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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Na ja,

    Erläuterungen:

    [1] Durchschnitt der letzten 100 Jahre (de.wikipedia.org/wiki/Demozid; nur NS-Diktatur, ohne SED-Diktatur)

    [2] dito

    [3] Durchschnitt seit 2002 (Amoklauf Erfurt)

    Du nennst die Abweichungen. Ein verzerrtes Bild ergibt das trotzdem. Wenn Du Zahlen über Zeiträume mittelst oder kummlierst, dann sollte das einheitlich geschehen. :closedeyes: Hier hast Du jetzt einen Mix aus jährlich, gemittelt über möglicherweise ca. 9 Jahre und über 100 Jahre. :sad:

    Dein

    Mausebaer

  2. Gemeinden haben ein Steuerfindungsrecht. Jedoch muß es eine Aufwandsteuer (ein Aufwand muß Besteuerungsgrundlage sein) und konkret Ortsbezogen sein (Ortsprinzip). Die bekanntesten dieser Gemeindesteuern sind die Hundesteuer (sog. Kampfhunde kosten oft mehr mit der Begründung, dass die Risikokosten höher seien) und die Zweitwohnsitzsteuer.

    Dein

    Mausebaer

  3. ... Das [sic] ein Sachbeweis schöner (im Sinne von klarer) wäre, liegt auf der Hand.

    Nein,

    das liegt im Kopf. ;)

    Erinnerungen werden nicht gespeichert sondern (re)konstruiert. In die Erinnerungskonstruktion wird sowohl

    1. automatisch eingegriffen, indem Erinnerungen durch bestehende innere Skripte und Hierachien "ergänzt" und "berichtigt" werden,
    2. versehendlich eingegriffen, indem sich der Erinnernde z.B. wiederholt mit plausiblen Alternativen innerlich auseinandersetzt, oder
    3. absichtlich eingegriffen, indem aus therapeutischen Gründen Erinnerungen mit neuen Bewertungen ergänzt werden, oder auch als Grundlage der Gehirnwäsche.

    Ohne ergänzende Sachbeweise, sind Zeugenaussagen immer zweifelhaft. Insbesondere wenn sie Fakten und Verläufe betreffen, die nicht im Fokus der Aufmerksamkeit des Zeugen standen oder der Zeuge sich intensiv mit der Erinnerung auseinander gesetzt hat. :closedeyes:

  4. ...

    Ein prügelnder, kiffender, saufender PVB, hat auch dann mit disziplinarrechtlichen Folgen zu rechnen, wenn er dies alles in seiner Freizeit tut, ebenso, wenn er seine Schsswaffe, in der Freizeit, "verliert".

    Ein im Privatleben betrügender, veruntreuender, unterschlagender und steuerhinterziehender Buchhalter oder Bankkassierer hat aber auch mit einer Kündigung oder Versetzung zurechnen. :closedeyes:

    Ein Beamter im Straßenbauamt braucht realistisch auch nicht mit disziplinarischen Maßnahmen rechen, wenn er in seiner Freizeit seine Schußwaffe "verliert" und es nicht in den Medien breitgetreten wird. :rolleyes:

    Beim Vergleich von Gleichem mit Gleichem relativieren sich die praktischen Unterschiede.

    Wenn Du in Winnenden die Zeugenbeweise einschließlich der Aussagen des beschuldigten Vaters relativierst, wird die Verurteilung noch wackliger. Wie, wenn nicht durch Zeugenbeweis einschl. der Aussage des Beschuldigten, sollte ermittelt werden können, wie und wo die Pistole verwahrt worden war? Denn sie war ja nicht im Nachtschränkchen sondern nach den Taten auf dem Hof eines Autohauses aufgefunden worden. Wenn man jetzt noch eine falsche bzw. verfälschte Erinnerung bez. der Aufbewahrung im Nachtschränkchen annähme, dann wäre da auch noch die fahrlässige Handlung weg. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  5. ...

    Ist doch absolut vergleichbar, mit einem Unterschied!

    Lässt der zweite Vorsitzende des SSV Kleinkleckersdorf, die Knarre, einmal versehendlich, auf dem Tisch liegen, und sie wird geklaut, gibt es eine Anzeige, mglw. ist die Zuverlässigkeit futsch, vielleicht kann er sogar sein Hobby vergessen...

    Auf seine weitere Karriere bei der Volksbank Kleinkleckersdorf hat das aber keinen Einfluß, nicht auf sein Gehalt, seine Aufstiegs-Chancen, und somit (z.B.) nicht auf die Finanzierung seines Eigenheimes.

