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IGNORED

Waffenschränke A und B nicht mehr gültig?


INQUI

Empfohlene Beiträge

Hallo Forumsmember,

da nächstes Jahr meine erste WBK ansteht wollt ich mich vorab um die richtige Aufbewahrung kümmern und suche das I-Net nach Waffenschränken ab. Ich dachte da an einen A Schrank mit B Innenfach, was laut Sachkundelehrgang und allgemeiner Stammtischmeinung (ich weis, letztere ist nicht sonderlich zuverlässig ;) ) völlig den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung einiger Langwaffen genügt.

Jetzt finde ich aber diesen Satz auf einer Website eines Tresor- und Waffenschrank Herstellers:

Waffenschränke sind Tresore, die zur Aufbewahrung von Lang- oder Kurzwaffen dienen.

Diese besonderen Tresore sind nach dem neuen Waffenrecht zur Aufbewahrung zwingend vorgeschrieben. Hier ist der Erwerb der Waffenschränke nach VdS-Klasse 0 oder ECB-S Grad N dringend zu empfehlen, denn die Sicherheitsstufen A und B nach VDMA gibt es nicht mehr.

Da ich hier im Forum irgendwo mal gelesen habe das darüber nachgedacht wird A und B Schränke nicht mehr zuzulassen und eben diese "Gerücht" auch bei uns im Schützenhaus schonmal umgegangen ist bin ich nun doch etwas verwirrt. Bekomm ich Probleme wenn ich mir jetzt einen A Schrank kaufe? Ich hätte natürlich nix gegen einen N oder 0 Schrank. Aber da die ein gutes Stück teurer und auch schwerer sind (der nächste Umzug kommt bestimmt) würde mir ein A/B Schrank da schon eher zusagen.

Sorry wenn das Thema schonmal da war, aber die Suchfunktion ist beim Thema Waffenschrank etwas "übergelaufen".

Danke und viele Grüße

INQUi

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Die VDMA-Bestimmungen sind inzwischen (zum 31.12.2003 ?) ausgelaufen, das ist soweit richtig.

Es werden also keine neuen Schränke dieser Normen produziert, aber im Umlauf sind verständlicherweise noch eine ganze Menge. Der Gesetzgeber lässt diese durch eine Besitzstandswahrung auch weiterhin zu. Näheres hierzu ist in den §§ 36 WaffG und 13 AWaffV nachzulesen...

Grüssle

SB

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Die VDMA-Bestimmungen sind inzwischen (zum 31.12.2003 ?) ausgelaufen, das ist soweit richtig.

Es werden also keine neuen Schränke dieser Normen produziert

Das stimmt SO nicht ganz:

Wenn Du mal durch einschlägige Baumärkte schlenderst, wirst Du sicher A- oder B-Schränke finden mit Produktionsdatum 2004 und sogar 2005.

Grüße

Iggy

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Das stimmt SO nicht ganz:

Wenn Du mal durch einschlägige Baumärkte schlenderst, wirst Du sicher A- oder B-Schränke finden mit Produktionsdatum 2004 und sogar 2005.

Grüße

Iggy

Die Frage ist dann bloss, ob DIESE Schränke dann noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen; baulich zwar identisch, jedoch nach dem erlaubten Stichtag gefertigt dürften sie dann nicht gesetzeskonform sein.

IMI

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Ich habe es auch so verstanden, dass zwar "A" und "B" als anerkannte Spezifikation oder Normung nicht mehr bestehen, jedoch entsprechend ausgestattete Schränke damit noch keinem Produktions- oder Handelsverbot unterliegen. IMIs Einwand ist andererseits nicht von der Hand zu weisen. Es wäre aber - wenn die Stichtagsregelung tatsächlich so greift - seitens des Handels ein "dicker Hund" (rechtlich angreifbar?) einen neu (nach dem Stichtag) produzierten "B"-Schrank in D noch als WAFFENschrank anzubieten.

Gruß,

karlyman

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AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

--------------------------------------------------------------------------------

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht

Ist doch eindeutig und klar?

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Jetzt finde ich aber diesen Satz auf einer Website eines Tresor- und Waffenschrank Herstellers:

Waffenschränke sind Tresore, die zur Aufbewahrung von Lang- oder Kurzwaffen dienen.

