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IGNORED

Waffengesetzänderung


morcalavin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nach meinem Umzug habe ich mir einen neuen Büxer suchen müssen. Der hat mir dann heute morgen folgende Information zukommen lassen:

Ab dem März 2008 sollen alle "Anscheinswaffen" nur noch für Reservisten erlaubt sein. Keine Einschränkung, keine gesonderte Regelung für Jäger. Bestandsschutz soll aber greifen.

Ich habe darauf hin mal die letzten Posts durchgeschaut, konnte aber nichts Entsprechendes finden. Habt Ihr dazu vielleicht Infos oder handelt es sich um S...-hausparolen ?

War das Panikmache oder habe ich was verpasst ?

Danke + LG Joachim

Geschrieben

Die Info ist schon deswegen falsch, ei die weil das neue Gesetz wenn erst ab 1.Apirl.08 gültigkeit hätte

Selbstverständlich hat dein Büxer einen direkten Draht ins BMI... und weiß deswegen eher bescheid als der Rest von uns...

Wollte er dir auch gleich eine 'Anscheinswaffe' verkaufen, um noch in den Genus des 'Bestandsschutz' zu kommen...?

$$$

Geschrieben
Hallo zusammen,

nach meinem Umzug habe ich mir einen neuen Büxer suchen müssen. Der hat mir dann heute morgen folgende Information zukommen lassen:

Ab dem März 2008 sollen alle "Anscheinswaffen" nur noch für Reservisten erlaubt sein. Keine Einschränkung, keine gesonderte Regelung für Jäger. Bestandsschutz soll aber greifen.

Ich habe darauf hin mal die letzten Posts durchgeschaut, konnte aber nichts Entsprechendes finden. Habt Ihr dazu vielleicht Infos oder handelt es sich um S...-hausparolen ?

War das Panikmache oder habe ich was verpasst ?

Danke + LG Joachim

such mal besser weiter! :00000733:

Geschrieben
Wollte er dir auch gleich eine 'Anscheinswaffe' verkaufen, um noch in den Genus des 'Bestandsschutz' zu kommen...?

$$$

Du wirst lachen, so war es: "...ich hätte dann hier noch dieses XR41, kaufen solange es noch erlaubt ist :peinlich: "

Ich glaube ich muss dringend einen anderen Büxer suchen.....

Geschrieben
Ab dem März 2008 sollen alle "Anscheinswaffen" nur noch für Reservisten erlaubt sein.

Einen größeren Blödsinn habe ich selten vernommen

Habt Ihr dazu vielleicht Infos

Ja, seit geraumer Zeit:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=334068

Viel Spaß beim Lesen.

handelt es sich um S...-hausparolen ?

Könnte man, in Bezug auf das, was Dein Büxer Dir erzählt hat, so sagen.

War das Panikmache oder habe ich was verpasst ?

Das war beides.

Geschrieben

Mach doch einen Vertrag mit ihm, wenn das Gesetz so nicht kommt,wie er behauptet, bekommst Du den Kaufpreis zurück und darfst das vermeindlich PÖSE Teil behalten...

Geschrieben

:eclipsee_gold_cup: Diskriminierung !!!!! :eclipsee_gold_cup:

Wie sollen denn die Damen im Schießsport dann an so geniale Teile rankommen ? Reservisten, echt.... :confused:

Anscheinswaffenhändler !

Geschrieben

Kann über die Reservistensache auch nur lachen.

Nur weil wir nach der Sportordnung des VdRBw schiessen, dürfen wir bestimmt nichts anderes kaufen als "Zivilisten".

Mal wieder totale Fehlinformation um noch n XR41 loszuwerden. Soll trotzdem kein schlechtes Gewehr sein.

Dass er dir nicht noch ne alte P1 aufschwatzen wollte, wundert mich.

