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Wusste jetzt nicht dass das Wort lügen Kindersprache ist. https://www.duden.de/rechtschreibung/luegen Aber eine schöne Reaktion von Dir, weil Dir die sachlichen Antworten ausgehen. Würde auch so wie Du arbeiten, wenn man argumentativ mit dem Rücken zur Wand steht... Also, wo ist die Version der Sportordnung wo bei MiniRifle die "überholte" Abstandsregelung raus genommen wurde? Die auf der BVA-Seite und auf der BDS-Homepage ist es schonmal nicht...
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Nö, im Gegensatz zu unserem DSU Mann hier, schrieb ich eindeutig über Rifle! Muss ich mich halt selbst zitieren... https://www.bdsnet.de/ipsc/sporthandbuch.html Der BDS lügt also auf seiner Homepage? Wo versteckt er die nicht überholte Version des Sporthandbuches?
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Ich weine ja mit Dir. Es sollte auf WO viel mehr hilfreiche Idioten geben, die stundenweise Lebenszeit investieren, um die Rulebooks national und international vollständig durchzuarbeiten und um eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Antwort zu schreiben, natürlich mit Verweis auf die exakte Fundstelle im jeweiligen Dokument, und ergänzt um alle Ausnahmen, Einschränkungen oder sonstige relevante Information, nur damit Du nicht selber lesen und denken musst...
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Bei einer Frage zu IPSC auf die DSU und deren Regelungen zu Holstern zu verweisen ist aber schon mutig. Imho ja, bei Rifle. Ausser dem max. Abstand zu Körper ist mir weiter nix im Sporthandbuch dazu bekannt. Nicht mit der Handgun Produktion Regelung (Hüftknochen etc.) zu verwechseln...
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Nein, denn das wäre Deine 6. KW bzw. 3. oberhalb des gesetzlichen Grundkontingentes. Nur weil diese die erste Waffe über einen "neuen" Verband ist, reicht regelmäßiges Training mit den vorhandenen Kw nicht aus. Der BDS wird Nachweise der überregionalen Wettkämpfe der bereits vorhandenen Waffen fordern. Die Entscheidung ob die Art und Anzahl der durchgeführten Wettkämpfe ausreicht, wird den Anforderungen des BDS folgen, nicht denen der DSU.
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BKA Feststellungsbescheid - Allgemeingültigkeit oder Einzelentscheidung
Bounty antwortete auf sgalbauc's Thema in Waffenrecht
Das wird schlecht zum deutschen Verwaltungsrecht passen. Oder anders, klar kannst Du Ihn zurückziehen, wenn das BKA mit seiner Arbeit fertig ist, den Verwaltungsaufwand von 232 € zahlst Du trotzdem... -
Bescheinigung nach § 14 Abs. 5 WaffG, hier formale Anforderung (Zuständigkeit)
Bounty antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Schießbuch. Schießbuch, wenn Zweifel Abgleich mit der Ergebnisliste. Nicht jeder kann lesen, manche können lesen aber nicht verstehen. WaffVwV 14.2.1 hilft. Wie sie es jetzt auch schon machen. Hhm, alle Leute mit Ahnung vom Waffenrecht rausschmeißen, kann man machen, wird dann aber scheiße... ...bzw. das sind dann die Schützen die hier laut heulen "mein Vereinsfürst hatte aber gesagt das geht..." -
Frage zu "Magazingesetz" für Halbautomaten und Dual Use
Bounty antwortete auf chief wiggum's Thema in Waffenrecht
Hatte die selbe Diskussion mit meinem Amt. Hängt von der Sichtweise der Verantwortlichen ab. Das Gesetz spricht sinngemäß davon, daß das Verbot nicht wirksam wird, wenn rechtzeitig der Besitz der Magazine angezeigt wurde. Ob das Magazin zu diesem Zeitpunkt durch den Besitz der LW schon verboten war oder erst nach dem später erfolgten Erwerb der LW wurde ist diskutabel bzw. nicht genau geregelt. -
??? Was will uns @PeterAUT mit seinem inhaltslosen Beitrag sagen?
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Ja vollkommen richtig, aber der DSB schießt halt nicht IPSC (und im Training wirst Du auch nicht des Standes verwiesen). Die Vorgaben der Sportordnung zielen da in eine ganz andere Richtung...
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Äh nein. Es sei denn diese Verbände machen auch Probleme bei der Kontrolle Deiner Unterhose. Könnte ja der Bundeswehr-Unterhose, dienstlich geliefert, sein.
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Stimmt. Im Prinzip die selben Anforderungen wie an einen guten Hallensportschuh. Wobei mir jetzt natürlich in den Sinn kommt, das in Indooranlagen naturgemäß kaum gelaufen wird (werden kann) und die Detail-Schuhwahl, vom rutschfesten Profil mal ab, noch nachrangig wird.
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Hhm, auf den klinisch sauberen deutschen Anlagen, mit feinen Sand outdoor oder Gummiböden indoor mag das toll sein. Aus eigener Erfahrung im Ausland würde ich eher zu "gröberem" tendieren. Sprich grobprofilige Outdoir/Geländelaufschuhe und auf manchen Schiessanlagen ggf. sogar leichte Stiefel, um die Gefahr eines umknickens zu reduzieren. Und am Ende ist es beim IPSC vermutlich die 25. nachrangige Sache die messbar Einfluß auf das Ergebnis hat...
