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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Das kommt insb. bei älteren Autos öfters vor. Ein Kampf um einige hundert bis wenige tausend Euros lohnt halt nicht unbedingt. Bei den hier geforderten Beträgen sähe das oft wohl auch anders aus. :closedeyes:

    Interessant ist hier vor allem wie im Strafprozess, dass alles auf Aussagen aufgrund einer möglicherweise modifizierten Erinnerung basiert. (Wen es insterssiert, der kann z.B. als klassisches Buch und im Netz dazu finden: Amina Memon, Aldert Vrij, Ray Bull: Psychology and law : truthfulness, accuracy and credibility – 2nd ed., Wiley 2003)

    Euer

    Mausebaer

  2. Es dürfte ja kaum möglich sein aus einem Lupo einen Ferrari zu bauen und diesen Umbau dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen.

    Für den Schaden bezahlen (was ja eh unmöglich sein wird) ist i.O. aber 9 Millionen aufzurufen ist doch ein klein wenig unverschämt.

    Das dürfte eher Verhandlungstatik sein, um sich dann mit der Häfte oder weniger zufrieden zu geben. Nur ist scheinbar bisher die Versicherung trotz Stimmungmache in den Medien nicht weit genug eingeknickt, um sich einigen zu wollen. :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

    Warum wurde überhaupt die Schule umgebaut? Gilt denn nicht die Schadensminderungspflicht?

    Wenn ein Fahrzeugführer unverschuldet einen Unfall erleidet und Teile neu lackiert werden müssen, wird die "Werterhöhung durch die Neulackierung" dem Kfz-Besitzer von der Schadensumme abgezogen.

    s.o. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  3. Und wenn schon...

    Ich gönne den Opfern jeden Cent einer möglichen Entschädigung.

    ...

    Schön für Dich Shadow! :dirol:

    Denn nicht die Eltern des Mörders von Winnenden zahlen diese Beträge, sondern Du und ich. Meine Haftpflichtversicherung ist gerade erst rund 10% teurer geworden. Wieviel "Winnenden" über Rückversicherungsprämien genau bereits dadrin steckt, kann ich natürlich nicht sagen. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  4. Es dürfte ja kaum möglich sein aus einem Lupo einen Ferrari zu bauen und diesen Umbau dem Unfallverursacher in Rechnung zu stellen.

    Für den Schaden bezahlen (was ja eh unmöglich sein wird) ist i.O. aber 9 Millionen aufzurufen ist doch ein klein wenig unverschämt.

    Das dürfte eher Verhandlungstatik sein, um sich dann mit der Häfte oder weniger zufrieden zu geben. Nur ist scheinbar bisher die Versicherung trotz Stimmungmache in den Medien nicht weit genug eingeknickt, um sich einigen zu wollen. :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

  5. Das ist anzunehmen, denn das normale Verhalten wäre gewesen, im Strafprozess als Nebenkläger aufzutreten um seine Forderungen durchzusetzen. Dass ihnen Jahre später erst auffällt, dass sie einen wirtschaftlichen Schaden haben, ist etwas seltsam.

    Nein,

    das ist klug. Wie oben schon mehrfach erwähnt, ist ein Adhäsionsverfahren (gemeinsames straf- und zivielrechtliches Verfahren, nicht nur einfache Nebenklage) zwar schneller und i.d.R. preiswerter als ein zusätzliches, eigenständiges Zivilverfahren. Aber zum einem sind die Erfolgsaussichten unsicherer und oft die Entschädigungssummen niedriger.

    Es ist immer anzuraten, wenn berechtigt Schadensersatz infolge einer möglichen Straftat angestrebt wird, möglichst erst den Ausgang des Strafprozesses abzuwarten oder sogar besser noch als Nebenkläger mitzubeeilflussen. Erst wenn dann eine Verurteilung vorliegt, in den Medien etwas Gras über die Sache gewachsen ist und man sich nicht außergerichtlich einigen kann, einen selbstständigen Zivilprozess wegen des Schadensersatzes zu führen. Es ist wenig wahrscheinlich, dass der Richter anders als sein Kollege im Strafprozess urteilen wird, und er wird nur den Schadensersatz zu bestimmen haben und diesen nicht unbewußt mit der Strafe verknüpfen. Den Zivilprozess zu gewinnen ist da so gut wie sicher und wenn es dann doch keinen Vergleich mit der Versicherung gäbe, besteht die Chance auf einen höheren Schadensersatz als in einem Adhäsionsverfahren. :hi:

    Die klagenden Angehörigen haben einfach einen brauchbaren Antwalt, der weiß, wie der Hase läuft, und ausreichend wirtschaftliche Resourcen, um warten zu können. :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

  6. Das ist wieder eine andere Geschichte. Und könnte, wenn es für die Opfer-Angehörigen dumm läuft, u.U. die Durchsetzung der Ansprüche "torpedieren". Die Haftpflichtsumme seitens der Versicherung ist gedeckelt, und wenn da eine 9-Mio.-Forderung erfolgreich mit reinkommt...

