Zum Inhalt springen

raze4711

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6.309
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von raze4711

  1. Sag mal , wieso ist dein Verhalten nur in diesem Forum so ? In anderen Foren , in denen du aktiv bist , verhälst du dich doch auch normal . Brauchst du das als Ventil für irgendeinen Druck der auf dir lastet ?
  2. Nicht alles was du lustig findest ist es auch .
  3. Die meinen Zahlenschlössern den Auslieferungscode vom Werk . So wie 1234 usw.
  4. Ich habe sogar schon einen Enkel 😉
  5. In Irland ist es meines Wissens anders . Dort wird das Grab nicht gemietet , sondern gekauft . Deshalb gibt es auf den Friedhöfen Gräber die 200 Jahre alt sind , während nebenan gerade eine Beisetzung stattfindet. Das Grab bleibt in der Familie , und es wird wiederholt belegt. Da stehen dann auf dem Grabstein oft Namen der letzten 200 Jahre. Sorry für OT
  6. Scheinbar war der Schrank schon eine Nummer größer. In einen kleinen Schrank hätten die Jungs ja sonst nicht rein gepasst.
  7. Da hätte das Spiel auch tödlich enden können. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weinstadt-feuerwehr-muss-jungen-aus-waffenschrank-befreien-a-bdac033e-8e74-40ab-b1c8-b46af546e539
  8. Stimmt. Habe ich mich falsch ausgedrückt. Danke für die Berichtigung
  9. Ob Schießgebehmigung benötigt wird oder nicht, bleibt immer noch die Gemeinde Quierschied , die das Salutschießen/ Böllern / Lärmen auf ihrem Friedhof nicht genehmigt. Das gilt aber für jede Gemeinde in Deutschland . Leider entscheidet da aber auch jede Gemeinde für sich selbst . Je nachdem wer auf der Behörde sitzt , und zuständig ist . Es gibt kein Bundesrecht / Landesrecht das darüber entscheidet . Es ist jedes Mal eine Einzelentscheidung , da der Friedhof nicht dem Bund / Land , sondern der Gemeinde gehört . Und die entscheidet für sich , was auf ihrem Grund und Boden erlaubt ist , oder nicht.
  10. Fassung von 2020 verbietet auch das Lärmen auf dem Friedhof . Wird schwer da eine Genehmigung zu erhalten.
  11. Genau . Dafür bedarf es zusätzlich zu einer Schießgenehmigung . Für Böller ( als Böller beschossen ) nicht. Petman hat es im ersten Beitrag geschrieben Salut schießen mit dem 98er
  12. So lange noch ? Bist du sicher ? 😉
  13. Das Handbuch der Bestatter ist aber kein Gesetzestext , der für den Grundstückseigentümer allgemeingültig ist . Beim Böllern auf Behördenflächen gilt ein kann , aber kein muss. Und bei dem von dir zitierten Text steht , daß zum Böllern die Genehmigung der Friedhofsverwaltung eingeholt werden muss . Stimmt also Aber nicht , das die Friedhofsverwaltung die Genehmigung auch erteilen muss . Und die Verwaltung verbietet das auch nicht, sie genehmigt das nicht. Gaaanz großer Unterschied.
  14. Also Ortsvorsteher / Bürgermeister fragen . Der darf entscheiden .
  15. Dann drücke ich euch mal die Daumen das der Bürgermeister eine Zusage erteilt. Bei meiner Hochzeit wollte der Schützenverein auch auf einem öffentlichen Platz böllern. Der Sachbearbeiter lehnte ab . Da war ich auch noch im Faßtnachtsverein aktiv. Unser Sitzungspräsident bekam das mit , und sagte ich sollte 2 Tage vor der Hochzeit wieder nachfragen . Ich fragte warum . Er erzählte mir , daß der Bürgermeister dann in Urlaub ist , und er als 1. Beigeordneter den Bürgermeister vertritt, und er das Böllern genehmigt . Hat geklappt
  16. Jesses. Dann muss die Pfalz für die Franzosen aber sehr unattraktiv gewesen sein . Die wollten sie nach 45 ganz schnell los werden . Während sie Kohle und Stahl aus dem Saargebiet brauchten , war Saumagen und Leberwurst wohl kein kulinarisches Highlight .
  17. Dann gib Gas. Im Regelfall ist die Beisetzung 3 Tage nach dem Ableben.
  18. Hast du in Geschichte nicht aufgepasst ? Das Saargebiet gehört die letzten 100 Jahre nicht zu Frankreich . Es stand lediglich zeitweise unter Französischer Kontrolle. Was übrigens bei der Pfalz auch so war . Dazu hatte das Saargebiet einen Status Quo . Hatte eine eigene Fußballnationalmanschaft.
  19. Hier gibt es keine Schützenvereine, die 200 aktive Mitglieder haben , und noch weniger Vereine die 10 Vereinsmitglieder zu einer Beerdigung stellen können .
  20. Hat die Gemeind doch überhaupt nicht. Sie verbietet ja nicht das Salutschießen, sondern das Salutschießen auf ihrem Grund und Boden . Dann sind es auf der Beerdigung 10 Teilnehmer denen es gefällt , und 20 denen es missfällt. Für wen soll sich die Gemeinde entscheiden ?
  21. Und so bitter das in dem Fall ist . Der Dorfplatz gehört auch der Gemeinde . Da besteht auch kein Rechtsanspruch auf Salutschiessen. Weder am Dorffest, noch am Weihnachtsmarkt. Alles eine Entscheidung der Gemeinde
  22. Und Morgen will jemand bei seiner Beerdigung das eine Heavy Metalband Highway to Hell spielt....... Wo ist das Bestattungsritial festgehalten ? Gibt es dazu eine Durchführungsverordnung ? Wenn nicht, gilt der Grundsatz " Wer die Musik bezahlt , entscheidet was gespielt wird " Es gibt ja auch keinen Zwang das die Beerdigung auf diesem Friedhof stattfinden muss . Im Nachbarort ist Salutschießen von der Gemeinde erlaubt . Wir durften im Nachbarort Salut schießen. Unabhängig der Zeit , wird das eine Klage ohne Sinn.
  23. Dann schau dir die Friedhofsordnung an . Wenn er eine Salutschiessen will , dann ist es für den anderen das Stören der Totenruhe . Es gilt also eine Abwägung der Interessen . Dabei wird die Zahl der Gegner , größer sein als die Befürworter . Und da zieht das größere Interesse
  24. Friedhof gehört der Gemeinde . Gemeinde versagt auf ihrem Grundstück und Boden das Salutschießen. Da bedarf es keines rechtsmittelfähigen Bescheid . In der Pfalz schon , da kapiert das scheinbar nicht jeder .
  25. Leider hat die Gemeinde auf dem Friedhof das Hausrecht .
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.