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IGNORED

Waffensammeln allgemeine Fragen


Gast

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Hallo liebe Waffenfreunde.

Ich habe mich nun vor kurzem entschlossen Waffen zu sammlen.

Die Faszination für Waffen war schon immer da.

Deswegen habe ich ein paar Fragen.

Mein Interessengebiet ist weniger historisch.

Ich habe ein Faible für MP´s, MG´s und Sturmgewehre des 20ten Jahrhunderts.

Meine erste Frage betrifft das Sammeln unbrauchbar gemachter Waffen.

Wenn Waffen unbrauchbar gemacht werden passiert ja allerhand Zeug wie z.B. Kein Schlagbolzen, verschweißen, Bohrungen usw.

Könnte ich mir also z.B. sagen wir mal eine P90, die unbrauchbar gemacht wurde legal zulegen oder komme ich damit mit dem Gesetz in Konflikt.

Meine zweite Frage:

Könnte ich Waffen, Bsp: wieder P90 aneignen, wenn ich eine Sammlerwaffenbesitzkarte habe

Dritte Frage:

Oben habt ihr ja mitbekommen, für welche Art Waffen ich interessiere. Könnte ihr mir ein Thema nennen, das diese Waffengattungen miteinschließt in Bezug auf die Sammlerwaffenbesitzkarte nennen.

Denn wie mir der nette Herr vom Landratsamt sagte, brauche ich ein vernünftiges Thema um an diese Karte zu kommen.

Zwar sollte das Thema so gestellt sein, das ich wenigstens eine P90 und das geliebte Colt Commando aneignen kann.

Ich danke euch schonmal für eure Mühe.

Wie sieht es eigentlich mit Replikaten von MG´s usw aus?

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Wenn das so einfach gehen würde, hätte ich schon längst meine lieblings-CS-Waffen daheim. grin.gif

Du weißt ja, daß du die wegen dem (momentan noch gültigen) Anscheins-Paragraphens-Dingens nicht mit dir rumschleppen darfst, sondern dich höchstens daheim im stillen Kämmerlein daran ergötzen kannst? Wäre das erlaubt, wäre das *der* Renner auf LAN-Parties...

[Dieser Beitrag wurde von Lews Therin am 14. Juni 2002 editiert.]

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Hallo TylerDurden,

Leider sind Sturmgewehre als DEKO,s STRIKT VERBOTEN!!!!!!!!!!!!

Wegen der "Drohwirkung",.........ich verstehs auch nicht,denn wer droht ernsthaft mit einer Waffe,die nicht schiesst,zumal ein Sturmgewehr noch nicht mal in die Hosentasche passt!!!!

ABER,............schau mal bei www.Stephan.de

der verkauft legal Teilesätze,(AK47,G3,PPSH,Schwere MG,s und so weiter)und FREIE Teile von Schußwaffen.(M16,M1,P08,usw.)

Aber VORSICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Der ZUSAMMENBAU ist VERBOTEN!!!!!!

Die Teilesätze sind wie folgt nach KWKG abgeändert:

Verschluß 45°Grad an der Vorderseite abgeflext!

Patronenlager verschweißt,bzw.Bolzen quer durch!

Der Lauf hat 5 Calibergrosse Bohrungen!

Die Waffe wird erst seit kurzem auch gegen Zusammenbau mit 2-3 Schweisspunkten gesichert(Bolzen).

Ich wollte mir auch ein Sturmgewehr an die Wand nageln,aber alle die ich fragte,unter anderem auch einen Bekannten vom BKA,raten mir strickt von dem Kauf ab,auch wenn sie erlaubt seien,ist der ÄRGER vorprogrammiert!!

Es braucht nur eine Hausdurchsuchung stattfinden,und das Teil ist für immer weg!

Und es gibt jede Menge Ärger!Und für eine spätere WBK macht sich das auch nicht gut!!!

