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IGNORED

Waffenhändler aus Kordel kein Reichsbürger


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Geschrieben

Trotzdem sehe ich hier schon ein paar Sachen mit "Geschmäckle" - aber ich war nicht dabei und habe nur den Zeitungsartikel als Grundlage:

 

Zitat

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem heute 69-Jährigen unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von 824 Waffen angeklagt. 

Wie weiter aus dem Text ersichtlich, hatte er (anscheinend) keinen Zugriff mehr auf die Waffen, sondern sein Kollege aus dem Saarland.

--> also kein unerlaubter Besitz!

 

Zitat

Die Waffen wurden in Tresoren im Saarland gelagert und schließlich bei einer Durchsuchungsaktion gefunden.

Wie bewies der Staatsanwalt diese Behauptung?

Zitat

Staatsanwalt Wolfgang Spies hält es in seinem Plädoyer für erwiesen, .... Der Mann habe auch nach dem Transport von Waffen ins Saarland auf diese Zugriff gehabt.

 

Was vorher passierte:

Zitat

Dann entzog ihm das Oberverwaltungsgericht Koblenz die entsprechenden Genehmigungen. Wegen einer angeblichen Nähe zur Reichsbürgerszene.

OK, Gerichtsbeschluss - dem muss man als braver Bürger folgen, auch wenn das aktuelle Urteil dieses alte Urteil aus 2019 als Justizirrtum erkannte:

Zitat

Er gehört jedoch auch nach Ansicht des Schöffengerichts und des Staatsanwalts nicht zu den Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und an einen Fortbestand des Deutschen Reichs glauben.

 

Jetzt wir es putzig:

Zitat

Mehr als zweieinhalb Stunden lang berichtet er von jahrelangen Schikanen, von schwarzen Kassen der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten, von Methoden wie beim Putin-Regime, der kommunistischen Unterwanderung der CSU durch Angela Merkel, von Unterschlagungen, stichhaltigen Beweisen und einem von der Polizei geduldeten Mordanschlag auf seinen Vater.

Warum hat ihn sein Rechtsanwalt nicht gebremst? So wirkte er wahrscheinlich als "ziemlich verwirrt" und als  "Aluhutträger" - absolut keine gute Prozesstaktik, auch wenn ich so manche genannte Punkte vielleicht anders formulieren, aber sonst für richtig halten würde. 

 

Zitat

Der Angeklagte wird zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

 

Seine Waffen muss er jedoch noch nicht abschreiben. Den Einzug der Gegenstände ordnet das Gericht nicht an. Es soll nun anders laufen. Die Kreisverwaltung könne die Waffen und anderen Gegenstände verkaufen. Abzüglich der entstandenen Kosten erhalte der Mann dann den Verkaufserlös.

Aha, die KREISVERWALTUNG "verkauft" jetzt die Waffen, keiner, der dem Angeklagten seinen wirtschaftlichen Schaden minimieren wird. Also voraussichtlich weit unter echtem Wert.

 

Zitat

„Damit sind sie glimpflich davon gekommen“, sagt Richter Flesch in seiner Urteilsverkündung.

 

Den höhnischen Tonfall kann ich mir dabei sehr gut vorstellen. Allein dieser Satz läßt mich beim Gedanken an diesen Juristen vomitieren.

 

 

Fassen wir zusammen:

Aufgrund eines von der Justiz eingestandenen Fehlurteils aus 2019 verliert ein Mann seine komplette wirtschaftliche Existenz,
versucht Schadensminimierung zu betreiben,

wird dafür zu Haftstrafe (auf Bewährung) - somit zu Unzuverlässigkeit im waffenrechtlichen Sinne und zu Altersarmut verurteilt. 
Und muss sich dann anhören: „Damit sind sie glimpflich davon gekommen“!

 

Und das will ein Rechtsstaat sein? 
Das ist Unrechtsjustiz vom Feinsten - wie in der DDR.

 

Geschrieben

Irgendjemand hat mir vor geraumer Zeit mal gesagt, daß dies eine langjährige Fehde des früheren Behördenleiters Maus

gegen den Herrn Jakobs (oder Jakoby, ich weiß den genauen Namen des verfolgten Waffenhändlers nicht genau) gewesen sei. 

Nix Genaueres weiß ich auch leider nicht; schade. 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb P 8X:

....

Nix Genaueres weiß ich auch leider nicht; schade. 

 

Da ich als Zuschauer an allen acht Verhandlungstagen teilgenommen habe, weiß ich genaueres. So z.B., dass ein Psycharter dem Verurteilten Wahnvorstellungen bescheinigt hat.

 

Ich frage mich, ob das Geschäftsziel eines Händler der Handel ist und nicht das Aufhäufen von Waffen, um diese im Rentenalter zur Daseinssicherung zu verkaufen? Es gibt ja im Waffenrecht den Begriff "Bedürfnis" - zum Beispiel Sammelbedürfnis. Ja ich weiß, ein Händler kann einen großen Lagerbestand anlegen. Angesichts des Wertverfalls von Sammler-Waffen ist es betriebswirtschaftlich gesehen Unsinn.

Geschrieben

Moin!

An dem Fall zeigt sich, dass man Behörden-Widerrufsbescheide und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sehr ernst nehmen sollte.

 

Ab Vollziehbarkeit des Widerrufsbescheides ist die Besitzerlaubnis flöten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob das verwaltungsgerichtliche Urteil nun richtig ist oder nicht, spielt da keine Rolle.

Wenn es denn soweit sein sollte, kann man vielleicht bei großen Mengen noch eine Fristverlängerung heraushandeln.

 

Bei Reichsbürgerverdacht nimmt die für mich zuständige Behörde auch das grobe Besteck heraus. Da wird sofort widerrufen. Toleranz 0. Ist so gewollt. Sonst sind sie aber recht nett und versuchen Vermögens-schonend zu agieren. Eine Verwertung der Waffen wird ermöglicht.

Das habe ich selbtst einmal für einen Kameraden machen können, der eine zu enge Beziehung zu Johnnie Walker hatte...

 

frogger

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