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IGNORED

Ganz schlecht.........."alt-Erbwaffen" müssen blockiert werden?


Ingo@HornerArms

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Im Übrigen hätte ich Sie gerne, wenn Sie wieder XXXX sind, in Sachen "Blockiersysteme" gesprochen. Wie Sie sicher wissen,

wurde vor kurzem beschlossen, dass auch die Altbesitzwaffen (in diesem Fall Erben) mit Blockiersystemen zu versehen sind."

Das ist Teil einer Email, die wir bekommen haben.

Quelle ist Behörde, also glaubhaft.

Gibt es hier Informationen, wo bzw. wann beschlossen wurde auch "ehemalige Erbwaffen" zu blockieren??

Dann hätte Armatix einen Fuß in der Tür, da ja andere Systeme nicht verfügbar sind!

Geschrieben
Dann hätte Armatix einen Fuß in der Tür, da ja andere Systeme nicht verfügbar sind!

Doch, sind sie.

"GunBlock" z.B. ist für eine Reihe von Waffen bzw. Kalibern PTB-zertifiziert.

Geschrieben

....nix neues. Steht ja auch so im Gesetzt. Das das kommt war klar, nur wann es die Ämter umsetzen eben nicht. Theoretisch kannst du für jede Erbwaffe, bis zurück zur Erfindung des Laufes, einen Kindersicherung (oder Sicherung) vorschreiben sollte der jetzige Besitzer nicht schon Innhaber eine Waffenrechtlichen Erlaubniss sein.

Geschrieben

Es wurde schon 2003 im Waffengesetz beschlossen, daß Erbwaffen bei Erben ohne Sachkunde gesichert werden müssen und die Industrie 5 Jahre Zeit hat, solche Sperren zu entwickeln. Das war 2008, Ende 2008 wurden auch die ersten Schlösser von der PTB zertifiziert (Armatix und Gunblock), und nun schreiben die Behörden eben die Erben an, die ansonsten keine Sachkunde haben, sie mögen sich, sofern je nach Kaliber lieferbar, eben rasch für eins der Systeme entscheiden (oder die Waffen nach WaffG an einen Berechtigten übergeben).

Geschrieben

Desweiteren:

NUR Erben ohne Sachkunde müssen blockieren!

Wenn also ein Erbe Freude am Schießsport findet, und die Waffen evtl. auch nutzt, musser nix blockieren ( Sachkuden vorausgesetzt...)

Gruß und viel Spaß am Schießsport wünscht Euch

IMI

Geschrieben

Sachkunde alleine reicht nicht:

§ 20 Abs. 3 S. 2+3 WaffG:

Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

Man braucht also zwingend ein Bedürfnis, zwar nicht für die konkreten Waffen, aber man muss bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis haben, die ein Bedürfnis voraussetzt (4mm M20 reicht beispielsweise nicht).

Geschrieben

Was ich nicht verstehe, ist weshalb in 5 Jahren gerade mal zwei Unternehmen es geschafft haben solche Blockiersysteme auf den Markt zu bringen und von der PTB zertifizieren zu lassen.

Geschrieben
Das wusste ich nicht, sollte aber kein Problem sein, dieses Bedürfnis zu bekommen...

doch das ist ein Problem - ohne den ganzen Bedürfniskram hätte Dtl. weit mehr als 10 Mio. Legalwaffenbesitzer!!!

Geschrieben

Dann kann das AB Winnenden ja nur hoffen, dass dem Erben per Auflage ein gleichzeitiger Besitz von Schwingschleifern untersagt wird!

Geschrieben
Was ich nicht verstehe, ist weshalb in 5 Jahren gerade mal zwei Unternehmen es geschafft haben solche Blockiersysteme auf den Markt zu bringen und von der PTB zertifizieren zu lassen.

Vielleicht haben einige schnell erkannt, dass das ganze eine Sackgasse ist, weil das Preis-Leistungs-Verhältnis einfach nicht stimmt ! Durch die hundsmiserable Nachfrage nach Kindersicherungen werden die Teile im Laufe der Zeit ganz von alleine zum erliegen kommen.

