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BigMamma

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  1. 1. Die bekanntlich nie da sind, wenn sie braucht oder immer erst dann erscheinen, wenn der Käs schon gegessen ist. 2. Unsinn, denn dann ist der Abschreckungseffekt weg. In einigen freieren Ländern ist beim Waffen tragen, dieses regelrecht verboten. Warum wohl ?
  2. Und was sollen die tun ? Das sind keine Bürgerrechtsvereine, sondern Hobby-Vereine.
  3. Wie kommt man nur darauf ? Eine umgeschriebene SpO reicht völlig. Bedürfnis weg, Waffen weg. Und hier wird das Bedürfnis doch immer über den grünen Klee gelobt.
  4. Was soll das bringen ? Gewählt hat man die eh nicht und kann man auch nicht, unter Druck setzen kann man sie somit nicht und Alternativen hat es auch nicht. Vertane Zeit.
  5. Und du meinst wirklich, dass die unsere Kommentare als Anregung für eine reichliche Drangsalierung benötigen ? Wenn es ums schicken des Bürgers geht, geht denen die Phantasie nie aus. Sage mal, auf welchem Planeten wohnst du denn ? Und versuche es mal ein bisschen mit Formatierung und richtig Zitieren, liest sich sonst eher unschön.
  6. Ja, genau, weil diese Marionetten in dem "Parlament" ja auch wirklich eigenen Willen bewiesen haben die letzten Jahrzehnte. Alles was heute an EU-Richtlinien existiert, verdanken wir allein der Kommission.
  7. Vor allem, bis dann eventuell zurück gerudet wird, ist das erst mal aktiv und richtet Schaden an. Selbst wenn man danach Schadenersatz erzwingen könnte, ist der nie in dem Umfang, wie das, was vorher damit vernichtet wurde. Von daher, wehret den Anfängen.
  8. Wenn man jede Konsequenz aus irgendeinem Zwischenfall/Unfall/Tragödie als Instrumentalisierung verabscheuen wollte und das in der Vergangenheit immer getan hätte, dann hätte man auch nicht aus seinen Fehlern lernen können. Letztlich ist doch völlig Wumpe, wer die Tatsachen ausspricht, genannt werden müssen sie, denn erst wann man die Probleme auf den Tisch packt, kann man sie auch angehen. Immer dieses Befindlichkeiten- und Animositätengetue, "nein, dass darf man jetzt so nicht sagen, weil da könnten die bösen anderen ja für sich instrumentalisieren". Was soll das immer ? Du würdest den Himmel auch am liebsten sofort als grün bezeichnen, nur weil irgendein Nazi gesagt hat, er sei blau, stimmt's ?
  9. Aha, erzähle das doch mal Eignern von PSM-Pistolen oder kurzen Pumpen. Außerdem braucht es nur ein Besitzverbot und damit ein fehlendes Bedürfnis und fertig ist der Lack, den Rest übernehmen die Eigentümer dann schon selbst. Das ist ja das schöne an dem von euch so angebeteten System.
  10. Siehste.^^
  11. Haben sie damit da unten auch signifikant herum geschossen oder die bloß ein bisschen im Lager herum getragen ?
  12. Im Gebrauch, im Gebrauch, ich wüsste nämlich nicht, das Spanien oder Litauen irgendwo im Gefechtseinsatz damit stehen.
  13. Dann haben wir kein Präzisionsproblem, sondern ein Bedienerproblem.^^ Dann sollten wir wohl besser diese austauschen. Im Ernst, das kann doch nicht so schwer sein, für die paar Hanseln ein paar brauchbare Gewehre zu finden, SIGArms oder FN helfen da bestimmt gern weiter, irgendwo liegen sicher noch ein paar SG550 oder FNC herum.^^
  14. Warum gehen wir denn nicht gleich zurück zum Langbogen ? So wie das klingt, gibt es kein Gewehr auf dieser Welt, dass die "hohen" Ansprüche der BW erfüllen kann.^^
  15. Das war ein guter... ^^ Du zumindest merkst nichts, sonst würdest du so was hier nicht schreiben.
  16. Dann gehe ich lieber mit der Zeit, als mit der Zeit zu gehen, wenn das die einzige Alternative ist.^^
  17. Gibt es das auch ohne Fratzenbruch ?
  18. Das halte ich aber für ein Gerücht. Das Ding sieht halt funky aus und macht sich gut in CS oder COD, mehr aber nicht. Und alle großen wirklich relevanten "Kunden" haben es nicht. Und die Mun.-Diskussion ist müßig, weil von was auch immer geprägt, aber nicht von der Realität. Muss man doch irgendwann mal einfach akzeptieren. Nichts für ungut, aber hier liegst du daneben.
  19. So weit waren wir schon vor Jahren, aber Danke, dass du es noch mal aufgewärmt hast.
  20. Hast du denn schon mal Besitz käuflich erworben ? Ich weiß nicht, was du mir sagen willst, aber Geld gegen Ware ist ein Eigentumsübergang durch Kauf. Damit wird der Eigentümer auch Besitzer, aber ein Besitzer wird eben nicht zwingend auch Eigentümer, nur weil er die Ware zB im Laden mal in die Hand nimmt. Das war es eigentlich schon.
  21. Im Sinne welches Gesetzes ? Nach dem BGB ist der Kauf der Erwerb am Eigentum, denn nur das kann man überhaupt erwerben. Besitz kann man nicht erwerben.
  22. Er sagte nicht, auf welcher Entfernung die Klappfaller standen. Bei uns gibt es die schon auf der 25 m Linie.
  23. Bedenken sollte man aber, 100% von nüscht, ist immer noch nüscht.^^
  24. Und was willst du jetzt dagegen tun ? Wobei ich ja eher nicht denke, dass die Frager alles leseinkompetente Vollhonks sind, ich denke eher die Regulierung ist einfach Murks. Was wäre also deiner Ansicht nach, dann der richtige bzw. bessere Ansatzpunkt, um das Problem zu lösen ?
  25. „Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. ... Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgen sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“ - Napoleon Bonaparte
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