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Bounty

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  1. Du hörst Dich jetzt schon ein wenig wie ein krakelender 5-jähriger im Supermarkt an, dem Mutti keine Süßigkeiten kauft. Liest Du nur Deine eigenen Beiträge? Das SL8 hatte seine eigenen speziellen Magazine. Die vom G36 passten nicht in den Magazinschacht/Gehäuse. Und man konnte mit Ihm den Sport ausüben, aber halt mit max. 10 Schuss im Magazin. Aber ja, HK hätte es es als G36 look-alike mit 30er Stangenmagazin (oder besser glleich mit Beta-C) anbieten sollen, damit es in allen Bundesländern verboten worden wäre... Und nein, weil einer eine "tolle Disziplin" neu entwickelt hätte, hätten der Gesetzgeber vor 2003 nicht den Anscheinswaffenparagraph gestrichen. Und die Streichung 2003 kam auch nicht, weil @Friedrich Gepperth in dem Jahr IPSC SAO nach internationalem Reglement erfunden hatte... Ja, möglichst viele Disziplinen. Am besten für jeden Schützen eine eigene. Damit jeder mal Deutscher Meister werden kann. Die faulen Schweine von den Verbänden sollen gefälligst den ganzen Tag neuen Disziplinen entwickeln, damit Du möglichst viele verschiedene Knarren beschaffen kannst mit möglichst großen Magazinen... Dann braucht man die Idioten vom Verband natürlich auch, damit die für Dich in möglichst viele Disziplinen Meisterschaften und Wettkämpfe organisieren. Mit ein bis zwei Teilnehmern pro Disziplin. Und das alles nur um zu verhindern, damit der Gesetzgeber in ferner Zukunft nicht irgendeine Waffe oder Waffenteil verbietet, welchrs in der 157. Disziplin total toll ist. Ich gehe dann noch einen Schritt weiter "Hätten die Idioten von den Verbänden in den 90ern ne Disziplin exklusiv für Vorderschaftrepetierflinten ausschließlich mit Pistolengriff gehabt, dürften wir die heue noch besitzen". Äpfel mit Birnen! Wir haben tolle Disziplinen. Und ausserhalb von IPSC Rifle sind die mit kleinen Magazinen sogar genau so toll wie mit großen. Man kann halt nicht wie blöde "mexikanisch Abmunitionieren", was ja scheinbar für Dich Voraussetzung einer tollen Disziplin ist. Aber in Wahrheit ist es ja so: Die Verbände haben das seit 53 Jahren vorbereitet und mit Absicht gemacht, damit insbesondere Du keine grossen Magazine bekommst. Ohne Dich näher zu kennen kann ich auf Grund Deiner Beiträge hier die Verbände sehr gut verstehen...
  2. Wie ich schon schrieb, bei den Langwaffen war es aufgrund des seeligen Para. 37 bis 2003 defacto nicht möglich. Ansonsten muss man verstehen, wie Sportordnungen geschrieben werden (wurden). Um bei Kurzwaffendisziplinen keinen Vorteil für HiCap-Waffen zu generieren und auch Schützen mit älteren Pistolen mit einreihigen Magazinen oder Revolvern eine Teilnahme ohne hoffnungslosen Nachteil zu ermöglichen schreibt man die Disziplin entsprechend und macht sich nicht Gedanken, ob einem das Jahrzehnte später auf die Füße fallen könnte, weil umtriebige Anscheinspolitiker etwas bisher "geduldetes" verbieten wollen...
  3. Der Legende nach haben die Mitarbeiter des WaffR-Referates dem Minister neben den Werbeanzeigen des proaktiven Händlers ne MP5 mit langem Stangenmagazin aus Polizeibestand auf den Tisch gelegt, mit den Worten "das kann dann jeder kaufen". Ansonsten wie @Fyodor schrieb, man wollte bestimmte Dinge einfach nicht im BMI und diversen Landesinnenministerien. "Der Bürger (aka Souverän) als Feindbild gegen den man Waffen braucht um die Rechtsordnung durchzusetzen". Ich nenne in dem Zusammenhang nur den Namen Jürgen E. Brennecke.
  4. Kann es sein dass hier ganz viele Halbwissende und Unwissende wie Blinde von der Farbe reden? Der §6 AWaffV hat nichts mit dem Magazin(körper)-Verbot im Rahmen der Novellierung des WaffG 2020 (basierend auf der EU-Richtlinie von 2017) zu tun. Er ist deutlich älter und stammt aus 2003. Durch die Novelierung des Waffengesetzes 2003 war der alte §37 von 1972 weggefallen, der den Besitz und jegliche andere Form von Umgang mit Schusswaffen und Nachbildungen von Schusswaffen verbot, die ihrem äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorriefen, die unter KWKG fiel. Somit war es bereits vor dem 01.04.2003 schwierig möglich eine Selbstlade(lang)waffe mit langen oder großen Magazinen zu besitzen, da diese regelmäßig vom Bannstrahl des §37 erfasst wurden. Teilweise war das einsetzen der von der KWKG-Waffe stammenden Magazine technisch überhaupt nicht möglich. Z.B. hatte das SL8 im Gehäuse zwei Stege, die verhinderten, daß normale G36 Magazine eingesetzt werden konnten. Frühe AR15 hatten anstatt dem klassischen Magazinhalter eine Klappe unter dem Magazinschacht. Ein Einsetzen der M16/M4 Magazine scheiterte dort am fehlenden Magazinhalter. Der Erwerb und Besitz von großen Magazinen war völlig erlaubnisfrei möglich. Durch eine Einsetzen in die Langwaffe, so denn technisch überhaupt möglich, entstand das Anscheinsproblem mit den möglichen Konsequenzen für den Waffenbesitzer. Entsprechend waren die Sportordnungen mit Masse so gestaltet, das die Disziplinen mit Magazinen mit einer Kapazität von 10 Patronen oder weniger schießbar war, sonst hätte die Masse der Selbstladelangwaffen der damaligen Zeit gar nicht mitschießen dürfen. In diesem Zusammenhang ist auch der Verweis auf die internationale Sportordnung IPSC Rifle nicht hilfreich. IPSC stand damals noch unter massiver Beobachtung durch das BMI und BKA, ob es sich nicht doch um Kampfschießen handele. Entsprechend wäre die Idee gerade diese Art des Sportschießens als Begründung, warum man große Magazine zwingend benötige, heranzuziehen ein Wink mit dem Zaunpfahl für die IPSC-Gegner gewesen... Die vollständige Begründung des §6 AWaffV kann man hier nachlesen, auf Seite 43/44. Die Entstehung des §37 hat @Friedrich Gepperth hier mehrfach dargestellt, ich empfehle die Suchfunktion zu nutzen. Imho ging es im Kern um ein panisches BMI, das fürchtete das nun die große Gruppe der Sportschützen in großen Umfang "zivile" AK47 und MP5 legal erwerben könnten. Hintergrund unteranderem die äußert offensiv-aggressive Werbung eines Esslinger Waffenhändlers, der unmittelbar mit Gesetzesnovellierung in allen Waffenzeitschriften die baldige Verfügbarkeit seiner neuen Modelle bewarb. Im Kern die gleiche Argumentation wie uns Nancy "man will in unserem schönen Land keine Bürger, die etwas besitzen, was so ähnlich aussieht wie eine Kriegswaffe und man will auch nicht verstehen, warum das Sport wäre..."
  5. Bounty

