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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb F0BOS:

Ich wies nur darauf hin daß Dein Beitrag bzgl. der Kurzwaffen auf alte Gelbe völliger Unsinn ist.

 

Hast Recht, die Mehrschüssigen Perkussionsvorderlader Kurzwaffen sind tatsächlich erst 2003 auf WBK gelb gekommen und die alten Einzellader waren/sind frei.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb TT01:

Hier im Thread geht es um Gelb und Grün, die letzten Beiträge gingen um Gelb und Grün und es wurde angezweifelt, dass es eine größere Anzahl an Leuten mit umfangreichem Waffenbestand auf beide WBKs. Und darauf habe ich mich bezogen.

 

Wie gut dass ich in meinen Beitrag auf beide WBKs eingegangen bin. Vielleicht solltest Du die Beiträge anderer vollständig lesen.

vor 2 Stunden schrieb TT01:

Korrekt. Und wenn sich jemand darum bemüht hat, dann kommt er eben auf eine dreistellige oder zumindest hoch zweistellige Waffenzahl.

 

Spannend, wie kam man ohne WBK gelb damals auf dreistellige Zahlen, wenn es selbst bei Grosskaliber-affinen Verbänden wie z.B. dem BdMP in Summe vielleicht 15 verschiedene Kw- und ähnlich viele Lw-Disziplinen hatte? Von der DSB Sportordnung (ohne Liste B) mal ganz ab.

 

Ansonsten zitier ich Dich nochmal, da Du ja glaubst, Du hättest das nicht geschrieben:

vor 5 Stunden schrieb TT01:

Nein, da konnte man auch Mehr- und Selbstlader und Kurzwaffen anhäufen. Nur halt (üblicherweise, weil selten) nix was aussah wie eine Kriegswaffe, da war die Grenze ein Mini 14 oder ein SL8. Tatsächlich hatte keiner von denen, die mir bekannt sind irgendwelche demilitarisierten Selbstlader mit §37 BKA Ausnahmegenehmigung, warum auch immer.

 

vor 5 Stunden schrieb TT01:

Wenn der Verein(!) einem damals bestätigt hatte, dass man für eine bestimmte Disziplin keine Waffe hat, zur Teilnahme an Wettkämpfen aber eine benötigt, dann hat man halt einen Antrag auf Voreintrag gestellt. Und war der SB einem gutgesinnt und man selber kreativ, dann ist man im Zweifelsfall ein- oder zweimal im Monat mit einem neuen Eintrag aus der Behörde raus, denn ein Erwerbsstreckungsgebot gab's damals nicht. Ich kenne mehrere Sportschützen, die so jeweils 3-stellige Waffenbestände erreicht haben, und ein paar im satten 2-stelligen Bbereich. Für die wurde es halt schwierig, nach 2003 vom Verband noch viele weitere Bedürfnisnachweise zu erhalten, weil für fast(!) alles bereits geeignete Waffen vorhanden waren. 

 

Also wie jetzt, Deine Kumpels haben ohne vom heutigen Para 14 Satz 5 Gebrauch zu machen damals im Monatstakt Voreinträge (also Erwerb auf WBK grün) für Selbstlader und (mehrschüssige) Kurzwaffen geholt und damit  angehäuft, dreistellige oder hoch zweistellig? Obwohl schon vor 2003 das Amt prüfte, ob die vorhandenen Waffen ausreichten, Oder drehst Du Deine Aussage jetzt so, dass die über 80 Waffen auf WBK gelb hatten und unter 20 auf grün...

 

Ich wiederhole: Auf WBK grün konnte man auch vor 2003 (trotz fehlen des heutigen "Grundkontingentes") nicht beliebig und in kurzer Zeit horten, insbesondere nicht (mehrschüssige) Kurzwaffen oder Selbstladelangwaffen, es sei denn horten ist bei Dir schon bei 10 oder 20 solcher Waffen auf WBK grün der Fall. Auch wenn man kreativ in der Anwendung der Sportordnung war.

Sicher wird es Einzelfälle gegeben haben, die über Bescheinigungen mehrerer (vieler) Verbände und einen überforderten SB erfolgreich Bedarfe im mittlerenen zweistelligen Bereich begründet haben. Auch aus meiner Sicht mehr als eine Handvoll (5) , allerdings auch keine signifikante Anzahl, vmtl. niedrig dreistellig oder weniger...

 

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