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IGNORED

Weitere Knacvkpunkte: Pfefferspray, Berloquepistöl


Fritzchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben,

unser Waffengesetz strotzt nur so von Gemeinheiten, die viele noch nicht bemerkt haben. Weit mehr Leute sind betroffen, als sie gleuben.

a) Berloquepistölchen werden WBK- bzw waffenscheinpflichtig (und müssen in den Tresor).

Grund: Die 15-mg-Grenze gilt nicht mehr.

Ob die Antiquitätenhändler das je erfahren?

B) Viele Spielzeugwaffe (die mit dem Saugpfeil, aber auch alle, die eine Auslösevorrichtung haben, z.B. Gummibandpistolen) haben mehr als 0,08 J, werden daher auch WBK-pflichtig.

Zumindestens , wenn sie nach dem 1.1.1970 hergestellt wurden.

c) Pfefferspray werden "Verbotene Gegenstände". Die Einschränkung " nur für Hundlinge" gilt nichts mehr, weil der Begriff der bestimmungsgemäßen Verwendung nicht mehr existiert. Waffe ist alles, was geeignet ist, die Abwehrfähigkeit etc. eines anderen herabzusetzen, wenn das Ding in der Anlage genannt ist. (Ich drücke mich jetzt etwas allgemein aus, zur Platzersparnis)

Damit werden übrigens auch tragbare Schweißbrenner zu Waffen, wenn die Flamme mehr als 20 cm zielgerichtet austreten kann (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.4).

Bei den Pfeffersprays kommt hinzu, daß eine Neuzulassung (gegen Menschen) nur nach entsprechenden Tierversuchen erfolgen kann. Und die sind bei uns für Waffen auch verboten ....

Tscha ...

Fritzchen

Geschrieben

Ich bin ja mal gespannt, was die Behörde sagt, wenn ich in meine WBK eine Laserpistole aus Plastik Kaliber 5cm runde und 2 mm hohe Schaumstoffplätchen mit Munitionserwerb eintragen möchte chrisgrinst.gif!

Gibt es dafür eigentlich eine Disziplin ? rolleyes.gif

Das ist doch krank ! pissed.gifmad1.gifpissed.gifmad1.gifpissed.gif

Geschrieben

wenn alles "was die abwehrfähigkeit eines anderen herabsetzen kann" unters waffg fallen soll, dann müssen bodybuilder, boxer und andere kampfsportler wohl demnächst auch ihren körper anmelden. es kann ja nicht angehen, dass sich irgendwelche leute - vielleicht sogar kriminelle? - einfach so mit muskelpacketen "bewaffnen" können und sich somit einen vorteil erhaschen.

sogar der BGH hat mehrfach eine eindeutige benachteiligung genüber nichttrainierten personen nachgewiesen und gestattet nach heutigem recht dem körperlich unterlegenen den einsatz von "hilfsmitteln" oder waffen. vielleicht sollte man mal prüfen, ob der passus des neuen waffg dieser BGH meinung zuwiderläuft. zumindest müsste es dann zu weitreichenden ausnahmeregelungen führen.

Geschrieben

Was fällt unter das affengesetz?

§ 1 Abs. 2 Nr. 2a:

Tragbare Gegenstände, die ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen Ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs -oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und

(WICHTIG)

die in diesem Gesetz genannt sind.

Bodybuilder sind nicht genannt, aber z.B. Reizstoffe aller Art, Flammen über 20 cm, Drosselgeräte u.a.m.

Reizstoffe bleiben frei mit Zulassung hat sich Pffer nicht

Schweißbrennerfreiheit steht nirgendswo smile.gif))

Drossel ist speziell verboten

Alle drei Gegenstände sind auch nirgendwo vom Gesetz ausgenommen (vergleiche Anlage 1 und 2)

Blöd, was?

Fritzchen

(Der brav alle seine Berloques, Gummiringpistölchen und Pfeilpistolen anmelden wird.)

Und soll sich ja kein Sachbearbeiter verarscht fühlen!

Gottseidank ist ein Waffenraum vorhanden.

Geschrieben

Sorry, Fritzschen-

wo steht das genau von wegen WBK und Tresor für Berloque Pistölchen ?

