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tuersteher

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Alle Inhalte von tuersteher

  1. Es gibt aber auch da rechtsstaatliche Ermittlungsmethoden. Ich sehe es als problematisch an, wenn man - aus Bequemlichkeit oder warum auch immer - erst einmal anfängt auf Gesetze zu scheissen. Denn dann wird es immer schlimmer. Und exakt das ist es, was in DE immer mehr um sich greift. Gerade beim Waffengesetz wird es sehr sehr deutlich, dass die staatlichen Institutionen auf die Gesetze scheissen. Da werden nach belieben eigene Regelungen erfunden, vorhandene Regelungen ignoriert und einige lokale "Sheriffs" basteln sich - wie kleine Könige - ihre eigenen Regeln (das sind dann tatsächlich die vielbeschworenen amerikanischen Zustände).
  2. Wenn ich eine zivil(isiert)e Waffenkontrolle erwarte und keinen bis an die Zähne bewaffneten Einsatz, dann gibst Du mir die Schuld und hälst einen bewaffneten Einsatz für angebracht?! Bist Du eigentlich noch ganz normal? Also bei uns ist das kein Alltag. Bei mir waren letztes mal (vor 5 Jahren) zwei zivile unbewaffnete Mitarbeiter der Waffenbehörde des LRA. Die Kontrolle verlief absolut vernünftig. Keiner von denen hat in meinem Tresor herumgewühlt. Ich habe geordnete eine Waffe nach der anderen aus dem Tresor geholt, die Waffe überprüft und den Verschluss geöffnet, die Kontrolleure haben die Seriennummer abgegelichen, ich habe die Waffe nochmals kontrolliert, entspannt und in den Tresor zurückgepackt. Am Ende habe ich noch eine Bestätigung über die Kontrolle ohne Beanstandung erhalten. So und nicht anders hat das abzulaufen! Da war doch hier im Forum auch mal ein Beitrag von @JoergS, dass bei ihm die Waffenkontrolle als Hausdurchsuchung ohne richterliche Genehmigung genutzt wurde. So etwas geht gar nicht. Wer für solche Umtriebe Verständnis zeigt, dem muss einer ins Hirn gesch.... haben. Sorry, aber feiner kann ich so einen Geisteszustand/Standpunkt nicht mehr benennen.
  3. Doch - die wären allesammt besser zum Schutz der Bevölkerung vor Gewaltkriminalität abgestellt worden! Und zwar an den Kriminalitätsschwerpunkten, den sogenannten "Waffenverbotszonen", wo den Gewalttätern vom Staat möglichst wehrlose Opfer bereitgestellt werden. Dort würden die bewaffneten Uniformierten nämlich tatsächlich gebraucht, da als Argument dort gebracht wurde, dass der Staat dort die Bürger schützt und sie deshalb wehrlos zu sein hätten.
  4. Exakt das ist der Punkt. Es gibt ja auch noch weitere Berichte, dass in manchen Kreisen/Städten auch 2 Behördenmitarbeiter und zwei Polizisten - angeblich zum Schutz - aufgeschlagen sind. Wir müssen zwar hinnehmen, dass 1-2 zivile Behördenmitarbeiter zur Waffenkontrolle antanzen, aber solchen Umtrieben muss nach meiner Meinung direkt einhalt geboten werden. Ich persönlich ziehe bei 2 Personen den Schlussstrich. Mehr kommen bei mir nicht ins Haus. Und geladene schussfähige Waffen im Haus sind ein absolutes NoGo - mir kommt freiwillig niemand ins Haus, der diese Regel missachtet. Hat bisher bei mir aber auch noch keiner versucht. Nach solchen berichten bin ich jedoch vorgewarnt und vorbereitet. Ich schaue mir daher immer an, wer vor dem Haus steht und rein will. Gefällt mir nicht, was ich sehe, dann ist keiner da und es kommt keiner rein. Die Details werden dann mit einer schriftlichen Terminabsprache geklärt (wer, wann, mit wievielen Personen und wie). Wer sich dann nicht an die Absprachen hält, der kann gleich wieder gehen. Ja, es ist scheisse, dass so etwas anscheinend in manchen Regionen notwendig ist. ABER: Wir WBK Inhaber sind nicht daran schuld und sind für solche behördlichen Umtriebe - die man als reine Gestapo-/Stasiartige Schikane einstufen muss - nicht verantwortlich!