Ich hoffe sehr,das dieses Gesetz sich dahingehend ändert,das Sturmgewehre Unbrauchbar gemacht,und Zusammengebaut,wieder Legal werden!!!!!

So wie vor 1970!

Auch ich möchte NICHT extra eine WBK beantragen,nur um eine einzige Waffe an die Wand zu nageln,und die noch so abgeändert wird,das sie niemals mehr einen Schuß abgeben wird!

Am Schiessen selbst habe ich KEINERLEI INTERESSE mehr!!!!

Aber für ne WBK muss man SCHIESSEN!!!!!

Ist echt blöd.Dann sollen sie doch eine Extra-DEKO-SAMMEL-KARTE rausbringen!Falls die Politiker Angst haben,nicht zu wissen,wer Unbrauchbare Waffen besitzt!!!

Ich hoffe du kannst mit meinem Statement etwas anfangen!

MFG Peter40

PS: schwere Maschinengewehre sind zusammengebaut erlaubt,weil die zu Groß und unhandlich sind!!!! z.B.MG 42!

Sind aber auch sehr teuer!

Falls ich etwas falsches hinsichtlich schwerer MG,s geschrieben habe,bitte berichtigen!!!!

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Hallo Leute,

bei allen Diskussionen in dieser Frage sollte

man sich auf das NEUE Waffengesetz konzentrieren, da DIESES Machwerk in Zukunft die Spielregeln festlegen wird.

a) Für feuerbereite Kriegswaffen gilt nach wie vor das KWKG. Erlaubnis für Privatleute hicht zu erhalten, also vergesst es! frown.gif

B) Für UNBRAUCHBAR gemachte Kriegswaffen gilt

Anlage 2, Abschnitt 1 der Anlage zum neuen Waffengesetz:

"Der Umgang mit folgenden Waffen ist verboten:

1.1 Waffen, mit Ausnahme halbautomatischer Schußwaffen, die in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle vom Kriegswaffen aufgeführt sind(Kriegswaffenliste).....nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft"

Weiter ist zu beachten:

Anlage 2, Unterabschnitt 2, Ziffer 4:

"Vom Gesetz ausgenommene Waffen, die vor dem .....unbrauchbar gemacht worden sind."

Rechtliche Würdigung:

Anl.2, UA 2, Ziff. 4 kann sich nur auf unbrauchbar gemachte Waffen beziehen, deren Unbrauchbarmachung legal war. Also nicht auf

DEKO-MP, weil die schon nach altem Recht verboten waren und noch sind.

Ausserdem geht Anl.1, Abschnitt 1 Ziff 1,1 ff. als lex specialis dieser Regelung vor.

Im Klartext:

Feuerbereite Kriegswaffen nur mit Erlaubnis nach KWKG, ansonsten verboten.

Feuerbereite Kriegswaffen (VOLLAUTOMATEN), die infolge Alter ihre Kriegswaffen-eigenschaft verloren haben (z.B. wasser-gekühlte MG): verboten nach Anlage 2, A 1, 1.1

Kriegswaffen (VOLLAUTOMATEN), die infolge Unbrauchbarmachung ihre Kriegswaffeneigenschaft verloren haben: verboten nach Anlage 2, A 1, 1.1

Also: Das "Sammeln" auch nur von DEKO-MP/Sturmgewehren ist nach wie vor verboten.

Bezüglich der übrigen DEKO-Waffen (Anforderungen für "korrekt" unbrachbar gemachte Schusswaffen siehe Anlage 1, Ziff. 1.4) gilt, dass sie von den für Schusswaffen geltenden Vorschriften ausgenommen sind, also auch von der Erfordernis einer "Sammler-WBK". Sammeln von DEKO-Kurz/-Langwaffen also

erlaubt.

