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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. ...

    Am erstaunlichsten finde ich immer wieder, dass der tägliche Wahnsinn auf Deutschlands Straßen mit den damit verbundenen Toten, Krüppeln, Waisen und Schwerverletzten klaglos hingenommen wird und beim Thema Waffen ganz schnell Hysterie herrscht und unlogische Schlüsse gezogen werden.

    Das ist das Ergebnis von effizienten Lobbyismus und des politischen Schulterschlusses von Industrie und Benutzervertretern. :hi: Politiker wollen vorallem ihren Job haben und behalten. Da unterscheiden sich die Purpurroten nicht von den Schwarzen und so wie die SPD ihre Genosse der Bosse hat, sind auch die Grünen, wie hier in WO der KACO-Hoffman-Thread belegt, längst in der Plutokratie angekommen. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer :beach:

  2. Was wäre denn passiert wenn er als Empfängername was plausibleres angegeben hätte?

    ...

    Auch wenn die Banken nicht mehr verpflichtet sind, Empfänger zur Kontonummer zu prüfen, können sie es trotzdem noch machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dieses bei Konten für Kreditkatenausgebern und anderen Finanzdienstdienstleistern aber zu mindest in Stichproben machen ist groß. Aus dem Bauch würde ich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Käufer bedenekenlos überweist als besser einschätzen, als dass es der Bank oder dem Kreditkartenausgeber nicht auffällt, dass da Fremde Namen als Empfänger stehen. Schließlich will man die Masche ja mehrfach abziehen.

    Also nicht nur wie eGun immer schreibt auf die namendliche Übereinstimmung von Verkäufer und Überweisungsempfänger achten, sondern auch Vorsicht bei seltsamen Referenznummern, insb. 16-stelligen, im Verwendungszweck!

    Bei größeren Beträgen lohnt auch ein größerer E-Mail-Verkehr. Ob ein Betrüger sich so viel Mühe machte wie ein echter Verkäufer?

    Dein

    Mausebaer

  3. ...

    Wenn dem so sein sollte, dann wäre das eine ganz interessante Marschrichtung der damaligen SPD ;)

    bye knight

    Glaubst Du ernsthaft, dass damals die SPD-Führung noch an das Verstaatlichen von profitablen Unternehmen zum Wohle der Proletarier dachte? :huh: In den 70er hatte sich auch die SPD bereits bestens in die effektive Pluto- und Bürokratie der Bananenrepublk Täuschland eingefügt. Dazu brauchte es nicht erst den Genosse der Bosse. ;) Auch Brandt und Bahrs "neue" Ost-Politik stand mehr für finanziellen Profit als für Verständnis. Denke doch nur daran, was im Westen alles aus dem Osten kam! Von Knäckebrot und Senf über die Couch-Garnitur bis zur Stereo-Anlage. Zum Schluß wurde zeitweise sogar Bundeswehrwäsche in einem Volkseigenen Betrieb gewaschen. :lol: Mit der "alten" Ostpolitik wäre das Alles schwerliche möglich gewesen.

    Alles was

    • den Besitz von Waffen,
    • die Ausbildung im Umgang mit Waffen,
    • die faktische Begehbarkeit des Rechtswegs und
    • das tatsächliche Ausüben des Wahlrechts

    durch den "Pöbel" erschwert oder vermindert dient dem Schutz und dem Ausbau von Pluto- und Bürokratie.

    Dein

    Mausebaer

  4. ...

    Maßgebend für das Bedürfnis ist die Verbandsbescheinigung. Abweichend davon können somit weder Signalwaffen, Derringer oder andere Waffen ohne vorhandene Sportdisziplin erworben werden. Die Überschrift lautet immer: zum Zweck des sportlichen Schießens !

    Yup,

    aber im vorliegenden Fall geht es um eine Waffe, die gut zum Training benutzwerden könnte, aber aus formellen Gründen (kein exaktes historisches Vorbild) in keine Disziplin passt. In Technik, Handhabung und Leistung ist sie den Waffen, die in die Disziplinen passen gleich.

  5. Sehr gut.

    Wobei die Schlußfolgerung des BVerWG zu kurz greift, denn §8 fordert lediglich "§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

    Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

    1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und

    2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind."

