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mühli

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  1. Fängt mit den Initialen C.R. an.
  2. Kurzum gesagt, der deutsche Gesetzgeber könnte auch so ein Erwerbsrecht bezüglich Schusswaffen wie in Österreich/Schweiz für Grund SV Zuhause ermöglichen. Will er aber nicht, was durchaus mehr als fragwürdig ist bzw. zu hinterfragen ist, warum eigentlich nicht?
  3. Natürlich würde ich es in so einer Situation tun. Einen mit Messer bewaffneten Einbrecher etc. waffenlos oder auch mit dem Messer zu begegnen ist lebensmüde bzw. lebensgefährlich. Was meine Heimat von Deutschland im Prinzip stark unterscheidet, man darf in meiner Heimat legal eine Schusswaffe erwerben für Zuhause im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung. Ich persönlich kenne eine Frau in einem Nachbarskanton, die hat ebenfalls eine Sig P 230 in 9 mm kurz für den Fall der Fälle Zuhause. Sie meinte einmal zu mir, sie kommt gut mit der Waffe zum üben am Schiessstand zurecht, da sie auch für (kleine) Frauenhände gut zu halten und zu schiessen ist. Es tönt jetzt vielleicht blöd, aber es gibt inzwischen einen hohen Frauenanteil in meiner Heimat, die ebenfalls eine Schusswaffe für Zuhause haben. Erstens weil sie es dürfen und zweitens, weil es legal ist. In Deutschland hätte ich jedenfalls nicht so sagen wir einmal so, einfach eine Sig P 230 in 9 mm kurz bekommen, da dies ja nicht eine typische Sportschützenwaffe ist.
  4. Hypothetisch betrachtet. Ich dürfte legal in meiner Heimat bsp. meine Sig P 230 in 9 mm kurz durchgeladen in meiner Nachtischschublade aufbewahren, während ich im Bett schlafe. Würde ich von einem Einbrecher überrascht bzw. rechtzeitig wach, kann die Pistole greifen und trotz Drohung meinerseits, greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen. Wie dann dies vor Gericht gewertet wird, ist wiederum eine andere Sache. Dort wird dann sehr genau abgeklärt ob eine Schussabgabe auf den Einbrecher in der spezifischen Situation gerechtfertigt war oder eben auch nicht. Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich nie in einer solchen Situation war und ich möchte es auch nicht erleben müssen. Egal wie es vor Gericht rauskommen würde, es wäre bestimmt eine sehr unangenehme Erfahrung.
  5. Komplett d'accord. Wäre das bei uns so, hätten ganz viele LWB's bereits die Waffen abgeben müssen. Bei uns kostet es 250 Franken, wenn man bei Rot geblitzt wird.
  6. Schon bekannt? Link https://www.pirsch.de/news/waffenrechtsverschaerfung-viel-gefuehl-wenig-fakten-38606
  7. Die Schweiz wurde vergessen (mit wenigen Ausnahmen was Sportschiessen angeht). Ich durfte sogar legal meine Dienstpistole aus Armeezeiten ins Privateigentum übernehmen, weil ich meine Dienstpflicht vollumfänglich erfüllt habe. Geht kaum in anderen Ländern!
  8. Videobeitrag zur Thematik.
  9. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Was heisst das konkret? Ich fürchte damit, kann man alle AR 15 Devirate und co. verbieten. Auch zig andere Halbautomaten bsp. im beliebten Kaliber 9 mm Para, wären damit ernsthaft gefährdet. Falls das wirklich kommen sollte, wird das eine Menge Waffenbesitzer in Deutschland betreffen und ob es dafür eine Entschädigung gibt, wage ich zu bezweifeln. Leider halte ich Faeser und Konsorten für verrückt genug, dass dies tatsächlich kommen könnte!
  10. Gute Frage, weil es derzeit in Deutschland so geregelt ist weitestgehend? Im Prinzip braucht es (insbesondere wenn man alleine ohne Aufsicht ist) eigentlich nur die Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen zu beherrschen und anzuwenden. Dann geht es aus eigener Erfahrung recht gut und jeder ist dann da selbstverantwortlich - Stichwort Eigenverantwortung. Nebenbei bemerkt: In meiner Heimat findet ja alljährlich das eidgenössische Feldschiessen statt. Darunter hat es immer wieder Teilnehmer, die entweder viele Jahre nicht mehr geschossen haben oder noch gar nie geschossen haben. Dank den guten Instruktoren vor Ort, wird diesen Umständen gut Rechnung getragen und in der Regel geht das reibungslos über die Bühne.
