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grayson

WO Gold
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Alle Inhalte von grayson

  1. grayson

    Leihschein

    Solange es für Dich eine Lappalie ist, steht Dir das natürlich zu. Ich würde aus meinem Vereinsumfeld heraus alle Hebel dagegen in Bewegung setzen. Dort wäre das keinesfalls eine Lappalie. Wie soll sonst ein Mitglied , das zwar eine WBK hat, aber keine Waffe in einem bestimmten Kaliber mit Vereinswaffe auf einen Wettkampf gehen? Das kommt bei uns sehr regelmäßig vor. Zuletzt am Montag dieser Woche. Ich wäre als Besitzer von (damals) 5 KW und 4 LW auch schon persönlich betroffen gewesen. Konkret hätte ich mir die Teilnahme an mindestens 2 x DM abschminken können. Und bei einer davon kam ein Titel raus. Wir leben meines Wissens immer noch in einem Rechtsstaat (spart Euch bitte Kommentare zu wahrgenommenen Diskrepanzen zwischen Realität und Theorie. NICHTS ist perfekt!) und der ist primär dadurch geprägt, dass das Verwaltungshandeln an die Gesetze gebunden ist. Also möge sich die Behörde bitte genau so an das Gesetz halten wie der gesetzestreue und rechtschaffene Bürger und Waffenbesitzer. Zum Glück teilt meine Waffenrechtsbehörde sowohl diese Ansicht als auch meine Lesart des WaffG.
  2. grayson

    Leihschein

    Kann Deine Behörde das aus dem Gesetz oder der AWaffV begründen? Würde mich wundern.
  3. Das liegt auch an der geschossenen Disziplin, nicht nur am Ehrgeiz oder der Zeit. Versuch mal, rein aus Spaß, völlig ohne Ehrgeiz, mit nicht mehr als einer 50er Schachtel z.B. Fallscheibe zu schießen (Ich schreibe bewusst nicht "trainieren"). Nach wenigen Minuten bist Du fertig und frustriert, weil nix mehr da ist. Und da Fyodor dynamische Disziplinen bevorzugt, sind >300 völlig normal.
  4. Aktive Dienstjahre: 8 Anzahl gegessener Erbsensuppen: 3 Davon anlässlich "Tag der offenen Tür": 3 Nach meiner begrenzten Erfahrung (s.o.) gab es Erbsensuppe tendenziell genau dann, wenn Zivilisten in größerer Anzahl in der Kaserne sind, um das "typische" Essen vorzuführen. Mein Lieblingserlebnis zur Erbsensuppe war allerdings deutlich vor meiner Dienstzeit bei einem Truppenbesuch: Wir Zivilisten bekamen Erbsensuppe, während in der selben Truppenküche die Soldaten SchniPoSa hatten...
  5. § 2247 (1) BGB: [..] geschriebene und unterschriebene Erklärung [..] MarkF hatte den 2247 explizit genannt... und ich bin sicher kein Jurist.
  6. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/WaffG.pdf ist bereits die aktuelle Version... gruß, grayson
  7. Hätte ich auch genommen, wenn wir denn die Wahl gehabt hätten... Isomatte und Scheunenboden schlagen Panzerstahl in Sache Bequemlichkeit deutlich!
  8. Das wäre der deutliche Beweis dafür, dass es seeehr unterschiedliche Ansichten zum korrekten Verhalten eines Vorgesetzten gab. Die reine Idee eines KpChef, NICHT die Härten und Entbehrungen seiner Soldaten zu teilen, war in meinem militärischen Umfeld zwischen '96 und '04 nicht vorstellbar. "Campiert" haben wir allerdings auch auf dem Dickblechauto, und der Chef hatte das gleiche Modell. Die Dislozierung der damaligen PzFlak, bei der ja nicht mal jede Besatzung ein eigenes Gefechtsfahrzeug hatte, ist zugegebenermaßen mit einer geschlossen eingesetzten PzKp, die dann im Gefecht unmittelbar durch den Chef geführt werden muss, nicht vergleichbar.
  9. Ja natürlich. Wir hatten das Zeug oft genug auf nem 5-Tonner auf der Ladefläche. Aber da bleibt doch jemand dabei. Zumindest war das bei uns ein eherner Grundsatz: Keine Handwaffen ohne Aufpasser.
  10. Recht hat er trotzdem. Ein echter Panzer hat heutzutage eine Masse um die 60t. Gruß, grayson der auf dem Leo 2A4 gelernt und gelehrt hat P.S.: Aufbrechen eines Vorhängeschlosses (ob nun am TPz oder am KPz) ist nicht wirklich schwierig. Warum da allerdings Handwaffen drin aufbewahrt wurden? Das hätte es in den Einheiten, in denen ich gedient habe so nicht gegeben.
  11. Falsch. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Nr. 3 WaffG: "3. Erlaubnisfreies Führen 3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;" Steinschloss ist eindeutig Funkenzündung... Das mit den Piratenfilmen ist natürlich korrekt. Gruß, grayson P.S.: @Iffets: was für eine Waffe ein Steinschloßgewehr ist, musst Du nicht wissen. Was im WaffG steht, schon. Ich bekomme immer mehr Zweifel an dem Sachkundekurs... so wirklich viel wurde da nicht vermittelt, oder?
  12. Schon mal in die AWaffV, §13 (11) geschaut? "Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen [...] insbesondere im Zusammenhang mit [...] dem sportlichen Schießen [...] unter angemessener Aufsicht aufzubewahren [...] wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist" Absätze 1 bis 8 definieren die hoffentlich allseits bekannten Anforderungen an Waffen- und Munitionsschränke Wozu sollte die Polizeibehörde nötig sein? Das ist auch die Rechtsgrundlage für das Hotelzimmer. Ob der Hotelier dem erlaubnisfreien Führen im Hotel zustimmen muss: Ich weiß es nicht. Ist in "meinen" Wettkampfhotels aber auch völlig unproblematisch, die wissen warum ich dort übernachte. Gruß, grayson
  13. grayson

    Munitionsklau

    Die neue Truppenküche in Külse war ja wenigstens noch ein bisschen in Nutzung... Warte mal, ich war 2003-04 zuletzt dort, da war sie schon fertig. Zugemacht wurde dann ... ich glaube ... Ende 2006? Zumindest hat man dort was aus dem technischen Bereich gemacht und die Stadt nutzt das ebenfalls 2003/04 neu gerichtete Hallenbad weiter. Gruß, grayson alter 363er
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