Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffengesetzänderung


morcalavin

Empfohlene Beiträge

Er hat es nicht böse gemeint.
ich auch nicht.

Und in anderen Foren läuft sowas auch spätestens ab Seite 2.
dann sollte er es ja gewöhnt sein.
Und er hat doch recht, oder ?
weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß wenn in Inet-Foren alle Threads in denen zwischen durch geblödelt wird geschlossen würden, würde kaum ein Thread den zehnten Beitrag erleben.
Wenn man mal schnell was nachlesen will, sind die Kuddelmuddel-Spaßmacher-Threads eine Zumutung.
das ist das Problem das alle Foren haben in denen man Anonym posten kann.
Auch wenn kizmeth die Clownerei hier selbst induziert hat.
daraus ziehe ich den Schluß, daß für Dich der kizmeth eine Zumutung ist. :rolleyes:

Ganz ruhig, ist nicht böse gemeint. :s3:

Mir ist halt das Anmeldedatum aufgefallen.

LG

alea

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bin kein klon von irgendwem und ich habe hier die spammerei auch nicht "selbst induziert".

und wie 9X19 richtig erkannt hat war das nicht böse gemeint sondern lediglich ne feststellung..darum auch ":D" am ende des satzes.

zum thema noch einmal:

ich habe mir wirklich den entwurf durchgelesen, und keinen neueren als den hier verlinkten gefunden, und auch nach mehrmaligem durchlesen der betreffenden stellen, lesen von anderen foren etc komme ich zu dem schluss dass von der AKTUELLEN novelle keine grössere gefahr für jäger und sportschützen ausgeht. auch wurde in anderen foren bzw auf andren homepages auf zu schnelle panikmacherei in einige foren verwiesen.

Ich bin mir natürlich im klaren dass ein solcher gesetzesentwurf theorethisch weiterverwertet werden kann um andere regelungen durchzubringen. allerdings weise ich weiterhin daraufhin dass die im april in kraft tretende novelle nicht dazu dient anscheinswaffen für jäger etc zu verbieten, sondern als primärziel eher die eindaemmung der flut von M-16-softair-klonen dient. liest man sich die entsprechenden neuerungen durch wird dies auch deutlich. ein verbot von anscheinswaffen auffem schiesstand und im revier wäre nicht einfach durchsetzbar, zumal dann die schwammigkeit der definition probleme bereiten würde.

meine meinung:

ein ausweiten dieses anscheinswaffen-gesetzes auf jagdliches führen bzw führen am schiesstand ist ohne weiteres nicht durchsetzbar. theorie der ausweitung und praktische umsetzung gehen hier auseinander, und im falle des verbotes von anscheinswaffen auch zum jagen etc, müsste erst einmal eine klare definition her, weiterhin wären dann etwaige verfassungsbeschwerden fällig ( zumindest von meiner einschätzung her)

Zumindest Art. 2 GG wenn gar nichts mehr geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also gut, Kizmeth, hier auf Seite 15,16 des Entwurfes (Link: <a href="http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=11708" target="_blank">http://forum.waffen-online.de/index.php?ac...st&id=11708</a> ) vom 09.08.2007 steht folgendes:

In Abschnitt 2 wird dem Unterabschnitt 7 nach § 42 folgender Paragraph 42a

angefügt:

„§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen

20.

21.

22.

23.

15

24.

25.

26.

Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung

bei Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bleiben

unberührt. Zitat Ende.