  5. Einen ähnlichen Gedanken hatte ich auch schon. Ich weiss allerdings nicht wieviel er persönlich gegen die Interessen der Bürger (nicht nur im Waffenrecht) gearbeitet hat und in wieweit er nur Mitläufer war. Und bezüglich der Mitläufer, die durch Duldung oder sogar durch öffentliche freiheitsfeindliche Kommentare - siehe auch hier im Thread bzw. hier im Forum - solche freiheitsfeindlichen Umtriebe unterstützen, brauchen wir nur in die eigenen Reihen schauen. Nicht umsonst wissen einige hier: Der erbittertste Feind der WBK Inhaber sind andere WBK Inhaber (analog zu Marie Ebner von Eschenbach: Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit).
  6. Es geht darum, Kritiker mit allen Mitteln zu diskreditieren und zum Schweigen zu bringen. Ein Mittel der Cancel-Culture gegen Kritiker der herrschenden Gruppierung. Bekannt auch von den grossen Brüdern in Russland, China und Nord-Korea.
  7. Hatten wir hier schon mehrfach diskutiert. Viele Sportschützen wollen das anscheinend so bzw. heucheln Verständnis für solche Aktionen. Ausserdem lehnen sie es ab, die Tür einfach nicht ohne festen Termin zu öffnen, wenn sie solche Umtriebe ablehnen. Das ist wohl die Ersatzhandlung zum Sado-Maso besuch - immerhin müssen sie nicht explizit fordern "schlag mich härter", sondern sie werden automatisch immer heftiger geprügelt. Offensichtlich zurecht. Schade nur für diejenigen, die das alles nicht wollen. Aber auch dort ist der grösste Teil zumindest zu einem kleinen Teil mitverantwortlich, da diejenigen sich nicht wehren. Wobei die Hauptveranwortung natürlich ganz klar bei den Gewalttätern liegt.
  8. Du übersiehst, dass der Gesetzgeber inzwischen (laut unserem obersten und unfehlbaren Top-Foren-Juristen) aus Verbandsmitarbeitern, Behördenmitarbeitern, Mitarbeitern der Landesbehörden und Richtern besteht. Was im Bundes-Waffengesetz steht, ist dagegen völlig irrelevant.
  9. Klar, dem Gesetz sollte man schon folgen. Das rechtfertigt aber nicht, dass Verbände, (Landes)Behörden und Gerichte neue Erweiterungen des Bundes(!)gesetzes erfinden. Wie man sieht reicht ja der Verein als Aufpasser aus, der in diesem Fall dem Schützen bescheinigt hat, entgegen der gesetzlichen Forderung eben NICHT regelmässig trainiert zu haben. Allerdings reichen laut Gesetz interne Wettkämpfe aus, sofern es offizielle Wettkämpfe nach Sportordnung (z.B. eine DSB Vereinsmeisterschaft) waren (müsste man mal genauer schauen, was bei diesem Formular intern/extern eigentlich aussagen sollte).
  10. Doch, lesen und verstehen hilft in diesem Fall - das Gesetz ist nämlich in diesem Fall absolut eindeutig. Nur gefällt das manchem hier komischerweise nicht. Und das, obwohl diese Leute beispielsweise bei der Bedürfnisprüfung gar nicht genug Prügel von ihren Verbänden, Behörden und Gerichten beziehen können.
  11. Aber das ist doch gar nicht so. Wie unser unfehlbarer Forenjurist oben erklärt hat, musst Du das Gesetz anders interpretieren! Denn das was dort steht ist nicht das gültige Gesetz. Und weil das was da steht ungültig ist, steht es auch im Gesetzestext. So ist das nämlich!
  12. Ich frage mich gerade, gibt es neben dem Waffengesetz ein anderes Gesetz in Deutschland, bei dem in der Realität manchmal das gilt was dort steht, manchmal das exakte Gegenteil davon, manchmal etwas ganz anderes und manchmal heute das eine und morgen etwas anderes?!