  11. Ich besitze eine Beretta Jetfire in 25 ACP. In meiner Heimat kein Problem damit zu schiessen. In Deutschland wäre das schon schwieriger, insbesondere dann wenn man kein Sammler ist. Mehr als 10 Meter Schussdistanz macht mit dem "Pistölchen" nicht wirklich Sinn. Taschenpistolen in dem Kaliber gebe es reichlich. Auch vielleicht was für Pistolen in 7,65 mm Browning. Gab ja vieles in dem Kaliber. Habe selbst da eine Astra 5000 und macht zwischendurch immer wieder einmal Spass.
  12. Swisswaffen ist meines Wissens nicht mehr aktiv im Forum und ich kenne den Stempel auch nicht.
  13. Ich sehe das Problem beim Schiessen als Vereinsmitglied als Bedürfnisgrund für folgende Gründe. Jemand kriegt plötzlich gesundheitliche Probleme, wird ernsthaft krank langfristig und kann bsp. deswegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr im Verein schiessen gehen. Eingeschränkt heisst, er ist vielleicht in verschiedenen Disziplinen, Langwaffe traditionell Repetierer, Halbautomat Langwaffe, Kurzwaffe Revolver, Kurzwaffe 9 mm Para usw. aktiv. Jetzt kann er wegen der Erkrankung nur noch die Kurzwaffen schiessen regelmässig. Müsste er dann, die Langwaffen an eine berechtigten Person oder juristische Person bsp. Verein überlassen bzw. verkaufen? Deshalb die Frage, weil aus gesundheitlichen Gründen sein Bedürfnis für Langwaffen bzw. seinen Disziplinen mit Langwaffen wegfällt. Natürlich kann es auch passieren, dass im genannten Beispiel die Krankheit so schlimm sein könnte, dass die betroffene Person den Schiesssport ganz aufgeben müsste und somit seine Waffen komplett verkaufen/veräussern müsste. Die Frage ist auch stellt, ist es eine kurzfristige schwere Erkrankung die heilbar ist oder eine langfristige Erkrankung, die sehr wahrscheinlich nicht oder nicht ausreichend heilbar ist. Bei kurzfristiger heilbarer Krankheit ist die Frage in den Raum gestellt ob die betroffene Person, trotzdem die Waffen abgeben müsste dauerhaft oder nur temporär? Das zweite Problem dürfte bei Arbeitnehmer das Risiko bestehen, plötzlich einen anderen Job oder andere Arbeitszeiten bsp. Schichtarbeitszeiten zu bekommen, wo man den Schützensport im Verein, nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben kann. Wenn man da als Betroffener keine Lösung findet, bleibt einem in letzter Konsequenz vielleicht auch nur noch der Verkauf der Waffen an Berechtigte. Ein dritter Grund wäre auch ein Umzug bsp. in ein anderes Bundesland. Vielleicht gibt es am neuen Wohnort die Disziplin welche man vorher schoss gar nicht. Was macht man dann? Entweder den vielleicht ganz langen Weg bsp. mehrere 100 Kilometer zum alten Verein, auf sich nehmen oder notfalls auch die Waffe verkaufen müssen! Entschuldigt die vielen Fragen, aber als Aussenstehender ist mir nicht klar, wie man in solchen von mir aufgezählten hypothetischen aber durchaus realistischen Fällen korrekt reagieren müsste. Da habt ihr sicherlich mehr Ahnung und Wissen als ich.
  14. Ich fürchte das ist von der deutschen Politik/Regierung so gewollt. Eher würde der Rhein rückwärts fliessen, als das Nancy und co. das Bedürfnissprinzip aufhebt. In meiner Heimat geht es ja mit Ausnahmen auch weitestgehend ohne. Solange man sich benimmt und nicht über die Stränge schlägt geht das auch. Es gibt bei uns auch Leute, die bsp. eine Pistole kaufen für den Selbstschutz Zuhause und auf dem Stand/Schiesskeller üben. Ich persönlich "musste" das zivil nie lernen, wurde da gratis und franko in der Armee daran ausgebildet. Ich persönlich sehe das so. Egal ob Jäger, Sammler, Schütze, freie Waffen, scharfe Waffe, Schwarzpulver oder modern usw. ein Verband sollte ja möglichst alle direkten oder indirekten Waffenbesitzer vertreten. Nur meine Meinung dazu.
  15. Meine Heimat Schweiz nicht vergessen. Dort sind die meisten Waffenbesitzer auch nicht aktiv im Schützenverein. Sowas wie in meinem Beispiel eine Mauser 1910 in 25 ACP oder eine Makarov in 9 mm Makarov darf ich einfach erwerben/besitzen, ohne dass ich da schiesssportliche Aktivitäten nachweisen muss in einem Schützenverein oder ähnliches. Bin überzeugt, wäre auch in Deutschland ohne weiteres möglich, ist aber von der Politik/Regierung nicht gewollt. Ja ich weiss, es gibt in Deutschland noch eine rote WBK, aber da sind die Hürden relativ hoch und es ist meistens nicht gerade kostengünstig.