Manche Händler meinen echt, sie könnten einem alles erzählen. (Nicht nur bei Waffen)

Oder aber es steht im Voreintrag dann drin:

SL Gewehr Kaliber .308 "R" (für Reservisten) damit der Händler weiss, dass man eine pöse Anscheinswaffe erwerben darf.

Und das war jetzt Ironie.

Geschrieben
Manche Händler meinen echt, sie könnten einem alles erzählen. (Nicht nur bei Waffen)

Nein. Viele Händler wissen es einfach nicht besser als ihre Kundschaft oder sind sogar noch ahnungsloser, sie sind schließlich keine Verwaltungsrechtler, sondern Fachhändler. Und viele von denen wissen nicht mal, daß es sowas wie Internet gibt. Ganz zu schweigen davon, wie Gesetze gemacht werden.

Geschrieben

Dürfen wir auch erfahren wo und welcher Büchsenm. das war? Damit "man" bescheid weiß.

Auf solche Händler/Büchsenm. können wir verzichte und vielleicht lernen sie es durch Kundenschwund

Geschrieben
Anscheinspostings......

Hallo 9x19,

wie meinst Du das ?

LG Joachim

Dürfen wir auch erfahren wo und welcher Büchsenm. das war? Damit "man" bescheid weiß.

Auf solche Händler/Büchsenm. können wir verzichte und vielleicht lernen sie es durch Kundenschwund

Hallo,

der Büma sitzt in Giessen. Der Laden heißt Waffen Reinig. Gesprochen hatte ich mit dem Senior- und dem Juniorchef. Beide waren bei dem Gespräch dabei.

LG Joachim

Geschrieben
Hallo 9x19,

1. wie meinst Du das ?

LG Joachim

Hallo,

2. der Büma sitzt in Giessen. Der Laden heißt Waffen Reinig. Gesprochen hatte ich mit dem Senior- und dem Juniorchef. Beide waren bei dem Gespräch dabei.

LG Joachim

1. Nur ganz generell. Anscheinswaffen, Anscheinsreservisten und Anscheinspostings. Paßt doch.

2. Ist doch egal, er wollte nur mal spielen. Von denen gibt es so viele, man hätte dennoch keinen mehr, wenn man sie wegen ihrer inkompetenten Sprüche alle schneiden würde.

Geschrieben

@gesetzes änderung:

habe in der änderung nur was über das offene führen von Anscheinswaffen gelesen....offenes führen= in der innenstadt damit rumlaufen.

da steht nichts ueber schiesstand u. ähnliches. gehe mal davon aus dass es DIR aber darum gehen wird...es sei denn hast du vor mit nem xr-15 inner fussgaengerzone rumzulatschen...

du kannst aber auch nach geltender rechtslage als sportschuetze meines wissens net einfach mit ner Glock z.b ( welche ja keine anscheinswaffe ist) offen rumlaufen.

Geschrieben
...

du kannst aber auch nach geltender rechtslage als sportschuetze meines wissens net einfach mit ner Glock z.b ( welche ja keine anscheinswaffe ist) offen rumlaufen.

Welch´ weise Posts hier als Erstbeitrag abgesetzt werden...

Ist das wirklich so, dass ich als Sportschütze meine Waffe nicht offen in der Fußgängerzone rumtragen darf? Du schreibst ja Deines "...Wissens net...". Vielleicht gehts ja doch? :rolleyes:

Geschrieben

;) wer weiss....

schmarrn, wollte einfach mit dem post deutlich machen dass die regelungen die da verabschiedet werde, sich nicht aufs sportschuetzen bzw jaeger dasein auswirken....

denn: bei keinem von beiden wird die Waffe " offen geführt" . Selbst das führen im revier zählt hierbei nicht als offenes führen.

zumindest meines wissens nach ;)

Geschrieben
habe in der änderung nur was über das offene führen von Anscheinswaffen gelesen....

Da hast Du leider ein paar Dinge überlesen.