    ...

    Darum schnell noch klagen und falls möglich, erfolgreich vergleichen, bevor alle die anderen dran sind und vor allem die Stadt kommt. Ich denke, die klagenden Angehörigen haben einen auch praktisch ganz brauchbaren Anwalt. Verhandlungen mit der Versicherung laufen bestimmt schon eine Zeit lang mit den für Versicherungen typischen Ergebnissen. Aber nun wird Druck gemacht und nur realistisch erfolgsversprechende Forderungen gestellt, um das Geld zu bekommen, bevor nicht mehr genug zu kriegen ist und man teilen müßte.

    Dein

    Mausebaer

  7. Du weißt aber auch nicht, ob sie sich über eine echte, finanzielle Durststrecke hinweg nicht irgendwie anders behelfen konnten, eben bis jetzt. ...

    Wenn sie sich erst JETZT nicht mehr anders behelfen könnten, läge der Grund aber kaum noch in dem damaligen Verlust des Familienmitglieds. :closedeyes:

    Legal und legetim ist die Klage sicher. Aber dass sie nun plötzlich nicht mehr anders könnten, obwohl sie es jahre lang anders konnten, und dass das dann ursächlich mit dem damaligem Verlust eine Familienmitglieds begründet sei ...

    Nee, das ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Klagetaktik zur Erfolgsmaximierung.

    Dein

    Mausebaer

  8. So traurig es ist, letzendlich haben die Eltern des Täters die meisten Probleme nur deshalb weil sie das Maul nicht gehalten haben bei der vernehmung durch die Polizei.

    [...]

    Daher ein dringender Rat: Beantwortet niemals Fragen, wenn Ihr die Absicht nicht kennt, die dahintersteckt und macht niemals Aussagen vor Polizisten oder Staatsanwälten ohne vorher mit einem Anwalt zu sprechen! Damit kann man viel Ärger vermeiden.

    Wobei die vernehmenden PVB üblicherweise geschult sind, gerade in Situationen besonderer psychischer Belastung, Aussagen nahezu zu entlocken; wenn auch i.d.R. nicht psychologisch geschult sind. Letzteres sollte zu einem differenzierten Umgang mit (Zeugen-)Aussagen und den Möglichkeiten der unbeabsichtigten und der beabsichtigten Erinnerungmodifikation führen. :closedeyes:

    Euer

    Mausebaer

  9. "Kasse machen" ist ein großes Wort angesichts des Umstandes, dass hier (offensichtlich) der Ernährer/Hauptverdiener der Familie

    dieser Familie durch ein Verbrechen genommen wurde.

    Ich bin mir hundertprozentig sicher, auf diese "Kasse" würden die Angehörigen liebend gerne verzichten.

    Wir sollten hier (bei aller berechtigten Kritik an einem gewissen "Feldzug" gegen den Vater K.) nicht in Zynismus verfallen.

    Wenn die Kläger den zuerwartenden Schadensersatz dringend benötigten, dann wäre ein Adhäsionsverfahren das Mittel der Wahl gewesen. Dabei hätte es mit dem strafrechtlichen Urteil auch gleich die Entscheidung über einen Schadensersatz gegeben. Aber

    1. dem Angeklagten wäre damit offen vor Augen geführt worden, dass es um deutlich mehr als eine Freiheitsstrafe auf Bewährung geht. Das hätte wieder herum zu mehr Gegenwehr gegen ein Strafurteil führen können.
    2. Wenn Richter sowohl über Strafe und Schadensersatz entscheiden müssen, kann es leicht vorkommen, dass die Richter bei ihrer Entscheidung das Gesamtpaket aus Strafe und Schadensersatz sehen. Dieses führt dazu, dass im Adhäsionsverfahren im statistischen Mittel der Schadensersatz etwas niedriger ausfällt.

    • Das gewählte Vorgehen der Angehörigen maximiert das finanzielle Ergebnis.
    • Es setzt aber voraus, dass sie über aussreichend große wirtschaftliche Ressourcen verfügen, um die Kosten des Lebensunterhalt und die des separaten Verfahrens finanzieren können.

