Egal ob Bürger oder nicht: Ein FDP Abgeordneter hat mir gegenüber mit dem Argument "Gewaltmonopol des Staates" tatsächlich versucht die Waffenverbotszonen zu verteidigen. Ich musste dann erst mal klarstellen, dass das Gewaltmonopol einen komplett anderen Hintergrund hat - nämlich die Blutrache bzw. "Auge um Auge", also die nachträgliche Selbstjustiz, zu vermeiden. Bei gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffen gilt (nur in der Theorie) immer noch die Notwehr (§ 32 StGB).
Den potentiellen Opfern jede Möglichkeit der Notwehr zu nehmen, ihnen gleichzeitig keinen staatlichen Personenschutz zukommen zu lassen und ihnen dann auch noch zu sagen, sie können ja "singen um den Täter zu verwirren (sic)" bzw. sie sollen sich "nicht wehren, um den Täter nicht zu verärgern (ebenfalls sic)" ist mehr als nur lächerlich. Dabei zeigt die Praxis, daß gerade bei Vergewaltigungen Täter eher vom Opfer ablassen, wenn die Opfer sich wehren. Das ist der klare emprische Nachweis, dass die Täter in diesem Fall Opfer suchen und keine Gegner.