    Demnach ist ein solches Interesse, ohne dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (zusätzlich) tangiert wird, gegeben, wenn der Perkusionsrevolver (Klick hier zum Beitrag #1) zum Trainingsschießen erworben würde, um nicht das teuerere oder gebrechlichere Modell mit historischen Vorbild unnötig abzunutzen.

    Weiter geht's! :)

    Dein

    Mausebaer

  6. BDS=Sportverband

    Es ging mir um nur-Jäger. Die bekommen keine gelbe WBK, denn die gibts nur für Sportschützen, die in einem Schießsportverband Mitglied sind.

    WaffG, § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

    ...

    (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

    Schießsportverband nach §15 Abs.1 sind laut BVA:

    Bund der Milliär- und Polizeischützen e.V.

    Deutscher Schützenbund e.V.

    Deutsche Schießsport Union e.V.

    Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

    Kyffhäuserbund e.V.

    Bund Deutscher Sportschützen e.V.

    Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.

    Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V.

    Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V.

    ... und das ist das wirklich Interessante. Absatz 2 Satz 2 Nr. 2 wird ausdrücklich nicht genannt. Es darf also eine Waffe, für die es keine eigene Disziplin gibt, nach §14 Abs. 4 WaffG erworben werden. Schließlich können Waffen auch reinen Trainingszwecken dienen. Damit wäre denn auch das Führen zum Bedürfnis umfaßten Zweck völligst legal möglich. B)

    Sodele,

    wer das widerlegen möchte, bitte ran an die Tasten! :)

    Euer

    Mausebaer

  7. Nee!!!

    Faire Preise wären besser!!!

    ...

    Es gibt keine fairen Preise.

    Es gibt nur Marktpreise und Preisforderungen, die nicht bezahlt werden.

    Wer halt z.B. diese "Fair Trade"-Preise bezahlt, dem ist halt der Mehrpreis für sein Anscheins-Gutes-Gewissen wert. ;)

    Wenn Dir die Mun.-Preise des Otto-Konzerns zu hoch sind, dann mache es, wie Bouffie schrieb und schreibe das denen. :gutidee:

  8. Darf ich mir erlauben, das ebenso suboptimal zu finden, wie viele unserer Gesetze ?

    ...

    Klar, noch ist die Dikdatur der pc nicht ins persönliche Empfinden vorgedrungen, außer man ist Anhänger der Psycho-anal-yse (Freud, Jung & Co. w/ des "Über-ich"-Konzepts)

    Ich persönlich finde, dass ich mir da so pauschal kein Urteil erlauben kann, weil ich außer der Altersangabe und dem Geschlecht nicht die geringsten weiteren Anhaltpunkte für die kognitive und affektive Reife des Jungen im allgemeinen und speziellem beim Schießen habe und auch nichts über die Quantität und Qualität der Betreuung beim Schießen weiß.

    Grundsätzlich befürworte ich es, wenn der kompetente und verantwortungsbewußte Umgang mit etwas so früh wie möglich erlernt wird, weil das Erlernte so auch länger verfestigt werden kann. Ab wann dann persönliche Reife und das Gelernte gemeinsam ausreichen, etwas völlig eigenverantwortlich und unbeaufsichtigt zu tun, ist etwas Anderes.

    Jedoch sollte man auch bedenken, ob man es einem so jungen Menschen es bereits antun sollte, einen Großteil der Freude am Schauen von Action-Filem und dem Spielen von PC-Games im Vergleich zu seinen Peers berauben sollte. Schließlich dürfte er auch bereits in seinem jungen Alter ähnlich wie viele von uns, vieles in Action-Filmen und PC-Games nur noch als Slapstick-Humor und Feuerwerksballet empfinden. :blum:

  9. Naja,

    PP, PPk und PPk/S haben halt wie die 98er bei den Gewehren einen national-historischen Bekanntheitsvorteil. Persönlich halte ich die PP-Familie immer noch für ganz brauchbare Waffen für bestimmte Zwecke. Aber selbst die konstruktiven Konkurenten á la Sauer&Sohn 38/38H, Mauser HSc, HK4, Beretta 70er-Serie, CZ 70 und SIG Sauer P230/232 halte ich auch für zumindest gleichwertig und oft für überlegen. :rolleyes:

    Im Vergleich zu moderneren Konstruktionen wie entweder Waffen nach Art der CZ 83 und Beretta 80er-Serie, Power-Zwergen á la Walther PPS und Colt Officer's Mod. oder 7,65er Westentaschenpistolen wie Seacamp, Guardian und Beretta Tomcat ist die PP-Familie einfach veraltet. Da beißt auch keine Maus einem Faden ab. :closedeyes:

  10. Hallo Adrian!

    Wenn ich das Waffengesetz richtig verstanden habe so darf der legale Waffenbesitzer in seinem Haus/ Wohnung u. befriedeten Besitztum die Waffe führen.