  13. D.h. Du behauptest hier wirklich, das was im Gesetz steht (also der Wortlaut) ist unerheblich - es zählt nur was jemand will (wenn er die Macht dazu hat und es Auslegung nennt)?! Für was haben wir dann irgendwelche Gesetze, wenn sowieso egal ist was dort steht?! Und Du demonstrierst bei jeder sich bietender Gelegenheit, dass Dir Gesetze scheissegal sind wenn ein Richter oder wichtiger Behördenmitarbeiter das Gegenteil behauptet. Für Dich gilt nur was solche Leute befehlen und Du folgst . Kann man machen, hat ja eine gewisse Tradition.
  14. Den braucht man, wenn das Gesetz unklar ist und es daher eine Auslegung braucht. Beim § 14 Abs 5 ist die einzige Auslegungsfrage was "regelmässig" bedeutet. Anscheinend hat man sich da auf jedes Jahr geeinigt, wobei es - wie ich ausgeführt habe - auch sinnvollere Auslegungsmöglichkeiten gäbe. Aber seis drum, darum geht es gar nicht primär. Primär geht es darum, dass aus dem Gesetz ganz klar hervorgeht, dass Wettkämpfe - ja Plural - reichen. Beispielsweise 2 Stück mit irgendeiner Waffe. §1 § 14 Abs 5 fordert im Gegensatz zum § 14 Abs 4 strenggenommen nicht mal, dass diese Wettkämpfe mit einer eigene Waffe geschossen wurde. Sinningerweise werden die Schützen trotzdem mit der eigenen Waffe schiessen, sofern sie nicht gerade defekt ist. Ich kenne keinen, der freiwillig mit fremden Waffen Wettkämpfe betstreitet, wenn er funktionsfähige eigene passende Waffen hat. Für das Bedürfnis ist das logischerweise egal - warum sollte der Schütze kein Bedürfnis mehr haben, wenn er einen Wettkampf mit einer fremden Waffe geschossen hat, weil seine eigene gerade defekt und beim BüMa ist?! Und ob irgendein Verbotsfanatiker meint, dass würde ihm persönlich aber nicht reichen und er müsse deshalb eigene Einschränkungen in der Exekutive oder Judikative erfinden, ist dabei ziemlich egal. Würde das (Waffen)Gesetz gelten, dann wäre so etwas gar nicht erst möglich. Aber wie ernst man dieses Gesetz nehmen kann/muss sieht man ja schon daran, dass (fast) alle F-Waffen jetzt erlaubnispflichtig sind und keiner hat eine Erlaubnis dafür. Es interessiert aber auch keinen, dass diejenigen damit vorsätzlich(!) Straftaten begehen also letztendlich Kriminelle sind.
  15. Doch, das ist der von mir markierte Bereich: Da steht das Bedürfnis "für den Erwerb und Besitz", wenn "der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat". Also aktueller Besitz (Gegenwwart) von ÜK nur, wenn der Antragsteller regelmässig an Wettkämpfen teilgenommen hat (Vergangenheit bezogen auf den gegenwärtigen Besitz). Aber: Da steht nichts von "mit jeder einzelnen Waffe"! Da steht nichts von Wettkämpfen über der Vereinsebene! Da steht nichts von mehreren Wettkämpfen pro Waffe! Da steht nichts von mindestens einmal pro Jahr! Klar ist regelmässig interpretationsfähig (alle anderen Bereich jedoch nicht!). Allerdings kann man es problemlos als regelmässig ansehen, wenn der Antragsteller in den letzten 5-10 Jahren immer wieder an Wettkämpfen teilgenommen hat. Ist ja bei den meisten immer noch Breitensport und nicht Profisport.
  16. Nein, im Gesetz steht etwas ganz anderes (§ 14 Abs 5): Da steht nichts von "mit jeder einzelnen Waffe". Da das Waffengesetz die Behörden und Gerichte aber nicht die Bohne interessiert, haben sie daraus jedes Jahr mit jeder einzelnen ÜK Waffe bis zum Tod gemacht. Praktisch kannst Du die Waffe aber (z.B. an einen Büchsenmacher/Händler) abgeben und danach mittels Verbandsbescheinigung, Wettkampfnachweisen mit irgendeiner anderen Waffe und Voreintrag direkt wieder erwerben. Das ist völlig Krank!
