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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. vor 35 Minuten schrieb Ch. aus S.:

     

    Da sind aber schon einige komische Annahmen dabei. Schon alleine Bänder und Taue bei einer Kreuzigung ... das entstammt eher diversen Filmen, weil man sich dort nicht anders zu helfen weiß. In der Realität wurden die Nägel wohl eher unter dem Fußknöchel seitlich durch den Fuß geschlagen (dort kommt man mit etwas Gewalt zwischen Sprungbein/Talus und Fersenbein/Calcaneus durch (*1) ), und zwischen Elle und Speiche durch den Unterarm. Wegen der Nervenschädigungen sind die Hände danach nicht mehr zu gebrauchen, und die Fußgelenke sind im Eimer. Wenn jemand das überlebt, ist er danach ein Invalide, der weder Laufen noch seine Hände richtig verwenden kann.

     

    Und warum soll in einer Theaterlanze Wasser drin sein? Die Beschreibung (die nur in einem Evangelium vorkommt) deutet eher daraufhin, dass damit belegt werden sollte, dass der Tod eingetreten war und sich das Blut schon in Plasma ("Wasser") und Blutkuchen getrennt hat.

     

    (*1) Bei dem einen vermutlichen Kreuzigungsopfer, dessen Knochen man gefunden hat, ist das meiner Vermutung nach misslungen, deswegen steckte der Nagel im Calcaneus/Fersenbein.

     

     

     

    ... deshalb machen das auch praktisch sämtlich christlichen Künstler falsch.

    Wenn Jesus v. N. "normal" gekreuzigt worden wäre, wäre nix mit Täuschung drin gewesen - sowohl durch die Schäden beim Nageln als auch durch das anschließende Brechen der Knochen. Also musste man sowohl beim Festmachen "bescheißen" als auch das abschließende Knochenbrechen umgehen. Daher auch die Lanze in die Seite statt des Brechens der Knochen. Theaterlanzen gab es damals schon und wenn man nicht aufpasste, setzte sich wohl möglich auch schon einmal Wasser ab von Kunstblut.

     

    Dein

    Mausebaer

  2. vor 2 Stunden schrieb Thrawn:

    ...

     

    und OH WUNDER: Am ende geht Christus seinen Weg ganz ohen Schwert, sogar historischg bewießen.....und stirbt ohne den Aufstand der Sadduzäer unterstützt zu haben...

     

    Wobei einiges plausibler wird, wenn man annimmt, dass die Kreuzigung eine (brutale) Täuschung und Verschwörung war.

    • Verrat ausgerechnet durch Judas, seinem vertrautesten Jünger mit anschließenden Tod des Jüngers (Tote schweigen für immer)
    • Weisung an Petrus, dem wohl fantastischsten und entschlossensten Jünger, dass auch er seine Anhängerschaft zu leugnen habe
    • offenbar keine Rechtsfolgen für Petrus trotz impulsiven Widerstands gegen und Körperverletzung an staatlichen Vollzugspersonen (soweit diese Szene überhaupt geschah)
    • Nägel durch Hände und Füße an den Knochen, Sehnen und Adern vorbei statt durch die Gelenke und zusätzliche Fixierung durch Bänder oder Taue
    • Schwamm mit Essig als Gabe von Schmerz- bzw. Narkosemittel
    • statt Brechen der Knochen, die damals nie wieder brauchbar verheilt wären, einen Stoß mit einer Theaterlanze, weshalb neben Kunstblut auch Wasser austrat
    • Nach dem Untertauchen verändert er sein Äußeres, weshalb ihn auch seine Jünger erst nicht erkannten. Aber scheinbar musste er die noch einmal zurechtstoßen, weil's nicht lief, bevor er endgültig untertauchte

    Euer

    Mausebaer

  3. Eine TC Encore in .223 Rem. ist auch kein Problem, da nicht "mehrschüssig". Ein Taurus Revolver in .22 Hornet. ist großes Hundepfui. Das gleiche Modell in .30 Carbine ist OK. Aber so richtig schön wird es mit einem S&W M53 in .22 Remington Jet. Wurde er vor dem 01.01.1970 gefertigt, ist er harmlos; wurde er nach dem 01.01.1970 gefertigt ist er ein ultra-gefährlicher verbotener Gegenstand, den man nicht einmal betatschen darf. :gaga:

     

    Einmal mehr waffentechnischer Vollquatsch in perfekter Reinheit. :bad:

     

    Euer

    Mausebaer

  4. vor 7 Minuten schrieb zickzack:

    ... . Die Verbände sollten also schonmal in Wartestellung gehen und partielle Erleichterungen fordern:

    • bundesweiter Erwerb von Schalldämpfern für Sportschützen und Jäger
    • Entschärfung §6 AWaffV (Wegfall Hülsenlänge und Bullpup, Reduzierung der Mindestlauflänge auf 16 Zoll)
    • Erweiterung des Grundkontigents (KW: 4 anstatt 2, HA: 5 anstatt 3)
    • Keine Anrechnung von VRF auf Grundkontigent
    • etc.

     

    Leider entspricht das ganz und gar nicht der langjährigen Erfahrung. Selbst wenn wir es schaffen, unsere Funktionäre aktiv an den Verhandlungstisch zu treten, wird es noch mehr Motivierung bedürfen, dass sie sich auch noch für unsere und nicht nur ihre Interessen einsetzen werden. :sad:

     

    Darum kämpft unbedingt auch selbst weiter und gebt keinen zollbreit Boden preis! :bud:

    Euer

    Mausebaer :hi:

  5. vor 3 Stunden schrieb shooter2015:

     

    Genau das ist der Punkt. Gegenüber einem EU oder Bundestagsabgeordneten zu argumentieren, warum wir  jetzt unbedingt 30 Schuss Magazine für das AR 15  benötigen ist nun mal nicht ganz so  einfach.

    Aber ich glaube, das bringt hier nix mehr. Alles eine Frage des Mindset wie es scheint.

     

     

    Das ist ja schon der gänzlich falsche Ansatz. :keulebaeh: Es geht darum dass ein Verbot nur jede Menge Chaos anrichtet und Gefahren schafft aber absolut 0 Sicherheitsgewinn bringt. :rtfm:

     

    Dein

    Mausebaer

  6. vor 5 Stunden schrieb shooter2015:

     

    Warum braucht man überhaupt ein 30 er Magazin?

    Die sportliche Verwendbarkeit war ja bisher schon in Deutschland ausgeschlossen, ...

     

    Völliger Unfug! :bump:

    Z.B. billige Großserien-30er-Aug-Mags, Mag-Boden wie zur Reinigung geöffnet, 2 Mignon-Batterien (können ruhig leer sein) in den Führungsschacht der Zubringernase gesteckt, Boden wieder zu und schon hat man ein sportlich zugelassenes 10er-Mag. für den Bruchteil des Preises für ein gewerblich gekürztes 9er-Mag. und handlicher ist es auch noch. :hi: Die großen, billigen Mags sind die Basis für preiswerte, selbst blockierte 10er-Mags. :rtfm:

     

    Dein

    Mausebaer

     

  7. vor 1 Stunde schrieb SAR-M1:

    Auch wenn man über das Counting Posting verschiedener Meinung sein kann, so ist oder besser kann diese Petition doch wohl auch ein Zeichen der Gestalt sein: "Stopp mit Euren Ideologie Kram!". Aus meiner Sicht nebensächlich, was für einen Sinn diese unsinnige und rein ideologisch gerpägte "Entscheidung" der NDS Grünen hat, allein um mal öffentlich wirksam ein erstes Zeichen zu setzen taugt die Petition alle mal. Deswegen habe ich auch unterschrieben und es sollten möglichst viele auch tun.

