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Bounty

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  1. Zitat: Original erstellt von Smithy: Das mit der Zusatzdisziplin ist wie ins Fettnäpfchen getreten: Der Junge hat nämlich das Bedürfnis über den Reservistenverband. Eigentlich schiessen die 9 Para. Stimmt nicht, der VdrBw schießt zum einen unveränderte Dienstpistole, hier sind sowohl 9mm als auch .45 ok, zum anderen Zentralfeuerpistole/Gebrauchspistole analog zu den Regeln des DSB. Auch dort sowohl .45 als auch 9mm zulässig. Eine Kurzwaffendisziplin, die ausschließlich mit 9mm geschossen werden darf, gibt es nicht. Somit stellt eine Bescheinigung für eine Selbstladepistole .45 ACP beim VdRBw überhaupt kein Problem da. Lies hier: http://www.vdrbw.de/NEUE_WEBSITE/service/s...srichtlinie.pdf Mit anderen Worten, immer druff auf die Behörde, das Ding verlieren die! Ansonsten hoffentlich Waff-Rechtsschutz! Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  2. Moin, so wie ich das sehe hat der DSB da seine Schäfchen ins trockene gebracht. Für die unter 25 Jährigen, die Großkaliber schießen, bedeutet dies: Pech gehabt! Unterstelle dem DSB aber einfach, daß diese Minderheit seiner Mitglieder im recht egal sind. Daß die Regelung ebenfalls nicht für Einzelladerflinten gilt, finde ich ebenfalls bemerkenswert. Sind die so ungefährlich im Vergleich zu einer Vorderschaftrepetierflinte oder einer Selbstladeflinte? Hoffentlich läuft nie einer mit einer abgesägten Flinte (Bockdoppel etc.) die er auf gelbe WBK erworben hat Amok! Wenn ich die Erklärung aber richtig verstehe, bedeutet dies, daß die Absicht des ursprünglichen Entwurfs (der im Bundestag verabschiedet wurde) erhalten bleibt, daß alle Repetierbüchsen (auch Mehrlader) zukünftig auf Gelbe WBK erworben werden können. Hoffentlich... Was die "Pump-Guns" mit Pistolengriff angeht, bezieht sich dieses Verbot auf reine Pistolengriffe oder sind davon auch Hinterschäfte wie der der Benelli M3 (also Pistolengriff und feste Schulterstütze) betroffen? Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  3. @Palermo: hoffentlich nicht nur FWR sondern auch Waffenrechtsschutz (WO-sonst)? Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  4. Zitat: Original erstellt von Hollowpoint: Meine Meinung zu Vollautomaten: Für SAMMLER ja, als SPORTLICHE Waffen ungeeignet (keine Präzision im Dauerfeuer, irrsinniger Munitionsverbrauch, bei einigen Schützen müssten Frau und Kinder hungern, nur weil Papi mal eben 10000 Schuß .308Win für sein MG 3 laden muß). Das Argument verstehe ich jetzt nicht, mit der selben Begründung könnte man dann ja generell per Gesetz auch Waffen in "teuren Kalibern" (.50 BMG, .338 LM, .50 AE, .454 etc.) verbieten, Begründung: "Können sich arme Mitbürger nicht leisten, deshalb verboten!" Sind wir schon so weit mit dem "Sozialstaat" ? Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  5. Zitat: Original erstellt von bullpup: Ich schätze, eher ändert die BW die STAN, damit du eine KW bekommst, als dir ein Bedürfnis auszustellen. Sehe ich genauso, wenn die Bundeswehr Dir schriftlich dir Notwendigkeit bescheinigt, daß Du eine 9mm brauchst, wird Sie Dir auch eine geben. Bei aller Finanznot, die Blöße wird sich die Bw öffentlich nicht geben, daß ihre Soldaten ihre Waffen privat kaufen müssen . Wobei, auf das Gesicht meines Amtmannes wäre ich sehr gespannt: "Herr Amtmann, ich hab hier eine Bescheinigung meines Vorgesetzten, ich brauche einen Voreintrag für eine Selbstladebüchse Kaliber 7,62x51. Ich muß mir ein Rheinmetall MG3 kaufen, meine Sportwaffen sind leider alle ungeeignet!" Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  6. Moin Peter, verwechselst Du hier Einzellader mit Mehrladern und Selbstladegewehren? Mehrlader und Selbstlader sind nämlichlich nach geltendem Gesetz bereits erlaubt (solange sie nicht unter §37 oder KWKG fallen). Meine Meinung ansonsten: Vergiß eine Liberalisierung des Waffengesetzes bezüglich der Freigabe von Vollautomaten, bestimmte Teile der Bevölkerung sind wohl der Meinung, das wir sonst damit vor dem Bundeskanzleramt Beirut oder ähnliches spielen könnten , daher wird das imho nie erlaubt werden. Gegen einen Wegfall des allgemein als irrsinnig angesehenen $37 könnte man aber reden. Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
  7. Zitat: Original erstellt von Maître Cartouche: bleibt mir nur die abschliessende Frage an die verbohrten und intoleranen Glock-Fetischisten: WAS IST AN DER HK USP/P8 DÄMLICH AUFGEBAUT ??? Bin kein verbohrter und intoleranter Glock-Fetischist (hab auch gar keine!), aber der Aufbau der Sicherung (Entsichert-Gesichert-Entspannen)an der P8 ist so ziemlich das "dämlichste" bzw. überflüssigste was seit Jahren konstruiert wurde. Die P8 sehr schnell zu entsichern ist imho dank dieses Aufbaues der Sicherung quasi unmöglich (Merke, man hat scheinbar bei der Bundeswehr mehr Angst davor, das sich ein Schuß löst, weil beim Entspannen die Waffe einen Augenblick lang entsichert ist, als das der Soldat in einer Notwehrsituation zu lange braucht, die Waffe zu entsichern!). Die Sicherung der USP ist imho i.O. (Gesichert-Entsichert-Entspannen), wobei die Frage erlaubt sein muß ob ein Sicherungshebel bei einer modernen Double-Action-Pistole überhaupt notwendig ist (bei SigSauer P22X, der H&K P10 geht es ja auch ohne!) Gruß Bounty ------------------ "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit, alles zu tun." - Taylor Durden
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