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Götterbote

WO Silber
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  1. Selbst Chewbacca könnte dort noch einen Schönheitspreis gewinnen. Gruß Jens ...der von NRW nach Oberbayern gezogen ist.
  2. Und wieso hatte ein "mehrfach" Vorbestrafter eigentlich noch eine WBK und legale Waffen?! Oder wird die zuständige Behörde erst aktiv, wenn man Reichsbürger wird?
  3. Die haben dort vielleicht schon auf die Winterzeit umgestellt.
  4. Richtig! Es reicht dafür ein "netter" Flüchtling, der einen die Bedienung erklärt....und davon gibt es ja hier genug.
  5. Das kann man so nicht stehen lassen. Als das G36 bestellt wurde, nahm die Bundeswehr schon ein paar Jahre an "Auslandseinsätzen" teil. Nur das diese nicht so genannt wurden und erst mit dem Einsatz auf dem Balkan offiziell wurden.
  6. Das lief bei mir genauso. Vor dem Studium war ich SaZ12, Waffeninstandsetzer und Feuerwerker EOD bei der Bundeswehr. Dazu bin ich seit über 25 Jahren Sportschütze und seit 16 Jahren Wiederlader. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meinem Fachwissen im Bereich Waffen und Munition bei den großen Rüstungsbetrieben und Waffenherstellern punkten kann. Fehlanzeige! Fachwissen interessiert die nicht! Bei den großen Munitionsherstellern ist man an promovierten Mathematikern und Physikern interessiert. Bei den Handfeuerwaffenherstellern sind Konstrukteure mit Studium beliebt. Besonders die mit Berufserfahrung in der Fachrichtung kunststoffgerechtes Konstruieren von Spritzgusswerkzeugen. Die Plastikgriffstücke und -gehäuse sollen sich ja nicht nach dem Ausstoßen aus der Form verziehen. Was heute anscheinend immer noch ein großes Problem darstellt. Daher werden die Teile krumm gespritzt, damit sie sich beim Erkalten gerade ziehen. Mit Fachwissen kann man auch anecken. Bei einem Bewerbungsgespräch wurde ich von einem Abteilungsleiter, der auch Sportschütze war, über das WaffG ausgefragt. Oh Mann, war dieser Typ peinlich. Nachdem er mir mit den Paragraphen kein Bein stellen konnte, versuchte er mich mit Grundlagenwissen in der Produktentwicklung auf's Kreuz zu legen. Pech für ihn, dass es meine Vertiefungsrichtung Produktentwicklung im Maschinenbaustudium war. Er meinte, dass ich alles falsch beantwortet hätte. Ich war nach diesem Vorstellungsgespräch froh, dass ich in diesem Rüstungsunternehmen keine Anstellung gefunden habe. Für Büchsenmacher interessiert sich auch keiner. Es reicht denen ein einziger pro Schicht aus, damit wenigstens ein Mensch mit einer Waffenherstellungslizenz anwesend ist. Wenn man sich bei zivilen Jagdwaffenherstellern bewirbt, kann man überhaupt froh sein, wenn eine man eine Antwort auf ein Bewerbungsschreiben erhält. Am Ende bin ich doch sehr froh eine Anstellung als Abteilungsleiter in der Automobilbranche erhalten zu haben.
  7. Ich dachte immer, dass die Zuverlässigkeit mit der Einholung der uneingeschränkten Auskunft aus Berlin überprüft wird. So wurde mir das jedenfalls früher immer von meiner Behörde erzählt.
  8. Ich glaube, die Antwort auf deine Frage kennst du bereits schon.
  9. Du hast meinen Beitrag falsch verstanden. Ich meinte damit, dass diese spezielle "Landestracht" uns in Deutschland irgendwann einmal vorgeschrieben werden könnte.
  10. Damals waren diese Kostüme ein freiwilliger Spaß. Wenn wir nicht aufpassen, könnte uns diese Anzugordnung bald schon vorgeschrieben werden.
  11. Götterbote