Es sind m.E. keine Schußwaffen deren Erwerb genehmigungspflichtig und deren Besitz anmeldepflichtig ist- und somit unterliegt allenfalls das F ü h r e n dem sgn. kleinen Waffenschein.Erwerb und Besitz sind (über 18)wohl vergleichbar den Schreckschußwaffen frei.

Auch von "Tresor" ist für diese Waffen -die auch künftig keiner Erwerbsberechtigung unterliegen - nix gesagt : Sichere Aufbewahrung-wie bei LP und LG z.B. auch verlangt,ist hier ausreichend.

Wenn ich falsch liege - ich laß mich gerne berichtigen, aber dann bitte mit genauer Fundstelle und wörtlichem Zitat,damit ichs lernen kann grin.gif

Gruß Mouche

Geschrieben

Berloque - WBK und Tresor?

Das steht natürlich nirgendwo. Das Gesetz ist so gestaltet, daß irgendwie erfaßte Gegenstände automatisch WBK etc. sind, wenn sie nicht freigestellt wertden.

Erfassung:

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1:

Schußwaffen sind Gegenstände, die zum ... Spiel ... bestimmt sind, und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

dto. Unterabschnitt 3 Nr. 3.2:

Geschosse im Sinn dieses Gesetzes sind gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen. (persönlich dazu: damit werden auch Gaspatronen erfaßt).

Falls anderer Meinung, griffe auch Unterabschnitt 1 Nr. 2.7:

Schreckschußwaffen; dies sind Schußwaffen, mit einem Kartuschenlager, die zum Verschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

(übrigens: Es gab vor Olims Zeiten die 2 mm RF und die 2 mm Lef. auch mit aufgesetzter Kugel. der Lauf der "Waffe" ließe eine solche zu. Ich habe noch eine!

Noch übrigens:

Der Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 spricht auch von Gasläufen als wesentlichen Teilen.

Unterabschnitt 3 Nr 1.3:

Munition ist Kartuschenmunition (eigener Zusatz: Leider ohne Begrenzung auf ein Mindestmaß; früher waren es mal 15 mg!)

Somit ist es also eine scharfe Waffe oder eine Schreckschußwaffe.

Wie schaut es mit der Freistellung aus?

Anlage 2 Unterabschnitt 2 (erlaubnisfreier Erwerb und besitz sowie Eralaubnisfreies Führen):

Nichts! Es ist auch keine Perkussionswaffe nach 1.7 (wie man in Berlin zunächst glaubte) oder Zündnadelwaffe nach 1.8.

Kleiner Hinweis: Als Schreckschußwaffe, zur Behandlung wie die anderen Gaswaffen, müßte es ein PTB-Zeichen führen. Ich habe eiinige alte ohne PTB, die sind WBK-pflichtig.

Unterabschnitt 3 (ohne Bedürfnisprüfung bzw. mit "kleinem Waffenschein":

Entfällt auch, weil weder F im Fünfeck noch PTB-Zeichen.

Unterabschnitt 4 (vom Gesetz ausgenommene Waffen):

Nr. 1 entfällt (betrifft Erbsenpistolen unter 0, 08 J)

Das Gerät könnte mit einer Kugel 2 mm geladen werden,. Zumindestens einmal ist ein Pappendeckel durchschossen.

Nr. 3 (Kinderpistolen): Auch nix, da diese Nummer nur Zündblättchen, -bänder, -ringe oder Knallkorken betrifft.

Somit haben wir eine erlaubnispflichtige Schußwaffe, zweifelsohne sogar Kurzwaffe,m deren Erwerb nicht von der Ertalubnispflicht freigestellt ist (§36 Absatz 2). Damit greift der § 36 (Aufbewahrung) voll. hast Du Munition dabei, reicht auch der B-Schrank nicht!

Und damit ein Grund, warum das Gesetz irgendwann ins Lächerliche abgleitet.

Ich glaube, wenn alle Bürger gewußt hätten, was da gedacht wurde, wären sie nicht so vom affengesetz begeistert gewesen. Auch die Sache mit dem Pfefferspray beeindruckt vielleicht sogar Waffengegner. Vielleicht sollte man diese Ausrutscher mal einer wichtigen Illustrierte als Reportage stecken. Die Lächerlichkeit würde veilleicht auch B. nachdenklich machen.

Schön Abend noch

Fritzchen

Tippen ist Arbeit, und mit Arbeit versaut man sich den ganzen Tag!