Diese besonderen Tresore sind nach dem neuen Waffenrecht zur Aufbewahrung zwingend vorgeschrieben. Hier ist der Erwerb der Waffenschränke nach VdS-Klasse 0 oder ECB-S Grad N dringend zu empfehlen, denn die Sicherheitsstufen A und B nach VDMA gibt es nicht mehr.

Es sollte doch niemanden überraschen, dass die Tresorhersteller lieber die teuereren neuen Schränke verkaufen wollen, als die "alten" A- und B-Versionen.

Solange im eigenen Waffenschrank irgendeine Bestätigung (Plakette, Aufdruck, Aufkleber) darüber angebracht ist, dass der Schrank nach den Richtlinien der VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) gebaut wurde, braucht man sich wohl keine Sorgen zu machen.

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Das Thema hatten wir schon mal. Raus kam, dass man einfach mit seinem SB telefonieren sollte und wenn der einen A oder B-Schrank abgsegnet, kommt man am günstigsten weg. Wie sicher die Dinger wirklich sind, steht auf einem anderen Blatt. Wenn das Türblatt dünner ist, als ein Schraubendreherkopf, und dazu aus herkömmlichen Stahl (bei hochwertigen Schränken wird SM-Stahl verwendet) wer wird dann wohl zuerst nachgeben? Mit einem Brecheisen geht es natürlich noch schneller...

Zu Beachten ist bei den ECB-S oder VdS-Schränken, dass diese zwingend mit den beiligenden Schrauben / Schwerlastankern verankert werden müssen, wenn sie unter 1.000 kg wiegen, da nur so die Konformität zu der Norm hergestellt wird. Also darauf achten, wie viele Verankerungsmöglichkeiten vorhanden sind und wo (hinten? + unten?) man bei sich zu Hause überhaupt verankern kann (z.B. Fußbodenheizung). Naja, das Gewicht ist ein Problem, aber einen schweren Schrank nimmt ein Einbrecher auch nicht so schnell mit.

Zu den Preisen: Schau mal auf tresore.net, bzw. im Baumarkt deines Vertrauens nach. Wenn z.B. bei Praktiker eine 20% auf Alles-Aktion gibt, dann lohnt es sich eventuell, das gewünschte Modell im Baumarkt zu bestellen und selbst zu verankern. Globus wäre auch eine Idee.

AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

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(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht

Ist doch eindeutig und klar?

Der Knackpunkt war hier doch, dass es die o.g. Norm nicht mehr gibt. Und was kann einer Norm entsprechen, die es gar nicht gibt? (Ich weiß, das klingt schizophren :17: )

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Ich hab grade mal in meiner Kommentierung nachgeblättert. Dort steht, dass den Herstellern auch nach Obsoletwerden der VDMA-Bestimmungen ( sind übrigens bereits zum 31.12.2002 abgelaufen) ermöglicht werden soll, objektiv der Sicherheitsstufe A (Stand Mai 1995) entsprechende Tresore zur Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen weiterhin herzustellen.

Demnach wäre das Entsprechen der Sicherheitsstufe A so auszulegen, dass der nach dem 31.12.2002 produzierte Tresor nicht der obsoleten VDMA 24992 (Stand Mai 1995) entsprechen muss sondern lediglich der allgemeinen technischen Anforderung an einwandige Stahlblechschränke genügen muss.

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AWaffV § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

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(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht

Ist doch eindeutig und klar?

....natürlich :icon14: - und hatten wir hier auch schon hundertundeinmal durchgekaut :rolleyes: . Ob an PISA doch was dran ist :ninja: ..................................

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....natürlich :icon14: - und hatten wir hier auch schon hundertundeinmal durchgekaut :rolleyes: . Ob an PISA doch was dran ist :ninja: ..................................

<_< Wo, außer in Sachbearbeiters obigen Beitrag, wurde denn der Wille des Gesetzgebers diesbezüglich beschrieben? Ich kann mich nur an Meinungen von WO-Benutzern erinnern.

Wie auch immer... Danke für die Aufklärung SB, dir gebührt ein :eclipsee_gold_cup:

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<_< Wo, außer in Sachbearbeiters obigen Beitrag, wurde denn der Wille des Gesetzgebers diesbezüglich beschrieben? Ich kann mich nur an Meinungen von WO-Benutzern erinnern.