    SL Flinte IPSC

    What? Für das beschichten eines zwar wesentlichen aber nicht hochbelasteten Waffenteiles?
  6. Ich muss auch kurz nachdenken, ob die nach wie vor frei verkäuflich sind. Wie früher als Teil eines Deko-Teilesatzes oder einzeln. Das wäre aber eher eine Frage des KWKG, nicht an eine "Zuweisung" im Waffengesetz. Dort önnen Abzugsteile nicht wesentliches Waffenteil werden, gibt die Definition einfach nicht her. Wer sich an den "Glock-Switch" erinnert, erinnert sich aber auch daran, dass sowas einem dennoch ne Hausdurchsuchung einbringen konnte, da übermotivierte Staatsanwälte der Meinung waren wer sowas kaufe tue dies nur um es auch irgendwo einzubauen. Am Ende fehlt dem Bastler aber ja ohnehin das Gehäuseteil, wo er es einbauen kann, er hat keinen Upper mit Searcut und keinen Lower mit dritten Querbolzen (beim Beispiel AR15). Denn die sind inzwischen wesentliche Waffenteile...
  7. Es wurde hier schon mehrfach auf die wesentlichen Teile und die Definition Bearbeitung im WaffG verwiesen. Der Abzug ist doch nicht das Wesentliche Teil, sondern das Griiffstück/Gehäuse, dass ihn aufnimmt. Sonst dürften die ganzen AR15 Treiber hier auch ihre Abzüge nur beim Büxenmacher austauschen. Kannst Du das abgenutzte Teil im Handel frei kaufen? Dann darfst Du es auch selbst bearbeiten.
  8. Oder er trägt ne SK1/VPAM3 UZWeste und nur die Hardballistik SK4 im Plattenträger.
  9. Scheint eine sehr spezielle Umgebung zu sein. Wenn die Sportordnung nach Kalibern trennt (z.B. DSB oder BdMP Sportpistole) ist 2x 9mm nur die Verzweiflungswahl für den "ich komme nicht übers Grundkontingent"-Schützen oder den "ich will zwar kein KK, aber bei GK nur die billigste Munition"-Pfennig-Fuchser. Ansonsten ist ein .357 Mag Revolver wenn es um Preis/Leistung(umsetzbate Präzision, auch als Anfänger) geht imho den meisten 9mm Pistolen überlegen. Eine schöne 1911 in .45 ACP strahlt eine ähnliche Faszination aus wie eine 08 und braucht sich in der Eigenpräzision auch nicht hinter den modernen 9mm Pistolen verstecken, trotz ihres Alters... Am Ende isses mit den 9mm wie mit den AR15. Leute empfehlen was sie selber haben ohne sich über Stärken und Schwächen der eigenen Waffe bewusst zu sein (insbesondere wie die zum beabsichtigten Verwendungszweck/Disziplin passt) , Anfänger kaufen vorallem was viele andere Schützen haben, weil sie nicht zwischen den Schützen die Ahnung haben und den Schwätzern unterscheiden können...
  10. Scheinbar wird in Deinem Verein die Sachkunde-Bescheinigung aus Mitleid ausgegeben. Die haben alle keine Ahnung... Falsch. Richtig wäre innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe (das wäre auch Deine 9mm oder die (Vereinswaffe in?) in KK. Schon besser, aber wie oben schon geschrieben innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einmal pro Monat oder 18 mal insgesamt. Selbst wenn es die 3. oder 10. Kurzwaffe wäre, ist überhaupt nicht entscheidend ob man mit dem Kaliber oder der Disziplin in der man in der Zukunft eine weitere Waffe erwerben will regelmäßig trainiert hat, sondern mit den bereits im Besitz befindlichen. Ab der 3. Kw (oder 4. Lw) kommen dann hat die Wettkampfteilnahmen noch dazu....