PS: Tippfehler sind gewolt und dienen der Erheiterung.

Geschrieben

Hallo Leute,

dumm aus der Wäsche geguckt habe ich erstmal. Bei näherem Nachsehen (nicht im Gesetzestext, sondern in der Kramkiste)fand ich dann einen 2mm Berloque-Revolver mit "PTB 82" drauf. Deshalb gehe ich auch mal davon aus, daß dieses "Magnum-Schießgerät" wie der andere Gas- und Knallkram behandelt wird. Also wohl nix mit anmelden. Schade eigentlich, denn das Gesicht des Sachbearbeiters wäre bestimmt sehenswert! Die Gebühren aber auch! Also laßt mal besser die Kirche im Dorf.

@Fritzchen

Noch älter und ohne PTB: frag doch spaßeshalber mal den Sachbearbeiter. Wetten, daß der es auch nicht genau weiß?!

Klar ist das affengesetz mehr als lächerlich! Vielleicht kommt ja was zu deinem Problem in den Verordnungen. Verzeih mir bitte, wenn ich das nicht so ganz ernst nehmen kann. Im Grunde hast du ja recht!

Gruß Josef wink.gif

Geschrieben

tja, und sätze wie "für einen von seinem bedürfnis umfassten zweck" bedeuten in zukunft regelmässig die aberkennung der waffnrechtlichen zuverlässigkeit im falle eines waffengebrauchs durch sportschützen, jäger oder anderer nicht-waffenscheininhaber - auch bei berechtigter notwehr! pissed.gif

Geschrieben

Das glaube ich kaum. In Notwehrsituationen handelt man nicht rechtswdidrig und damit alles andere davon gedeckt - z.B. auch Schusswaffeneinsatz ausserhalb des Grundstücks usw. (sh. FWR Beispielfälle). Das ist ein Wunschtraum von Brennecke der vor Gericht keine Aussicht auf Erfolg hat.

tja, und sätze wie "für einen von seinem bedürfnis umfassten zweck" bedeuten in zukunft regelmässig die aberkennung der waffnrechtlichen zuverlässigkeit im falle eines waffengebrauchs durch sportschützen, jäger oder anderer nicht-waffenscheininhaber - auch bei berechtigter notwehr!

Geschrieben

wir werden ja in den nächsten jahren sehen, wie die gerichte diesen satz/bzw dieses gesetz in seiner gesamtheit auslegen werden. ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass es zu einem vorteil führen wird.

Geschrieben

Hallo Josef,

was bin ich froh, daß ich auf meinen alten, noch echt silberplattierten Pistölchen kein PTB- Zeichen habe. Würde entstellen!

Was Sachbearbeiter betrifft - mit denen stehe ich in ständigem Kontakt, und wir fluchen meist gemeinsam.

Schließlich kennt sich auch aus der Runde um B. anscheinend keiner damit aus. Aus sicherer Quelle weiß ich, daß dort überlegt wurde, die Dinger als Perkussionswaffen und damit frei einzustufen.

Wenn das jetzt ein Normalbürger macht, hat er einen Persilschein, aber mir wird niemand glauben, das nicht gewußt zu haben. Bei bestimmten Erlaubnisständen kann man sich nicht den geringsten Fehltritt leisten.

Nach Meinung des Ministeriums ist die Anzahl der Dinger zu gering, um eine extra Regelung zu treffen. Es gibt aber m.W. querdenkende Bürger mit der Vemutung, daß man mit einem solchen Gesetz auf Wunsch beliebig viele Leute strafrechtlich belangen und damit Besitzverbote aussprechen kann.

Leider. vom Gemüt her bin ich Pessimist und habe nooh als vergleich die Zeiten unter der Besatzungsmacht und das "ach so schlimme" (herrliche) 38-Gesetz erlebt.

Auf deutsch: Adesso großer Mistikack

Fritzchen

(Der immer noch die Hoffnung hat, daß Minister Schily die Fallgrube erkennt.)

Geschrieben

Da packe ich doch gleich mal die Korken- und Erbsenbeschleuniger unseres Kleinen in einen sicheren Koffer und packe sie meinem Sachbearbeiter auf den Tisch. Soll der doch überprüfen ob ich dafür eine WBK brauche.