Das bedeutet wieder eine neue Unklarheit. Gehört der § 13 VI WaffG zu den weitergehenden Regelungen in Bezug auf Anscheinswaffen ? Daß er speziell in Bezug auf die Jagd ist, ist unstrittig. Ist er aber wirklich speziell im Sinne einer weitergehenden Regelung in Bezug auch auf Anscheinswaffen oder nur auf Jagdwaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände im allgemeinen ? Welches Gericht sieht das hinterher so ? Und wenn man Theateraufführungen und ähnlichen Mummenschanz reingeschrieben hat, aber nicht wie ich meine mich erinneren zu können im ersten Entwurf den § 13 VI bzw. das Führen von Jagdwaffen, das jetzt fehlt, stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber überhaupt wollte, daß solche Anscheins-Waffen auch zu Jagdzwecken geführt werden dürfen, weil er es nicht explizit reingeschrieben und sie damit vom Verbot ausgenommen hat. Ein Gericht könnte also durchaus zur Auffassung gelangen, daß solche Waffen zur Jagd nicht mehr genutzt werden dürfen. Es existiert zwar kein Verbot im BJG, aber möglicherweise kann man den § 42a WaffG selbst als solches spezialgesetzliches Verbot für die Verwendung von derartigen Waffen nur in den engen Grenzen der Rechsnorm bezeichnen und weitergehende Regelungen sind eben nur für welche gemeint, die künftig evtl. noch ins Gesetz kommen. Wenn man übrigens ohne Berücksichtigung dieses Zusammenhanges "weitergehende Regelung" eng auslegt, wären damit ggf. auch nur konkrete Regelungen in Bezug auf Anscheinswaffen gemeint. Der § 13 VI WAffG gehörte bei dieser engen Auslegung dann auch nicht zu diesen weitergehenden Regelungen und das Verbot der Verwendung von G3-Klonen oder auch nur Repetierern mit Tarnschaft wäre damit faktisch da. Die Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Form könnte man unter diesen Gesichtspunkten auch als bösartig bzw. böswillig bezeichnen. Keine Rechtssicherhit denn auch hier. Auf die anderen Punkte will ich gar nicht eingehen. Ich müßte ca. 40 Waffen zur Nachstempelung der betroffenen wesentlichen Teile schicken, was bestimmt mehr als 4000 Euro, vielleicht auch das Doppelte, kosten wird. Das ist ungeheuerlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

… ich habe hier die spammerei auch nicht "selbst induziert".

Sorry, aber wer solchen Blödsinn verzapft, wie Du hier, der muss sich auch nicht wundern, wenn dem nur Quatsch hinterher geschrieben wird. Garbage in, garbage out…

… komme ich zu dem schluss dass von der AKTUELLEN novelle keine grössere gefahr für jäger und sportschützen ausgeht.

Entweder Du willst oder Du kannst nicht lesen – oder Du hast noch größere Probleme:

Hier:

http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=798518

habe ich Dir eine Aufzählung gegeben, die noch nicht einmal erschöpfend ist. Und Du behauptest weiterhin, es drohe kein wesentliches Ungemach :allesgute: .

Glaub von mir aus was Du willst (Glauben gehört eh in die Kirche) aber ich persönlich habe weder Zeit noch Lust auch noch den hinterletzten Forentroll wiederholt aufzuklären :glare: .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

bin kein klon von irgendwem und ich habe hier die spammerei auch nicht "selbst induziert".

und wie 9X19 richtig erkannt hat war das nicht böse gemeint sondern lediglich ne feststellung..darum auch ":D" am ende des satzes.

zum thema noch einmal:

ich habe mir wirklich den entwurf durchgelesen, und keinen neueren als den hier verlinkten gefunden, und auch nach mehrmaligem durchlesen der betreffenden stellen, lesen von anderen foren etc komme ich zu dem schluss dass von der AKTUELLEN novelle keine grössere gefahr für jäger und sportschützen ausgeht. auch wurde in anderen foren bzw auf andren homepages auf zu schnelle panikmacherei in einige foren verwiesen.

