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raze4711

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  1. Wer Interesse an den Fotos ohne Text hat .... https://stock.adobe.com/de/search?creator_id=157366&filters[content_type%3Aphoto]=1&filters[content_type%3Aillustration]=1&filters[content_type%3Azip_vector]=1&filters[content_type%3Avideo]=1&filters[content_type%3Atemplate]=1&filters[content_type%3A3d]=1&filters[fetch_excluded_assets]=1&filters[content_type%3Aimage]=1&order=relevance&safe_search=1&k=Hunter&search_page=1&search_type=usertyped&acp=&aco=Hunter&get_facets=0
  2. Hat ja .al wieder lange gedauert bis das Thema wieder bei den übliche Parolen gelandet ist . Eines ist sicher am Morgen wird es hell , am Abend wird es dunkel , und bei WO triftet so gut wie jedes Thema in diese Richtung ab .
  3. Wo sind denn diese Bilder in Thüringen aufgestellt , und was ist auf den restlichen Bildern abgebildet ? Oder ist das so geheim ?
  4. Wenn da zwischen Abschrauben und Wegwerfen nicht das Zueignen wäre . 😉
  5. Das einzigste was ich sehe , sind 2 Fotos mit Schildern . Kein Bezug zur Linke , kein Link mit Hintergründen . Aber die Verurteilung hat hier schon angefangen . Selbst die Googlesuche : Schilder Linke Wald Thüringen Jäger .... zeigt diese Fotos nur bei WO . Sehr erstaunlich 😙
  6. Bei der ganzen Diskussion , einfach mal das hier durchlesen . https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/ Videoüberwachung im Privatbereich . Das Thema Videoüberwachung ist sehr komplex. Nicht nur Schwarz und Weiß. Und bei Sprüche ob man mir den Unterschied zwischen Privatbereich und Öffentlichkeit erklären soll , sollte man sich einfach mal mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten über die geplante , oder bestehende Videoüberwachung unterhalten . Das ist wie mit dem Sachbearbeiter der Warfenbehörde , Staatsanwalt..... Richter . Die sind oft ganz anderer Meinung . Wer natürlich das entsprechende Rechtswissen hat , kann sich das sparen . Aber ein ..... ich bin der Meinung ...... zählt bei Behörde und Gericht nichts .
  7. Seltsam seltsam . Als ich letztens geschrieben habe , das die Überwachung der behördlichen Überprüfung der Aufbewahrung mit Videoanlage und Aufzeichnung , fragwürdig zu sehen ist , wurde ich von manchen Zeitgenossen gleich mal wieder angemacht . Jetzt wird das Verhalten der Schützen überwacht, schon wird dagegen gewettert. 😄😄😄😄
  8. Stand das in meinem verlinkten Bericht ? Ist mir überhaupt nicht aufgefallen.
  9. Ich habe ja einen Link dazu gepostet . Die Geschichte mit dem Filmen kann ein Richter ganz anders sehen . Ich hatte vor ein paar Wochen eine Kontrolle . Da ich mich an die Vorgaben der Aufbewahrung halte gab es wie zu erwarten absolut keine Probleme .
  10. Hier stehen einige interessante Beispiele zu dem sehr komplexen Thema Notwehr https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/strafrecht/rechtfertigungsgruende/notwehr-32-stgb
  11. Also für was ich dich halte ...... nee , sage ich nicht 😄 Und wer ist wir ? Also Pastis , WOF , BigMamma . Wenn jemand so eine gespaltene Persönlichkeit hat ,das er in einem Faden mit sich selbst schreibt . 😂 Aber wir hatten das schon, mit dir zu diskutieren rentiert nicht. Verlorene Lebenszeit
  12. Genau , vielleicht reagiert so eine Mutter nicht gleich so aggressiv darauf , und lacht darüber , weil der Gegenüber bei solch einer Ausdrucksweise geistig auch so dünn ist . Aber das zu verstehen, gelingt nicht jedem . Dann kommen solche Bemerkungen wie von dir. 😄
