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Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Jain, ich kann z.B. zwei CZ P10F in 9mm haben. Beide faktisch für DP1, DP2, EPP Prod, EPP Poly, und viele weitere Disziplinen verwendbar. Eine davon ist eine normale P10F und eine ist eine OR mit montierten Red Dot und schon ist die zweite nicht mehr für DP und EPP ohne Optik zugelassen. So kann das mit diversen Waffen der Fall sein und dies muss dann in der jeweiligen Begründung erklärt werden. Habe ich dann bei der ersten noch den Abzug getuned, fällt sie bei DP und EPP komplett raus und kann dann z.B. bei PP o.ä verwendet werden. Muss aber dann auch in der Begründung erläutert werden. Daher sind im BDMP mehrere Waffen gleichen Modells und Kaliber im Grunde kein Problem und nicht nur als Ersatzwaffe realisierbar. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Es gibt in BW ein Urteil zu dem Thema. War das VG Mannheim gewesen. Hier das entsprechende Urteil, dass uns alles die Suppe versalzen hatte https://openjur.de/u/2347384.html#:~:text=1.,den erstmaligen Erwerb dieser Waffen. Hintergrund war gewesen, soweit ich es im Kopf habe: LWB hat in Summe 80 Waffen in Besitz. Sollte den Nachweis zum Bedürfniserhalt erbringen, dem er nachgekommen ist. Behörde hat es nich akzeptiert und es landete vor Gericht. das ist die ultrakurze Fassung -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Richtig, denn das spielt am Ende keine Rolle. Du musst nur nachweisen, dass Du die Waffe im Wettkampf verwendet hast und fertig. Beispiel: Die beantragst eine Pistole auf EPP Production. Diese ist Deine 3. Kurze also die erste ÜK Kurze. Nach ein paar Jahren hast Du keine Lust mehr auf EPP und verwendest sie z.B. für DP 1. Fertig ist die Laube. Kannst die gleiche Waffe z.B. im BDS K4 verwenden und im Wettkampf verwenden. Ist genauso legitim. Interessen ändern sich mit der Zeit. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Soweit ich mich erinnern kann, gibt es in NRW oder BW zu dem Thema ein Gerichtsurteil -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe die Aussage/Fragestellung nicht. Die Vorgaben bei ÜK Waffen verändert sich nicht. Ganz normal 12/18er Regel plus Wettkampfteilnahme. Wie viele und welche Wettkampfteilnahmen erforderlich sind, richtet sich nach der Anzahl Waffen. Hier hat sich ebenfalls im BDMP nichts geändert und kann in den Ordnungen und Richtlinien des BDMP nachgelesen werden. Ich gehe davon aus, dass die Nachweise für die ÜK Waffen bei einer Überprüfung des Bedürfniserhaltes die gleichen sind, wie bei der Beantragung, da das Gesetz sagt, die gleichen Anforderungen, wie bei Erwerb. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Schießbuch Einlagen in Kopie der letzten 12 Monate musst Du eh beilegen, da der Leistungsnachweis nichts mit regulären Schießterminen zu tun hat. frage mich gerade, was daran so kompliziert ist. Bei Anträgen für ÜK Waffen musst Du eh Wettkampfnachweise mit einreichen. Der Leistungsnachweis über das Portal reduziert massiv die Menge an Papier, die mit eingereicht werden muss und ist weitaus mehr, als alle anderen Verbände ihren Mitgliedern anbieten. Du musst eh alle Deine Waffen in Besitz in einem separaten Formular des BDMP auflisten und Kopien Deiner WBKs beilegen. Du musst eh die Schießbucheinlagen in Kopie der letzten 12 Monate beilegen und Du musst Begründen, warum keine der bereits vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Disziplin verwendet werden kann. Anhand des Abgleichs durch den Prüfenden im BDMP LV, kann er wunderbar die Wettkampftermine aus dem Leistungsnachweis mit den korrespondierenden Einträgen im Schießbuch abgleichen und sehen mit welcher Waffe bei welchem Wettkampf geschossen wurde. Die einzige Frage, die offen ist, die aber von keinem Verband aktuell beantwortet werden kann ist, wie weit die Dokumentation der verwendeten Waffe gehen soll. Reichen Hersteller, Modell und Kaliber, oder müssen ggf. noch die Waffennummern aufgeführt werden? (z.B. mehrere Waffen gleichen Modells und Kalibers in Besitz (ja, das geht)). Nun für den Nachweis des Bedürfniserhaltes, werden aus dem Portal des BDMP der Leistungsnachweis, das Bestätigungsschreiben ausgedruckt, Kopien der Schießbucheinlagen beigelegt und der Drops ist gelutscht. Natürlich kann man die eingesetzte Waffe bei Wettkämpfen händisch in den Leistungsnachweis nachtragen. Aber warum sollte man das bei Wettkampfanmeldung schon machen? Hier wäre die Gefahr zu groß, dass man wegen Defekt o.