    ...

    Viele Grüsse

    Benzin

    Nee Duuu, mein Leichtentzündlicher,

    "Führen" ist nach dem deutschen Waffengesetz ausdrücklich nur "außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte" möglich. :acute:

    Dein

    haarespaltender

    Mausebaer

  11. ...

    Mausebär's Spitzfindigkeit geht mir etwas in die Falsche Richtung, da ließe sich ja dann ableiten, wenn die Kontrolle des Schrankinhalts nicht gedeckt ist, muss eben alles andere kontrolliert (durchsucht) werden. Also steckt man wieder in der Zwickmühle der "normalen" Durchsuchung: entweder den gesuchten Gegenstand vorzeigen/herausgeben oder die Durchsuchung erfolgen lassen.

    ...

    Sei beruhig, oh edler Recke!

    Des Vogtes Büttel haben ein Betretungsrecht, kein Durchsuchungrecht.

    Die Nachschauen sind das Ergebnis politischen Aktionismus

    1. - rechtlich bedenklich
    2. - nutzarm
    3. - sinnfrei

    und einfach zum :bad:

    Dein

    Mausebaer :friends:

  12. also, das sehe ich etwas anders. Sinn und zweck (wenn mann dann da dran glaubt....) der Kontrollen ist doch zu überprüfen ob alle Waffen Ordnunggemäss aufbewahrt sind. Nur vom Tresoranschauen kann nicht überprüft ob alle Waffen auch da drin sind oder nicht doch einer im Nachtschränkchen liegt.

    Also muss ein Kontrolleur m.e. sämtliche in der wbk eingetragene auf deren ordnungsgemässe Aufbewahrung überprüfen, ...

    Adriaan

    Ach Adriaan,

    wenn ein Berechtigter zum Ausübeben der direkten, tatsächlichen Gewalt über die Waffen anwesend ist, sind alle Waffen ordnungsgemäß verwahrt. Dass hatten wir doch schon ganz zu Anfang der Kontrollproblematik. Also auch wenn Du das noch so sehr möchtest, braucht der Kontrolleur gar gar nicht überprüfen, ob alle Gewehre und Pistolen in den passenden Schränken sind. :blum: Da Du als ein Mensch, der sich in Deutschland an die bestehenden Gesetze hält, der Behörde auch schon längst die von Dir getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nachgewiesen hast, braucht der Behördenvertreter bei einer Kontrolle auch nicht die Zertifizierung in den Schränken zu prüfen. :rolleyes:

    Also

    1. ein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => alles ordnungsgemäß verwahrt oder
    2. kein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => keine zerstörungsfreie Öffnung der Waffenschränke möglich

    Alles was bei einer Nachschau geprüft werden kann, ist

    • ob die Anzahl und die Art der angegeben Schränke sich dem einfachen Anschein nach an dem von Dir angegebenen Ort befindet oder
    • ob Du unberechtigten, einfältigen Personen in Deinen Haushalt Deine Waffen überläßt.

    Anders ausgedrückt, wenn eine Nachschau bei Dir durchgeführt wird, beschuldigt Dich die Waffenrechtsbehörde implizit entweder des Überlassens an Nichtberechtigte und/oder eines derartigen Verstoßes gegen §§ 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 i.V.m. 39 Abs. 1 WaffG, der so offensichtlich ist, dass Fahrlässigkeit nicht mehr in Frage kommen kann. Die Nachschau ist daher eigentlich schon Bestandteil einer Ermittlung aufgrund §§ 52 Abs. 3 Nr. 7. oder 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG oder staatliche Willkür. :huh:

    Denkt Euch Eure Teile! B)

    Dein

    Mausebaer

  13. Hmmm...

    Was dürfen die Herren vom Amt denn überhaupt kontrollieren ?

    * Also da steht nun ein Waffenschrank.

    * Ich überreiche den Herren das entsprechende Zertifikat für den Schrank.