Wie auch immer... Danke für die Aufklärung SB, dir gebührt ein :eclipsee_gold_cup:

KOMMENTIERUNGEN stellen Meinungen dar - sind aber ausdrücklich nicht vom Gesetzgeber !

Also sind sie letztlich auch nichts anderes als Meinungen - wie die von WO Usern :gutidee: .

Im vorliegenden Fall scheint mir und Sal-Peter der Wille des Gesetzgebers eindeutig - aber das ist eben auch nur eine Kommentierung :s82:

Mouche

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KOMMENTIERUNGEN stellen Meinungen dar - sind aber ausdrücklich nicht vom Gesetzgeber !

Also sind sie letztlich auch nichts anderes als Meinungen - wie die von WO Usern :gutidee: .

Im vorliegenden Fall scheint mir und Sal-Peter der Wille des Gesetzgebers eindeutig - aber das ist eben auch nur eine Kommentierung :s82:

Mouche

^_^ Mein Kommentar: Argh, da habe ich jetzt nicht richtig aufgepasst...
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Erstmal danke an Euch alle für die schnellen und zahlreichen Antworten.

Zusammenfassend kann ich also folgendes feststellen:

Möglichkeit 1: Vor Kauf einen A/B Schranks erstmal mit dem SB telefonieren um sicher zu gehen

oder

Möglichkeit 2: Einen 0 Schrank kaufen und sich sicher fühlen.

Richtig?

Eben hab ich zu diesem Thema noch etwas auf der Homepage eines Herstellers gefunden:

Rückzug von VDMA 24992 zum 31. Dezember 2003

Nach Veröffentlichung des Europäischen Normentwurfs prEN 14450 Sicherheitsschränke im April 2002 repräsentiert das Einheitsblatt VDMA 24992 nicht mehr den Stand der Technik und wird deshalb vom VDMA als Herausgeber zum 31. Dezember 2003 ersatzlos zurückgezogen. Damit entfällt ab 1. Januar 2004 die Grundlage für die Kennzeichnung von Stahlschränken A und B nach VDMA 24992.

Die meisten Hersteller haben sich aber dazu entschlossen die bisherigen Tresore auch weiter zu produzieren, nur können sie dann nicht mehr mit dem bisherigen Typenschild der Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) und B gekennzeichnet werden.

Sie können weiterhin bei uns Möbeltresore und Möblesafe beziehen, die in Konformität zu dem am 31.12.2003 zurückgezogenen Einheitsblatt 24992, Ausgabe Mai 1995, gebaut sind. Auf dem Typenschild, das dann meist in die Tresore geklebt wird, ist der Ausgabestand (Ausgabe Mai 1995) aufgedruckt.

Für die Anerkennung , dieser in Konformität gebauten Möbeltresore, bei Versicherungen, Behörden, Waffengesetz übernehmen wir keine Haftung.

Vielen Dank und viele Grüße

INQUI

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Ich denke, die überwiegende Mehrheit der WO-Benutzer ist der Meinung, dass man nicht mal mit dem SB telefonieren braucht, wenn man zum A/B-Schrank greift. Ich persönlich würde es machen, wenn ich einen A/B-Schrank in Betracht ziehen würde, weil ich noch nicht ganz davon überzeugt bin... Zu der Aussage beim Hersteller: Da stecken natürlich wirtschaftliche Interessen dahinter: Man will mehr (vergleichsweise) teure VdS-Schränke verkaufen. Objektiv ist so eine Aussage daher leider auch nicht.

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Das Hauptproblem dürfte sein, die Gleichwertigkeit eines Tresors ohne offizielle Zertifizierung nachzuweisen. Am sichersten wäre wohl am ehesten die Lösung, einen solchen Tresor der Kriminalpräventionsstelle vorzuführen und sich von dort die Gleichwertigkeit bescheinigen zu lassen. Dann gibts garantiert später keinen Ärscher.

@Tinnitus: warst Du denn noch nicht aufgeklärt ? :D

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Steht A für ....nal und B für ....i ? :rotfl2:

Das war wohl ein Freud'scher Verhörer :lol:;)

PS: Jetzt hab ich deine Anspielung kapiert. Ich stehe heute wohl etwas auf dem Schlauch...

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