ä. am Ende mit einer anderen Waffe schießt gegeben. Und am Wettkampftag diese zu erfassen, würde einfach den zeitlichen Rahmen der Anmeldung sprengen, wenn die Ausrichter bereits mit der Anmeldung an sich, Waffenkontrolle, Herausgabe der Startkarten und der Ergebniserfassung mehr wie ausreichend beschäftigt sind. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Zumal auch begründet werden muss, warum eine der vorhandenen Waffen nicht für die beantragte Diaziplin verwerndetnwerden kann. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Wenn Du mehrere 686er in unterschiedlichen Lauflängen hast, dann sollte die Lauflänge ausreichend sein, neben dem Modell und Kaliber. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Das MyBDMP Portal ist recht neu und dient nicht unbedingt der Nachweise für Bedürfnisanträge. Kann dafür mitverwendet werden, muss nicht. Beispiel: Um bei einem Bedürfnisantrag für ÜK Waffen, sind Wettkampfnachweise dem Antrag beizulegen. Diese können z.B. die Ergebnislisten sein, die s nach jedem Wettkampf gibt und seit einiger Zeit jedem Teilnehmer per Mail nach dem Wettkampf zugeschickt werden. dies kann aber durchaus zu recht viel Papier führen, das dem Antrag beigelegt wird. Der Leistungsnachweis im MyBDMP Portal, beinhaltet nur die Infos der eigenen Teilnahmen aus den letzten 24 Monaten und bündelt diese auf deutlich weniger Seiten. Ist also sinnvoller. Diese ersetzen natürlich nicht die Kopien der Schießbucheinlagen, die ebenfalls beizulegen sind. Im Schießbuch ist neben dem Datum und dem Schießstand, auch die geschossene Disziplin sowie die verwendete Waffe und das Kaliber einzutragen. Dafür gibt es eine eigene Spalte. Da die Wettkämpfe auch im Schießbuch als Termin eingetragen werden, kann der Prüfenden aus dem Vereins und Verbandsvorstand hier den Abgleich der beim Wettkampf eingesetzten Waffe durchführen -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Es gibt klare Vorgaben, wie der Stempel zu platzieren ist, da viele die Einträge gestempelt und unterschrieben haben. Da der Schießleiterstempel im BDMP mit einer persönlichen Nummer versehe ist, die leserlich sein muss, da sie den Schießleiter identifiziert, soll hier keine Unterschrift gesetzt werden. Ausgelaufene Schießleiternummern, werden regelmäßig beim BDMP in der V0 bekanntgegebenund es gibt eine Onlinedatenbank wo die Schießleiter abgerufen werde können. Da nicht alle Verbände ihren Schießleitern einen personifizierten Stempel bereitstellen, kann der BDMP die Vorgehensweise anderer Vereine und Verbände nicht vorgeben. Er akzeptiert aber alle Termine mit EWB Waffen auch aus anderen Verbänden und Vereinen, auch bei Bedürfnisanträgen. -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Genau. Gab da noch nie Probleme -
Bedürfnisprüfung nach 5 Jahren, ab dem 01.01.2026, Trainingsnachweise ab jetzt
whaco antwortete auf Zakharias's Thema in Waffenrecht