Ich bin mir natürlich im klaren dass ein solcher gesetzesentwurf theorethisch weiterverwertet werden kann um andere regelungen durchzubringen. allerdings weise ich weiterhin daraufhin dass die im april in kraft tretende novelle nicht dazu dient anscheinswaffen für jäger etc zu verbieten, sondern als primärziel eher die eindaemmung der flut von M-16-softair-klonen dient. liest man sich die entsprechenden neuerungen durch wird dies auch deutlich. ein verbot von anscheinswaffen auffem schiesstand und im revier wäre nicht einfach durchsetzbar, zumal dann die schwammigkeit der definition probleme bereiten würde.

meine meinung:

ein ausweiten dieses anscheinswaffen-gesetzes auf jagdliches führen bzw führen am schiesstand ist ohne weiteres nicht durchsetzbar. theorie der ausweitung und praktische umsetzung gehen hier auseinander, und im falle des verbotes von anscheinswaffen auch zum jagen etc, müsste erst einmal eine klare definition her, weiterhin wären dann etwaige verfassungsbeschwerden fällig ( zumindest von meiner einschätzung her)

Zumindest Art. 2 GG wenn gar nichts mehr geht.

Wieso glauben die legalen Waffenbesitzer eigentlich immer bis zum Schluß an das Gute in der Bürokratie/der Gesetzgebung und sind bei Veröffentlichung erstaunt, daß es es eigentlich noch schlimmer gekommen ist.

Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht meehr ruhig schlafen (Otto von Bismarck)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ne, nee, lieber nicht. Vor vielen Jahren hat mich ein freundlicher junger Herr mit seiner Briefmarkensammlung gelockt.

Inzwischen bin ich seit 31 Jahren mit ihm verheiratet. :wub:

... das verringert die Gefahr das es bei einer erneuten "Sammlungsbesichtigung" nochmal 31 Jahre werden :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ne, nee, lieber nicht. Vor vielen Jahren hat mich ein freundlicher junger Herr mit seiner Briefmarkensammlung gelockt.

Inzwischen bin ich seit 31 Jahren mit ihm verheiratet. :wub:

Schön. Gratulation. Wie man sieht, hat der Trick damals jedenfalls noch funktioniert. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so ich habe mir mal die muehe gemacht die neue fffassung und die alte zu lesen und deinen beitrag auch zu lesen. ich werde dir jetzt eine genaue antwort geben. ich nutze die zitierweise um dir zu antowrten und kennzeichne meine antwort jeweils mit

"ich sage:" , da ich nicht weiss wie man auszugsweise zitiert.

Es ist verboten, Anscheinswaffen zu führen. Dies gilt nicht für die Verwendung

bei Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen. Weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bleiben

unberührt. Zitat Ende.

Das bedeutet wieder eine neue Unklarheit. Gehört der § 13 VI WaffG zu den weitergehenden Regelungen in Bezug auf Anscheinswaffen ? "

ich sage: ja gehört er. der begriff weitergehende regelung dieses gesetzes bezieht sich auch auf 13abs.6 denn: 13abs.6 regelt jagdliches führen, und das ist eine weitergehen regelung bezueglich des führens.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Daß er speziell in Bezug auf die Jagd ist, ist unstrittig. Ist er aber wirklich speziell im Sinne einer weitergehenden Regelung in Bezug auch auf Anscheinswaffen oder nur auf Jagdwaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände im allgemeinen ? Welches Gericht sieht das hinterher so ?

ich sage: vegleiche nicht anscheinswaffe mit jagdwaffe. jagdwaffe ist eine waffe die zur jagd vewendet wird. was genau eine jagdwaffe ist wird legal nicht definiert, jedoch werde ich schaun dass ich das rauskriege ( werde mal meine profs ausfragen ob die wissen wo man das rausbekommt) eine implizite definition koennte folgender aussschnitt aus dem WaffG sein:

"Schusswaffen

Schusswaffen sind Gegenstände, [...] zur Jagd [..]bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden." ==> Dann würden zur Jagd prinizipiell alle Schusswaffen "bestimmt" sein. Könnte aufschluss auf den begriff "jagdwaffe" geben, zumal im BJagdG auch keine Waffen explizit zur Jagd verboten sind.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Und wenn man Theateraufführungen und ähnlichen Mummenschanz reingeschrieben hat, aber nicht wie ich meine mich erinneren zu können im ersten Entwurf den § 13 VI bzw. das Führen von Jagdwaffen, das jetzt fehlt, stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber überhaupt wollte, daß solche Anscheins-Waffen auch zu Jagdzwecken geführt werden dürfen, weil er es nicht explizit reingeschrieben und sie damit vom Verbot ausgenommen hat.