  16. Ganz komische Geschichte. Als LWB sollte man sowieso vorsichtig agieren. Man kann zwar über viele Personen/Politiker schlecht darüber denken, aber jemanden im öffentlichen Raum zu beleidigen, ist ein ganz heisses Eisen! Der Tagessatz scheint mir auch etwas arg hoch. Verstehen würde ich allenfalls als Beispiel, einen Tagessatz von 20 x 50 Euro, also 1000 Euro Geldbusse. Vielleicht noch 2000 Euro, aber höher ist komisch! Muss wohl eine arg krasse Beleidigung gewesen sein!
  17. Bei uns je nach Händler auf dem Niveau von 9 mm (war früher günstiger zu bekommen). Die SA VZ 61 ist bei uns jetzt verbotene Waffe, weil man durch den Klappschafft die Waffe unter 60 cm kürzen kann ohne Leistungsverlust und dem 20-Schuss Magazin (über 10 Schuss Kapazität). Weiss jetzt nicht ob man VZ 61 in Deutschland einfach so auf WBK Grün erwerben darf. Ich fürchte nicht.
  18. Anmerkung: Wer billig über 22 lr Halbautomat schiessen will, dem kann ich einen Halbautomaten in 7,65 mm Browning (32 ACP). empfehlen. Habe einen Skorpion VZ 61 (leider in meiner Heimat jetzt nur noch mit Sonderbewilligung zu kriegen) Halbautomaten. Macht Laune auf kurze Distanzen und Munipreise sind noch im Rahmen. Weiss nicht ob es noch andere Halbautomaten in Deutschland gibt in 7,65 mm Browning?
  19. Ich habe nochmals den Link angeklickt. Dem Sammler wird ein Verstoss gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Es steht aber nicht genau was und ob der Sammler es tatsächlich gemacht hat. Für mich scheint es eher ein "Rachefeldzug" der Behörde zu stin warum auch immer. Der Sammler der nicht wenig Geld in seine Sammlung investierte, ist ja ein ziemliches Vermögen, wird einfach vorsorglich quasi seinem rechtsmässigem Besitz getrennt. Gelinde gesagt finde ich es eine ziemliche Sauerei, meiner Meinung nach ohne ausreichende Gründe, einfach die Waffen einzukassieren bzw. zu beschlagnahmen. Kommt noch die drohende Vernichtung eines Teils der Sammlung hinzu oder mehr. Da wird historisches Kulturgut ohne nennenswerte Gründe vielleicht ausradiert! Der Sammler wird schlimmstenfalls seines Lebenswerks ohne irgendwelche Entschädigungen beraubt, da kann man sich wirklich fragen, ist dies eines Rechtsstaates würdig?
  20. Also wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Waffensammler über viele Jahre mit viel Enthusiasmus und unter seinem Einsatz von kostbarer Freizeit Waffen gesammelt. Nur wenn er vor Gericht Pech hat, wird er seine beschlagnahmten Waffen nie wieder sehen oder? Ich verstehe nicht ganz, was er sich zuschulden lassen hat, dass ihm seine Waffen eingezogen wurden? Soweit ich gelesen habe (T-Online Link) hat der Sammler ja nichts böses getan, was eine Beschlagnahmung seiner Waffen rechtfertigen würde oder sehe ich das falsch (bitte korrigieren falls ich falsch liegen würde)?
  21. Unserer Gesetzgeber geht beim Waffenerwerb u.a. darauf ein ob jemand eine Eigengefährdung oder Fremdgefährdung darstellt. Wenn jemand sein Leben so nicht im Griff hat, dass er bsp. schon aktenkundig Menschen/Behörden etc. massiv bedroht hat, (muss nicht einmal zwingend vorbestraft sein) wird legal bei uns garantiert nicht so schnell die Erlaubnis für den Schusswaffenerwerb bekommen. Nehme an, in Deutschland sieht es dahingehend ähnlich aus.
  22. Ich kann nur sagen, auch in meiner Heimat sieht es bsp. bei psychischen Erkrankungen meist sehr eng aus was legaler Waffenerwerb/Besitz angeht. Im Zweifelsfall können da auch Gutachten/Arztakten eine massgebliche Rolle spielen.
  23. 9 mm Makarov finde ich ein tolles exotisches Kaliber. Läuft aus meiner DDR-Makarov wie geschmiert! Bei Revolver finde ich 455 Webley toll Grosser dicker, aber langsamer "Brummer" und aus dem Top-Load Endfield Revolver immer angenehm zu schiessen.
  24. Das Verfahren gegen Alec Baldwin soll eingestellt werden! Link https://www.20min.ch/story/verfahren-gegen-alec-baldwin-nach-todesschuss-bei-dreh-eingestellt-228195156809
  25. Sieht aus wie eine zusammengewürfelte Beretta 92 mit überlangem Lauf!
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