    Die klagenden Angehörigen brauchen den Schadensersatz nicht zwingend, sie wollen ihn.

    Dein

    Mausebaer

  10. ... Ich finde auch nicht, dass Schlagworte wie "abkassieren" hier in irgend einer Weise angemessen sind.

    Ok,

    nennen wir es "taktisches Klageerhebungsverhalten zur angestrebten Maximierung des finanziellen Ergebnisses bei anscheinend ausreichenden wirtschaftlichen Resourcen der Kläger, um erst entsprechend optimal spät Klage erheben zu können". :rolleyes: Ein Adhäsionsverfahren wäre wohl auch inzwischen längst abgeschlossen, aber auch weniger wirtschaftlich erfolgsversprechend als die hier gewählte Vorgehensweise. :hi:

    Diese Klageerhebeung ist sicherlich rechtens. Aber sie erfolgt auch, um Kasse zu machen. Dass sie erst so spät, nachdem strafrechtlich alles entschieden ist, erfolgt, erhöht sowohl die Erfolgswahrscheinlichkeit als auch die Chance auf einen höheren Schadensersatz. Die Angehörigen mussten und müssen dafür auf ausreichende wirtschaftliche Ressourcen zurückgreifen können, um ihren Lebensunterhalt und das Verfahren mindestens bis zum Erhalt des erwarteten Schadenersatzes zu finanzieren. Da beißt die Maus keinen Faden ab. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  11. Was wundert Euch das? :confused:

    Erst das Strafverfahren gemütlich abwarten und hoffen, dass dem "Täter" der Schuldspruch schmackhaft gemacht wird, und dann wenn das Urteil in trockenen Tücher ist und alle Fristen abgelaufen sind, wird das Zivilverfahren auf Schadensersatz angestrengt, um abzukassieren. :hi: Adhäsionsverfahren mögen die Strafrichter nicht und wenn, dann nutzen sie eher dem Angeklagten. :unsure:

    edit: Was meint Ihr denn, warum der "Maskenmann" nur die Morde zugibt, die Ihm auch nachgewiesen werden können, obwohl die anderen auch nichts mehr an der Maximalstrafe änderten? Der hat vielleicht einen guten RA als Verteidiger. Jeder Mord kann eine Zivilklage nachsichziehen und jeder Schadensersatz bringt seine eigene Familie näher an Hartz IV.

    Genau so. :closedeyes:

  12. Jetzt bin ich vollends verwirrt.

    ...

    Darf ich trotzdem die Aufsicht auf dem Druckluftstand übernehmen?

    :ridiculous:

    Ähm,

    verwirrte Personen sollten keine Aufgaben mit Verantwortung übernehmen - auch nicht auf Druckluftwaffenschießständen. :rolleyes:

    Aber ich bin sicher, dass Dir geholfen werden kann. :)

    Dein

    Mausebaer

  13. Ich wusste bisher nicht, dass es selbst für reine Luftdruckwaffenstände in Deutschland eine Standaufsicht braucht. Bei KK und GK kann ich es ja noch irgendwie nachvollziehen aber bei einem Luftdruckwaffenstand?!? Finde ich persönlich etwas arg heftig aber wieder was dazu gelernt.

    Die §§ 10f. AWaffV unterscheiden nicht nach der Waffenart.

    BTW, selbst wenn es eine Zutrittskontrolle zum Stand gab, bedeutet das nicht, dass sie auch funktionierte. Gerade in meinen alten Job bin ich in viele Bereiche unkontrolliert und unbegleitet hinein und heraus gekommen, wo ich das nicht hätten können dürfen (Personalabteilung, IT-Bereich, Handelsräume und mit ein paar PCs auf'm Rollwagen macht einen faktisch jeder Pförtner hilfsbereit die Schranke auf, ohne dass Du Deinen Gäste- bzw. Betriebsausweis vorzeigen musst oder er gar nachfragt, ob Du die PCs überhaupt wegschleppen darfst) :teu38:

    Dein

    Mausebaer,

    der lange sein Geld wegen den Fehlern anderer verdiente. B)

  14. ... Allein Ehrichs Leibgarde durfte da scharfe Muni in ihren Waffen haben.

    Wenn man das damals gewusst hätte...;-)

    ... hätte das an Deinem Leben auch nichts geändert. :blum:

    Die Berufsgruppe, der erfolgreichsten Attentäter ist seit Anbegin der Zeiten, die der Personenschützer - gerade weil sie dafür sorgen, das niemand anderes als sie selbst ihre Schutzpersonen töten. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  15. ...