  11. Anfänger die bereits den weiteren Besitz einer Überkontingent-Waffe über Wettkämpfe begründen sollen? Hier wird einiges vermischt um der eigenen Meinung dienlich zu sein. Niemand muss zur Meisterschaft für ne gelbe WBK oder eben die Grundkontingent-Waffen. Wer mehr will muss eben pro Jahr einen oder zwei Samstage opfern und mal zur (Bezirks-/Landes-)Meisterschaft fahren. Kann man blöd finden, will der Gesetzgeber aber so... Das erbärmliche Rumgehäule "ich will aber auf Sportschützen-WBK sammeln, das ich das nicht darf wegen der blöden Vereine ist ja Diktatur" zeugt halt von fehlendem Verständnis unseres Waffengesetzes und kommt subjektiv wahrgenommen immer von den Mitgliedern, die man am seltensten auf dem Stand trifft und die am Stammtisch gerne auch Formulierung wie "liegt nachts feuerbereit unterm Kopfkissen..." raushauen...
  12. Wer sich in den sozialen Medien fröhlich so wie Du äußert, ist davon nicht bedroht. Ok, die Zuverlässigkeit ist vermutlich aber auch bald weg...
  13. Von der dramatischen Wortwahl mal ab isses natürlich Blödsinn und das Stammtischgehabe der "wahren Waffenbesitzer". Und es läßt natürlich Schlüsse zu warum Du Jäger geworden bist... Formal kann das Mitglied mit Jagdwaffen auf Para. 13 WaffG garnicht Sportschiessen nach Para. 14 WaffG betreiben. Dafür hat der Jäger nämlich garkein Bedürfnis. Bei den Langwaffen kann man zwar unter dem JS-Alibi sammeln oder horten, bei den Kurzwaffen isses mal so richtig blöd. Wie lange der Krug bei den Jägern noch zum Brunnen gehen kann, bis auch dort die Anzahl der begründungsfrei zu erwerbenden Langwaffen gedeckelt oder komplett gestrichen wird oder eben der Fortbestand des Waffenbesitzes an den detaillierten Nachweis der regelmäßigen Jagdausübung gebunden wird bleibt ebenfalls abzuwarten...
  14. Wusste jetzt nicht dass das Wort lügen Kindersprache ist. https://www.duden.de/rechtschreibung/luegen Aber eine schöne Reaktion von Dir, weil Dir die sachlichen Antworten ausgehen. Würde auch so wie Du arbeiten, wenn man argumentativ mit dem Rücken zur Wand steht... Also, wo ist die Version der Sportordnung wo bei MiniRifle die "überholte" Abstandsregelung raus genommen wurde? Die auf der BVA-Seite und auf der BDS-Homepage ist es schonmal nicht...
  15. Nö, im Gegensatz zu unserem DSU Mann hier, schrieb ich eindeutig über Rifle! Muss ich mich halt selbst zitieren... https://www.bdsnet.de/ipsc/sporthandbuch.html Der BDS lügt also auf seiner Homepage? Wo versteckt er die nicht überholte Version des Sporthandbuches?
  16. Ich weine ja mit Dir. Es sollte auf WO viel mehr hilfreiche Idioten geben, die stundenweise Lebenszeit investieren, um die Rulebooks national und international vollständig durchzuarbeiten und um eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Antwort zu schreiben, natürlich mit Verweis auf die exakte Fundstelle im jeweiligen Dokument, und ergänzt um alle Ausnahmen, Einschränkungen oder sonstige relevante Information, nur damit Du nicht selber lesen und denken musst...
  17. Doch! Aber nur in einer Division.
  18. Bei einer Frage zu IPSC auf die DSU und deren Regelungen zu Holstern zu verweisen ist aber schon mutig. Imho ja, bei Rifle. Ausser dem max. Abstand zu Körper ist mir weiter nix im Sporthandbuch dazu bekannt. Nicht mit der Handgun Produktion Regelung (Hüftknochen etc.) zu verwechseln...
  19. Bounty

