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Mausebaer

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Beiträge von Mausebaer

  1. Er hatte einen Safe, und andere Waffen waren da auch drin. Die Pistole lag wohl aus Angst vor Einbrechern da rum.

    ... oder genauer: Der Vater scheint zu glauben, dass die Pistole nicht nach § 36 WaffG verwahrt war. Ob dieser Glauben einer eventuell veränderten oder einer korrekten Erinnerung entspringt, wurde m.W. nie untersucht. Meine Literaturempfehlung hierzu wäre z.B. Memon A., Vrij A. & Bull R; Psychology and law : truthfulness, accuracy and credibility – 2nd ed.; Wiley 2003

    Euer

    Mausebaer

  2. Hallo zusammen,

    das wir Sportschützen uns in der rot-grün domierten Presse stets als die größte Bedrohung für die innere Sicherheit diffamieren und als „Narren“ bezeichnen lassen müssen, ist ja wirklich nichts Neues. Auch das bei Tötungsdelikten ausschließlich bei Sportschützen auf diesen „Hintergrund“ ganz besonders hingewiesen wird, während für alle anderen Tätergruppen beschützend der heilige „Pressekodex“ gilt, nimmt man mittlerweise resignierend hin.

    Aber das nachfolgende Verhalten der Deutschen Bank gegenüber Sportschützen empfinde ich als derart unglaublich, diskrimierend und empörend zugleich, das ich sie diesem Forum nicht vorenthalten möchte.

    Zum Sachverhalt:

    Vor ein paar Wochen bin über die Homepage der Deutschen Bank auf die Idee gekommen, meine EC-Karte mit einem Sportschützenmotiv (d.h. meiner X-Five) zu versehen. Und natürlich habe ich vorab die – sehr umfangreichen – AGBs mit den mannigfaltigen Restriktionen aufmerksam durchgelesen.

    Entschieden habe ich mich, reinen Gewissens, für ein Bild, welches über die Homepage von Sig-Sauer – neben div. Screensavern, Sounds und Bannern –ganz offiziell zum Download angeboten wurde (Link: http://www.sigsauer.de/deutsch/support.html ).

    Nach ca. 1 Woche fragte ich sicherheitshalber nach und man gab mir am Telefon die Info, das die Karte bereits „unterwegs“ sei (!!) Soweit so gut. Natürlich kam sie nicht und ich fasste nochmal nach. Die Sachbearbeiterin teilte mir daraufhin mit, dass das Motiv gegen das Urheberrecht verstoße und daher gelöscht wurde. OK, das ist ja immerhin eine klare Aussage. Daraufhin habe ich den Sachverhalt nochmals schriftlich ausführlich geschildert und auch vorgeschlagen, das ich mir gerne – trotz des offiziellen Download-Angebotes- auch von Sig-Sauer eine Genehmigung einholen werde. Aber sie meinte, das Sig-Sauer Logo dürfe definitv nicht auf der Karte abgebildet werden. Außerdem seien diese Karten "ja eh sehr preiswert und nur für „Urlaubsfotos“ und dergleichen gedacht" und man könne keine auch keine „Recherchen“ übernehmen. Na ja, zu dieser Aussage schreibe ich jetzt besser nichts über das Copyright von Automarken, Markenkleidung etc… ….

    Also gut. Ich habe dann – wunschgemäß – das ganz böse böse Sig-Sauer-Logo entfernt und erneut eingeschickt.

    Siehe Bild: attachicon.gifohne-logo_2.JPG

    Nach ein paar Tagen erhielt ich dann ein Schreiben von der Deutschen Bank, welches mir von der Wortwahl wirklich die Sprache verschlagen hat.

    Daher weht also der Wind . Nach Meinung der Deutschen Bank verherrlicht dieses Bild:

    - den Krieg !

    - den Terror und andere Gewalttaten gegen Menschen !

    Unfassbar. Nicht nur, das von dieser Formulierung in dieser Form überhaupt nichts in den AGB steht (!!!)

    Im Gegensatz zu einem Funktiönar der Grünen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/alkohol-am-steuer-betrunkener-gruenen-funktionaer-randaliert-bei-festnahme-a-771339.html) darf ich als Sportschütze noch nicht einmal

    mit einem einzigen Bier zuviel noch Auto fahren, ohne dabei gleich meine Zuverlässigkeit und damit auch mein Hobby zu verlieren. Aber so diffamiert die Deutsche Bank in einem einzigen Pauschalurteil rund 1,4 Millionen Bürger dieses Landes, die immerhin zu den gesetzestreuesten Bürgen zählen und die dieses Land noch zu bieten hat, als miese „Kriegsverherrlicher“ und „Terroristen“.