     

    Genau das ist es. Seit Jahrzehnten waren LWB eine Minderheit, auf der jederzeit, zu jedem Zweck mit jedem Quatsch herumgetrampelt werden konnte, und das Schlimmste was passierte, war dass vielleicht der Applaus dafür etwas verhalten ausfiel. :sad:

    Ab sofort wird zurückgeschoissen! :bud:

    Euer

    Mausebaer

  8. vor 4 Stunden schrieb isegrim 7,62:

     

    auch das ist seit einiger zeit zuzüglich zur faktischen unmöglichkeit (weil führen/transport verboten) ausdrücklich im rahmen der erlaubnis untersagt ... - d.h. sogar dann wenn an deiner wohnadresse ein genehmigter schießstand vorhanden wäre, wäre das schießen darauf ausdrücklich untersagt.

    Da hat die Frau Wahl vom BKA bei meiner Besitzstandwahrung mit Ausnahmegenehmigung doch glatt was vergessen :shok: oder ist die "einige Zeit" etwas kürzer? :closedeyes: 

  9. vor 19 Stunden schrieb Speedmark:

    Bis wann geht das mit den Altbestand Dingens?

     

    LG

    Bis auf Widerruf. :closedeyes:

     

    Du bekommst eine Ausnahmegenehmigung, mit der Du zu hause die Teilchen in einem B-Schrank bzw. entsprechender Nachfolgezertifizierung aufbewahren darfst. Falls Du einmal umziehen willst, musst Du Dir die beabsichtigte Transportstrecke im voraus vom BKA genehmigen lassen. Schießen ist natürlich gar nicht, wenn Du nicht zufällig in einem Schießstand wohnst. :hi:

     

    Dein

    Mausebaer

  10. vor 20 Stunden schrieb bumm:

    ...

    Wenn Deine Theorie so toll funktionieren würde, warum bekommen unsere Straßen dann immer mehr Schlaglöcher. Die müßten sich doch umgehend selbst finanzieren. Für das Geld das da zurückfließt kann man direkt die maroden Schulgebäude sanieren. Da auch hier der örtliche Bauunternehmer das Geld wieder direkt zum Bürgermesiter trägt geht es ja gleich munter weiter......

     

    Tjscha,

    warum wohl ... ?! :teu38:

    Weil das Geld oft für ineffiziente Verwaltungen, sinnlose Aufgaben (z.B. Waffenrecht), Schuldendienst für frühere Völlereien oder Hirnfürtze, die sogar Keynes selbst noch als gefährlichen Irrsinn bezeichnete, und soziale Unterstützungen ausgegeben wird. Es ist doch nicht so, dass bestimmte Einnahmen für bestimmte Aufgaben reserviert sind. Das kommt alles in einen Großen Topf der "Haushalt" heißt und aus dem wird dann verteilt. Selbst wenn mal ein Teil tatsächlich gebunden ist, ist es der Teil den das ersetzt doch nicht und kann anders verwendet werden. Daher klappt es doch noch nicht einmal mit der Vorschrift, dass Kredite nur für Investitionsmaßnahmen aufgenommen werden dürf(t)en. :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  11. Nach derzeitigem Verständnis, wäre das Durchrechnen von Rückläufen bei Ausschreibungen ein Verstoß gegen EU-Recht. :closedeyes:

     

    Dass dann irgendwo etwas gebaut werden müsste, was in einem Land noch nicht gebaut wird ist ja nun völliger Gedankenmurks. :gaga:

    Es gibt doch auch noch viel mehr Rücklaufquellen, als nur den von mir oben kurz skizzierten Weg. Die Bundes- und Gemeindeanteile führen natürlich auch zu Rückläufen, wenn sie in BaWü Einkommen erzeugen, dann noch die Effekte auf den Bundesfinanzausgleich und die EU-Strukturhilfen. Dazu dann noch die verschiedenen Zeitkomponenten. Wer sagt denn, in welchem Haushaltsjahr der Rücklauf effektiv wird?  ... Andererseits wird auch HK Zukäufe haben, die nicht oder weniger zu Rückläufen in den BaWü-Haushalt führen.

     

    Aber ein Staat kann so einen Euro tatsächliche mehr als einmal ausgeben. :rolleyes:

     

    Dein

    Mausebaer

  12. vor 1 Stunde schrieb bumm:

    Obwohl es um GaL geht, auch in BaWü kann man jeden Euro nur einmal ausgeben. ...