Also, der BDMP, den ich hier als Beispiel nutze, stellt bei Eintritt in den Verband, jedem Mitglied ein Schießbuch zur Verfügung. Das ist ein DIN A5 Ringbuch und beinhaltet bereits alle erforderlichen Daten. Datum, Schießstand, Disziplin, Waffe/Kaliber, Bestes Tagesergebnis (wer es eintragen will), sonstige Infos (z.B. Training oder Wettkampf) und dann Platz für den Schießleiterstempel oder Unterschrift. Zusätzlich finden sich DOPE Karten im Ringbuch. Zusätzlich hat der BDMP für seine Mitglieder ein persönliches Mitgliederportal eingerichtet, wo die Mitgliedsbescheinigung automatisiert erzeugt, gespeichert und ausgedruckt werden kann, wie auch Leistungsnachweise aller Wettkämpfe, mit Ergebnissen, an denen das Mitglied in den letzten 24 Monaten teilgenommen hat. Das macht es für den Verband, wie auch für das Mitglied recht einfach die erforderlichen Bescheinigungen, neben den Schießbucheinlagen der letzten 24 Monate, für die Behörde bereitzustellen, ohne dabei die LV Leitungen oder die Geschäftsstelle zu überlasten. Ich weiß, es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Führen eines persönlichen Schießbuches und dieses Thema wird gerne heiß diskutiert. Aber gerade in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben ab 2026, macht es definitiv Sinn eines zu führen. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
whaco antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Naja, der A Schrank auf dem Foto ist ja kein 170kg Tesor, eher ein 35kg Tresor, nicht abwertend gemeint. Auch wenn Pax von Ikea schon etwas robuster sein dürfte, ist die Frage nach der Stabilität vom restlichen Schrank, wenn da ggf. Teile ausgeschnitten werden, etc. Die Stabilität der Schränke kommt letztlich im Verbund aller Schrankteile. Lässt man ein Teil weg, sagen wir die Rückwand, oder verändert man andere Teile, kann das zu Einbußen der Stabilität führen. Problem bei der Verankerung, wiegt halt unter 300kg und könnte sonst Versicherungsprobleme geben, bietet ein Hohlraum unter dem Schrank, also im Sockel des PAX einen Hebelansatz, um den Tresor rauszubrechen. Die Verankerung schützt vor Zugeinwirkung, nicht zwingend vor Schereinwirkung. Im Grunde müsste der Sockel vom PAX ausgegossen werden, damit er keine Angriffsfläche bietet. Machbar ist es bestimmt, auch vernünftig und stabil genug. Ob es mit einem 170kg Tresor realisierbar ist, ohne den Schrank zu beschädigen oder die Funktion zu beeinträchtigen, wie das Öffnen und Schließen der Schranktüren, steht auf einem anderen Blatt, denn gerade die Türen reagieren da meist recht empfindlich. -
Bundesratsbeschlusses | Analysesoftware der Polizei soll Gesundheitsdaten auswerten
whaco antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Das kommt leider davon, wenn man auf die IG Wahlempfehlungen hört -
Also ich wäre auch schockiert, Dich nackt in der Sauna zu sehen. und jetzt Kopfkino: Jörg nackt und breit grinsend sagend:“Let me show you itˋs features“
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Kann ich nicht bestätigen. Nur wenige, mit denen ich zufällig über das Thema Waffen und Schießsport spreche sind ablehnend. Über 90% derer sind interessiert und viele davon würden gerne selber mal schießen. Der Fehler, den viele aber hier machen, sie missionieren förmlich und versuchen diese „Interessierten“ das Hobby aufzudrängen. Das stößt dann eher auf Ablehnung. Ein weiterer Aspekt, der viele verschreckt, sind die Vereine selber, die entweder abweisend gegenüber Interessenten sind, versuchen gleich beim ersten Termin die Unterschrift unter den Mitgliedsantrag zu bekommen und dann die Interessenten bevormundend zu behandeln.
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Also, nur zu meinem Verständnis, um zumverhindern, dass wir aneinander vorbeireden: Nach §12 Abs. Brauchtnes zu Führen einer Waffe nicht: Wer diese mit mit Zustimmung in dessen Wohnung, Geschäftsräume……bedürfnis umfassten Zweck….. Bedeutet: Ich als Inhaber einer WBK darf meine eigenen Waffen (mit überlassenen fangen wir nicht an) erlaubnisfrei auf in meinem Haus und auf meinem Grundstück führen. Einem Kumpel, der ebenfalls eine eigene WBK besitzt, darf ich erlauben, auf meinem Grundstück und in meinem Haus die Waffe zu Führen. Ein anderer Kumpel, der noch keine WBK besitzt, darf zwar erlaubnisfrei Führen, kann er aber nicht, weil ihm keine Waffe überlassen werden darf. Ich glaube so einen Mist können sich nur die Deutschen ausdenken…..
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Wenn jemand keine Erlaubnis benötigt, muss ihmmeine Waffe zum Führen überlassen werden…..