Noch ne Warnung:

Auch das Sammeln von "Spielzeugwaffen", sofern sie

a) Geschosse verschiessen können ("Erbsenpistolen")

B) Amorcesbänder verschiessen können

ist ERLAUBNISPFLICHTIG, wenn diese "Waffen"

wie es so schön heißt "getreue Nachbildungen" von erlaubnispflichtigen Waffen sind (näheres wird eine Verordnung regeln) frown.gif

Heißt im Klartext: auch ne originalgetreue Zündplättchen-08 könnte künftig WBK-pflichtig werden (freue mich schon auf diesen Schwachsinn, wenn Kinder ne Ausnahmeerlaubnis von der Altersgrenze und ne WBK beantragen werden...)

Viele Grüße

Lawman

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RE Lawman:Also: Das "Sammeln" auch nur von DEKO-MP/Sturmgewehren ist nach wie vor verboten

Ab wann zählt "SAMMELN"???

Eigentlich doch erst ab 2 Waffen,oder?

Ich glaube,wenn man pingeligst das Gesetz beäugt,dürfte der Besitz einer einzelner Waffe,kein Sammeln darstellen,oder?

Ich sehe,sie sind Polizeibeamter!!!

Wie gehen sie vor,wenn sie bei einem Bürger einen DEKO-TEILESATZ vorfinden,der NICHT zusammengebaut ist,und legal,z.B. bei Stephan gekauft wurde.Wird der beschlagnahmt?

Und wenn,mit welcher begründung?

Danke für die Antwort!

MFG Peter40

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Zitat:

...eine Extra-DEKO-SAMMEL-KARTE rausbringen!Falls die Politiker Angst haben,nicht zu wissen,wer Unbrauchbare Waffen besitzt!!!...
[/b]

So wird es eines Tages mit allen Waffen aussehen. Dann wird auch Das verboten und Bilder von Waffen duerfen dann nicht mehr veroeffendlich werden, bzw. oeffendlich gezeigt werden. Schiesspiele werden sowieso dann verboten.

Was mich daran am meisten erschreckt ist, dass Ihr diesen Zustand bei Waffen die unter das KWKG fallen schon akzeptiert!

Wer es nicht glaubt, der schaue mal nach GB!

------------------

ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

NRA, FWR 2711

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Zitat:

Original erstellt von tar:

>Zwar sollte das Thema so gestellt sein, das ich wenigstens eine P90 und das geliebte Colt Commando aneignen kann.

Du bist nicht zufällig ein Counterstriker?
grin.gif

Ich habe ab und zu mal gespielt.

Aber mein Interesse besteht wohl länger, als das es CounterStrike gibt.

Oder gab es vor 9 Jahren schon CS?? smile.gif

Nochmal danke an den Rest, ihr habt mir echt weitergeholfen. ThX

[Dieser Beitrag wurde von TylerDurden am 15. Juni 2002 editiert.]

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@Lawman

Zitat:

...ist ERLAUBNISPFLICHTIG, wenn diese "Waffen" wie es so schön heißt "getreue Nachbildungen" von erlaubnispflichtigen Waffen sind (näheres wird eine Verordnung regeln)

Moment mal, dann wären ja ALLE Softairs zukünftig verboten, das sind doch alles realistische Nachbildungen von 92F, P99, P226 etc.!!!

Die meisten Kiddies haben doch eine Sammlung davon in der Schublade, zumindest in 5,5mm!

Und was ist dann mit Schreckschussversionen als Nachbildungen von scharfen Waffen?

Die GdP hatte doch mal geschrieben, dass man das mit den Lookalikes nicht regeln könnte, wenn schon eine Spannrille vom Original abweichen würde, wäre das schon juristisch gesehen keine Nachbildung mehr?

Gruss

Webley

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Zitat:

Original erstellt von Lawmann:

Also: Das "Sammeln" auch nur von DEKO-MP/Sturmgewehren ist nach wie vor verboten.

Stimmt nicht .

Nur im zusammengebauten Zustand !!!

