War nur ein paar Mal im Training im Einsatz, daher wie abgebildet neuwertig. Preis: 100,-- € inkl. DHL-Paketversand Bei Interesse, bitte kurze PN mit Versandadresse…
  3. …aus der „Haben-Will“ oder „für spätere Projekte“-Kiste 😊 …hier ein original Harris 1A2 BRM (6“-9“ bzw. 15-23cm, mehrstufige Rastverstellung) mit bereits montiertem ERA-TAC Befestigungsadapter mit Nutenstein und Schnelllösehebel. Einmal montiert und dann doch für anderes Bipod entschieden, daher neuwertiger Zustand. Wie abgebildet, ist die Originaltüte und Anleitung des Harris und die Originalbefestigung natürlich dabei. Preis: 200,-- € inkl. DHL-Paketversand Bei Interesse, bitte kurze PN mit Versandadresse…
  4. Eine gleichartige Argumentation ist vielen Behörden zu eigen. Ein ehemaliger SB hat mir das auch so verkauft. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Voreintrages trüge auch er die Verantwortung dafür, dass dieser Voreintrag unmittelbar genutzt werden könne (also auch kein 2/6 dagegen spricht). Er hat mir zwar immer den Voreintrag gemacht, auch bei laufendem "2/6". Im letztgenannten Fall hat er aber zusätzlich auch einen Bescheid erteilt, dass der Voreintrag erst ab "TT.MM.JJJJ" gültig ist. Das steht natürlich nicht in der WBK, aber bei Verstoß geht das dann nur zulasten des WBK-Inhabers, nicht zulasten des SB. Deine gedachte Vorgehensweise... ist der Behörde insofern völlig gleichgültig, da dieser vorsätzliche Verstoß gegen 2/6 ausschließlich auf deine Kappe geht. Dass das natürlich letztlich alles Haarspalterei ist, ist völlig klar. Ich mache aber auch keinem SB einen Vorwurf, wenn er nur zum Selbstschutz arbeitet. Insbesondere, wenn er wie oben beschrieben eine pragmatische Lösung hat. Auch bei den SB gibt es genug, die selbst mit der Haltung der Vorgesetzten oder übergeordneten Behörden unzufrieden sind, aber natürlich auch nicht den Kopf hinhalten wollen (genauso wie es auch notorische Waffenhasser unter den SB gibt)...
  5. Jo, das sollte funktionieren. Die Q5 SF Expert hat ja offenbar auch die weiche Feder drin (20N) und die beiden anderen Versionen wohl die mittlere (25N).
  6. Standardmässig ist zumindest bei der Q5 SF Expert das mittlere Züngel dabei (gerade und gebogen). Musst mal schauen was bei dem Trigger solo dabei ist, da es ja auch noch eine größere (und auch kleinere) Version gibt. Dann könntest du da noch etwas mehr Abstand gewinnen. Wird beim IPSC durchgeladen geholstert? Dann ist das doch eher nichts, oder?! Zumindest bei der o.g. Komplettwaffe Q5 SF Expert ist ja die Abzugssicherung sowieso nicht dabei, aber auch die Schlagbolzensicherung ist nach Auskunft von Walther dort nicht eingebaut. Wäre dann ja wohl wie das Holstern einer durchgeladenen, ungesicherten SA/DA-Waffe mit gespanntem Hahn oder einer ungesicherten 1911 mit festgesetzer Ballensicherung...
  7. Online ist das meist völlig uninteressant. Hast du einen Laden in der Nähe oder auf dem Weg, gibt es so einmal im Quartal dort relativ konkurrenzfähige Preise für Standardmun wie 9mm oder Schrot. Für vorrätige Standardwaffen gibt es vor Ort halt die üblichen 10-15% auf den Listenpreis. Muss man halt schauen, wie der Laden in der Nähe ist. Auch wenn es hier im Thread so klingt, gibt es ja bei den Ladengeschäften nicht "den Frankonia", die ticken alle unterschiedlich. Da muss jeder regional oder online für sich gucken. Ist ja nicht so, dass alle sonstigen Waffenhändler in der Republik alles "Perlen" sind. Da kann man bestimmt auch mindestens die Hälfte von in der Pfeife rauchen (sowohl hinsichtlich Preisen als auch Service)...
  8. Auch nein. Der Spediteur war sauer, da bei der Aktion mehrere Türrahmen, Treppenhaus etc. verwüstet wurden. Die Ganoven waren sicherlich auch sauer, denn in dem Ding waren nur ein paar Versicherungspapiere...
  9. Nö, war die übliche Klientel. 2 oder 3 Mann in einem Sprinter. Aus dem 3. Stock runtergewuchtet...
  10. ….hatte ich hier im Forum nicht die kleine Anekdote berichtet, als sie letztes Jahr in unserer Straße bei einer Spedition eines Nachts einen 800 kg aus dem Büro gewuchtet und 500m weiter in einem Schrebergarten aufgemacht hatten?!…?