  13. Sehr vieles ins Notwehrfähig , nur muss man halt aufpassen , das es nicht zu Notwehrexzess kommt .
  14. Ach WOF/Pastis/BigMamma oder unter welchem Namen du sonst noch unterwegs bist. Bist du im wirklichen Leben auch so arm ? Verständlich ist es ja . Sachlich und fachlich kommt da leider ..... überhaupt nichts.
  15. Dann ist es ja auch keine Drohung von ihm , weil er die angekündigte Tat nicht umsetzen kann.
  16. Das mit dem Straffrei und gebrochenen Knochen , ausgeschlagen Zähnen beim Gegenüber , musst du aber mit dem Richter klären , wie der das sieht 😉
  17. Dann bist du ja kein Opfer . Es geht um deine Mutter . Und da könnte es passieren das die da eine gaaanz andere Meinung dazu hat 😂
  18. Das kannst du so nicht sagen . Beim Notwehrexzess überschreitet du die Erforderlichen Maßnahmen im Notwehrfall . Bei einem Angreifer , der mit einer Schusswaffe auf die zielt , ist der zweite Schuss egal wohin gerechtfertigt . Einen kleinen , schmächtigen Abgreifer , der ohne Waffe dir eine Bachpfeife verpassen will, und den du mit einem Knüppel krankenhausreif schlägst , hast du das wohl überschritten.
  19. Es ist zwar zulässig seinen privaten Bereich mit Videokameras zu überwachen , aber wenn dann Aufzeichnungen dazu kommen , dann gibt es da schon Stolpersteine . Da der Behördenvertreter im offiziellen Auftrag da ist , kann er nicht frei entscheiden den überwachten Bereich nickt zu betreten . Wie dann ein Gericht das Aufzeichnen beurteilt , weil ja doch Persönlichkeitsrechte verletzt werden , steht auf einem andren Blatt . Dazu kommt , daß eine Aufzeichnung nicht rechtens ist , wenn es alternative Maßnahmen gibt , die nicht oder weniger tief in das Recht auf Schutz personenbezogener Daten eingreifen, im konkreten Einzelfall existieren und den Zweck der Videoüberwachung ebenfalls erreichen würden. Das wird durch eine weitere Person die bei der Überprüfung anwesend ist , zu erzielen sein . Ich wäre mir persönlich also nicht so sicher , daß es zulässig ist die Überprüfung zu Filmen . Mehr dazu ist hier nachzulesen . https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/videoueberwachung/videoueberwachung-von-haus-und-grund/
  20. Da gab es doch sogar eine ähnliche Fernsehserie mit dem Thema . " Big Brother " 😄
  21. Es soll sogar Paare geben die stellen dann ihre "Filmchen" bei einschlägigen Plattformen im Internet ein 😄
  22. raze4711

    Wieviele Läufe?

    Ob es nun mein Erlaubnisfrei ist . Hauptsache wir haben einen Nenner 😌
  23. raze4711

    Wieviele Läufe?

    Das Waffengesetz erlaubt die den Erwerb , ohne das du eine Erwerbsgenehmigung der Behörde brauchst. Aber Haare spalten müssen wir deswegen nicht . Wenn du den reinen Text siehst , hast du recht . Auf der anderen Seite ist das Gesetz die Erlaubnis zum Erwerb.
  24. raze4711

    Wieviele Läufe?

    Was ist bekannt erlaubnisfrei , und was ist mein erlaubnisfrei , wenn es um EWB Waffenteile geht ? Wenn es um EWB Waffenteile geht , gibt es weder allgemein erlaubnisfrei , noch mein erlaubnisfrei . Der Erwerb von EWB Waffenteilen ist immer an ein Erlaubnis gebunden . Für eine Wechsellauf ist die Erlaubnis im Waffengesetz begründet . Wäre keine Erlaubnis erforderlich , könnte jeder Mensch zum Waffenhändler gehen , und ein EWB Waffenteil kaufen.
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