ich sage: die explizite erwähnungdes 13abs.6 erfolgte auch im ersten entwurf nur ueber den umweg der Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 , dort wurde nämlich das "offene Führen" explizit defniert im punnkt nr 4a , wobei dort dann 13abs.6 ausgenommen wurde.

satz 3 der nr.23 der novelle mit der formulierung " Weitergehende Regelungen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bleiben

unberührt"

reicht jedoch aus um das jagdliche führen gem §13abs.6 ausreichend zu gewähreleisten, da dies wie oben erwähnt eine solche weitergehende regelung ist. ich werde jedoch gucken ob ich eine legaldefinition des begriffs "offens führen" herbekommen kann.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Ein Gericht könnte also durchaus zur Auffassung gelangen, daß solche Waffen zur Jagd nicht mehr genutzt werden dürfen. Es existiert zwar kein Verbot im BJG, aber möglicherweise kann man den § 42a WaffG selbst als solches spezialgesetzliches Verbot für die Verwendung von derartigen Waffen nur in den engen Grenzen der Rechsnorm bezeichnen

ich sage: mir ist nich ganz klar was du damit meinst mit "verbot der verwendung". meinst du damit "offenes führen " oder führen im revier oder verwendung im allgemeinen?. ein "spezialgesetzliches verbot " im sinne des nutzens dieser waffen fuer die jagd, ist m.A nach , vor allem in bezug auf den satz 3 des §42a ( in dem ja regelunge wie der 13.abs.6 extra ausgenommen werden) nicht zu erkennen.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

und weitergehende Regelungen sind eben nur für welche gemeint, die künftig evtl. noch ins Gesetz kommen. Wenn man übrigens ohne Berücksichtigung dieses Zusammenhanges "weitergehende Regelung" eng auslegt, wären damit ggf. auch nur konkrete Regelungen in Bezug auf Anscheinswaffen gemeint.

Der § 13 VI WAffG gehörte bei dieser engen Auslegung dann auch nicht zu diesen weitergehenden Regelungen und das Verbot der Verwendung von G3-Klonen oder auch nur Repetierern mit Tarnschaft wäre damit faktisch da.

ich sage: weitergehende regelungen bezieht sich auf derzeitige regelungen des WaffG. Der hase liegt bei den jagdwaffen im pfeffer, und da ist m.A nach davon auszugehen dass Anscheinswaffen mit jagdtauglichem kaliber auch jagdwaffen sind, mangel legaler definition von jagdwaffen. somit beziehen sich regelungen des führens ( 13abs.6 ist eine solche) natuerlich auch auf sie, damit gilt §42a s.3 auch für 13abs.6. im übrigen wäre eine formlierung ala "bleiben unberührt" die gewisse normen ausschliesst schlichtweg unnuetz, bzw nicht hinreichend genau bestimmt. wäre 13abs.6 gemeint wäre er explizit ausgenommen.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

Die Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Form könnte man unter diesen Gesichtspunkten auch als bösartig bzw. böswillig bezeichnen.

ich sage: FAZIT: die unterlassene legaldefinition des offenen führens ist schlichtweg aus gründen des doppelten vorhandenseins von regelungen erfolgt. der satz 3 des 42a regelt alles ausreichend. die in der alten novelle ( Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4a) erfolgte legaldefinition des "offene führens" mit ihrem verweis auf 13.abs.6 ist ueberfluessig.

ich habe mir mühe gegeben mich einfach auszudrücken und deinen beitrag genau zu lesen. ich gehe mal nicht davon aus dass du jurist bist, allerdings scheinst du rechtlich doch versierte als ottonormalverbraucher zu sein.