Nach wie vor erlaubt, wenn sie als Deko-Teilesatz gegen Zusammenbau gesichert worden sind.

siehe z.Bsp.: http://www.stephan.de/php/de_frameonline.php4

und da suchen nach "Teilesatz" .

Schönes Wochenende noch

Gruß KLaus

[Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 15. Juni 2002 editiert.]

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Lawman/Klaus12

Da sieht man ganz deutlich,das es unterschiedliche Meinungen gibt!

Lawmann(Polizist)sieht Dekos als verboten,und würde demjenigen,der eines hat,sofort beschlagnahmen!(Denke ich)Und

genau deswegen,raten mir so viele Leute,von diesen Teilesätzen ab!!!

Eigentlich hätte ich mir schon längst ein Teilesatz kommen lassen,aber die ANGST vor Repressalien,ist dann doch zu groß!!!!

Was nutz mir das,wenn er angeblich LEGAL ist,ich dafür 500 Euro bezahle (G3)und im nachhinein doch beschlagnahmt wird!

das geht schnell!

MFG Peter40

PS:Was ist mit GB? Sind dort DEKOS(Sturmgewehre) erlaubt?

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Hallo Leute !

Habe da interessehalber auch noch ne' Frage zum Thema.

Ich erinnere mich noch gut daran, daß vor wenigen Jahren eine Menge Anbieter Deko- Sätze aller Art im Kleinanzeigenteil des DWJ's angeboten haben. Wie ist die Rechtslage bei all denen, die seinerzeit einen solchen Satz legal erworben haben ?

Mußten die Besitzer das seinerzeit innerhalb irgendwelcher Fristen bei der zuständigen Behörde melden, oder wurden die Kunden solcher Händler über Nacht zu Schwerstkriminellen ?

Gruß, byf

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Zitat:

Original erstellt von byf

Ich erinnere mich noch gut daran, daß vor wenigen Jahren eine Menge Anbieter Deko- Sätze aller Art im Kleinanzeigenteil des DWJ's angeboten haben.

Werden immer noch angeboten.

Ich warte immer noch auf die gesetzliche Grundlage von Lawmann/Polizeibeamter.

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Hi lawman,

schreib mal die gesetzliche Grundlage, die das Sammeln von Teilesätzen " nach wie vor" verbietet.

Der Zusammenbau ist verboten, das ist klar. Aber nicht der Besitz .

Einen schönen Sonntag noch

KLaus

[Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 16. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

...ist ERLAUBNISPFLICHTIG, wenn diese "Waffen" wie es so schön heißt "getreue Nachbildungen" von erlaubnispflichtigen Waffen sind (näheres wird eine Verordnung regeln)

Da scheint doch was dran zu sein, hier ein VISIER-Kommentar:

Zitat:

Auch die mehrschüssigen CO2-Actionwaffen gehören dazu - nur ist schon jetzt zu befürchten, daß diese "scharfen" Modellen nachempfundenen Freizeitgeräte der nächsten Verschärfungsrunde des Waffengesetzes zum Opfer fallen.

http://www.visier.de/artikelbeitrag/artike...trag_16474.html

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Langsam,............sobald ein einziges Merkmal,nicht dem Original entspricht,ist es keine originale Nachbildung mehr!!!!!

Da reicht es schon,wenn die Kimme anstatt rund,eckig ist!Oder das Griffstück anders geriffelt ist!

Eine Originale Nachbildung muss so Nachgebildet sein,das es vom Original nicht zu unterscheiden ist!

Mal sehen,ob die Beamten,das auch dabei so streng nehmen!

Aber da werden sie wohl das Gesetz etwas dehnen,damit sie die eventuelle Waffe,verbieten dürfen!

MFG Peter40

PS:ich wander aus,oder beantrage ASYL!

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Zitat:

Original erstellt von Peter40:

sobald ein einziges Merkmal,nicht dem Original entspricht,ist es keine originale Nachbildung mehr!!!!!