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Landesmeisterschaften sind ein schlechter Maßstab. Wann war das? Ich hab vor vielen Jahrzehnten auch die Konkurrenz des Landesverbandes Hamburg auf 300m rasiert, mit nem Sako TRG. Vermutlich weil ich der einzige war der regelmäßig Zugang zu 300m Bahnen hatte und dessen Waffe bereits eingeschossen war. Und weil Custom damals ein sehr nachgeordnetes Thema war...
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Ja, und wenn Du seinerzeit mehr als 10 Was auch immer auf Gelb erworben und noch im Besitz hast bist Du aus Sicht des Gesetzgebers auch schon saturiert.
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Das ist die Gretchenfrage. Und neben der Frage nach der den besten Waffen ebenbürtigen haben wir ja noch überhaupt nicht über Munition bzw. am Ende Wiederladen gesprochen. Da kann man dann wieder fragen "welche Komponenten sind konkurrenzfähig, PPU, Lapua oder Berger? Lee, Redding oder Turban?
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Komm, wir wissen doch beide wie die 4/6 pro Kategorie Regelung ins Gesetz gekommen ist für das Fortbestehen des Besitz-Bedürfnisses, nachdem die ersten Gerichte bereits geurteilt hatten es gelte 12/18, aber mit jeder vorhandenen Waffe, auch denen des Grundkontingentes. Und wir können hier zum x-ten Mal die Diskussion aufmachen, warum der 14 (4) vor dem (5) steht und nicht dahinter...
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Nett, aber halt Sichtweise eines Sportschützen-Verbandes. Wir warten hier mal besser auf den Auftritt von @ASE der die kreative, aber meist weniger vorteilhafte Sichtweise von Gerichten gerne vorweg nimmt...
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Ja, das macht die Sache total skurril. Vielleicht bietet er ja aber Tourismusführungen durch seine Kammer an, Leute die dafür bezahlen, ein total verboten aussehendes Ruger Mini 14 an einer Wand hängend zu sehen. Man weiss es nicht, Leute haben skurrile Hobbies heuer...
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Ja, weil Du im BdMP vermutlich bei der zweiten Waffe ne Disziplinen angibst (angeben musst) wo die vorhandene, erste Waffe nicht für beantragt wurde und wofür sie auch nicht zugelassen ist. Oder weil Du zwar ne zweite Disziplin angeben hast, aber der Verband beim bescheinigen des Bedürfnissen bereits geschlafen hat, weil die erste Waffe ebenfalls dort zugelassen ist. Oder weil Du am Ende ne zweite Waffe erworben hast, die für die in der Verbandsbescheinigung angegebene Disziplin garnicht zugelassen ist, aber Dein Ordnungsamt sich nicht näher damit beschäftigt und deshalb auch keinen Widerruf der Erlaubnis durchführt auf Grund fehlenden Bedürfnisses. Wenn unsere Ordnungshüter irgendwann mal personell so fett aufgestellt sind oder nicht durch das Programmieren des NWR, Zuverlässigkeitsabfragen bei 1001 anderen Behörde, Registrierung von Salutwaffen oder Metall- oder Kunststoffkistchen aka Magazinen, oder unnützen Hausbesuchen auf Jahre überlastet sind und die sich dann mal die Zeit nehmen, abzugleichen welche Waffe eigentlich für welche Disziplin beantragt wurde und welches Modell dann tatsächlich gekauft wurde, dann werden einige hier echt ein böses Erwachen erleben. Und das tollste, die sind selber Schuld. Aber man kennt ja die übliche Fragen hier und in anderen SM-Gruppen (nee, das steht für Soziale Medien): "Will unbedingt Modell Ballermann Supertactical, welche Disziplin brauche ich gegenüber Amt und Verband als Alibi?".
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Ok, ich sehe Du hast es nicht verstanden. Als ob die Begründung "ist im selben Kaliber, hat aber ne andere Lauflänge" irgendwas mit der Bedürfnis-Begründung zu tun hätte, wenn man nicht beide Waffen Disziplinmässig gegeneinander auschliessen kann. Ach so, wenn es Dich nicht interessiert, warum es bei dem Kollegen ging, dann solltest Du auch nicht im Brustton der Überzeugung hier darüber schwadronieren, dass es bei Dir auch gehen muss, wir aber alle zu blöd sind Dich in Deiner Meinung uneingeschränkt zu bestätigen. Btw.: Ich hab 4 Kw in 9mm Luger. Das bedeutet jetzt für einen DSB-Schützen ohne Liste B gleich was?! Nö, Ausland braucht es nicht, da verwechselt Du was mit Standardmagazinen und BKA-Ausnahmegenehmigung.
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Halte ich für eine urbane Legende. Regelmäßiges Schiessen (Training und Vereinswettkämpfe) ist nicht das mal annähernd das entscheidene Kriterium. Entweder braucht er die weitere Waffe für eine Disziplin, in der die Vorhandenen nicht zugelassen sind. Der zweite Satzteil ist entscheidend, weitere Disziplinen (als die welche als Begründung im Antrag genannt wurde) reichen alleine nicht, wenn auch diese mit den Vorhandenen geschossen werden können. Oder er braucht sie, weil er sehr aktiv Wettkämpfe schiesst, als Ersatzwaffe für die selbe Disziplin in der er bereits eine Waffe besitzt. Dann geht es aber über die Wettkämpfe (überregional), nicht das Training.