Traurig an der Sache ist halt nur, dass der Waffenmarkt weiter überschwemmt wird. Aber das hatten wir hier ja schon oft genug als Thema... :traurig_16:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Ich höre von immer mehr Kollegen, das Landratsämter darauf drängen, Erbwaffen blockieren zu lassen. Gerade bei Langwaffen gibt es momentan nur einen Hersteller, welche Sperrsysteme in den gängigen Langwaffenkalibern vertreibt. Kann eine Behörde einen Bürger zwingen, ein Produkt zu verwnden, welches nur von einem Hersteller vertrieben wird ??? Wie ist das Kartellrechtlich, Waffenbehörden fördern ja damit eine Monopolstellung. Ist das überhaupt rechtmäßig ?? Wie sieht das im EU - Recht aus ??

Geschrieben
Ich höre von immer mehr Kollegen, das Landratsämter darauf drängen, Erbwaffen blockieren zu lassen....

Die Erbwaffen von sachkundigen Erben?

Geschrieben

Ist für die Betroffenen doch ein Rechenexempel: WSK 200,-, Papierkram 100,-, Verein 200,- macht 500,- und der Spaß ist gratis (bis auf die Mumpeln).

Kindersicherung in etwa gleich, Lauferei auch, Stempel wird`s auch nicht für lau geben - trotzdem kein Spaß

P.S. über Schwachsinn an sich brauchen wir nicht wieder zu diskutieren

Geschrieben
Ist für die Betroffenen doch ein Rechenexempel: WSK 200,-, Papierkram 100,-, Verein 200,- macht 500,- und der Spaß ist gratis (bis auf die Mumpeln).

Kindersicherung in etwa gleich, Lauferei auch, Stempel wird`s auch nicht für lau geben - trotzdem kein Spaß

So einfach ist es dann nach der zukünftigen Rechtslage leider nicht mehr, dann muss man für den Bedürfnisnachweis 2x im Monat zum Schießen und sich das im Schießbuch abzeichnen lassen. Das kostet dann eben nicht nur mehr Geld, sondern auch Zeit.

Geschrieben
Die Erbwaffen von sachkundigen Erben?

Nein, von nicht sachkundigen Erben..... Ich dachte bloß nicht das jetzt wirklich darauf gedrängt wird, blockieren zu müssen.

Würde es mich betreffen würde ich klagen, da ich keine Auswahl ( noch nicht ) bei den Anbietern der Blockiersysteme habe und ich der Meinung bin, das dies absolut wettbewerbswiedrig ist.

Geschrieben
Die Erbwaffen von sachkundigen Erben?
Nein, von nicht sachkundigen Erben..... Ich dachte bloß nicht das jetzt wirklich darauf gedrängt wird, blockieren zu müssen.

Würde es mich betreffen würde ich klagen, da ich keine Auswahl ( noch nicht ) bei den Anbietern der Blockiersysteme habe und ich der Meinung bin, das dies absolut wettbewerbswiedrig ist.

hab extra nochmals nachgesehen! konnte aber weder in §20 WaffG, noch in 20 WaffVwV einen HInweis darauf finden, dass, bei einer vorhandenen Sachkunde beim Erben, die Blockierpflicht für Erbwaffen entfällt. Einzig und allein, wenn der Erbe bereits ein anderweitiges Bedürfnis nach §8 oder §§13 ff nachweisen kann, dann entfällt die Blockierpflicht.

meine mich auch zu erinnern, dass darauf hier im forum schon mehrfach hingewiesen wurde. NUR Sachkunde reicht zur Vermeidung der Blockierpfllicht beim Erben NICHT!

gruß alzi

Geschrieben
So einfach ist es dann nach der zukünftigen Rechtslage leider nicht mehr, dann muss man für den Bedürfnisnachweis 2x im Monat zum Schießen und sich das im Schießbuch abzeichnen lassen. Das kostet dann eben nicht nur mehr Geld, sondern auch Zeit.

Wer die Zeit nicht investieren will ( was man von dir als Sportschütze ja auch verlangt- und das wäre er dann ja ebenso) und das Geld auch nicht - tja- wie gesagt ein Rechenexempel. Wenn ich 200,-/Std. verdiene und auf den Trichter komme, dass ich im Monat 6 Std. investieren muss plus 500,- Kosten/Jahr entscheide ich, ob mir der alte Prügel 15.000,-/Jahr wert ist oder nicht. Wenn nicht - Hochofen. Wenn ja - Weg bekannt.

Muss man nicht gut finden, ist aber so.

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