wenn dir was unklar ist dann frag einfach nach, ich werde meinerseits mal meine profs anhauen wegen "jagdwaffe" definition etc. ( studiere jura, daher sitz ich gewissermaßen an der quelle :D )

edit: ach so´: ich gehe jetzt mal nicht weiter auf den besonders "hilfreichen" erguss von seinepestilenz ein. habe seine verlinkten post kurz ueberflogen, aber ausser einer schlichten aufzaehlung ohne argumentation nichts darin gefunden. ausserdem seh ich es nicht ein mich hier im forum von leuten mit namen "seinepestilenz" indirekt als forentroll zu bezeichnen lassen.

nichts für ungut, aber dafür ist mir die zeit zu schade.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Muaharhar, nichts als Mutmaßungen. Du mußt noch viel lernen in Deinem Studium. Deine "Rechtsauffassung" muß sich auch bei Verwaltungsrichtern oder sogar Strafrichtern durchsetzen. Und das ist nicht immer einfach hier, wirst Du auch noch lernen. Ich gehe jetzt nicht mehr im einzelnen auf das ein, was Du geschrieben hast. Kann man als gegenteilige Auffassung weitgehend so stehen lassen, ohne Rechtssicherheit dadurch zu haben. Und im Waffengesetz, und nicht nur da, werden im allgemeinen die Rechtsnormen so restriktiv wie möglich auszulegen sein, damit man hinterher nicht böse Überraschungen erleben muß. Das tun übrigens auch die Gerichte in der Weise.

Zu der "Legaldefinition" von Jagdwaffen schau mal in § 13 I Nr. 2 WaffG. Dieses verweist auf das BJG, dort steht nichts von einem Verbot und damit sind de facto alle Waffen zur Jagd geeignet und in diesem Sinne Jagdwaffen, die die Vorgaben des § 19 BJG erfüllen. Eine andere Fundstelle ist wegend der spezialgesetzlichen Norm falsch und existiert auch für den Bereich der Jagd nicht.

Außerdem vergleiche ich nicht Anscheinswaffe mit Jagdwaffe. Eine sogen. Anscheinswaffe ist nach dem o.g eine Jagdwaffe.

Du brauchst auch nicht nach einer Legaldefinition des Begriffes "offenes führen" Deinen Prof. zu nerven. Es gibt derzeit nur den Begriff des Führens im Gesetz, welcher in Anl. 1 Abschnitt 2 Nr. 4 des WaffG legal definiert ist. In Deinem Studium wirst Du noch lernen, daß die "Handwerkskunst" heutiger Juristen in den Referaten der Ministerien stark nachgelassen hat; verschiedene Prof. bezeichnen sowas mittlerweile sogar als Pfusch. Du hast die Möglichkeit, das in Deinem künftigen Berufsleben besser zu machen. Eine Legaldefinition des "offenen Führens" würde von der jetzigen Definition wohl kaum ein jota abweichen.

Der Ausdruck "Vewendungsverbot" dürfte doch klar sein. Wenn ich eine Waffe nicht mehr zur Jagd führen darf, ist deren Verwendung verboten. Wenn Du jetzt noch Lust hast, dann schau mal in das Unterforum Jagd und dort in den Thread "WaffG und DJV, u.a. auch Anscheinswaffen". Dort kanst du nachlesen, daß ich weiß, wovon ich rede und daß ich im Gegensatz zu vielen Schwätzern hier und sonstwo auch was tue.

Edith meint, daß ich hier keine Energien mehr verschwenden soll, das Thema sei jagdrechtlicher Art und gehöre hier ohnehin nicht weiter behandelt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich lade zu einer Runde Bier und Chips ein :chrisgrinst:.

… den besonders "hilfreichen" erguss von seinepestilenz…

In der Tat sind meine Ausführungen für Dein wirres Geschreibsel natürlich wenig hilfreich.

edit: ach so´: ich gehe jetzt mal nicht weiter auf den besonders "hilfreichen" erguss von seinepestilenz ein. habe seine verlinkten post kurz ueberflogen, aber ausser einer schlichten aufzaehlung ohne argumentation nichts darin gefunden.

