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IGNORED

Waffenraum bauen


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Geschrieben (bearbeitet)

 

https://www.k-einbruch.de/medienangebot/detail/338-waffen-und-munition-sicher-aufbewahren/

 

Heute hat mich der - länger abwesende - zuständige Sachbearbeiter des LKA zurückgerufen und informiert.

 

Seit Anfang Mai gibt es eine bundesweit gültige Richtlinie, die bisherige Landesrichtlinien ersetzen soll. Ich habe sie verlinkt. Die Änderung ist groß: Gemauerte Mauer sind darin nicht mehr enthalten, es muss Stahlbeton verbaut werden.

 

Ist das eigentlich teurer oder billiger.

 

Ansonsten war das Telefonat schon "interessant":

 

Private Anrufer sind unwillkommen, das LKA berät die örtlichen Waffenbehörden.

 

Das LKA macht keine Besuche oder Begehungen. "Wenn wir kommen, kommen wir unangekündigt, vermummt und bewaffnet."

 

Das LKA findet Waffenräume grundsätzlich nicht so gut. Da gebe es nur eine Tür und alles wäre weg. Besser wären viele kleinere Tresore.

 

Außerdem wäre bei einem Waffenraum immer auch zu überlegen, ob nicht auch eine aufgeschaltete Alarmanlage geschaltet wird.

 

Zu bereits vorhandenen Mauern: Grundsätzlich könne man deren Festigkeit nicht beurteilen, daher seien diese aus waffenrechtlicher Sicht als nicht vorhanden zu beurteilen. Wenn - wie in meinem Fall - hinter der Mauer ein Berg und daher ca. 50-60 Meter Fels sei. dann wäre auch das eher nicht relevant. Auch das entscheide aber die Waffenbehörde.

 

 

 

Bearbeitet von Traugott
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist keine Richtlinie.  Das ist eine Informationsbroschüre...

 

Maßgeblich ist,

 

- das der Raum ein  DIN/EN 1143-1 entsprechendes SChutzniveau aufweist

- Es jemanden gibt, der dir das zertifiziert.

 

Zitat

(1) Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, verbotene Waffen und verbotene Munition sind ungeladen und in einem Behältnis aufzubewahren, das

1. mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stand Mai 1997, Oktober 2002, Februar 2006, Januar 2010, Juli 2012 oder Juli 2019)2 mit dem in Absatz 2 geregelten Widerstandsgrad und Gewicht entspricht und
2. zum Nachweis dessen über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle gemäß Absatz 10 verfügt.

Der in Satz 1 Nummer 1 genannten Norm gleichgestellt sind Normen eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die das gleiche Schutzniveau aufweisen. Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

 

 

Das man vom Mauerwerk weg will, ist eigentlich verständlich. 

Versuch mal ein Loch in einer 24er Zeigelwand und in eine aus Stahlbeton zu machen...

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Naja, bisher war es ja

 

"Mauerwerk nach DIN EN 1992/NA, Nenndicke >240 mm, Druckfestigkeitsklasse der Stein (DFK) mindestens 12, Mörtelgruppe und Aussenputz mindestens NMII/DM."

 

Das bekommst Du nachträglich in einen Kellerraum eingebaut.

 

Aber Stahlbeton? Wie will man das machen, wenn man einen Raum in einem Raum mit Decke bauen will. Da bleiben doch oben locker 50 cm, in die man keinen Beton mehr einfüllen kann ....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Traugott:

Wenn - wie in meinem Fall - hinter der Mauer ein Berg und daher ca. 50-60 Meter Fels sei. dann wäre auch das eher nicht relevant

Als ich meinen Waffenraum gebaut habe, bekam der Raum auch eine Bodenplatte aus Beton, weil da vorher nur Backsteine waren, die lose auf Sand lagen.

Die Behörde hat mich gebeten/aufgefordert dabei die doppelte Menge an Armierung zu verwenden. Wegen der Sicherheit.

Es handelt sich um einen Kellerraum...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb groucho:

Als ich meinen Waffenraum gebaut habe, bekam der Raum auch eine Bodenplatte aus Beton, weil da vorher nur Backsteine waren, die lose auf Sand lagen.

Die Behörde hat mich gebeten/aufgefordert dabei die doppelte Menge an Armierung zu verwenden. Wegen der Sicherheit.

Es handelt sich um einen Kellerraum...

 

Ein Bodenplatte habe ich schon.

 

Geschrieben

Bei mir war vor grob drei Jahren: der Mann vom LKA und der Sachbearbeiter vom LRA.

Die Wände 24 er  aus Kalksandstein wurden akzeptiert. Druckklasse war nicht mehr feststellbar aber da noch, seit über 40 Jahren, 2.5 Stockwerke darauf stehen musste es ja in Ordnung sein.

Grüße 

Schorni

 

Geschrieben

Der Herr damals vom LKA hatt auch eine komische Eigenmeinung.

Bei Frage nach Rechtsgrundlage wurde er leiser.

 

Momentan gibts da keinen mehr, der das macht, ggf. wird Personal vom LRA geschult, ist noch nicht raus.

 

Ich frage demnächst mal genauer nach, was da Sachstand ist.

 

 

 

 

 

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