Das sieht man auch an anderer Stelle: Auch der Herr Walter hält das Projekt für eine ideale Maßregelung der Waffenbesitzer und der Verbesserung der Strafverfolgung und übersieht eine Möglicheit, die bisher oft gesetzesübertretende Herangehensweise der Vollzugs- und Ermittlungsbehörden zu unterbinden, komplett.
Im Endeffekt werden wir hier also aufgefordert, das eigenen Grab zu schaufeln! Die wenigen Behörden, die sich einen Zugang erkaufen, werden wohl konsequent die strengste Auslegung des Gesetzes suchen. Positive Urteile sind dann, wie man so schön sagt, Einzelfallentscheidungen. Das Klagerisiko trägt für die Behörde eh der Steuerzahler, also kann man mit der bisherigen Praxis weitermachen.
Ein solches Projekt, das von zwei Polizeigewerkschaften begrüßt wird, kann eigentlich keine Erleichterungen für die staatsgläubigen Waffenbesitzer werden. Bildlich gesprochen komme es mir so vor, als würde der Hund dem Besitzer eine noch komfortablere und kürzere Leine geben....
Konsequent wäre nicht eine Datenbank zu der Waffengesetzgebung sondern das Crowdfunding für eine Initiative das Waffenrecht, analog zum 2. Verfassungszusatz der USA, in unserem GG zu verarnkern.