Ich sehe schon den Eintrag ... "Korkgewehr, Marke Dick, Kaliber Weinflasche" - als Einzellader natürlich auf die gelbe. "Erbsenpistole, Marke Knallpeng, Kaliber Jungerbse extra zart" - als Mehrlader natürlich auf die Grüne und in den B-Tresor. Junior darf die beiden natürlich bis zu seinem 25. Lebensjahr nicht mehr in die Hand bekommen, sind ja scharfe Schusswaffen.

Mann, das wird ein Fest. Erst meine Butterflys anmelden und jetzt auch noch Juniors Spielzeug. Leute, der Sachbearbeiter wird eine Menge zu tun haben. Ich werde nämlich jedem nahelegen, das gleiche zu tun. Eigentlich schade, der Mann auf meiner Behörde ist nämlich sehr nett.

Geschrieben

Richtig Sharps-

das ist "mein zuständiger Mann" auch. Und auch die Sachbearbeiter vieler anderer hier postender Kollegen sind offenbar normale, verständige und vernünftige Leute wie ich vielen Beiträgen hier entnehmen kann, die B weder gut finden noch seine Ideen für sinnvoll halten !

Und genau diese vernünftigen Leute sind für Umsetzung und Vollzug auch des neuen Gesetzes und der neuen Verordnungen zuständig - und werden auch da ihren gesunden Menschenverstand nicht in der Garderobe abgeben grin.gif

Bevor wir also anfangen, diese Leute - die im Gegensatz zur landläufigen Meinung über Beamte reichlich Arbeit haben -mit Erbsenpistolen zu nerven sollten wir das ganze erst mal in Aufmerksamkeit abwarten. Wenn nämlich einer von denen wirklich pingelig und bösartig sein will - dann könnte er wohl vielen schon mit dem jetzigen Gesetz an beide Beine pin...

Mouche

Geschrieben

Es ist ja nicht nur mein böser Wille, dieses Gesetz einfach per Überlastung der Ämter zu Fall zu bringen. Es ist auch mein Selbsterhaltungstrieb. Ich werde alles, was auch nur entfernt unter das neue WaffG fallen könnte, von meiner Behörde höchst offiziell prüfen lassen. Ich habe nämlich keine Lust wegen illegalen Besitzes einer hochkriminellen Erbsenpistole oder einer Lötlampe mit 21cm langem Feuerstrahl meine Zuverlässigkeit zu verlieren.

Geschrieben

Hallo Sharps und weitere,

Ziffer 1.2.4: "bei denen gasförmige, flüssige.....mit einer

Flamme von mehr als 20cm Länge verlassen." Das kriegt Deine

Lötlampe nur mühsam hin. Aber eine anständige Spraydose mit

Haarspray, Rostlöseöl, Reinigungsspray etc. etc. schafft das

locker! Sollte man auch verbieten; müßte man denen sagen.

Man könnte evtl. einfach die Bevölkerung verbieten, dann wär

endlich Ruhe. Es fehlen dann zwar ein paar Euro für die Diäten, aber da fällt denen schon `was ein.

Mit sehr angefressenem Gruß

Pit

Der Herr soll sie strafen....

Geschrieben

Hallo Mouche!

Sag mal, ist das Dein Ernst? Du willst tatsächlichu.U. alle Deine Waffen abgeben, nur um den netten Herrn vom Amt vor Arbeitsüberlastung zu schützen?

Ich glaube, hier haben noch wenige verstanden, worum es geht.

Ich habe den Beitrag nicht angestoßen, um Lustigkeiten aufzuzeigen (das sollte nur der Einstieg sein), das ist bitterere Ernst.

Mit den o.a. Verstoßmöglichkeiten und ähnlichen ist die Möglichkeit zur Kriminalisierung des ganzen Volkes und zur Entwaffnung des größten Teils der Waffenbesitzer geschaffen. Merkt das denn keiner?

Was nützt mir die Befolgung der härtesten Richtlinien nach § 36, wenn ich über eine Erbsenpistole, ein Pfefferspray oder ähnliches stolpere. Ich bin überzeugt, wegen des Schweißbrenners keine Probleme zu bekommen, spätestens beim BGH. Aber die andern Dinger - Butterflys, Berloques etc. - stehen eindeutig im Gesetz.