    Eine unglaubliche Entgleisung wie ich meine. Unterschrieben wurde dieses Hetzpamphlet auch nicht (wie zunächst von mir vermutet ) von Claudia Roth persönlich (einzige Ausbildung: „Dramaturgin“) sondern gleich von zwei Personen mit offensichtlich grünem Parteibuch von der „Leitung Kundenservice“. Das ich sofort bei einer anderen Bank neues Konto eröffnet habe und im Anschluss auch sofort das Konto frsitlos löschen werde, versteht sich wohl von selbst.

    Inwieweit diese Pausschalverurteilungen und Diskriminierungen justiziabel verwertbar sind, prüfe ich noch.

    Für mich jedenfalls ist dies ein weiterer Tropfen im längst übervollen Fass. Zum Glück noch 1-2 Jahre. Dann kann dieses scheixx Land, zu dem ich mittlerweile auch keinerlei positiven Empfindungen mehr hege, endlich dauerhaft verlassen. Schon jetzt fühle ich mich immer wie ein alter „Ossi“ welcher gerade in den Westen reist, wenn ich die Bundesgrenze in Richtung Ausland überschritten habe. Aber das ist ein ganz anderes Thema.

    Eigentlich nichts Neues. Hatte ich vor 4 Jahren bereits mit der Targobank: http://forum.waffen-online.de/topic/404242-auch-kleine-unverschaemtheiten-nicht-bieten-lassen/#entry1551516 :closedeyes:

  3. Also fangen wir da einfach einmal vorne an.

    • Rechtsgrunlage ist § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV.
    • In § 4 Abs. 2 AWaffV findest Du den Katalog, wer Dich begutachten darf.
    • In § 4 Abs. 4 AWaffV sind eventuelle Ausschlüsse genannt
    • In § 4 Abs. 5 AWaffV sind die Methoden bzw. die Art der Begutachtung beschrieben
    • In § 4 Abs. 7 AWaffV ist die Ausnahme von bestimmten Dienstwaffenträgern vom § 6 Abs. 3 WaffG geregelt.

    Da in § 4 Abs. 5 AWaffV dummerweise etwas von "Testverfahren" bei § 6 Abs. 3 WaffG-Fällen steht, ist es Heute i.d.R. mit einem 25 minütigem (eine Therapieeinheit) Gespräch bei einem Psychotherapeuten nicht mehr getan. Ein dappischer Test muß her. Da der einzige Hinweis, was für ein Test das denn sein soll, der Hinweis auf Österreich in der Gesetzesbegründung ist, wird i.d.R. ein Persönlichkeitstest gemacht. In Ö ist der MMPI vorschrift. Persönlich finde ich das hier wie dort völlig sinnbefreit. Nur sind alle mir bekannten Persönlichkeitstest leider aufwändiger und damit teurer als z.B. der "3-Worte-Uhrzeittest" bei Verdacht auf eine Demenz.

    Die meinsten Psychotherapeuten und psyhotherapeutischen Einrichtungen sind mit derart sinnbefreiten Gutachten wie aufgrund des § 6 Abs. 3 WaffG nicht vertraut und werden daher i.d.R. abwinken. Am ehesten sind noch die Verkehrspsychologischengutachter von TÜV, Dekra & Co. bereit dieses Gutachten zuerstellen, wobei mir kein Gutachten bekannt ist, dass sowohl juristisch als auch psychologisch "richtig" gewesen wäre. Oft mangelt es an der Fokussierung auf den schmalen Bereich des § 6 Abs. 3 WaffG. Vermutlich weil sich einfach kein Gutachter, der nicht LWB ist, vorstellen kann, dass er begutachten soll, ob jemand 4 Jahre früher als sonst im WaffG vorgesehen, neben der klassischen Mordflinte der sizilianischen Mafia und Pistolen, der Art mit denen der Mossard jene Hinterleute des Münchenattentats liquidierte, die er nicht mit Sprengfallen tötete, nun auch ein fast 100 Jahre altes ehemaliges Militärgewehr für das Ordonannzgewehrschießen erwerben darf. :gaga:

    Dein

    Mausebaer

    ps: falls jemand tatsäschlich ein §6 Abs.3 WaffG-Gutachten kennt, dass negativ ausgefallen ist, wäre ich aus persönlicher Neugier an dem Gutachten interessiert. :AZZANGEL:

  4. Nicht nur Kriminelle haben m.E ein höheres Risiko. Auch ein bewaffneter Zivilist oder allgemein jemand der sich zur Wehr setzt ist doch für den Angreifer ein Primärziel, sofern dieser an seinem Vorhaben fest hält. Immerhin stellt ja ein Verteidiger eine Gefahr für den Angreifer dar und steht zwischen dem Angreifer und seinem Ziel.