Da reicht es schon,wenn die Kimme anstatt rund,eckig ist!Oder das Griffstück anders geriffelt ist!

Eine Originale Nachbildung muss so Nachgebildet sein,das es vom Original nicht zu unterscheiden ist!

Aha. Daher hatten wir bisher ja auch keine Probleme mit dem Anscheinsparagrafen, nicht wahr? Danach galt angeblich laut Innenmist schon ein gelöcherter Vorderschaft für den unbedarften Bürger als Erkennungsmerkmal für eine vollautomatische und/oder Kriegswaffe. Warum sollte diese vorausschauende Sichtweise nicht auch bei den Nachbauten angewendet werden.

Wir haben nebenan bei VISIER (ebenfalls durch Webley initiiert) die gleiche Diskussion laufen http://www.visier.de/cgi-bin/ubb/ultimateb...ic&f=1&t=001045

Also noch einmal: tatsächlich gibt es bislang (und im Unterschied zu den Entwürfen) keine im Gesetzestext niedergelegte Verbote/Einschränkungen für die CO2-Action-Modelle und die Gas- und Softair-Modelle. Da dies aber schon in einigen Statements vorher angekündigt wurde, würde es mich schwer wundern, wenn dies nicht in "Runde II" nach der Wahl so nebenbei nachgeholt wird.

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weil recyceling nirgends so konsequent betrieben wird, wie in verwaltung und juristerei, gehe ich davon aus, dass die abstrusen theorien zu den anscheinskriegswaffen sogar wort-wörtlich bei den anscheinswaffen verwendet werden.

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RE Peter40

RE Webley

Hallo Leute,

leider etwas verspätet mein Kommentar:

Noch steht das neue WaffG in "Rohfassung", d.h. im reinen Gesetzestext zur Verfügung. Wirklich interessant wird es erst, wenn durch Verordnungen erläutert wird, wie die Behörde in Zweifelsfragen das Gesetz auszulegen hat.

Zu den "getreuen Nachbildungen" von Spielzeug- und ähnlichen Waffen: abwarten, welche genaue Definition für eine solche "getreue Nachbildung" gelten wird. Ich persönlich befürchte aber, dass man wie bei bisherigen "Anscheinswaffen" auf den äußeren Gesamteindruck abstllen wird (also was eine Oma ohne Ahnung für ne Kanone halten könnte - nichts für ungut, Omas wink.gif ).

Mit etwas Glück werden als "getreue Nachbildungen" nur die Spielzeugwaffen eingestuft, die bis auf die letzte SICHTBARE Schraube äußerlich einem Original gleichen. Aber nix genaues weiß man noch nicht!

Was die DEKO-Kriegswaffen und MP betrifft:

Das WaffG spricht nur von Waffen, also funktionsfähigen zusammengebauten "Einheiten". Deshalb sind bisher und werden, sofern über den Verordnungsweg nichts geändert wird , auch künftig "Teilesätze" nicht unter das Verbot fallen. Aber auch hier die Verordnungen abwarten. Bitte auch bedenken, dass die Teilesätze keine wesentlichen Teile von Schusswaffen enthalten dürfen, für die gelten nämlich die gleichen Vorschriften (und Verbote) wie für die komplette Waffe.

Ich habe nie gesagt, dass ich einen TEILESATZ

"kassieren" würde.

DEKO-MP/KWKG-Waffe ist verboten, bei "Antreffen" erfolgt Beschlagnahme.

Zerlegter Teilesatz (besonders, wenn dekorativ auf Schautafel montiert) bewirkt freundliche ermahnung, den Bausatz ja nicht zusammenzubauen und das wars dann auch schon.

Vorerst..... denn ich habe keine Ahnung wie sich die Rechtslage noch ändern wird.

