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IGNORED

Für Ansichtssendung nur WBK MIT Voreintrag?


Flintograf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin Kollegen,

uns steht eine zweite 9mm ins Haus, Voreintrag bei meinem Sohn. Da wir mehrere Angebote haben, wollte ich es besonders clever machen, um beide Waffen für einen direkten Vergleich gleichzeitig im Hause zu haben:

Wir schickten die WBK mit dem Voreintrag an den einen und meine WBK ohne Voreintrag (aber schon 'ne 9mm drin) an den anderen Händler.

Der zickt nun rum und behauptet, laut WaffG dürfe er mir die Pistole nur dann zur Ansicht schicken, wenn er die WBK mit dem Voreintrag vor sich liegen hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das stimmt, da ich sogar dem Nachbarn während meines Urlaubs eine Pistole zur einstweiligen Aufbewahrung überlassen darf.

Was sagt die Gemeinde dazu?

Geschrieben

Wenn ich mir eine zur Ansicht bestellt habe ging das auch immer nur mit Einsenden der WBK ( natürlich mit Voreintrag).

Und die blieb solange dort, bis ich mich entschieden hatte.

Wenn ja - WBK mit eingetragener Waffe zurück

wenn nein - WBK ohne Eintrag zurück

Anders kenn ich es nicht nixweiss.gif

Gruß KLaus

Geschrieben

In Antwort auf:

... meine WBK ohne Voreintrag (aber schon 'ne 9mm drin) an den anderen Händler.


Genau Klaus mit der Zwölf!

Flintograf ist ohne Voreintrag nicht berechtigt und somit gibt es auch nichts zum befummeln.

Geschrieben

Hi asta,

sonst krieg ich`s immer auf die 12 grin.gif

Dat is auch der Berechtigte, dem ich beim nichtgewerblichen Transport die Waffe auf`m Schiessstand übergeben darf.

Wieder was dazujelernt .

Geschrieben

In Antwort auf:

Genau Klaus mit der Zwölf!

Flintograf ist ohne Voreintrag nicht berechtigt und somit gibt es auch nichts zum befummeln.


Reden wir jetzt in der dritten Person miteinander oder was? rainbow.gif

Ich hätte gerne eine fundierte Antwort.

Halloo - Daytona, melde dich bitte smile.gif.

Geschrieben

Hallo Flintograf,

der 12. Klaus hat Recht. Der Händler darf Dir (bzw. Deinem Sohn) die Waffe nur gegen Vorlage der WBK mit Voreintrag überlassen. Dein Vergleich mit dem Aufbewahren hinkt hier, denn Du sollst die Waffe ja gerade nicht nur zur Aufbewahrung erhalten, sondern auch zum Ausprobieren, und das geht schlecht, wenn die Waffe im Tresor liegt.

Udo

Geschrieben

Wie siehts denn allgemein mit Ansichtssendungen von KW aus. Wenn ich zwei Stueck zum Vergleich moechte. Geht das?

Habe ja auch den Voreintrag dann nur fuer eine...

Geschrieben

Solange du die zwei bei einem Händler zur Ansicht orderst dürfte das kein Problem sein.

Bei verschiedenen Händlern nixweiss.gifjeder will ja dann zur Sicherheit die originale WBK mit Voreintrag haben

Schade, dass keine Händler hier im Forum sind, die könnten ja mal dazu was sagen.

Geschrieben

Aber wie ists nun, wenn ich mir die zwei Waffen von einem Haendler nach Hause schicken lasse. Geht das auch?

Oder darf auf dem Versandweg kein KW "zum Vergleich" mitgeschickt werden?

Ich koennte ja dann eine auswaehlen, die andere zuruckschicken, und dann meine WBK mit Eintrag zurueckerhalten.

Geschrieben

Ich hab mir alle zur "Ansicht" auf dem Postwege schicken lassen.

Kein Problem, der Händler bestand nur in jedem Falle darauf, dass meine WBK mit dem Voreintrag für die Zeit der Ansichtnahme bei ihm ist.

Wahrscheinlich auch zur finanziellen Sicherheit.

IMI , du hast Post grin.gif

Geschrieben

@Flintograf

Hallo,

jeder Händler, der keine Schwierigkeiten bekommen will, wird Dir nur die Waffe zur Ansicht schicken, für die auch ein Voreintrag vorhanden ist.

Kein Voreintrag......................keine Waffe.

Wenn man aber zu seinem "Haus-u. Hofhändler" vor Ort geht, der einem persönlich kennt, dann dürfte dem Test mehrerer Waffen nichts im Wege stehen.

gruß wolli2002

Geschrieben

In Antwort auf:

jeder Händler, der keine Schwierigkeiten bekommen will, wird Dir nur die Waffe zur Ansicht schicken, für die auch ein Voreintrag vorhanden ist.

Kein Voreintrag......................keine Waffe.

Wenn man aber zu seinem "Haus-u. Hofhändler" vor Ort geht, der einem persönlich kennt, dann dürfte dem Test mehrerer Waffen nichts im Wege stehen.


Dem kann ich nur zustimmen.

Habe meinen letzten Revolver in .357 Mag. auch telefonisch bei "meinem" Haendler bestellt. Schon mein Opa hat bei seinem Vater eingekauft...

Der Buechsenmacher/Haendler hat dann nur telefonisch gefragt, ob ich denn einen Voreintrag habe, und auf meine Bejahung hin, hat er mir geglaubt, und die Waffe fuer mich beim Grosshaendler geordert.

Geschrieben

Moin Flintofgraf,

der Waffenhändler hat nach dem aktuellen Waffenrecht richtig gehandelt, da ein überlassen der Waffe, was diese Leihgabe wäre, nur an einen Berechtigten erfolgt. Bei Kurzwaffen ist dies nunmal eine Erwerbsberechtigung.

Die Aufbewahrung, die die mit geschildert hast, ist nach dem derzeritigen Waffenrecht (ändert sich ab dem 01.04.03) auch erlaubt.

Da bei beiden Vorgänge unterschiedliche Rechtssituationen betroffen sind, ist dies nunmal so, auch wenn wir uns was anders Wünschen. crying.gif

Geschrieben

Mal ab vom rechtlichen und nur kaufmännisch betrachtet: Welchen Grund sollte ein Waffenhändler haben jemandem eine Waffe zur Ansicht zu geben, der sie gar nicht kaufen darf. Der Händler trägt das Risiko dass die Waffe "nicht neu" zurück kommt und hat keine Aussicht auf ein Geschäft was dieses Risiko rechtfertigen würde.

Mancher Händler wird es dann vielleicht einfacher finden auf die Rechtslage zu verweisen.

Geschrieben

naja, er koennte immer noch darauf spekulieren, einem den "mund waessrig zu machen". ein bischen egagement kann man ja vom buechsenmacher auch erwarten...

...und sollte es als werbekosten sehen, wenn er dabei KEIN geschaeft macht.

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