    Da steht es schwarz auf weiss, es geht um Abschreckung durch Machtdemonstration.

    Wer glaubt wirklich, dass jemand, der die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht mit entsprechendem Verstand einsetzt, nur weiter reichende Mittel braucht, damit alles gut wird? Aber sobald es um den Staat geht, scheint jeder einfach zu akzeptieren, dass Schulden nur mit noch mehr Schulden und Machtmissbrauch nur mit noch mehr Macht bekämpft werden können. :17:

    Fast getroffen und doch noch vorbei.

    • Wozu sollen wir uns soviele teuere Sondereinheiten leisten, wenn sie doch fast nie gebraucht werden?
    • Wozu sollen wir uns soviele teuere Sichheitsdienste leisten, wenn sie doch nichts besseres zu tun haben, als Medienbeiträge von politischen und religiösen, extremen Gruppierungen zu lesen?
    • Wozu sollen wir uns so viel Polizisten und Ordnungsamtsbüttel leisten, wenn die Kriminalität zurückgeht?

    • Darum werden öffentlichkeitswirksam Wohnungen von Sondereinsatzkräften gestürmt, statt dass mit den Verdächtigen einfach einmal gesprochen wird.
    • Darum werden immer wieder medienwirksam die Aufnahmen von Überwachungskameras veröffentlich, wie (scheinbar) harmlose Menschen von Gewalttätern zusammengeschlagen werden
    • Darum tobten eine schwere Körperverletzung spät Nachts auf einem Platz in Berlin und eine Mordserie von gestörten Rechtsradikalen, die nicht einmal öffentliche Bekennerschreiben zu ihren Taten hinterließen, um auf ihre angeblich ploitisch-gesellschaftlichen Beweggründe hinzuweisen, seit Wochen durch die Medien.

    ... oder anders geschrieben, da geht es zum einen direkt um Posten und Pöstchen sowie zum anderen darum, die Fähigkeit des administrativen Staates zuerhalten und ggf. zu verbessern, seine eigene Bürger zu überwachen, um eigentlich auch wiederum Posten und Pöstchen zu sichern. :rolleyes:

    Es geht um Arbeitsplätze. :teu38:

    Dein

    Mausebaer

  16. ... Aber mit dem NWR und solchen Erholungseinsätzen wird ja alles gut werden.

    Was passieren kann, wenn man bei solchen Einsätzen bei bekannten LWB die Situation nicht erst nimmt, zeigte sich in RLP. :sad: Wer sich zu einem (legalen) bewaffneten Angriff auf einen Bürger entschließt, statt entsprechend den Geflogeheiten der Höflichkeit an der Tür zu läuten, sollte auch immer damit rechen, dass der Bürger die Situation mißverstehen könnte - also besser nix mit "Erholungseinsätzen". :closedeyes:

  17. Nein, da nach §39 man nur auskunftspflichtig im Rahmen des WaffG ist. Dies sieht aber nur sehr wenige Auskünfte vor. Und im NWRG taucht der Waffenbesitzer als Meldender nicht wirklich auf. Sollte ich die Stelle nicht gefunden haben, so wäre ich um eine genaue Stellenangabe dankbar.

    Es ist etwas fragtwürdig und dürfte wegen Unbestimmtheit keiner nachhaltigen rechtlichen Prüfung standhalten. Aber derzeit steht im WaffG:

    § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau

    (1) Wer [...] oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht ...

    und

    § 43a Nationales Waffenregister

    Bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Nationales Waffenregister zu errichten, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind.

    Formell wäre soweit eine Auskunftspflicht gegeben. Die Unbestimmtheit ergibt sich jedoch daraus, dass die Datenanforderungen für das NWR sich nicht aus einem Gesetz oder einer Verordnung ergeben, sondern legislativ willkürlich durch Vertreter der Verwaltung entstanden sind, ohne dass gesetzgebende Organe hier beteiligt waren.

    Dein

    Mausebaer

  18. nee, nee mein Lieber! So kommst du mir nicht davon! Du hast behauptet, dass im NWR nicht registrierpflichtige Waffen erfasst werden. ...

    In welchem Thread und welchem Post, hätte ich das denn getan? :blum:

    Aber wie hier geschrieben wurde, ist das NWR bereits darauf ausgelegt, bisher nicht erfassungpflichtige Waffen zu erfassen.

    Dein

    Mausebaer

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