Erstens: Wenn Du zu der Liste Ausführungen oder eine „Argumentation“ benötigst, bist Du hier sowieso deplatziert; die Einschränkungen resultieren einfach aus dem Arbeitspapier. Und wenn Du nicht weißt, was die Inhalte im Einzelnen bedeuten, dann frage entweder nach oder lasse es bleiben (ohne Deinen unqualifizierten Wirrwarr hier abzuladen). Ich habe den Eindruck, dass Du mit der waffenrechtlichen Begrifflichkeit insgesamt überhaupt nicht vertraut bist.

Welche Waffen besitzt Du eigentlich? Mir kommts so vor, als seist Du weder sachkundig noch WBK-Inhaber.

Zweitens hättest Du die Aufzählung mal eher lesen sollen, denn die Liste steht seit 24.10.2007 genau so in diesem Thread – ganz offenbar hast Du also doch nicht alles gelesen. Und drittens verdeutlicht die Aufzählung nur, dass es durchaus wesentliche Einschränkungen gibt, die Du ja großspurig verneinst.

ausserdem seh ich es nicht ein mich hier im forum von leuten mit namen "seinepestilenz" indirekt als forentroll zu bezeichnen lassen.

Und ich sehe nicht ein, mich von unarrivierten Möchtegernrechtsgelehrten mit Namen „kizmeth“, die von der Jurisprudenz offenbar keine Ahnung haben und vielleicht gerade mal im Grundstudium die Hörsaalbank mit ihrem Hosenboden anwärmen sowie offensichtlich aus Langeweile unsinnige Beiträge aus dem PC-Pool der juristischen Fakultät schreiben, beschäftigungstherapieren zu lassen. :heuldoch:

Das Studium der Rechtswissenschaften wird offensichtlich auch immer lascher, wenn da noch Zeit für solche Sperenzchen bleibt…

Ich kann Dich auch gern direkt als Forentroll bezeichnen, wenn Dir das lieber ist.

nichts für ungut, aber dafür ist mir die zeit zu schade.

Ach hättest Du Dich bloß an Deine Worte gehalten…

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

admin bitte thread close. hat anscheinend keinen sinn, nein ich besitze keine waffen. vllt ist das sogar im moment von vorteil, da ich nicht in die panikmach reaktion von leute wie seinepestilenz etc mit einstimme, sondern den gesetzes entwurf lediglich unterm rechtlichten/normativen aspekt betrachte und ihn schlicht nach gesetzestext interpretiere, und nicht wie einige andere hier angst wegen meine 50 langwaffen bekomme und irgendwelche listen mit angeblichen änderungen veröffentliche, ohne wenigstens eine fundstelle mitanzugeben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

admin bitte thread close. hat anscheinend keinen sinn, nein ich besitze keine waffen. vllt ist das sogar im moment von vorteil, da ich nicht in die panikmach reaktion von leute wie seinepestilenz etc mit einstimme, sondern den gesetzes entwurf lediglich unterm rechtlichten/normativen aspekt betrachte und in schlicht nach gesetzestext interpretiere, und nicht wie einige andere hier angst wegen meine 50 langwaffen bekomme und irgendwelche listen mit angeblichen änderungen veröffentliche, ohne wenigstens eine fundstelle mitanzugeben.

Brav, und jetzt troll Dich, kleiner Student. Wenn Du erwachsen bist und wenigstens ein Examen hast, kommst Du wieder. Ich schließe mich den Ausführungen von SP im übrigen vollinhaltlich an, hab mich selten so amüsiert hier im Forum.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich bin ja noch nicht lange hier im forum, aber schon nach ca 2 wochen merk ich dass das hier teilweise komisch zugeht. ich schliesse vom rechtlichen "wissen" von leute wie "seinepestilenz" jetzt mal nicht auf das sachkundewissen der restlichen teilnehmer hier bezüglich waffentechnik etc, aber ich hoffe das publikum hier kennt sich DAMIT wenigstens besser aus.

von meiner seite her ist das thema beendet, ich werde mich nicht mehr zu solchen themen äussern.