    Kurzwaffen DSU/BDS

    Nein, denn das wäre Deine 6. KW bzw. 3. oberhalb des gesetzlichen Grundkontingentes. Nur weil diese die erste Waffe über einen "neuen" Verband ist, reicht regelmäßiges Training mit den vorhandenen Kw nicht aus. Der BDS wird Nachweise der überregionalen Wettkämpfe der bereits vorhandenen Waffen fordern. Die Entscheidung ob die Art und Anzahl der durchgeführten Wettkämpfe ausreicht, wird den Anforderungen des BDS folgen, nicht denen der DSU.
  20. Das wird schlecht zum deutschen Verwaltungsrecht passen. Oder anders, klar kannst Du Ihn zurückziehen, wenn das BKA mit seiner Arbeit fertig ist, den Verwaltungsaufwand von 232 € zahlst Du trotzdem...
  21. Schießbuch. Schießbuch, wenn Zweifel Abgleich mit der Ergebnisliste. Nicht jeder kann lesen, manche können lesen aber nicht verstehen. WaffVwV 14.2.1 hilft. Wie sie es jetzt auch schon machen. Hhm, alle Leute mit Ahnung vom Waffenrecht rausschmeißen, kann man machen, wird dann aber scheiße... ...bzw. das sind dann die Schützen die hier laut heulen "mein Vereinsfürst hatte aber gesagt das geht..."
  22. Hatte die selbe Diskussion mit meinem Amt. Hängt von der Sichtweise der Verantwortlichen ab. Das Gesetz spricht sinngemäß davon, daß das Verbot nicht wirksam wird, wenn rechtzeitig der Besitz der Magazine angezeigt wurde. Ob das Magazin zu diesem Zeitpunkt durch den Besitz der LW schon verboten war oder erst nach dem später erfolgten Erwerb der LW wurde ist diskutabel bzw. nicht genau geregelt.
  23. Bounty

    Büchse für IPSC?

    ??? Was will uns @PeterAUT mit seinem inhaltslosen Beitrag sagen?
  24. Bounty

    Geeignete Schuhe

    Ja vollkommen richtig, aber der DSB schießt halt nicht IPSC (und im Training wirst Du auch nicht des Standes verwiesen). Die Vorgaben der Sportordnung zielen da in eine ganz andere Richtung...
  25. Bounty

    Geeignete Schuhe

    Äh nein. Es sei denn diese Verbände machen auch Probleme bei der Kontrolle Deiner Unterhose. Könnte ja der Bundeswehr-Unterhose, dienstlich geliefert, sein.
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