    Diese Studie setzte bei den durch Feuerwaffen getöteten Personen an. Da bei ergab sich, dass in dem Auswertungszeitraum und dem Auswertungsgebiet rund viermal soviele durch Feuerwaffen getöten Personen selbst mit Feuerwaffen bewaffnet waren, wie durch Feuerwaffen getötete Personen, die nicht selbst mit Feuerwaffen bewaffnet waren.

    FAKT 1: Man ist von den Toten aus gegangen. Das lässt selbstverständlich keine Rückschlüsse auf die lebenden Personen zu, weil sämmtliche "überlebende" Personen in der Stichprobe fehlen.

    FAKT 2: Die meisten der durch Feuerwaffen getöteten Personen waren Kriminelle und darunter viele Gangmitglieder.

    Leider habe ich keinen Link mehr zu der Studie. Die Studie an sich ist wohl nicht falsch. Aber die Auslegung der Studienergebnisse durch die Antis bzw. der Anschein, den sie erzeugen, ist falsch.

    Dein

    Mausebaer

  5. Es gab im TV schon deutlich schlimmere Machwerke. Aber auch bei Pro7 ist man lehrnfähig und läßt zunehmend die Finger von derart eindeutig tendenziösen Material. Zu offensichtlich ist dort die Botschaft zu erkennen, die vermittelt werden soll. Dieser Beitrag war genauso, wie ihn Katja oben beschrieb:

    • die im wissenschaftlichen Sinn "naiven" Zuschauer wurden bei den klassischen Mythen über Macht, Wunsch nach Macht und entsprechender Gefahr durch Feuerwaffen "abgeholt". Dann wurden sie mit auch eine Reise genommen, dass
    • Schußwaffen auch Spaß machen können,
    • Schußwaffen schützen können,
    • Schußwaffen es auch extra für Frauen und Jugendliche gibt,
    • Schießen mit Schußwaffen therapeutisch sinnvoll sein kann und

    stets wurden die gleichen bekannten Botschaften der Antis eingestreut

    • Schußwaffen führen zu mehr Tod und Leid,
    • wer Schußwaffen besitzt, der lebt dadurch gefährlicher,
    • Schußwaffenbesitz ist etwas für Leute, die töten wollen,
    • die Macht besitzen wollen,
    • für "psychisch auffällige" Menschen,
    • Schußwaffen brauchen Verbrecher zum Morden und in der organisierten Kriminalität,
    • Schußwaffen bringen Leid über ihre Nutzer
    • ...

    Diese Reportage war keine offene Hetze gegen den legalen privaten Besitz von Schußwaffen. Aber genau das macht sie so gefährlich. Sie verkauft den uneingenommenen Zuschauer das selbe, alte Muster von der gefährlichen Schußwaffe und den gefährlichen und geisteskranken Besitzern von Schußwaffen, ohne dass der normale Zuschauer die Manipulativität überhaupt erkennen kann, und ohne dass wir gute und große Ansatzpunkte bei Fehlern in der Reportage hätten. Schließlich könne doch auch keiner erwarten, dass man Studien, aus denen man zitiert, auch noch vollständig vorstellte. Man hat doch auich nichts Falsches behauptet. Man hat vielleicht das eine oder andere Detail nicht genannt. Aber weder Reporter noch Redaktion sind doch solche Fachleute, dass es ihnen hätte auffallen müssen, dass damit ein Anschein gegen den legalen, privaten Besitz von Schußwaffen bei einigen Zuschauern entstehen kann. :rolleyes:

    Euer

    Mausebaer

  6. Die Frage die ich mir beim Kernspin stelle ist:

    Hat der Buddelschiffbauer wohl die selbe "Belohnung" im Kopf wenn er das Schiffchen zerstörungfrei in die Flasche bekommen hat. Vermutlich ja.

    Das ist schon vielzu technikgläubig. :mega_shok: Je größer der Effekt der angesammelten und sich im Magnetfeld ausrichtenden Kerne von Sauerstoffatomen desto "aktiver" der Hirnbereich. Untersuchte man mit der gleichen Logik den Elektronenfluß in einem PC käme man zu dem Schluß, dass komplexe Rechenoperationen vorallem im Netzteil und durch den Lüftermotor erfolgten. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  7. Diesen genauen Sachverhalt sollen Juristen bewerten.