    Ein PVb, der hier schludert (und er hat, als ständiger Waffenträger, mehr "Gelegenheit" dazu), hat ggf. bis zur Pensionierung unter diesem Fehler finanziell und Karrieretechnisch zu leiden.

    Ich kann da keine Ungleichbehandlung, zu Gunsten der PVB erkennen.

    Zur Vergleichbarkeit müßte der PVb aber auch mindestens mit seiner privaten Waffe schludern und selbst dann müßte es beim Bänker eher noch soetwas wie privater Kreditbetrug sein, um es vergleichbarer zu machen.

    Fakt ist, dass zwischen Bänker und Bank ein Vertrag besteht und Beamter werden eher wie Knöllchen kriegen ist. Wenn aber einer etwas in seiner beruflichen Funktion verbricht, wird er sehr wahrscheinlich umschulen müssen, wobei der mit der unabhängigen Altersversorgung die beseren Karten hat. Wenn einer von beiden außerhalb der Arbeit etwas anstellt, dass auch für die berufliche Tätigkeit, und sei es nur der Ruf des Arbeitgebers, relevant ist, und es dem Arbeitgeber bekannt wird, haben beide mit Maßnahmen des Arbeitgebers zu rechnen - der eine mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen und der andere mit disziplinarrechtlichen. :closedeyes:

    Ja, es gibt Situationen, in denen im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen klar wird, dass ein Beamter quasi der Leibeigene seines Dienstherrn ist, aber dass sind nicht diese Fälle. Ja, die Medien und dementsprechend die politisch kontrollierten Verwaltungen reagieren anderes auf Verfehlungen im Zusammenhang mit Schußwaffen von LWB und von PVb. :closedeyes:

    Der Harken bei Winnenden ist die "Vorhersehbarkeit" und die Zurechenbarkeit ist auch nicht so sauber, da mit einer ungeladenen Pistole niemand erschossen werden kann. :rtfm:

    Dein

    Mausebaer

  6. Dann sind wir uns nach langer Zeit ja mal endlich wieder einig! :00000733:

    ... und das wo ich so ungenau war. ;)

    Es müsste genauer "Eigentümervertreter" heißen. :blush:

    Schließlich bin ich der Ansicht, dass es unserer Marktwirtschaft an Kapitalisten mangelt und wir dafür nach dem Vorbild der ehemaligen sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften zu viele Funktionäre haben. Wir nennen sie halt nur neuhochdeutsch "Manager". :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

  7. ...

    Ich habe schonmal in einem Thread geschrieben, das wenn wir uns alle an die bestehenden Gesetze halten uns relativ unangreifbar machen.

    Endlich einmal ein Fan von Knöllchen Horst. :s82:

    ... Da reicht schon Opas alte PKK aus der unangemeldeten Erbmasse ...

    Ciao

    Weißblau

    War das jetzt ein Tippfehler oder feine Ironie? ;)

    @ Kappa

    Nein,

    aber frage doch den Threadstarter!

    Es ist sein Thread. :)

    Dein

    Mausebaer

  8. edith: Huch,

    da hatte WO gedoppelt.

    ...

    Glaubt einer von Euch allen Ernstes das die Herren in Grün zum Abgleich eines Biltzerbildes bei einem LWB mit dem SEK kommen?

    Das der Gerichtsvollzieher mit einem Großangebot kommt?

    Wenn allerdings der begründete Verdacht auf eine STRAFTRAT vorliegt und Waffenregister sagt: "Person ist bewaffnet" dann kommen die eventuell

    mit 2 Streifenwagen.

    Was glaubt Ihr eigendlich was in so einer Dienststelle los ist, wenn jede Woche in einer Stadt wie Offenbach am Main 20 SEK Einsätze wegen unklarer

    Blitzerfotos mit eingetretenen Türen, zusammengeschlagen Migranten/LWB/Ehefrauen und ähnlichem endet? Dann ist aber Achterbahn :eclipsee_gold_cup:

    ...

    Ich denke nicht, dass es dem Schwarzwälder um alle Fälle geht

    • in denen nicht einmal an eine Durchsuchung gedacht wird,
    • in denen zutreffend eine Durchsuchung nicht erfolgt,
    • in denen der Wohnungsinhaber auf der Arbeit angerufen wird, dass er doch bitte zu einer Durchsuchung zu seiner Wohnung kommen möge,
    • in denen zur Kaffeezeit drei freundliche Herren oder Damen in zivil klingeln und freundlich der Dame des Hauses ihr Anliegen vortragen sondern
    • um die Fälle in denen ein harmloser LWB in Verbrechensschwerpunkten wie Villigen-Schwenningen oder Albstadt zur verfahrentechnischen Vereinfachung zum Chef eines illegalen Waffenhandelsring hochstilisiert und entsprechend ein SEK bestellt wird, das dann Türen aufbricht, den Knuddelhund der Kinder vorsorglich erschießt und die Leute naggisch fesselt, die gerade bein ... waren.