  11. Boah, so sollte meine Behörde das auch machen, würde hier bei uns die Eintragungskosten glatt halbieren! Hier kostet nämlich der Mun-Erwerb in der Grünen soviel wie Vor- und Endeintrag der Waffe zusammen...
  12. ….ich werde da auch auf eine andere BMI Seite weitergeleitet. Dort steht dann aber: "Reservistenverband: Der Verband hat einer Veröffentlichung seiner Stellungnahme widersprochen."... Und manch andere Links sind auch tot.
  13. ach, war das nur bei KW-Magazinen? Na gut, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil...sorry! Aber nochmal lese ich das jetzt nicht, erst dann den verabschiedeten Text...und auch nur dann, wenn ich bis dahin noch größere Magazine besitzen sollte...
  14. ...die Kategorie einer Waffe ändert sich bei gleichzeitigem Besitz eines großen Magazins, ja. Die Magazine selbst sind aber nicht verboten und wären weiterhin normal frei erwerbbar. walthi meint also nur, statt des aufwendigen 3D-Drucks kann man die ja einfach "heimlich" (Barzahlung oder über Dritte) erwerben, wenn man unbedingt einen Gesetzesverstoß herausfordern will....
  15. Wohl oft nicht mal das. Ich habe gerade heute ein WS für ein AR-15 eintragen lassen. Obwohl ich auf dem Anmeldeformular natürlich die lfd. Nr. der Grundwaffe angegeben habe, wurde in die WBK nur eingetragen "Wechselsystem Kat. B" ohne Bezug auf die Grundwaffe. Spielt ja vermutlich auch keine Rolle auf welche konkrete Waffe sich das bezieht, Hauptsache es ist mindestens eine passende Grundwaffe vorhanden?! Jo, nicht nur da. Mein WS ist Custom, da habe ich mir ja die Nr. ausgesucht. Wenn ich gewollt hätte, wäre wohl auch die Angabe derselben Nummer des Grundsystems möglich gewesen. Dem Beschussamt wird das sicherlich wurscht sein.
  16. Jo, die Sendungsinformation mit DHL-Paketnummer erhalte ich auch immer und kann doch dann bei Bedarf Zustell-Optionen durchführen?!
  17. Och, da würde ich mir keine Illusionen machen. Die Bedürfnisabfragen kann man sehr simpel über Formblätter abwickeln, da kann man sogar einen Billigangestellten unterste Lohngruppe für einstellen. Da das ja dann ein regelmäßiger, planbarer Vorgang ist, muss man nur noch einen geeigneter Gebührenposten "drankleben". Von jedem WBK-Inhaber alle 3 Jahre 150€ oder auch mehr z.B.....schon klingelt die Gemeindekasse... K****n werden vor allem die Vereine und Verbände, die dann jedes Jahr zehntausende von Bescheinigungen nach §4 Abs. 4 WaffG pinseln dürfen...
  18. IPSC wird offenbar hier geschossen: BANG e.V. Schiessstand ist an der B6 in Garbsen/Berenbostel. Kenne aber nur die Vereinsseite, kann also nichts zum Verein selber sagen.
  19. Eben, eher wohl im Gegenteil die Regel?! Ich habe gerade mal 2 alte Büchsen aus den Sechzigern mit nur Ziffern, alles andere hat Ziffer/Buchstabenmix...
  20. Jo, natürlich! Deswegen sind ja oft die Beiträge auch für die Katz´, da es "das Frankonia" im Prinzip so nicht gibt, wenn man nicht gerade vom Onlinehandel redet.
  21. Äh ja, wenn eine Verbandsbestätigung vorliegt: klar. Ich antwortete oben allerdings immer auf die Aussagen bezüglich der Vereinsbestätigung. Aber in dem Laberthread hier verliere ich allerdings auch die Übersicht...
  22. Das entscheidet ja die Behörde, was sie da akzeptiert und was nicht. Mir ging es ja oben nur darum, dass eine reine Bestätigung der Mitgliedschaft eines Vereines vermutlich nicht ausreicht (und ein Verein üblicherweise nur für ihn nachprüfbare Termine -also auf der eigenen/selbstgemieteten Schiessstätte- als Aktivitäten bestätigt).
  23. Nene, ließ nochmal die VV zu §4 WaffG. Oben ist es schon zitiert: Mitgliedschaft im Verband und schiesssportliche Aktivität hat der Verein zu bestätigen. Bescheinigt der Verein nur die Mitgliedschaft im Verein und Verband, wird die Behörde beim WBK-Inhaber andere Nachweise der Aktivität verlangen. Das sind 2 Paar Schuhe. Der Verein ist gesetzlich lediglich verpflichtet einen Austritt zu melden, also diesbezüglich von sich aus aktiv zu werden. Die Prüfung des Bedürfnisses obliegt jedoch ausschließlich der Behörde, der Verein muss da nur auf Nachfrage von Behörde oder Mitglied aktiv werden.
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