Sicher, die Strafen für solche Verstöße werden anfangs niedrig sein. Aber was nützt das - es sind spezielle Tatbestände gegen dieses Gesetz, und ich habe schon Urteile erlebt, wo die Behörde bei der Ausstellung der WBKs (1976) ebenso geschlampt hat wie der Waffenbesitzer. Nur letzterer erhielt die Strafe und das Besitzverbot.

Der § 5 Abs.2 ist schnell erreicht (Zuverlässigkeit).

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Es ist äußerst schade, das unsere großen Waffenzeitungen, genauso wenig, wie die Verbände aller Art, darüber noch kaum ein Wort verloren haben. Hier wäre Aufklärung wichtig.

Wer weiß denn schon, daß die Softairpistolen der lieben Kleinen ohne F im Fünfeck WBK-pflichtig werden?

Welche Frau weiß das Problem mit dem Pfefferspray?

Welcher Jäger weiß, daß seine 6 mm Flobert (Vogeldunst) wohl verbotene Munition werden.

Genauso sollten geeignete Personen die normalen Tageszeitungen und Illustrierte auf dieses Thema stoßen. Vielleicht wird dann doch noch eine Überarbeitung des Gesetzes möglich.

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Mehr wollte ich dazu nicht sagen. Sollen sich andere darum streiten, welches Ding vielleicht doch nicht ganz WBK-pflichtig ist. Aber - der mögliche Verlust der Zuverlässigkeit wiegt schwer, m.E. schwerer als eine vielleicht unnötige Anmeldearbeit.

In Arbeit!

Fritzchen

(auch wenn man sich wieder mal den ganzen Tag damit versaut)

Geschrieben

Braucht sie das überhaupt zu interessieren ? Unzulässige Einschränkungen bei Notwehr sind sowieso rechtswidrig !!! Lieber einen illegalen Pfefferspray einsetzen als vergewaltigt werden ... Im Notwehrfall ist die Illegalität des Pfeffersprays ohnehin gedeckt.

Welche Frau weiß das Problem mit dem Pfefferspray?

Geschrieben

In Antwort auf:

Braucht sie das überhaupt zu interessieren ? Unzulässige Einschränkungen bei Notwehr sind sowieso rechtswidrig !!! Lieber einen illegalen Pfefferspray einsetzen als vergewaltigt werden ... Im Notwehrfall ist die Illegalität des Pfeffersprays ohnehin gedeckt.


So einfach ist das nicht, die Sache hat zwei Haken:

1. Wenn Du -- z.B. bei einer Routinekontrolle -- mit dem Zeug erwischt wirst, bist Du wegen Verstosses gegen das WaffG dran.

2. Selbst wenn der Einsatz in einer Notwehrsituation durch eben diese gedeckt sein sollte, stellt sich immer noch die Frage, ob der (zeitlich deutlich davorliegende und in keinem Kausalzusammenhang zur Notwehrsituation stehende) Erwerb und das zwischenzeitliche (Mit-)Führen durch Notwehr gedeckt ist. In aller Regel wird dies von der Rechtsprechung verneint.

Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich halte diese Gesetzeslage für ausgesprochen perfide, weil sie das im StGB explizit eingeräumte Recht auf Notwehr durch eine besch..... Ordnungsvorschrift im WaffG de facto vollständig aushebelt.

Geschrieben

1. Wenn Du -- z.B. bei einer Routinekontrolle -- mit dem Zeug erwischt wirst, bist Du wegen Verstosses gegen das WaffG dran.

Ich meinte nicht mich sondern den waffenlosen Normalbürger. Der zahlt 4,95 € Ordnungsgeld und nimmt am nächsten Tag einen neuen Pfefferspray mit.

2. Selbst wenn der Einsatz in einer Notwehrsituation durch eben diese gedeckt sein sollte, stellt sich immer noch die Frage, ob der (zeitlich deutlich davorliegende und in keinem Kausalzusammenhang zur Notwehrsituation stehende) Erwerb und das zwischenzeitliche (Mit-)Führen durch Notwehr gedeckt ist. In aller Regel wird dies von der Rechtsprechung verneint.

Eine Notwehr durch körperliche Unterlegene muss möglich sein - ein Pfefferspray wird auch von der Polizei eingesetzt. Übrigens ist eine Verwaltungsvorschrift kein Gesetz - vielleicht widerspricht sie ja dem gesetz oder höheren Rechtsvorschriften ? Soll eine Frau deswegen so lange schutzlos sein ? Das ist nicht zumutbar. Andernfalls wenn es schief geht 4,95 €. Ist doch unintereressant - körperliche Unversehrheit für 4,95 €. Ein besseres Geschäft gibt es wohl doch nicht ?