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Im Paragraph 12 liest es sich anders und das ist das Thema. Und und der eigenen Wohnung, dem befriedeten Besitztümer, odet den Geschäftsräumen, die dort ausdrücklich erwähnt werden, als Ausnahmen deklariert. Schießen wird im 12er weiter unten beschrieben. Ich bin verwirrt (Dauerzustand)
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Der erhelle mich....
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Sehe ich auch so……
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So steht es nunmal im Gesetzestext
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Und das wird auch genau der Grund sein, weshalb bislang vermieden wurde, eine neutrale Evaluierung des bestehenden WaffG durchführen zu lassen, und von anderen Gesetzen. Es würde dann zu Tage kommen, dass die Gesetzgeber Gesetze verabschieden, die in großen Teilen eben nicht die Intension des Gesetzes erfüllen. In meinen Augen wird es auch genau deswegen keine neutrale Evaluierung des bestehenden WaffG geben.
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Also, das Problem hierbei sehe ich wie folgt. Das Gesetz ist da eigentlich recht klar formuliert. Führen im waffenrechtlichen Sinn = Die tatsächliche Gewalt ausüben. Da gibt es eigentlich keinen Interpretationsspielraum. Das Gesetz ist geschrieben, wie es geschrieben ist und da steht, auch auf die Gefahr hin mich zu Wiederholen: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Aus meiner persönlichen Sicht, die nicht richtig sein muss, ich bin ja auch kein Jurist, wenn ich jemanden die Erlaubnis erteile, in meiner Wohnung die tatsächliche Gewalt auszuüben, erfordert dies gemäß keine waffenrechtliche Erlaubnis. Die tatsächliche Gewalt auszuüben erfordert, dass es "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck" erfolgt. Ich als Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) erlaube also, dass z.B. ein Schützenkamerad, der noch keine WBK in Besitz hat, aber seine Sachkunde erfolgreich abgelegt und die Prüfung bestanden hat, in meinem Beisein und unter meiner Aufsicht, z.B. Trockentraining zu betreiben. Trockentraining = Vertiefen des sicheren Umgangs mit einer Waffe und Vertiefung schießsportlicher Fähigkeiten. Wie beim Fußballer oder Radsportler das Bolzen auf dem Bolzplatz oder das Radfahren auf dem Rollentraining zum Training dazugehört, gehört das Trockentraining beim Sportschützen zum schießsportlichen Bedürfnis dazu. Das Gesetz ist wie gesagt recht klar formuliert und begrenzt es eben nicht nur auf die Schießstätte, sondern auf die eigene Wohnung, die Geschäftsräume oder das befriedete Besitztum (also das eingefriedete Grundstück). Ich spreche jetzt nicht von Kindern im Umgang mit Munition, sondern rein über den Umgang mit einer Waffe. Wie ich auch schon geschrieben hatte, streite ich nicht ab, dass einige Juristen das anders interpretieren, leider auch Richter. Jörg`s Verweis, dass es sich nur auf erlaubnisfreie Waffen bezieht, erkenne ich da auch nicht, dass z.B. Signalwaffen explizit weiter untern eine eigene Erwähnung finden. Auch wenn hier bestimmte Verwendungszwecke erwähnt werden, so findet sich im zuerst zitierten Gesetzestext kein Verweis auf freie/erlaubnisfreie Waffen. Die schiere Dummheit desjenigen, der Bilder von den Kindern veröffentlicht, wie sie mit scharfer Munition hantieren, etc. naja, da fehlt mir jedwedes Mitleid. Ist am Ende genau das gleiche, wenn ich ein minderjähriges (unter 18) Kind auf einer Schießstätte eine .357 Magnum oder eine Glock in die Hand gebe, es fotografiere und in den sozialen Medien veröffentliche. Wenn mir dann alles weggenommen wird, bin ch selber schuld. Aber, wir drehen uns hier im Kreis, da eben jeder die Gesetze unterschiedliche liest und interpretiert, auch dann, wenn sie eigentlich recht klar und einfach formuliert sind. Es zeigt aber auch deutlich auf, dass Deutschland ein massives Problem hat, Gesetze zum einen klar und unmissverständlich zu formulieren und zum anderen sie so zu formulieren, dass sie eben keinen Raum für falsche Interpretation lassen.
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Autsch https://antifainfoblatt.de/aib143/anklage-gegen-reichsbuerger-terror-netzwerk Was am Ende da dran ist, kein blassen dunst