Zum Inhalt springen

inst200

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    893
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von inst200

  1. Weiterhin ist es noch interessant, wann Du das "Kontingent" überschritten hast. Vor oder nach einer entsprechenden Gesetzlichen Regelung. Gruß Inst
  2. Nö, ist doch immer interessant, wie eine einfache Frage oder ein Sachverhalt "Dinge" in´s Rollen bringt. Zurück zur Frage: Stell Dir die Börse als normalen Waffenladen vor. Genug Geld, Erwerbsberechtigung, Ausweis, entsprechendes Transportbehältnis und gut ist es. Das dort auch andere Sachen verhökert werden, andere Menschen, und merkwürdige Leute herumrennen, das Ganze in einer Messehalle stattfindet und dann auch noch z.B. in Kassel ist ehr Nebensache. Viel Spaß beim Einkaufen Gruß Inst
  3. Sorry, vermutlich off Topic. Ich verstehe das so und es muss jetzt raus....... Die Politik sagt: "Wir dürfen die Schutzsuchenden, Flüchtlinge, Moslem....... nicht unter Generalverdacht stellen, nur weil unter den Atentätern eben solche gewesen sein könnten. Aber wir machen genau das mit den rechtstreuen Bürgern, die legal und überprüft Erlaubnispflichtige Waffen besitzen." Mit dem was ich gelesen habe, lässt sich so gut wie alles verbieten............ Hoch ansetzen und schaun was vom Vorschlag übrig bleibt. Mich überfällt Übelkeit......... Inst
  4. Bei einer regulären Kontrolle wird in der Regel die Frage nach Alkohol- Medikamenten- oder Drogenkonsum gestellt, hierbei auch mal gefragt ob man Waffen, Drogen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit sich führt. In der Regel erfolgt dies zum Eigenschutz oder auf den "blöden" Versuch dass sich das Gegenüber selber verrät. Hier ist der Ehrliche in der Regel auch der Dummen. Also werde ich, im Regelfall, nichts von mitgeführten Waffen erwähnen. Sofern der/die kontrollierende Person einen begründeten Anfangsverdacht hat, z.B. die Langwaffenfutterale sind zu sehen und er/sie möchte daher in den Kofferraum des z.B. Kombi schauen, kann ich das mit den Waffen immer noch einräumen. Dann habe ich die Frage eben falsch oder gar nicht verstanden und zeige mich überaus kooperativ und freundlich. Ein Hinweis, "gern, aber sie müssen wissen, da habe ich noch zwei Büchsen oder XY drin.........darf ich Ihnen zunächst meine Berechtigung zeigen......" sollte schon erfolgen. Der/Die Beamte/in wird mir schon sagen ob und was ich wie öffnen soll......notfalls frage ich...... Sicherlich ist man bei einer Kontrolle etwas nervös, geschieht ja nicht täglich, auch mögen die Aussengeräusche, der Verkehrslärm das ein oder andere Wort verschluckt haben, oder nach der Jagd oder dem Schießen klingeln noch ein wenig die Ohren weil der Gehörschutz verrutscht war und daher ist das mit den Waffen und gefährlichen Dingsbums untergegangen....... Auch wenn ich als zuverlässiger und gesetzestreuer Bürger legal handele muss ich doch keine Kontrolle provozieren, was bei mitgeführten Waffen, gleich welcher Art, sicherlich der Fall ist. Die Koll. machen ihren Job und den muss ich nicht unbedingt noch erschweren......... Auf jeden Fall werde ich nicht den Besserwisser, Oberlehrer oder Unfreundlichen heraushängen lassen. Inst
  5. Ja, sehr guter Ansatz. Nur welche derzeitige rechtliche Möglichkeit hat der deutsche Bürger? Gruß Inst