    :closedeyes:

    Es geht ihm also wohl eher nicht um die Fälle, die normal oder gar angemessen ablaufen, sondern um die Entwicklung jener Fälle, die nachher in der Zeitung stehen.

    Dein

    Mausebaer

  9. ...

    Ich lasse mich hier aber auf keine Haarspalterei ein!

    Hast Du doch schon längst selbst getan. :blum:

    Für die, die nicht selbst nach schlagen wollen, wovon Uwe schrieb:

    § 102

    Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

    § 103

    (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.

    (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat.

    § 104

    (1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.

    (2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind.

    (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens.

    Das geht noch so weiter bis zum Verdeckten Ermittler in § 110 StPO

    Euer

    Mausebaer

  10. Wenn bei einem LWB durchsucht werden soll, steht zumindestens der Verdacht einer durch ihn begangenen Straftat im Raum!

    Uwe,

    so ist es etwas richtiger. :closedeyes:

    Wobei ich noch nicht einmal die Qualität so manchen Vedachtes, dass irgendeine Straftat von irgendwen begangen worden sein oder begangen werden könnte anspreche. Es geht m.M.n. dem Schwarzwälder auch nicht um das DAS sondern um das WIE. :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

  11. Lasst es euch in der WBK so eintragen, wie es auf der Waffe steht ... Foto mitnehmen und gut ist ...

    LOL :ridiculous:

    Ich habe jetzt schon drei verschiedene Bezeichnungen für die 7,62x54R in einer WBK. Dabei steht auf einem Gewehr in 7,62x53R "7.62 russisch". Die Lösung mag bei neuen Waffen einigermaßen hilfreich sein. Bei alten Ordonanzprügeln kommt es sogar vor, dass sie im falschen Kaliber beschossen wurden. :closedeyes:

    Fehlende Kenntnisse bei Vollzugspersonen sind immer ein Problem und werden es auch leider bleiben. Was nützt die eine Kaliberbezeichnung auf der Waffe, wenn auf der Mun. eine andere steht? :confused:

    Dein

    Mausebaer

  12. Finde ich super, wenn bei mir zukünftig statt .22kurz, .22lang. .22Z, .22LfB, .22WMR, .22Hornet, ...... nur noch .22 steht :eclipsee_gold_cup:

    Solange das Kaliber nicht zum Identifizieren der Waffe benötigt wird, bewirkt das gar nichts, weil die MEB immer nur für die Mun. gilt, die für die zugehörige Waffe geeignet und zulässig ist. Nur weil zu Deiner Sportpistole eine MEB und nur das Kaliber .45 eingetragen ist, darfst Du damit noch lange .45 Win.Mag. kaufen, wenn es nur eine .45 Auto ist, und wenn zu Deiner Magnumbüchse in .308 Norma Mag. nur .308 eingetragen ist, ist damit auch keine Berechtigung für 'ne .308 Win. gegeben.

    Wird das Kaliber zur eindeutigen Identifizierung der Waffe benötigt, wird das Chaos nur größer.

  13. Ja,

    viele PKW kämen wohl relativ glimpflich weg. Wer zusätzlich in einer Blech-Garage parkt, hat sogar einen weiteren Käfig. Die größte Gefahr wären die Stromnetze und Funkanlagen aller Art. Was da dranhängt und keinen ausreichenden Schutz hat, ist weg - da hilft auch kein F.-Käfig mehr. Ist im Prinzip ähnlich wie ein Blitzeinschlag in großer Nähe. Regelkreise, die direkt dem Impuls ausgesetzt werden, werden abhängig von ihrer Robustheit und der Impulsstärke zerstört. Was Heute in den PCs, Schlepp-Tops und Handys verbaut ist, ist halt auf geringe Größe und große Geschwindigkeit gezüchtet und nicht für nennenswerte Stromstärken. Daher sollte auch nie jemand im Wollpulli und mit Kreppsohlen aber ohne Erdung direkt an den Teilen herum fummeln. :closedeyes:

  14. Oder Benzin aus Saudi Arabien oder Equador (warens nicht letztens 18ct/l?) importieren, ...

    Wobei der Transport des Benzins im Produktentanker i.d.R. teurer ist, als der des Öls im gewöhnlichen Doppelhüllenöltanker. Aber wie liegt eigentlich der Spot-Preis für E05 oder weniger Alk ab Rotterdam? :confused:

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