    Durchschuss

    Don't feed the Troll!
  12. Hast du von dieser Zeitung etwas anderes erwartet?
  13. Die Stempel findest du aber eher selten auf Teilesätzen von ehemaligen Kriegswaffen.
  14. Richtig. Aber hier kann man aber auch lesen was passiert, wenn man über eGun Deko's kauft.
  15. Von Privat auf z.B. Flohmärkten oder von Händlern auf Börsen bekommt man in der Regel keine Rechnung, wenn es sich nicht um erlaubnispflichtiges Material handelt.
  16. Gehört dazu aber nicht ein Nachweis darüber, wann und von wem man eine Dekowaffe erworben hat?
  17. Das bedeutet zusätzlich aber auch, dass viele Dekowaffenhändler einpacken können und sich einen neuen Beruf suchen müssen. Falls der Dekowaffenhandel nicht nur ein Nebenerwerb war.
  18. Es sei denn, es ist dem Wiederlader ausdrücklich verboten. Bei mir in der Erlaubnis nach §27 wurde dieses Verbot von der Behörde eingetragen. Ist mir aber auch erst vor ein paar Tagen aufgefallen.
  19. Solange diese Sammler den Besitz ihrer Dekowaffen nicht freiwillig anmelden, haben diese nichts zu befürchten. Oder wie hoch schätzt du die Chance ein, dass demnächst alle Haushalte in der EU nach Dekowaffen durchsucht werden?
  20. Es ist in der Tat meine Auslegung von SprengG und SprengVwV, die auch durch Erfahrungen mit den Behörden anderer §27 Inhaber, mit denen ich persönlichen Kontakt hatte, in den gut letzten 15 Jahren immer wieder bestätigt wurde. Ich habe aber nichts von "Wiedergewinnung" geschrieben, sondern von "Pulvergewinnung". Ein gutes Beispiel dafür ist m.E. das übliche Sylvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen mit 18 Jahren erlaubnisfrei erworben werden. Das Öffnen der Feuerwerkskörper zur "(Schwarz)Pulvergewinnung" ist jedoch verboten, wenn man nicht über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Welcher Normalbürger hat diese denn wirklich? Wenn ich mit meinen WBK's in einem Waffengeschäft Fabrikmunition erwerbe, dann erwerbe ich kein Treibladungspulver für das ich eine Erlaubnis nach §27 SprengG benötige, sondern ein Endprodukt, dass zum heißen Delaborieren vorgesehen und nicht zur Pulvergewinnung bestimmt ist. Ich kenne jedenfalls keinen Passus in den Gesetzen, die es mir mit einer Erlaubnis nach §27 SprengG erlauben, Pulver aus Fabrikpatronen zu gewinnen.
  21. Habe ich irgendwo geschrieben, dass der User mit den meisten Beiträgen automatisch recht hat? Es ging mir nur um seine Wortwahl.
  22. Dann hast du aber Satz 27.8.1 und 27.8.2 mit einander verglichen oder?
  23. Sorry, dass ich dir heute erst antworte. Auf dem Fachkundelehrgang hast du ja bestimmt auch gelernt, dass du nur Treibladungspulver (NC-, Schwarzpulver, Pyrodex usw.) erwerben darfst, für die du auch in deine Erlaubnis eingetragen bekommen hast. Zudem darfst du das (zugelassene) Pulver nur in den zugelassenen und nach aktuellstem Stand der Vorschriften entsprechend beschrifteten Gebinden erwerben. Zuletzt muss der Erwerb der Treibladungspulver vom Händler oder anderen Berechtigten in deiner Erlaubnis eingetragen sein. Wenn du also Fabrikmunition delaborierst verstößt du mindestens gegen den letzten Punkt. Bei gewerbsmäßigen Wiederladern kann das schon wieder anders aussehen. Du denkst vielleicht, dass ich SprengG und SprengVwV zu streng auslege, aber in der jetzigen Situation in Deutschland, gehe ich davon aus, das nicht automatisch alles erlaubt ist, was nicht wortwörtlich untersagt ist.
  24. Für jemanden, der im Vergleich zu anderen Usern hier erst sehr wenige Beiträge geschrieben hat, vergreifst du dich aber sehr schnell im Umgangston. Wenn du besser informiert bist als meine Wenigkeit, dann zitiere doch selbst mal ein paar Rechtsgrundlagen. Ansonsten kannst du dir mal in 27.13 SprengVwV anschauen.
  25. Du hast das Bedürfnis nachgewiesen, sonst hättest du das grüne Büchlein damals nicht bekommen. Du musst nicht für jede Verlängerung das Bedürfnis neu nachweisen. Vielleicht hat dein SB dir nur alle möglichen Formulare mitgegeben, ohne zu kontrollieren, was du wirklich brauchst.
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