  6. In diesem Zusammenhang eine Frage, wie geht man gegen evtl. eintetende Änderungen vor gegen: Gesetzliche Regelungen die keine messbare, belastbare Verbesserung bringen ( hier Sicherheitsgewinn ) , sondern lediglich dazu beitragen ( gewollt oder ungewollt ) die Einhaltung des Gesetzes zu erschweren oder den zur Einhaltung des Gesetzes verpflichteten zu belasten. Es kann doch nicht sein, dass der Bürger wirklich alles hinnehmen muß ohne sich auch tatsächlich rechtlich dagegen wehren zu können. Unabhänig vom WaffG. Fällt derartiges in die Normenkontrollklage oder gäbe es andere rechtliche Möglichkeiten. Inst
  7. Zum Thema Versicherung mag jeder selber für sich entscheiden was er benötigt oder nicht und in welchem Umfang. Eines ist aber sicher: Haben ist besser als brauchen........ @ Duke357 such Dir eine, die Verwaltungsrechtschutz beinhaltet. Im Internet wirst Du bei den renomierten Versicherern fündig und kannst auch den Beitrag direkt berechnen. Die Onlinversicherer ( Töchtergesellschaften der Großen Versicherer ) sind in der Regel etwas günstiger. Oft werden einzelne Module angeboten, da kann man auch weglassen, was nicht gebraucht wird. Inst
  8. Zunächst einmal kostet das keine 30.- im Monat. Weiterhin gibt es durchaus Zeitgenossen, damit sind auch diverse Behörden, eingeschlossen, die sehr von sich und ihrer rechtlichen Auffassung eingenommen sind auch wenn diese völlig blödsinnig ist. Sowas läuft, fährt draussen herum, sitzt in einem Verein oder bei einer Behörde. Wehe man gerät an einen Solchen und hat eine andere Auffassung. Heutzutage werden diverse "Kleinigkeiten" gern vom Gericht bzw. vor einer Verhandlung im Wege eines Vergleiches geklärt; erspart ein Urteil oder einen Beschluß. In der Regel tragen die beteiligten Parteien dann aber ihre eigenen Kosten. Oder der "Gegner" zwingt Dich in die nächste Instanz. Eine gute Rechtschutzversicherung, die Privat-, Verkehrs-, Berufsrechtschutz und Verwaltungsangelegenheiten einschließt schadet wirklich nicht. Eine Rechtsberatung ist dabei in der Regel kostenlos. Einem Verfahren sieht man dann als Betroffener, zumindest was die Kosten anbelangt, etwas gelassener entgegen. Meine kostet übrigens keine 100.- Euro im Jahr. Aber jeder wie er mag....... Inst
  9. Ja, danke. Auch schon E-Gun usw. Drängt nicht, daher erste Adresse WO. Wenn ich hier keinen über das Forum finde, kommt Henke ins Spiel. Inst
  10. Ich glaube nicht, dass der Rahmen des Tracker mit dem K-Rahmen von S&W von der Größe her identisch ist. Vielleicht ehr mit einem N-Rahmen. Mein Revolver verschießt .22 lfb. Für .44 Mag. ist der Rahmen wohl etwas stabieler. Trotzdem danke Phönix. Gruß Inst
  11. Wie schon genannt, suche ich eine Montage für einen S&W K-Rahmen. Seitenmontage, also keine Schiene die anstelle des Visiers ( Kimme ) eingesetzt wird. z.B. von Aimtech. Wer eine solche hat und sich davon gegen eine Entschädigung trennen mag, bitte gern eine Nachricht an mich. Gruß Inst200
  12. Es ist interessant, wie in der jüngsten Vergangenheit in den Medien, der Politik, öfter auf dem Thema Biometrie herumgeritten wurde. Nicht nur beim Thema Schließsysteme. Einige scheinen dies für eine Art "Allheilmittel" zu halten. Für 2 Ordonanzwaffen und eine .45 Sportpistole wird der Aufwand wohl nicht lohnen, obgleich möglich. Aber für einen Tresor, der biometrisch gesichert ist und Deinen Picasso oder das Rezept Deiner lieblings Currysauce nebst geheimer Zutat beherbergt, vielleicht schon. ( war natürlich nur ein Beispiel ) Dann der zur Leistung herangezogenen Versicherung oder der Ermittlungsbehörde gegenüber den Nachweis eines unberechtigten Zugriffs zu führen wird sicher nicht einfach. Will sagen, dass es unter Umständen möglich ist, einen unberechtigten Zugriff, Zutritt oder Öffnen mangels Nachweis einer Manipulation nicht beweisen zu können. Darum ging es mir. Gruss Inst200