    * Um das zu Kontrollieren öffne ich also völlig fremden den Tresor.

    * Kontrolliert ob er auch richtig festgeschraubt ist

    * Will womöglich Auskunft über die Verwahrung von Schlüsseln

    * Überreiche meine WBK

    * Drücke ihm die Waffen in die Hand damit er die SN überprüfen kann.

    * Gebe Auskunft über vorhandene Munition

    * Kontrolliert vorhandene Waffen & Zubehör auf Legalität bezüglich Veränderungen ?

    Also was dürfen / machen die denn überhaupt ???

    ...

    Die Diskussion hatten wie hier schon mehr fach => SuFu!

    Die Meinung geht von "sie dürfen alles." bis "sie dürfen nur das, was im Gesetz steht" (mein Standpunkt). Im Gesetz steht im §36er

    Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
    Wer es ganz hardcore will, könnte vielleicht verlangen, dass die Behördenvertreter sorgar zu "Fensternl" hätte, weil sie keinen Anspruch hätten, die Räume auf dem Weg dahin zu betreten. Was aber selbst ich übertrieben finde. ;)

    Von Öffnen der Waffenschränke und Vergleichen der Nummern steht nichts im Gesetz - nicht einmal die Nummern der Waffen, die Du zur Eigensicherung gerade geladen bei Dir trägst. B)

    Aber selbstverständlich dürfen die Behördenvertreter auch bei Dir vor Ort gem. § 39 WaffG Auskünfte verlangen. Zur Vorlage von Waffen gem. Abs. 3 bedarf es aber eines "begründeten Anlass" und Dir ist dazu eine "angemessene, von ihr (der Behörde) zu bestimmende Frist" einzuräumen. Ob da "wenn wir schon mal hier sind" und "jetzt sofort" den Anforderungen des § 39 Abs. 3 WaffG genügt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. :bud:

    Dein

    Mausebaer

  14. Hallo Tom,

    ich pfliche Dir prinzipiell bei, jedoch habe ich ein paar Anmerkungen zu Deinen Ausführungen.

    Ersteinmal kann muß jeder LWB durch den Nachweis des Besitzes entsprechender Behältnisse bei den Behörden vormals seine Lagermöglichkeiten nachweisen.

    ...

    Govt

    :rtfm:

    § 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 WaffG

  15. Ein mehrfacher Verstoß gegen die Auskunftspflicht nach § 36 Abs. 3 WaffG berührt § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG und damit die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers. Wer also beharrlich nicht die Schreiben zur Waffenverwahrung beantwortet und/oder den Kontrolleur dauerhaft nicht reinlässt, ist seine WBK + evtl. Jagdschein, KWS, SprengG-Erlaubnis, MES, Schießerlaubnis etc. los.

    Nur wer immer und da wo gesetztlich verlangt auch unaufgefordert Auskünfte, Anzeigen etc. gem. §§ 36 ff. WaffG erteilt, erstattet etc. sollte schwerlich in seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit berührt werden, wenn er Kotrolleure nach der zum Betreten der Wohnung benötigten Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit fragt und es nun einmal nicht sein Wille ist, die Kontrolleure in die Wonung zu lassen.

    Eher wäre in diesem Fall doch die Behörde gehalten, einen nachweisbaren und zulässigen haushaltsrechtlichen Grund für diesen hier fragwürdigen Umgang mit Haushaltsmitteln zu haben. :rolleyes:

    Nur weil sie waffenrechtlich für die Nachschauen keinen begründeten Verdacht mehr haben braucht, heißt das noch lange nicht, dass die Behörde haushaltsrechtlich mit und bei Nachschauen Geld verschwenden darf. :teu38:

    Dein

    Mausebaer

  16. Mal ne blöde Frage: aus welchem Grund sollte die Behörde in so einem Fall überhaupt noch eine verdachtsunabhängige Vorortkontrolle durchführen ? Der Nachweis nach § 36 Abs. 3 WaffG wurde doch bereits hieb- und stichfest erbracht. :rolleyes:

    ...

    • Karierregeilheit von Mitarbeitern mit Führungsfunktionen
    • Mehr Rechte als mehr Aufgaben fehlinterpretiert
    • Vergessen, dass der LWB bereits von sich aus Rechnungs- und Lieferscheinkopien im Juli einreichte
    • ...
    • :huh:

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