Spekulieren bringt also nicht viel, besonders um Punkte, die mit Sicherheit noch im Verordnungsweg genauer ausgeführt werden.

Ach ja, da gabs auch noch die Frage um die Schreckschusswaffen, die "getreue Nachbildungen" von echten Waffen sind:

Für diese gibt es eine Spezialregelung, nämlich Bauartprüfung (Zulassung), damit erlaubnisfreier Erwerb und Besitz ab ...(wieviel denn nun: 18, 21, 25?? hat man vergessen zu regeln) Jahren, Führen mit dem "Kleinen Waffenschein" (auch hier gibts noch nichts genaues!).

Also: Abwarten, Tee trinken (beruhigt wink.gif ),

und schön brav zur Wahl gehen (bei anderen politischen Voraussetzungen werden vielleicht die noch ausstehenden Verordnungen nicht ganz so weltfremd wie das Gesetz..)

Grüße

Lawman

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Zitat:

Original erstellt von klaus12:

Hi lawman,

schreib mal die gesetzliche Grundlage, die das Sammeln von Teilesätzen
" nach wie vor"
verbietet.

Der Zusammenbau ist verboten, das ist klar. Aber nicht der Besitz .

Einen schönen Sonntag noch

KLaus

[Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 16. Juni 2002 editiert.]

Hallo Klaus12

das habe ich auch nie behauptet. Meine Feststellung lautet, das Deko-MP und Deko-Sturmgewehre nach wie vor verboten sind.

Von Teilesätzen war nie die Rede, das hast Du aufs Tapet gebracht.

Zu diesen habe ich soeben hier auch was eingestellt.

Viele Grüße

Lawman

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Zitat:

Original erstellt von Peter 40

ABER,............schau mal bei

der verkauft legal Teilesätze,(AK47,G3,PPSH,Schwere MG,s und so weiter)und FREIE Teile von Schußwaffen.(M16,M1,P08,usw.)

Aber VORSICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Der ZUSAMMENBAU ist VERBOTEN!!!!!!

Es ging um Teilesätze

Klaus

[Dieser Beitrag wurde von klaus12 am 19. Juni 2002 editiert.]

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Hallo LAWMANN,

Man bekommt ja nicht alle Tage einen Polizisten am Rohr,der auch bereitwillig auskunft gibt!

Deshalb noch eine NACHFRAGE:

Teilesätze!!!!!

Zusammenbau verboten,ok,..begriffen!

Nun stellt sich mir die Frage,was unter Teilesatz zu verstehen ist,denn ich habe mal gesehen,das die Waffen zwar zerlegt sind,aber nicht bis in die kleinste Schraube!

Wenn dem so wäre,würde man das nicht mehr als Waffe erkennen,und da ist bei mir der Reiz verloren!

Erst wollte ich mal einen,dann aber doch nicht,weil eben,welche beschlagnahmt wurden,und was habe ich davon,mir eine Tüte Eisenteile ins Wohnzimmer zu legen??????

Und nun das WICHTIGSTE!!!!!

Ist der ZUSAMMENBAU eine Ordnungswidrigkeit,oder eine schwere Straftat????

Wie siehst Du das Persönlich????

Ich kaufe etwas legal,und baue es dann zusammen.das dürfte normalerweise keine schwere Ahndung nach sich ziehen!

Es wäre auch Paradox,für etwas schwer bestraft zu werden,was in anderen Ländern FREI gehandhabt wird!(z.B.Frankreich)

MFG Peter40

PS:Ich hoffe,das bekommt jetzt keiner in den falschen Hals,ich habe längt davon Abstand genommen,mir einen Teilesatz zu kaufen!!!!!!!!

Aber vieleicht schnitze ich mir ein original M16 aus Birkenholz ;-)

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Zur Info:

Bekrakelt dieses Thema bitte in der entsprechenden Rubrik. Ich werde es bis Mittag nach "Waffen sammeln" verschieben!

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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