  13. Darum geht es nicht....... Inst
  14. http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hacker-prangern-Sicherheitsluecken-an,ccc134.html Aus gegebenem Anlass: Stand: 28.12.2014 15:04 Uhr Hacker prangern Sicherheitslücken anhttp://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/ccc152_v-contentgross.jpg' title="Der Chaos Computer Club zeigte den Fingerabdruck von Ursula von der Leyen, den IT-Experten kopierten. © dpa - Bildfunk Fotograf: Jessica Binsch"> Der Chaos Computer Club zeigte den Fingerabdruck von Ursula von der Leyen, den IT-Experten kopierten. Hacker des Chaos Computer Clubs (CCC) haben am Wochenende zu Beginn ihres jährlichen Treffens in Hamburg - dem größten in Europa - mehrere Technologie-Sicherheitslücken öffentlich gemacht. Sie zeigten beispielsweise, wie sich Fingerabdruck-Scanner und Technik zur Gesichtserkennung überlisten lassen. CCC-Experte Jan Krissler schaffte es, einen Fingerabdruck von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) von einem Foto zu kopieren. Das Bild ihrer Hände war bei einem öffentlichen Auftritt gemacht worden. Aus dieser Aufnahme konnten er den Fingerabdruck rekonstruieren. "Ein direkter Abdruck von einem Glas oder einem anderen glatten Gegenstand ist dafür nicht nötig gewesen", sagte CCC-Sprecherin Constanze Kurz. Der CCC wolle so zeigen, dass auch die Sicherheitsversprechen von Fingerabdruck-Scannern bloße Makulatur seien.......... Was man damit potenziell machen kann, zeigte Krissler mit einem anderen Fingerabdruck: Mit einer aus Latex hergestellten Fälschung konnte er einen Fingerabdruck-Sensor überwinden............ Quelle: NDR.de Inst200
  15. Ist zwar keine Antwort auf "gleichwertig" aber eine Idee.......... Blechkorpus, Schwenkriegelschloß................gesetzeskonform rot, blau oder weiß.......... http://www.ikea.com/de/de/catalog/products/80100190/ Inst
  16. "Sie möchten in die Schachteln schauen? Das möchte ich nicht, aber in Anbetracht der Wirkungslosigkeit meiner Einrede vor Ort, kann und werde ich Sie nicht daran hindern, gleichwohl werde ich juristische und diensrtechtliche Schritte durch meinen Rechtsbeistand prüfen lassen. Sicherlich sind Sie damit einverstanden, diesen Sachverhalt vorab schriftlich für mich und meinen Anwalt festzuhalten. Stift und Zettel hab ich für Sie da. Wenn Sie noch einen Moment Zeit haben, bitte ich Sie noch auf einen von mir herbeigerufenen Zeugen zu warten. Das Behältnis werde ich solange verschließen, damit sich der Status Quo nicht verändert. Somit besteht auch keine "Gefahr im Verzug", wir können das also in aller Ruhe abhandeln. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass gerade Besitzer legaler, erlaubnispflichtiger Schußwaffen ein besonderes Interesse daran haben, dass die Gesetze richtig angewand werden und deren Durchführung nachvollziehbar bleibt. Letztendlich möchte ich mich auf rechtlich einwandfreien Gebiet wissen, nicht dass ich hier noch was falsch mache. Schließlich sind Sie in einem durch das Grundgesetz besonders geschützen privaten Bereich eingedrungen; ich unterstelle, dass Sie sehr genau wissen, was Sie tun. Ich hätte es nur gern nachvollziehbar dargelegt. Stichpunkte reichen." Kleiner Nachtrag: Man muß aber nicht immer Alles übertreiben.............. ( auch wenn ich im ersten emotionalen Rausch gern dazu neige ) Vielleicht hilft auch nur ein fragendes süffisantes Lächeln und der Quatsch ist erledigt.. Inst