     

    Quatsch! :shok:

     

    Das Land zahlt an HK,  HK bezahlt damit seine Arbeiter, die bezahlen davon direkte und indirekte Steuern, davon bekommt wieder herum BaWü seinen Teil ab und hat so von einem Euro vielleicht 15 Cent wieder zurück, die das Land nun erneut ausgeben kann und von den 15 Cent so wieder vielleicht ca. 2 Cent zurück bekäme, die es dann wieder ausgeben kann usw usf. :hi:

     

    Wenn HK auch noch Gewinn machte und darauf noch selbst Steuern zahlte, könnte BaWü die hier zuverbratenden €uros sogar noch deutlich öfters ausgeben.

     

    Ich bin nicht für Protektionismus, aber bei öffentlichen Ausschreibungen sollte bei der Auftragsvergabe nicht nur auch Qualität und realistische Gewährleistungsansprüche mit berücksichtigt werden, sondern auch die voraussichtlichen steuerlichen Rückflüsse abgezinst mit eingerechnet werden. Da es unter den deutschen politischen Entscheidungsträgern aber offensichtlich an Steuerfachleuten und Bankbuchhaltern mangelt ... :mega_shok:

     

    Dein

    Mausebaer :beach:

  13. @MarkF

    1. Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand. Wenn man sich nur einmal den "Sch...ß" anschaut, den Richter in den letzten Jahren im Waffenrecht verzapft haben ... :bad:
    2. Klagen kostet. Während die Behörde da finanziell weder Finanzierungsprobleme hat noch von irgendwelchen Wirtschaftslichkeitsabwähgungen tangiert wird, wird Dir gegenüber auch eine Rechtsschutzversicherung, die den Verwaltungsteil des Waffenrechts ausdrücklich abdeckt, mit Deckungszusagen laufend zurückhaltender. Zumindest solltest Du dann dringend woanders noch eine Rechtsschutzversicherung für Versicherungsvertragsrecht haben, die Dir dann die Klage gegen die erste Rechtsschutzversicherung finanziert. Denn Rechtsschutzversicherungen sind nicht dazu da, das Recht ihrer Versicherungsnehmer zu schützen, sondern um Profite zu erwirtschaften. Selbst bei den paar VvaG in der Branche wäre ich da schon vorsichtig. :closedeyes:
    3. Das BfVS ist ein Geheimdienst und unterliegt dem Opportunitätsprinzip. Die müssen nichts beweisen noch ihre Quellen offenlegen. Die dürfen ganz wie die wollen. Die können Dir auch ganz klar sagen: "Entweder arbeiten Sie jetzt für uns oder wir machen ihnen ihr Leben kaputt." :diablo:
    4. Natürlich wärst Du dann unter Dauerbeobachtung bei denen. Denn spätesten in 3 Jahren käme die Abfrage zur Regelüberprüfung. Das würde nichts mit Einmalabfrage. Das würde so, als wärst Du Geheimnisträger, der alle drei Jahre seinen Dienst wechselte. :fkr:

    Dein

    Mausebaer :hi:

  14. Aus Wikidingsbums:

    "Querschnitt (Mechanik)

    In der Technischen Mechanik unterscheidet man bei Profilen verschiedene Arten von Querschnitten (vereinzelt wird auch eine Querschnittsfläche irrtümlicherweise als Querschnitt bezeichnet; vgl. Schnitt) ..."

     

    Dein

    Mausebaer :closedeyes:

  15. Aber wenn ein SB lieber entsprechend der inhaltlich falschen Verkaufsmitteilung des Händlers als entsprechend der korrekten z.T. sogar in Kyrillisch geschriebenen Meldung des Erwerbers einträgt, obwohl das NWR bis dahin noch gar kein M24/27 des Herstellers K98 kannte ... :wacko2:

    GIGO :closedeyes:

     

    Dein

    Mausebaer

     

     

     

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