    Ich hatte Anspruch auf Leistung ordnungsgemäßer Reparaturarbeit.

    Hierzu hatte er mein Eigentum in Verwahrung. Durch die Sicherstellung ist eine neue Situation eingetreten, er selbst kann also die Verwahrung nicht mehr durch Herausgabe beenden. Die Sachlage dürfte sich auch anders darstellen als bspw. bei einem Einbruchdiebstahl. Aber s.o.

    Ich habe keinen Vertrag mit dem Land Hessen. Also gibt es da nicht viel Sachverhalt zu bewerten.

    Ein Werkvertrag beinhaltet auch das Recht auf (termingerechte) Rückgabe. Ist eine Rückgabe nicht (rechtzeitig) möglich, könnte eine Schadensersatzpflicht bestehen. Die Voraussetzung dafür wären, dass einem ein Schaden entstanden ist, die Unmöglichkeit der rechtzeitigem Rückgabe Herrn Abel zurechnen wäre und er dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz ist sicher absurd. Aber wenn das laufende Verfahren gegen ihn ausginge, dürfte das kaum ein Richter in einem Zivilverfahren anders sehen.

    Bezüglich eventueller Schäden an den vielleicht einmal zurückgegebenen Waffen ist das Spiel lustiger, weil zu beweisen wäre, ob die Waffen bereits bei Herrn Abel oder erst in der Obhut des Landes Hessen Schaden nahmen (Zurechenbarkeit). Dass da keiner "Hier" schreien wird, wäre anzunehmen. :closedeyes:

    Dein

    Mausebaer

  8. ... aber mein Vertragspartner war und ist Peter Abel. Damit ist er Ansprechpartner für alle meine vertraglichen Ansprüche. :closedeyes: Gegen des Land Hessen könnte ich nur versuchen Ansprüche aus dem Eigentum- und Besitzverhältnis geltend zu machen. Die Waffen, auch die Kundenwaffen, sind nun einmal als Beweise Bestandteile des Verfahrens gegen Herrn Abel. Damit sieht es baw erst einmal mau aus mit Herausgaben. Wenn das Land wollte, dann könnte es auch anders - aber Abweichungen vom 08/15-Vorgehen machen Extraarbeit und sind ein Extrarisiko. Also warum sollte man sich dort Extraarbeit machen und ein Extrarisiko eingehen wollen? :rolleyes:

    Dein

    Mausebaer

  9. Wer preiswert etwas Stunk machen und Arbeit für die Behörden kreieren möchte, der kann ja das Mittel der Petitionsbeschwerde wählen. Immerhin hat ja der Staat (Bund vollzogen nach Landesrecht) uns das Bedürfnis anerkannt, gerade jene Waffe zu besitzen, deren Besitz uns jetzt vom Land Hessen vorenthalten wird, ohne dass wir dazu aucdh nur ein Zucken beigetragen hätten. Wer nicht in Hessen lebt, könnte sogar an zwei Landtage in der Angelegenheit Petitionsbeschwerden einreichen. :lol::bud::lol:

    Ob's für die Dauer des Besitzentzugs ein Ersatzbedürfnis gibt? :AZZANGEL:

    Euer

    Mausebaer

  10. Das ist schwierig, da es sich in solchen Fällen nachträglich kaum noch korrigieren lässt. Oft habe ich den Eindruck, Hoplophobie ist nicht bloß instinktiv vorhanden, sondern wird mental antrainiert:

    ...

    Heute ist sich die (rationalere Seite) der Wissenschaften darüber einig, dass Phobien erlernt werden.

    Mineka & Cook gehen nach ihren Experimenten mit Neuweltaffen jedoch von einer genetischen Lerndisposition zu phobischen Reizen aus. Sie hatten in Gefangeschaft aufgezogenen Neuweltaffen (also südamerikanischen Äffchen), die keine eigene Erfahrung mit gefährlichen Tieren hatten, Filme gezeigt, in denen Szenen von panischen Affen der selben Art mit Szenen von Schlangen und Blumen sowie im Folgeexperiment von einem Spielzeugkrokodiel und einem lebenden Kanninchen zusammengeschnitten waren. Aufgrund der Filme sollten die Äffchen an dem gezeigten Vorbildern i.S. von Albert Banduras sozialkognitiver Lerntheorie (1963) lernen. Später mußten die Äffchen, um an interessante Nahrung zugelangen, über die gezeigten Tiere bzw. Gegenstände hinweg greifen. Das Ergebnis war, dass es deutlich weniger Äffchen wagten über eine Schlange als über eine Blume hinweg bzw. weniger über das Spielzeugkrokdil als über ein Kaninchen hinweg nach dem Leckerbissen zu greifen. Hieraus schlossen Mineka & Cook, dass Phobien gegenüber "natürlichen" Bedrohungen leichter erlernt werden könnten, als gegenüber anderen Dingen. Es also eine Lerndispostion für bestimmte Phobien gäbe.