Geschrieben

Hallo Fritzchen,

nun.. ich glaube nicht das Mouche tatsächlich seine Waffen abgeben will. Ich glaube, daß hast Du falsch verstanden wink.gif

Wenn Du das neue Visier ließt (auch DWJ), wirst Du feststellen, daß hier sehr detailliert auf die ganze Problematik eingegangen wird. Auch wird darauf hingewiesen, was uns alles evtl. blühen könnte.

Aber natürlich hast Du in einer Sache recht. Speziell die legalen Waffenbesitzer wird so etwas hart treffen. Warum?

Ganz einfach, weil versch. Kreise versuchen werden die Gesetze gegen uns zu verwenden - und zwar bei der kleinsten Kleinigkeit (Verfehlung). Das ist die Krux des ganzen. D. h. wir müssten langsam zu "Übermenschen" wink.gif werden, Dürfen nicht mehr den kleinsten Fehler machen - sonst sind wir dran.

Diese Aussicht läßt mich k..... crying.gif

Und das müssen wir (wenn wirs können) verhindern.

Grüsse

dl

Geschrieben

Zum Glück ist das nicht so einfach,

höhere Rechtsgrundsätze schlagen auch das WaffG. Z.B. gab es letztes Jahr in BW ein interessantes Urteil. Zwei Jäger fuhren mit ihren Waffen (nicht ordnungsgemäß verschlossen - Details im DWJ) zu einem entfernteren Jagdgebiet und wurden erwischt. Die mitgeführten Waffen sollten eingezogen werden. So nicht sagte die nächste Instanz. Das Ersturteil wurde kassiert, da es nicht VERHÄLTNISMASSIG war.

Ganz einfach, weil versch. Kreise versuchen werden die Gesetze gegen uns zu verwenden - und zwar bei der kleinsten Kleinigkeit (Verfehlung).

Geschrieben

Offenbar sind meine Äußerungen -da ich selbst Franke bin - für Franken eher verständlich - danke Donlotti blush.gif -w o hab ich was gesagt von Waffen abgeben wollen,wenn ich versuche von totaler Überreaktion und Panikmache erst mal abzusehen?

Ich hätt es auch kürzer ausdrücken können : Nicht einmal wir deutschen Sportschützen und Legalwaffenbesitzer sollten unbedingt die Weltmeisterschaft in Bedenkenträgerei anstreben! Kompetente und einflußreiche Stellen und Organisationen sind an der Sache dran!

Wer da was dazutun will soll das FWR durch Beitritt unterstützen und kann zur eigenen Absicherung noch seinen persönlichen Rechtsschutz verbessern.

Panik ohne Ende verbreiten könnte auch der ADAC - denn wieviel Autofahrer halten sich 100 % an die Bestimmungen ?Und trotzdem haben die meisten immer noch ihren Führerschein chrisgrinst.gif

Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat in dem z.B.auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt !

Wer a u s s c h l i e ß l i c h wegen der Erbsenpistole seines Kindes die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren sollte - dem spendier ich ein Fläschen zum Trost AZZANGEL.gif

Mouche

Geschrieben

es ist allerdings schon bedenklich, das gerade die unteren instanzen dieses prinzip immer häufiger gerne mal vergessen. nicht jeder hat die zeit, lust und das geld sein anliegen regelmässig bis in die oberen instanzen durchzufechten. gerade da liegt dann aber das problem! wenn die rechtslage immer uneindeutiger wird, dann wird es immer schwieriger, sein recht auch vor den amtsrichtern zu bekommen. viele leute werden auf diese weise auf ihr recht verzichten, um sich diese prozedur zu ersparen.

ich habe das gefühl, das genau dies die absicht ist..

Geschrieben

In Antwort auf:

nicht jeder hat die zeit, lust und das geld sein anliegen regelmässig bis in die oberen instanzen durchzufechten. viele leute werden auf diese weise auf ihr recht verzichten, um sich diese prozedur zu ersparen.


Eben deshalb ist ja das FWR mit der Rechtschutzversicherung so praktisch. Dann sitz du am längeren Hebel, nicht das Amt.

meint LutzM

Archiviert

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