mein fazit:

ich hab mir mühe gegeben und die entsprechende stellen der novellen durchgekaut, und durchgearbeitet, das hat mich sicherlich ne stunde oder mehr gekostet. das habe ich getan um dem von waffenliebhabern geprägten und mit panik verfärbtem grundtenor in diesem forum eine ansicht aufzuzeigen die diese vorbehalte und persönlichen bedenken ausser acht lässt und lediglich den rechtlichen aspekt betrachtet.

ich verstehe nicht wieso mich deswegen hier leute wie dieser pestilenz angreifen , ziehe aber wohl den schluss dass solche beiträge hier nicht erwünscht sind.

wartet ruhig ab bis 2008 und zieht euer fazit dann, ihr werdet sehen dass die "diskussionen" hier im forum grösstenteils panikmache sind

vllt will sich ja auch mal ein admin zu den beiträgen von einigen membern hier äussern oder is sowas normal hier ( ich meine bezüglich spam,flaming etc...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich bin ja noch nicht lange hier im forum, aber schon nach ca 2 wochen merk ich dass das hier teilweise komisch zugeht.

Dafür brauchste normalerweise keine zwei Tage. :D Die sind aber alle ganz lieb, glaubs mir.

von meiner seite her ist das thema beendet, ich werde mich nicht mehr zu solchen themen äussern.

Uuuuh, schon wieder ein Abschiedspost... :peinlich:

mein fazit:

ich hab mir mühe gegeben und die entsprechende stellen der novellen durchgekaut, und durchgearbeitet, das hat mich sicherlich ne stunde oder mehr gekostet.

Das ehrt Dich, aber da bist Du hier nicht der einzige. <_<

das habe ich getan um dem von waffenliebhabern geprägten und mit panik verfärbtem grundtenor in diesem forum eine ansicht aufzuzeigen die diese vorbehalte und persönlichen bedenken ausser acht lässt und lediglich den rechtlichen aspekt betrachtet.

Na Du scheinst Dich ja auszukennen. Respekt ! :rotfl2:

ich verstehe nicht wieso mich deswegen hier leute wie dieser pestilenz angreifen , ziehe aber wohl den schluss dass solche beiträge hier nicht erwünscht sind.

Da hast Du allerdings recht. Das fand ich auch etwas zu "heavy". :icon13:

wartet ruhig ab bis 2008 und zieht euer fazit dann, ihr werdet sehen dass die "diskussionen" hier im forum grösstenteils panikmache sind

Gut möglich, aber die Ängste und Sorgen solltest Du trotzdem verstehen. Meistens wirds allerdings nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da hast Du allerdings recht. Das fand ich auch etwas zu "heavy". :icon13:

Sorry SBine, aber wenn einer renitent und allen Hinweise zuwider behauptet, dass keine Verschärfungen im Raum stehen, dann eine Auflistung bekommt über die beratungsresistent hinweggelesen wird und schließlich nach einer Fundstelle für eine Liste fragt, die exakt auf dem Arbeitspapier als Quelle beruht während er gleichzeitig behauptet, das Papier gelesen zu haben sowie – ohne auf die anderen Punkte des Vorentwurfs überhaupt einzugehen – auf dem Anscheinsbegriff mit merkwürdigen Vorstellungen zum Führen von Waffen herumhackt und nicht müde wird sich einer unerträglichen Ignoranz für alles, was ihm hier geschrieben wird zu befleißigen…

Dann, ja spätestens dann ist für mich Trollalarm.

Mag ja sein, dass kizmeth nur ein etwas übereifriger Student ist, der entdeckt hat, dass so etwas wie ein WaffG mit anstehender Novelle existiert. Aber auch dann platzt man nicht einfach so in ein Forum à la „hoppla hier komm ich – und weil ich Jura studiere, kann ich Euch sagen, es wird nichts verschärft“ und fordert (wenns überhaupt beachtet wird) Quellenangaben für ein Papier, was man angeblich selbst durchgearbeitet hat.

„Komisch“ gehts hier genau immer dann zu, wenn komische Beiträge auftauchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.