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IGNORED

Thekendienst im Verein - rechtliche Einordnung und Verantwortung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
2 minutes ago, GermanKraut said:

Warum ist Dir der Alkoholkonsum in Verbindung mit Waffen eigentlich so wichtig?

 

Ohne gehts generell nicht?

 

Mir ist es generell wichtig auf den Schwachsinn idiotischer Verbotsfanatiker hinzuweisen, denen es nicht um Fakten sondern um willkürliche Verbote zum schikanieren ihrer Mitmenschen geht.

 

Das Framing von Personen die gesitig nicht in der Lage oder willens sind, die Beiträge zu lesen auf die sie antworten, können sie dann auch stecken lassen.

Geschrieben
4 minutes ago, msk said:

Bei weitem nicht nur. Die Reaktionszeiten mögen kein großes Problem darstellen, aber auch geringe Mengen an Alkohol führen schon zur Herabsetzung der Urteilsfähigkeit und risikoreicherem Verhalten. Je nach Typ und Gewöhnung etc.  Gerade die Wesensveränderungen (typisch: viel Lachen, viel Reden) merkt man bei vielen Leuten sofort, insbesondere bei ungeübten Trinkern und schon bei geringen Mengen. Und sie führen auch sehr leicht dazu, dass noch mehr getrunken wird.

 

Trotzdem sind die geringen Mengen beim Transport von Waffen absolut kein Problem. Bei der Teilnahme am Verkehr aber möglicherweise schon. Ich wüsste nicht, wie eine geringe Menge Alkohol bezüglich des Transports einer Waffe zu einem Sicherheitsproblem für die Öffentlichkeit führen könnte, welches bei der Teilnahme am Verkehr aber kein Problem darstellt.

 

8 minutes ago, msk said:

Wer seine Zuverlässigkeit im Zweifelsfall behalten will, gießt da nicht noch dem Vereinskameraden das Bier ein...

 

... und sich selbst auch nicht - wie ich oben bereits geschrieben habe.

Geschrieben
Am 4.12.2025 um 20:17 schrieb BenchRestBob61:

Hallo zusammen,

 

nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch hier angemeldet und frage mich, wie folgender Fall rechtlich zu bewerten ist.

 

In unserem Verein gibt es einen regelmäßigen Thekendienst.

Dieser wird wöchentlich einzelnen Mitgliedern zugeteilt und umfasst an jeweils zwei Tagen vier Stunden hinter der Theke.

 

Dabei stellt sich mir die Frage nach der rechtlichen Grundlage:
In unserer Satzung sind Arbeitsstunden geregelt, der Thekendienst zählt jedoch nicht dazu.

Zudem wird der Thekendienst in der Satzung an keiner Stelle ausdrücklich erwähnt.

 

Ein weiterer Punkt bereitet mir mehr Kopfzerbrechen: Während des Thekendienstes kommt es vor, dass Vereinsmitglieder Alkohol trinken, teils auch mehr als ein Bier oder eine Weinschorle, obwohl sie Waffen dabei haben.

Nach meinem Verständnis gilt beim Umgang mit und beim Transport von Waffen ein absolutes Alkoholverbot, auch nach dem Schießen auf dem Heimweg. In manchen Fällen dürfte zusätzlich die Fahrtüchtigkeit für ein Fahrzeug nicht mehr gegeben sein.

 

Daraus ergibt sich für mich die zentrale Frage:
Wie ist das rechtlich zu bewerten, wenn ich als Thekendienst wissentlich Alkohol an Personen ausschenke, die Waffen bei sich haben?
Bin ich verpflichtet, den Ausschank zu verweigern, und welche Konsequenzen könnte das für mich haben, sowohl rechtlich als auch vereinsintern?

 

Ich bin dankbar für eine sachliche Einschätzung und Erfahrungswerte.

So was klärt man intern und nicht in der Öffentlichkeit 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb KPS:

So was klärt man intern und nicht in der Öffentlichkeit 

 

... wie und wo bekommt man Argumente für die interne Klärung her? :teu38:

 

Dein

Mausebaer

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