  17. 22.10.14, 13:49 Stade/Sittensen Stade. Im Prozess wegen Totschlags gegen einen 81 Jahre alten Mann aus Sittensen (Niedersachsen) hat nach dem Staatsanwalt auch der Verteidiger einen Freispruch für den Angeklagten gefordert. Links Aus Notwehr, um Angriffe auf sein Leben und Eigentum abzuwehren, habe der Rentner die Schüsse auf einen Jugendlichen bei einem Überfall Ende 2010 abgegeben, sagte Rechtsanwalt Jürgen Meyer am Mittwoch vor dem Landgericht Stade. Der Angeklagte hatte damals einen 16-Jährigen erschossen, als dieser ihn mit vier anderen Männern in seinem Haus überfiel. Als die Männer flüchteten, schoss der Rentner ihnen mit einer Pistole hinterher. Der 16-Jährige wurde tödlich in den Rücken getroffen. Die vier Komplizen des getöteten 16-Jährigen hatte das Landgericht Stade wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Eine 21 Jahre alte Anstifterin erhielt eine Bewährungsstrafe. Die junge Frau hatte ein Verhältnis mit dem 77-Jährigen gehabt und die Räuber zu dem Grundstück geführt. Mit einem Urteil wird am 27. Oktober gerechnet. Quelle: Hamburger Abendblatt
  18. inst200

    Frage zur WBK

    Um die Sache mal sachlich anzugehen. Im staatsanwaltliche Verfahrensregister, werden eingeleitete Ermittlungsverfahren eingetragen, bis sie zum Abschluss gebracht werden. Dies ist mit einer Einstellung z.B. nach §170 oder §153 ff StPO oder einer Verurteilung der Fall. Die Eintragung im Verfahrensregister wird aber auch, sofern das Verfahren nicht andauert, gelöscht. Näheres sowie Fristen stehen im entsprechenden Gesetz. Verurteilungen stehen im Bundeszentralregister. Inst
  19. ................gib mal "Denix Waffen" in die Suchmaschine ein. Inst
  20. Müsstes Du mal näher erläutern ? Übrigens ich leugne NIX......... .........es geht nicht um das OB sondern um das WIE............... Inst200
  21. Bislang war immer nur auf den "Zetteln" zu lesen, dass ich gebeten werde, mich mit einer Kontrolle einverstanden zu erklären. Sofern gleich in diversen Anzeigen, auch überregional oder im Internet auf eine körperliche Durchsuchung hingewiesen würde, würden sicherlich einige erst garnicht hinfahren. Wenn ich jedoch schon 150 Km, oder mehr, hinter mir habe, ist die Frage ob ich nun unverrichteter Dinge, wegen der Kontrolle, den Heimweg antrete, oder das Übel in kauf nehme. Hier steckt Berechnung dahinter. Andernfalls werden wohl die Besucherzahlen wie auch die Einnahmen zurückgehen. Eintritt erst ab 18 wird ja auch gleich klargestellt. Warum nicht auch: Beim verlassen der Messe werden sie einer körperlichen Durchsuchung unterzogen. Nachdruck habe ich nicht feststellen können ( müssen ). Freundlichkeit bislang nur bei den privaten Sicherheitsmitarbeitern. Die verdienen ihr Geld damit und da spiele ich das Spiel bis zu einem bestimmten Punkt mit. Das Auftreten der Ordnungsbehörde durfte ich miterleben und als peinlich, überzogen und wenig Bürgerfreundlich beschreiben. Ich denke an den gut aufgerüsteten Bediensteten vor zwei Jahren, der mit der "Tass Kaff" in der einen Hand und der anderen am Sack, die Besucher, recht lautstark, meinte zurechtweisen zu müssen. Vielleicht, hoffentlich, nur eine Momentaufnahme. Möge es sich hier um einen Einzelfall einer bestimmten Person handeln, dennoch fällt auch das negative Auftreten einer einzelnen Person auf die gesamte Behörde zurück. Der Bürger vermag das wenig nachzuvollziehen und überträgt die Inkompetenz Einzelner gern auch mal auf die ganze Behörde. Aber auch die Behörde ist lehrnfähig, zumindest habe ich hiernach derartige Abnormitäten nicht mehr beobachten müssen. Inst200
  22. B) auf zum HA Forum......
  23. Da dürfen wir ja mal gespannt sein wie es weitergeht.......
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.