  17. Nicht so ganz. Mir ist es vor 2 Jahren so gegangen, dass ich recht viele Wettkampfdisziplinen gemeldet hatte. Bei mir sind dann zwei Termine zwischen BDS und DSB kollidiert und ich musste mich entscheiden, welche Disziplin ich schiesse und welche nicht. Das war bei mir kein Problem - ausser das ich das Startgeld unnötig ausgegeben und sinnlos einen Platz blockiert habe - da ich keine ÜK Waffen besitze. Wären aber beides Disziplinen mit ÜK Waffen gewesen, dann hätte ich da schon ein Problem. Vor allem wenn exotischere Disziplinen betroffen sind für die es nicht unzählige Wettkämpfe und Startplätze gibt. Gerade beim BDS habe ich auch schon mal keinen Startplatz bekommen, weil ich nicht direkt nach Öffnung der Anmeldung einen Termin ergattern konnte. Und manchmal kommt dann auch noch das restliche Leben dazwischen und man kann nicht den Schiesssport allem anderen unterordnen, sodass das vorgebene Wettkampfwochenende absolut nicht passt. Soll man deshalb die ÜK Waffen abgeben - und dann sofort wieder beantragen und erwerben weil man ja die 12/18 und Wettkämpfe trotzdem erfüllt hat?! Das ist lächerlich! So etwas passiert, weil es leichter ist eine ÜK Waffe zu erwerben, als diese zu behalten. Denn zum erwerben muss man nicht mit der zu erwerbenden Waffe jedes Jahr einen Wettkampf geschossen haben.
  18. Vielleicht würde der eine oder andere seine Wettkämpfe zeitlich gerne etwas anders staffeln?! Oder die Termine der verschiedenen Verbände kollidieren mal wieder, sodass man das eine Jahr beim einen Wettkampf mit macht und das andere Jahr dann beim anderen?!
  19. Ich mache meine Termine shcriftlich. Dann hätte ich etwas in der Hand, falls jemand wirklich meint er möchte explizit nichts mehr von mir hören, obwohl das WaffG etwas anderes meint. Ich denke aber das wird nicht vorkommen.
  20. Wenn sie dafür Zeit haben. Ich habe auch Zeit. Notfalls mache ich eben einen Termin mit dem Amtsleiter und unterhalte mich mit dem ein paar Stunden über unzumutbare Zustände, die Rolle seiner Behörde und wie man in Zukunft mit solchen Dingen umgeht.
  21. Ob man dagegen angeht ist eine andere Frage. Korrekt ist es deshalb noch lange nicht. Es gibt beim dagegen angehen verschiedene Stufen. Ich würde in diesem Fall wohl auch nicht dagegen klagen, würde aber bei jeder sich bietenden Gelegenheit klarmachen, was von so einer Aktion zu halten ist. Wenn der Preis für die Behördenmitarbeiter ist, dass sie sich jedes mal mit mir darüber unterhalten müssen, ob eine solche Aktion in Ordnung war oder nicht, dann lassen sie das nächste mal so einen Scheiss eventuell einfach bleiben. Wenn die Opfer daqgegen jede Schikane einfach still dulden, dann kann man ja das nächste mal noch weiter aufdrehen. Und noch weiter und noch weiter. Diese Opfermentalität bei der man immer klein beigibt hat uns übrigens dahin gebracht, wo wir jetzt stehen. Wer nichts einfordert wird auch nie etwas bekommen - im Gegenteil, demjenigen wird Stück für Stück immer mehr weggenommen.
  22. Ich kann mir zwar vorstellen worauf man da hinaus will, halte das Vorgehen aber für mindestens problematisch solange die Firma nicht verboten wurde bzw. die Marke frei erhältlich ist. Einen Zusatzpreis bei Gebühren für die Käufer frei erhältlicher Produkte zu erheben geht allerdings gar nicht.
  23. Ah, OK. Also keine Prüfung speziell wegen des Falls. Trotzdem halte ich die erhöhte Gebühr für fragwürdig.
  24. Und was soll das?! Hat er die Prüfung beauftragt oder die Behörde?
  25. Ausser in den speziellen Fällen, die oben in den Fundstellen nachzulesen sind.
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