Mal hier nur auf "Anscheinswaffen" bezogen: Problematisch ist der Anscheinsbegriff selbst - es ist purer Nonsens, dass unter die vorgeschlagene Klassifikation Feuerwaffen und anderes Gerät, was ohnehin schon dem WaffG unterliegt, subsumiert wird.

Warum, steht (abgesehen von der defekten Logik, die sich selbst erschließt) hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=334068

... genauso wie Punkte in dem Arbeitspaier, die Du großzügig überlesen hast...

€:

wollte einfach mit dem post deutlich machen dass die regelungen die da verabschiedet werde, sich nicht aufs sportschuetzen bzw jaeger dasein auswirken....

Du bist ja mal ganz hervorragend informiert :rolleyes:

Das böse Erwachen folt im Zweifel erst zum 01.04.2008 - dann ist es aber zu spät.

Geschrieben

okay ich hab mich ein bisschen geirrt, jagdrevier ist nicht nicht-offenes führen. jagdrevier ist offenes führen, jedoch als ausnahme behandelt.

Siehe folgende Stelle in der Novelle:

"offen führt eine Anscheinswaffe, wer diese außerhalb von Schießstätten für Dritte erkennbar führt; die Führensregelungen in §13 Abs. 6 bleiben hiervon unberührt. "

und was besagt der §13 abs.6

§13 VI:

"Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen."

Fazit: ja offen führen verboten....ABER: im revier hast du ausnahme genehmigung.

Geschrieben

Ich würde diesbezüglich wärmstens die Lektüre des aktuellen Entwurfes empfehlen, damit du nicht noch weiteren Unsinn aufgrund veralteter Entwürfe verzapfst.

Geschrieben

@ kizmeth: Ich verweise auf die Antwort von 9x19 und möchte Dich auch darauf hinweisen, dass die Musik bzgl. der geplanten Novelle sicher nicht beim Führen von „Anscheinswaffen“ liegt.

Im vorliegenden Arbeitspapier sind eine ganze Reihe von verheerenden Regelungen enthalten:

- Ein Anscheinsbegriff, der Tür und Tor für Totalverbote durch einfaches zukünftiges Streichen von Passagen des Waffenrechts öffnet.

- Eine starke Beeinträchtigung des Erbrechts – auch dann, wenn der Erbe als Sportschütze oder Jäger bereits WBK-Inhaber ist.

- 2/6 wird auch für die gelbe WBK gesetzlich fixiert.

- Pumpen mit einer Gesamtlänge von weniger als 95cm oder einer Lauflänge unter 45cm werden zu verbotenen Gegenständen erklärt.

- Wechselsysteme werden eintragungspflichtig (ohne Übergangsfrist und quasi sofortiger Kriminalisierung des Altbestands).

- Auslandsreisen für Sportschützen und Jäger werden zu einer bürokratischen Unmöglichkeit.

- Griffstücke von Langwaffen werden zu wesentlichen Waffenteilen.

- Abschaffung von Umbauten zu niedrigerem Erlaubniszustand (LEP-Umbauten, 4mmM20-Waffen, aber auch – das wurde imo auch hier in WO noch gar nicht durchdacht – von zu Repetieren umgebauten Selbstladern und von nicht (mehr – nach Einführungsdatum gesehen) unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Vollautomaten, die zu HA konvertiert worden sind).

- Wesentliche Veränderungen im Bereich der Schießstandsrichtlinien und des Schießstandsachverständigenwesens.

- Unzumutbare (Nach-)Kennzeichnungspflicht von Schusswaffen.

Habe ich etwas vergessen? Keine Frage, sicher sind diesem Brainstorming von mir etliche weitere wichtige Punkte entgangen.

Die Aufzählung zeigt aber auch so schon, dass sich jede Menge zu unseren Lasten verändern wird.

Und da kommst Du kontext- und schmerzbefreit daher und behauptest:

… dass die regelungen die da verabschiedet werde, sich nicht aufs sportschuetzen bzw jaeger dasein auswirken....

:gaga: Das kann ja wohl nicht Dein Ernst sein.

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