raze4711
Mitglieder-
Gesamte Inhalte
6.309 -
Benutzer seit
Alle Inhalte von raze4711
-
Sag mal , wieso ist dein Verhalten nur in diesem Forum so ? In anderen Foren , in denen du aktiv bist , verhälst du dich doch auch normal . Brauchst du das als Ventil für irgendeinen Druck der auf dir lastet ?
-
Nicht alles was du lustig findest ist es auch .
-
Die meinen Zahlenschlössern den Auslieferungscode vom Werk . So wie 1234 usw.
-
Ich habe sogar schon einen Enkel 😉
-
In Irland ist es meines Wissens anders . Dort wird das Grab nicht gemietet , sondern gekauft . Deshalb gibt es auf den Friedhöfen Gräber die 200 Jahre alt sind , während nebenan gerade eine Beisetzung stattfindet. Das Grab bleibt in der Familie , und es wird wiederholt belegt. Da stehen dann auf dem Grabstein oft Namen der letzten 200 Jahre. Sorry für OT
-
Scheinbar war der Schrank schon eine Nummer größer. In einen kleinen Schrank hätten die Jungs ja sonst nicht rein gepasst.
-
Da hätte das Spiel auch tödlich enden können. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/weinstadt-feuerwehr-muss-jungen-aus-waffenschrank-befreien-a-bdac033e-8e74-40ab-b1c8-b46af546e539
-
Stimmt. Habe ich mich falsch ausgedrückt. Danke für die Berichtigung
-
Ob Schießgebehmigung benötigt wird oder nicht, bleibt immer noch die Gemeinde Quierschied , die das Salutschießen/ Böllern / Lärmen auf ihrem Friedhof nicht genehmigt. Das gilt aber für jede Gemeinde in Deutschland . Leider entscheidet da aber auch jede Gemeinde für sich selbst . Je nachdem wer auf der Behörde sitzt , und zuständig ist . Es gibt kein Bundesrecht / Landesrecht das darüber entscheidet . Es ist jedes Mal eine Einzelentscheidung , da der Friedhof nicht dem Bund / Land , sondern der Gemeinde gehört . Und die entscheidet für sich , was auf ihrem Grund und Boden erlaubt ist , oder nicht.
-
Fassung von 2020 verbietet auch das Lärmen auf dem Friedhof . Wird schwer da eine Genehmigung zu erhalten.
-
Genau . Dafür bedarf es zusätzlich zu einer Schießgenehmigung . Für Böller ( als Böller beschossen ) nicht. Petman hat es im ersten Beitrag geschrieben Salut schießen mit dem 98er
-
Welche Büchsen in welchem Dekozustand dürfen an die Wand?
raze4711 antwortete auf threeseven's Thema in Waffenrecht
So lange noch ? Bist du sicher ? 😉 -
Das Handbuch der Bestatter ist aber kein Gesetzestext , der für den Grundstückseigentümer allgemeingültig ist . Beim Böllern auf Behördenflächen gilt ein kann , aber kein muss. Und bei dem von dir zitierten Text steht , daß zum Böllern die Genehmigung der Friedhofsverwaltung eingeholt werden muss . Stimmt also Aber nicht , das die Friedhofsverwaltung die Genehmigung auch erteilen muss . Und die Verwaltung verbietet das auch nicht, sie genehmigt das nicht. Gaaanz großer Unterschied.
-
Also Ortsvorsteher / Bürgermeister fragen . Der darf entscheiden .
-
Dann drücke ich euch mal die Daumen das der Bürgermeister eine Zusage erteilt. Bei meiner Hochzeit wollte der Schützenverein auch auf einem öffentlichen Platz böllern. Der Sachbearbeiter lehnte ab . Da war ich auch noch im Faßtnachtsverein aktiv. Unser Sitzungspräsident bekam das mit , und sagte ich sollte 2 Tage vor der Hochzeit wieder nachfragen . Ich fragte warum . Er erzählte mir , daß der Bürgermeister dann in Urlaub ist , und er als 1. Beigeordneter den Bürgermeister vertritt, und er das Böllern genehmigt . Hat geklappt
-
Jesses. Dann muss die Pfalz für die Franzosen aber sehr unattraktiv gewesen sein . Die wollten sie nach 45 ganz schnell los werden . Während sie Kohle und Stahl aus dem Saargebiet brauchten , war Saumagen und Leberwurst wohl kein kulinarisches Highlight .
-
Dann gib Gas. Im Regelfall ist die Beisetzung 3 Tage nach dem Ableben.
-
Hast du in Geschichte nicht aufgepasst ? Das Saargebiet gehört die letzten 100 Jahre nicht zu Frankreich . Es stand lediglich zeitweise unter Französischer Kontrolle. Was übrigens bei der Pfalz auch so war . Dazu hatte das Saargebiet einen Status Quo . Hatte eine eigene Fußballnationalmanschaft.
-
Hier gibt es keine Schützenvereine, die 200 aktive Mitglieder haben , und noch weniger Vereine die 10 Vereinsmitglieder zu einer Beerdigung stellen können .
-
Hat die Gemeind doch überhaupt nicht. Sie verbietet ja nicht das Salutschießen, sondern das Salutschießen auf ihrem Grund und Boden . Dann sind es auf der Beerdigung 10 Teilnehmer denen es gefällt , und 20 denen es missfällt. Für wen soll sich die Gemeinde entscheiden ?
-
Und so bitter das in dem Fall ist . Der Dorfplatz gehört auch der Gemeinde . Da besteht auch kein Rechtsanspruch auf Salutschiessen. Weder am Dorffest, noch am Weihnachtsmarkt. Alles eine Entscheidung der Gemeinde
-
Und Morgen will jemand bei seiner Beerdigung das eine Heavy Metalband Highway to Hell spielt....... Wo ist das Bestattungsritial festgehalten ? Gibt es dazu eine Durchführungsverordnung ? Wenn nicht, gilt der Grundsatz " Wer die Musik bezahlt , entscheidet was gespielt wird " Es gibt ja auch keinen Zwang das die Beerdigung auf diesem Friedhof stattfinden muss . Im Nachbarort ist Salutschießen von der Gemeinde erlaubt . Wir durften im Nachbarort Salut schießen. Unabhängig der Zeit , wird das eine Klage ohne Sinn.
-
Dann schau dir die Friedhofsordnung an . Wenn er eine Salutschiessen will , dann ist es für den anderen das Stören der Totenruhe . Es gilt also eine Abwägung der Interessen . Dabei wird die Zahl der Gegner , größer sein als die Befürworter . Und da zieht das größere Interesse
-
Friedhof gehört der Gemeinde . Gemeinde versagt auf ihrem Grundstück und Boden das Salutschießen. Da bedarf es keines rechtsmittelfähigen Bescheid . In der Pfalz schon , da kapiert das scheinbar nicht jeder .
-
Leider hat die Gemeinde auf dem Friedhof das Hausrecht .