    Persönlich nehme ich aber an, dass Mineka & Cook schlicht die kognitiven Fähigkeiten der Äffchen unterschätzten. Diese Affen besitzen alle ein Maul mit Zähnen und sind sicherlich auch alle im Spiel oder gar im Streit von einem Artgenossen gebissen worden und haben selbst gebissen. Sie haben also bereits gelernt, was man zum "gefährlich sein" braucht - ein möglichst großes Maul mit möglichst großen und spitzen Zähnen. Sowohl die Schlangen wie auch das Spielzeugkrokodil besaßen diese Attribute. Die Blumen und Kaninchen jedoch nicht. Sollten diese Äffchen über soetwas wie ein Verständnis für Absurdität und Humor verfügen, dürften sich viele von ihnen bei den Szenen mit den Blumen und dem Kaninchen so vorgekommen sein, wie wir, wenn wir uns die Szene mit dem Killerkaninchen, das nur durch die "heilige Handgranate von Antiochia" getötet werden kann, in Monty Phytons "Ritter der Kokusnuss" anschauen. :rotfl2:

    Dein

    Mausebaer

  11. Also meiner bescheidenen Erfahrung nach mögen Frauen tendenziell lieber Waffen mit fröhlich bunten Schichtholzschäften und Waffen mit Tragegriffen*). Letzteres vielleicht wegen den Tragegriffen bei Handtaschen. :rolleyes:

    *) Also konkret bei mir Voere 2185 Match und LuxDefTec L1A1.

  12. Geredet wird lediglich in SI- Foren. Ansonsten kommt da wenig bis gar nichts. Dieses ewig "man müsste", "man sollte", "man könnte" kotzt mich langsam an. Verschwendet hier keine Elektronen, sondern bekommt wirklich mal selbst den Hintern hoch. In Foren räsonieren wie schlecht die Welt ist und wie alle gegen "uns" sind mag für das eigene Ego gut sein (weil man sich halt von Gleichgesinnten verstanden fühlt) nur bewirkt es in der Öffentlichkeit genu null komma garnichts.

    OK,

    die Zeugen Jehovas sind beim Thema Reden wohl einiges rühriger als die meisten LWB. Trotzdem gibt es inzwischen auch schon so einige LWB, die sich immer wieder und i.d.R. kompetent und sachlich in eine Vielzahl privater Gespräche zum Thema privater Besitz von Feuerwaffen einbringen. Auch sind die Betätigungen im Internet nicht nur fachspezifische Waffen-Foren beschränkt. :bud:

    Dein

    Mausebaer

    edit: Zitat nachkopiert, weil sich der karlyman dazwischen gedrängt hat. ;)

  13. @ Karlyman

    Nicht "entweder oder", sondern "sowohl als auch" ist der Lösungsansatz. :bud:

    Die Antis werden nicht müde werden, jede Straftat mit einer Schußwaffe zu einer Katastrophe aufzubauen. Auch darauf werden wir immer wieder mit sachlichen Argumenten zu reagieren haben. Der stete Anti-Tropfen hat bei vielen schon das Denken ausgehöhlt, weil wir still gehalten haben. Jetzt müssen wir endlich reden.

    Dein

    Mausebaer

    1. sich über die Standart-BlahBlah-Auskunft beschweren :016: Als Bürger baben Du und Deine Forderungen ein Recht darauf, von Deinen Beauftragten resprktiert zu werden, selbst wenn er sie nicht akzeptieren will. :king:
    2. sich skupellos auch an die Abgeordneten der anderen Parteien wenden (OK, bei einigen kann man es sich inhaltlich schenken, aber um einen Halo von der großen, bösen Waffenbesitzerloby zu erzeugen taug es doch wieder :teu38: )
    3. Deine Schreiben als Mustervorlagen hier einzustellen und falles Du magst auch die Antworten, damit die, Deinem Vorbild folgen, deren sinnlos Antworten in ihren Schreiben vorweg nehmen können und so die Standardanworten noch sinnloser und absurder machen können. Vielleicht wird so der eine oder andere (_._)-litiker sich genötigt fühlen, selbst eine Antwort formulieren zu lassen

    Denn einer ist keiner, aber viele sind ein Macht - das Ameisenprinzip halt! :bud:

    Dein

    Mausebaer

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